Inhaber einer Domain und einer Website

Stormsen

Cadet 1st Year
Registriert
Apr. 2016
Beiträge
8
moin moin Forum,

ich benötige mal eure hilfe!

ich habe vor ein paar jahren, für einen kunden, zwei Internetseite und passend zwei domains erstellt bzw. regestriert und dem kunden zu jeweils einer kleinen jahresgebühr vermietet, Domain und Hosting jeweils seperat abgerechnet, die kosten für die seiten sind in einem betrag fällig gewesen und wurden auch beglichen.

zugangsdaten zur seite etc hat der kunde selbstverständlich erhalten.

das lieg jetzt ca 5 jahre zurück, lief 3 jahre gut, bis der kunde seine beiträge für das hosting und für die domains nicht mehr zahlte!
dann folgte der normale weg, ich habe ihn mehrfach angemahnt und ihn drauf hingewiesen das bei nicht zahlung der webspace und die domains abgeschaltet werden.

nach zwei monaten wartens und anmahnen ist immer noch nichts passiert.

das ganze war im oktober 2014.

jetzt nach der vergangen zeit trudeln mir zwei schreiben ins haus (rechtsanwalt).
hier wird verlangt die domain herrauszugeben, bzw. die internetseite an sich. (neues schreiben von heute als ergänzung).


ich danke euch für eure hilfe und ein feedback wie ich mich verhalten soll/muss!?

(die Rechnungen sind immer noch nicht gezhalt)

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Zu einem Anwalt gehen.
Vertrag zwischne Dir und dem Kunden vorlegen.
Anhand der AGBs kann der Anwalt dann was sagen.
 
Am sinnvollsten wird es wohl sein, sich von einem Anwalt beraten zu lassen. Eventuell kann dieses das ganze außergerichtlich klären. Kommt sicherlich billiger als ein Rechtsstreit.
 
Solltest du in dem Fall nicht eher einen Juristen, anstelle eines IT-Forums aufsuchen?
 
Die offenen Rechnungen haben mMn nichts mit der Eintragung der Domains zu tun. Du hättest sie nicht auf Dich registrieren lassen dürfen, da trägst Du Dich maximal als Admin/Tech ein. Von daher ist die Forderung nach Herausgabe der Domain wohl berechtigt.

Aber das hängt von Verträgen und Absprachen ab. Da kann Dir, wie andere schon bemerkten, nur ein Anwalt helfen.
 
Meine persönliche Auffassung?
Hier wirst Du um rechtlichen Beistand nicht mehr vorbei kommen. Das kannst Du alleine nicht mehr regeln, alleine schon deshalb, weil die Gegenseite die Nummer auch vor Gericht ziehen will! Ist zwar die normale Drohgebärde, aber wenn schon mit einer einstweiligen Verfügung "gedroht" wird, scheinen sie es sehr ernst zu meinen.
Also in den sauren Apfel beißen und unverzüglich ab zu einem Fachanwalt für IT.
 
Stormsen schrieb:
ich habe vor ein paar jahren, für einen kunden, zwei Internetseite und passend zwei domains erstellt bzw. regestriert und dem kunden zu jeweils einer kleinen jahresgebühr vermietet...
Und deswegen meldest Du Dich hier an? Eine verbindliche Rechtsberatung kann und wird es hier kaum geben und als "Gewerbetreibender" solltest Du wissen wie der Hase läuft.
 
ich wollte es erst einmal auf diese wegen probieren, falls hier schon der eine oder andere diese oder eine ähnliche konstellation hatte.
dann würde ein kurzes antwortschreiben an den anwalt wohl schon etwas wind aus den segeln nehmen :)
 
Keine Rechtsberatung!

Grundsätzlich gilt, derjenige, der als Domaininhaber (Owner-C) eingetragen ist, ist auch Domainbesitzer und kann über die Domain frei verfügen, egal, wer als Admin-C eingetragen ist.

Es besteht kein Besitzanspruch, wenn es sich nicht gerade um einen geschützten Markennamen handelt.
 
