cunhell schrieb:Ganz einfache Lösung: Wenn Dir der Preis nicht paßt, nicht kaufen. Der Händler macht Dir ein Angebot, welches Du annehmen kannst oder auch nicht. Da es offensichtlich genügend Leite gibt, die trotz dem hohen Preis kaufen musst Du Dir halt überlegen, was Dir eine neue Grafikkarte wert ist. Ich wüsste nicht, dass im BGB was davon steht, ferris19 muss die Ware zum UVP bekommen. Wie der Name schon sagt, es heisst Unverbindliche Preisempfehlung und nicht oberes Preislimit. Du beklagst Dich ja auch nicht, wenn die Ware unter dem UVP verkauft wird oder legst Du dann das Geld freiwillig oben drauf?
Da hast du natürlich Recht. Jedoch genau wie die Händler die Preise festsetzen können wie es ihnen passt, kann ich auch im Rahmen des Gesetzes von meinem Rückgaberecht ohne Angaben von Gründen Gebrauch machen. Darum ging es.
Aber gut, jetzt zurück zum Thema.