Ware bei e-bay nicht erhalten was nun?

Marshal1982

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Also habe am 06.10 ein Navi bei e-bay ersteigert.
am 6.10 noch überwiesen
am 11.10 kam ne nachricht das eltern im krankenhaus sind und der sohn das nun machen wird usw mit e-mail und telfonnummer handy immer aus und e-mails liest davon aber keiner.
am 16.10 kam ne mail das ware raus ist

am 22 kam nachricht von eltern das sie wieder raus sind der sohn irgendwie scheiße gebaut hat und paketet wieder zurückgekommen sind sie aber zu 100% spätestens am 28ten da sind

seit dem nix mehr gehört das navi kam auch bis jetzt nicht an.
habe schon zig mails geschrieben!

Habe das schon bei e-bay gemeldet und auch herrausgefunden das der 2te Käufer vom navi auch nix bekommen hat!

Was soll ich nun machen? Anwalt? Polizei?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hast du das Navi mit versichertem Versand bestellt?

Ansonsten kann der Verkäufer sagen er hätte es abgeschickt und wenn es verschwindet ist es dein Problem.


Abgesehn davon - wenn die Krankenhausgeschichte stimmt, kann da ja vielleicht noch etwas schiefgegangen sein - etwas warten wäre also doch noch angebracht. Und der 28. ist ja noch nicht so lange her.
 
Du hast doch sicher die Adresse des Verkäufers. Mit etwas Glück steht er im Telefonbuch und du kannst online seine Festnetznummer finden. Würde dann einfach mal anrufen und freundlich nachfragen.
 
1. Das wird mit DPD versendet normal ist bei den versichert oder?
2. Adresse habe ich aber im Telefonbuch nix zu finden!
 
1. bei ebay melden - ist erledigt
2. Verkäufer per EMail (Nach-) Frist zur Lieferung setzen.
3. Alternativ eigene Kontoverbindung ihm bekannt geben und um Rücküberweisung des KP bitten, falls die Ware nicht bis zur Nachfrist geliefert werden kann.
4. Falls 2./3. ergebnislos verstreicht bei ebay nochmal melden und Anzeige bei der Polizei.

Für 2. dürfte 1 Woche angemessen sein.
 
So werde morgen wohl Anzeige bei der Polizei machen. Hoffe das wenisgtens die Adresse bei e-bay da stimmt.
Wie stehn eigentlich die chancen das ich das Geld zurücküberweisen kann?
 
Ich würde vorher auch eine Frist setzen, damit du dich beim Gang zum Gericht darauf berufen kannst, dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Erfüllung seiner Pflicht gegeben zu haben.
 
Ok habe ihn eine nachricht geschcikt mit Frist bis zum 07.11.2008 und morgen geht noch ein Brief per einschreiben raus wodas auch nochmal drin steht.
 
eine angemessene frist entspricht idr 14 tagen ;)
 
Ja, fünf Werktage sind zu wenig. 10 Werktage sollten es mindestens schon sein. Wenn die Frist zu kurz angesetzt ist, gilt sie als unangemessen und damit nichtig.
 
Hi so gibt einige schlechte neuigkeiten!
1te Brief per einschreiben kommt zurück also wird was mit der Adresse nicht Ok sein
2tens heute morgen haben einige Käufer negative Berwertungen abgegeben 8x es folgen aber wohl noch mehr!
Alle Ware nicht erhalten.

So was nun?
Der verkäufer ist als gewerblich angemeldet vieleicht hilft das ja irgendwie!
 
Mr. Snoot schrieb:
Hast du das Navi mit versichertem Versand bestellt?

Ansonsten kann der Verkäufer sagen er hätte es abgeschickt und wenn es verschwindet ist es dein Problem.
Ist das bei privaten Verkäufern so? Weil bei gewerblichen Händlern liegt das Risiko des Versands ja beim Verkäufer, also wenn's verloren geht, muss der Verkäufer zahlen und nicht der Käufer.
 
hm naja das jetzt schon 8 Pakete verschwunden sind wäre dies ne doofe ausrede.
5 artikel davon 8 negative berwertungen und die 5 artikel 2-4x verkauft da werden wohl noch mehr kommen die nix bekommen haben.
 
Wegen Betrug anzeigen - sollten die anderen Kunden auch machen.
 
@Acrylium
Weil bei gewerblichen Händlern liegt das Risiko des Versands ja beim Verkäufer, also wenn's verloren geht, muss der Verkäufer zahlen und nicht der Käufer.

Seit wann das denn?

Das Risiko geht auf den Käufer über, sobald der Lieferant sein Paket (Päckchen oder was auch immer) an einen Lieferanten übergibt. Sofern das Paket versichert ist, hat der Lieferant einer Nachweispflicht, dass er das Paket ordnungsgemäß übergeben hat, erfüllt. Wenn dies positiv ist muss die Versicherung einspringen (dafür hat man sie abgeschlossen). Dies gilt auch für Artikel die bei dem Versand beschädigt wurden. Solange er die Ware Ordnungsgemäß versandt hat, mit Schutzhülle ist der Verkäufer aus dem Schneider.
Solange er nicht eine Vase mit Klo-Papier umrollt und dann verschickt. Dann trägt der Verkäufer die Schuld da er seiner Pflicht eines ordnungsgemäßen Versndes nicht nachgekommen ist.

§ 447 Gefahrübergang beim Versendungskauf
(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.
 
Dann mal viel Spaß vor Gericht. Die Frage ist jetzt, ob ein Anwalt bei der geringen Prozesssumme lohnt oder ob du das ganze als Lehrgeld abschreiben solltest.
Bei acht Leuten ist es unwahrscheinlich, dass ihr alle euren Schadensersatzanspruch durchsetzen könnt.
 
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