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moquai schrieb:
als "Gewerbetreibender" solltest Du wissen wie der Hase läuft.
Nicht böse auffassen, aber wir sind ja nun nicht alle "allwissend", darum gibt es ja Rechtsanwälte etc. :)

Aber Hosting für einen Kunden machen und sich selbst als Inhaber eintragen ist schon eine fiese Geschichte. Versucht das ganze außergerichtlich zu regeln. Das ist mit Sicherheit der günstigere Weg und hole dir eine Beratung von jemandem der Ahnung vom Internetrecht hat. Denn die restlichen Gebühren würde ich noch haben wollen. Ist aber auch eine Kostenfrage.

Vermutlich dürfte sogar die einfachste Methode das herausgeben der Domain sein, fertig ist. Dann bleibst du zwar auf den Kosten vom Hosting sitzen, hast aber keinen Rechtsstreit der dich dann auch noch Geld kostet.

Gruß, Domi
 
Eigentlich kommt es auf die exakte Vertragsart an. Solltest du ihm die Domain nur vermitteln und technischen Zugang stellen ist das alles oben berechtigt. Solltest du als Dienstleister die komplette Betreuung leisten (als IT-Systemhaus, Webgestalter o.ä.), dann kann die Domain rechtlich auch dir zugeordnet sein.
Das alles steht und fällt mit der Formulierung des damals hoffentlich schriftlich abgeschlossenen Vertrags.
Falls es das nicht gibt, *würde ich* (keine Rechtsberatung!) die Domain herausgeben und im Anschluß auf die offene Forderung klagen. Aus Prinzip. Bzw. erst Mal vollstrecken. Aber gut, da suchst du dir besser anständige (rechtliche) Hilfe.
frag-einen-anwalt.de z.B. (kostet aber!)
 
Domi83 schrieb:
Nicht böse auffassen, aber wir sind ja nun nicht alle "allwissend", darum gibt es ja Rechtsanwälte etc. :)
Muss man wirklich einem Gewerbetreibenden oder Freiberufler oder was auch immer den Rat geben, dass er sich in solch einem Fall einen Anwalt nehmen soll?
 
Muss man wirklich einem Gewerbetreibender oder Freiberufler oder was auch immer den Rat geben, dass er sich einen Anwalt nehmen soll?
Wenn er hier nicht einknicken will, ja. Ansonsten Rechtsberatung in professioneller Form suchen und analog zu dieser Beratung selbst tätig werden. Im Normalfall bist du angeschmiert, wenn sich die Gegenseite einen Anwalt sucht, und du keinen hast.
 
Ich finde den Hinweis witzig, dass es für den Kläger geschäftsschädigend sein soll, stellt aber selbst die Zahlungen ein, was nicht geschäftsschädigend sein soll?
 
Merle schrieb:
Wenn er hier nicht einknicken will, ja.

Ich bin selber Unternehmer. Und wenn ich von einem Anwalt eine Forderung dieser Art bekomme, dann melde ich mich deswegen nicht in einem Forum an, dessen User ganz bestimmt nicht den wahren Sachverhalt kennen.

Und deshalb nur raten können: Nimm Dir einen Anwalt!
 
@Merle

Glaube moquai hat eher sarkastisch gefragt, warum man jemandem, der scheinbar fähig ist ein Gewerbe zu betreiben, erst erzählen muss, er sollte sich doch besser einen Anwalt nehmen und derjenige nicht selbst drauf kommt ...

e: too late
 
leute... *grins* also natürlich habe ich einen anwalt im hinterkopf, dennoch hat mich auch intressiert was "normale" user für erfahrungen gemacht haben, ggfl. kann man sich so das ganze traraa auch sparen, ganz zu schweigen von den kosten des Anwalts und dem aufwand.
(mich hätte im vorfeld intressiert wie hier meine erfolgschancen stehen, versteht bitte das sowas echt derbe dreist ist da er mehrere hundert euro nicht zahlte und ich auf diesen kosten schon sitzen geblieben bin.)
 
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