@guillome
Dann war ich nicht auf dem aktuellsten Stand. Aber das ist ja auch erst seit 2 Wochen so.
Ebenfalls steht da ja auch, dass es ganze 11 Jahre so geregelt war wie ich es geschrieben habe.
Und erst Aufgrund des Drucks durch die EU wurde es besser.
Endlich hat die EU mal was richtig gemacht.
Die machen sonst auch immer nur viel Mist aber da muss ich sie wirklich mal loben!!
Die vorige Regelung war ja auch völliger Schwachsinn. Ich hole z.B. regelmässig die Handyrechnungen online ab da wir keine normalen Briefrechnungen mehr bekommen. Bisher musste man:
1) Die PDF Datei herunterladen
2) Die Signatur herunterladen
3) Die Signatur damit prüfen lassen
4) Den Prüfbericht zur PDF legen und das ganze 10 Jahre lang speichern.
Was soll denn "rechtssicher" sein? Auch die Post bietet mit dem "aktuellen" ePostbrief
Wie gesagt ich bezog mich auf das bisherige Signaturgesetz, und ein ePostbrief war bisher nach dem Gesetz nicht gleichgestellt mit einem normalen Brief.
Eine Rechnung in einem ePostbrief hätte man nochmal zusätzlich signieren lassen müssen um die Vorsteuer ziehen zu dürfen. Wenn ich allerdings eine Rechnung signiere, dann steht der Absender zweifelsfrei fest, der ePostbrief wäre damit überflüssig und eine eMail hätte den gleichen Zweck erfüllt. ( Die zweifelsfreie Identifizierung des Absenders )
Nach meinem Wissenstand nach gilt das Postgeheimnis für einen ePostbrief nicht da es halt keine Post im eigenlichen Sinne darstellt. Einfach mal die AGB durchlesen früher stand da was drin mit von wegen, das Sie die Daten an Dritte weitergeben dürfen usw. . (Das ist jetzt überspitzt formuliert, aber jedem Datenschützer ginge der Hut hoch bei dem was in den AGB drin steht...)