Abzocke mit Kostenvoranschlag?

stna1981

Commander
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Hallo zusammen,

ich habe ein relativ günstiges Netbook, bei dem der Akku nach etwa 1,5 Jahren plötzlich den Geist aufgegeben hat, mit der Bitte, diesen im Rahmen der Gewährleistung zu tauschen, an den Händler geschickt. Dieser hat mit der Begründung, dass einer etwaige Gewährleistung erst nach Feststellung der Schadenursache durch den Hersteller gewährt werden kann, das Gerät an den Hersteller zur Überprüfung eingeschickt. Es wurde festgestellt, was eh klar war, nämlich dass der Akku defekt ist, aber angeblich kein Grund für Gewährleistung.

Ein neuer Akku soll 20 Euro kosten, plus 80 Euro Bearbeitungsgebühr. Das ist mehr als das Gerät überhaupt noch wert ist, macht also gar keinen Sinn. Einen Ersatzakku kann ich mir auch selbst für 20 Euro kaufen und einstecken. Der Hammer kommt aber jetzt, denn wenn ich das Gerät jetzt zurück haben will, soll ich erst die 80 Euro zahlen. Das kann doch wohl nicht angehen, ich habe den Händler nicht aufgefordert, das Gerät an den Hersteller zu schicken, sondern lediglich dazu, den Akku zu ersetzen. Mit welcher Rechtfertigung soll ich jetzt für diese Gebühren aufkommen?

Gibt's da eine einschlägige Rechtsprechung oder ähnliches, auf die ich mich berufen kann?
 
Also zahlen musst du normalerweise ... unrepariert zurück halt. Nur sind 80€ deutlich überzogen.
Vll. haut der Händler nochwas oben drauf? Das darf er m.M.n aber garnicht!

Nur so als Tip(p), Akkus haben nur 1 Jahr Garantie. Bei jedem Hersteller so!

Asus?
 
Es geht nicht um Garantie, sondern Gewährleistung. Das ganze Gerät hat nur 1 Jahr Garantie. Aber dass ein Akku einfach so ausfällt, ist nicht normal, anders als ein allmählicher Kapazitätsverlust, der ist bauartbedingt. Aber ein plötzlich ausfallender Akku ist ein Zeichen für einen Defekt an der Elektronik oder einer Zelle, der durch einen Materialfehler entstanden ist, zumal der Akku nur wenig beansprucht wurde.

Die 80 Euro kommen direkt vom Hersteller, der Händler reicht nur durch. Die 80 stehen in keinem Verhältnis, erstens ist der Test eines Akkus relativ schnell erledigt, zum anderen sollte sich die Gebühr auch am Wert des Geräts orientieren. Aber unabhängig davon: ich habe nie einer Gebühr oder ähnlichem zugestimmt. Ich habe auch nie gefordert oder zugestimmt, dass das Gerät kostenpflichtig überprüft wird. Ich habe lediglich darum gebeten, den Akku im Rahmen der Gewährleistung zu ersetzen. Warum soll ich jetzt durch die Hintertür Geld aus der Tasche gezogen bekommen? Es ist doch Sache des Händlers, wenn er das Gerät an den Hersteller schickt, was geht mich das an? Da ist ja dann Willkür Tür und Tor geöffnet!
 
Deshalb wollte der te auch alles auf gewaehrleistung machen lassen. Setz dem haendler eine frist zur herausgabe deines eigentums. Danach wuerde ich ihn wegen diebstahl anzeigen und deine geldlichen forderungen(wert des netbooks) per mahnschreiben eintreiben lassen
 
Auch wenn der Akku plötzlich den Geist aufgegeben hat -- er tat dies nach 18 Monaten. Nach Ablauf von 6 Monaten musst DU beweisen, dass der Fehler von Anfang an anlag (d.h. bereits bestand, nur eben nicht auftrat).

Die Gewährleistung ist keine andauernde Funktionsgarantie, sie stellt nur darauf ab, dass etwas beim Gefahrenübergang funktionstüchtig ist.
 
Und wenn er sich auf seine Gewährleistungsansprüche beruft, dann darf er auch gleich noch den Beweise antreten, dass der Akku schon bei Auslieferung einen Defekt hatte. Das wird wohl eher schwer...

Dumm gelaufen. Sich selbst einen Akku kaufen, wäre wohl sinnvoller gewesen. Arbeitszeit will bezahlt werden.
 
Der Händler MUSS sich ja nicht auf die Beweislastumkehr berufen. Es gibt auch Shops wie Amazon, die auch nach den 6 Monaten noch Gewährleistung bieten. Wenn der Shop das nicht macht, hätte er mich ja darüber informieren können, dass er keine Gewährleistung gewährt und dass ich den Beweis erbringen soll. Wie ich das mache, wäre ja dann meine Sache gewesen. Aber das Gerät dann einfach an den Hersteller zu schicken und mir das nachher in Rechnung zu stellen, das halte ich für rechtlich für, ich sag mal, "mutig"...
 
Was ist daran mutig? Dir sind sowohl die Garantiebedienungen (1 Jahr, nicht mehr), als auch die Gewährleistungsbedingungen bekannt. Du wendest Dich an den Händler, weil Du das Problem selber nicht lösen kannst. Und er bietet Dir eine Lösung an. Dir gefällt sie nicht. Ist aber nicht das Problem des Händlers.
 
Hallo
stna1981 schrieb:
das halte ich für rechtlich für, ich sag mal, "mutig"
Ich finde dein Verhalten schon ziemlich dreist, bei einem 1,5 Jahre alten Akku das Netbook zum Händler mit dem Kommentar "Bitte kostenlos auf Gewährleistung tauschen" zu schicken.
Die Gewährleistung gilt sechs Monate und danach musst du beweisen das der Mangel schon bei Übergabe bestand, was eigentlich unmöglich ist, da der Akku 1,5 Jahre funktioniert hat.
Wie oben schon geschrieben gibt es auf Akkus sowieso nur ein Jahr Garantie/Gewährleistung, was hast du also erwartet ? Die große Ausnahme nur für dich ?
Ich rufe bei so etwas immer vorher den Händler an und frage ob man noch etwas auf Garantie/Gewährleistung/Kulanz machen kann, bzw. was das ganze mich kosten könnte.
Du hast für dein dreistes Verhalten jetzt die Quittung bekommen, das nächste Mal solltest du dich vorher informieren.

Grüße Tomi
 
Zuletzt bearbeitet:
Dieser hat mit der Begründung, dass einer etwaige Gewährleistung erst nach Feststellung der Schadenursache durch den Hersteller gewährt werden kann, das Gerät an den Hersteller zur Überprüfung eingeschickt.
Hat er Dir doch geschrieben, Du hast das Gerät zu ihm geschickt und damit akzeptiert das es geprüft wird. Die Kosten dafür wirst Du wohl tragen müssen.
 
Lass mal dir Kirche im Dorf!

Ich habe sehr wohl vorher bei dem Händler angerufen und wurde aufgefordert, das Gerät einzusenden. Soviel mal dazu. Ich habe schon viele Laptops und andere Geräte besessen, dass ein Akku einfach von heute auf morgen ausfällt, ist NICHT die Regel, zumal er nur wenig genutzt wurde. Da der Akku zur bestimmungsgemäßen Nutzung des Geräts erforderlich ist, finde ich eine Abwicklung im Rahmen der Gewährleistung alles andere als dreist.

​Es geht ja auch gar nicht drum, ob jetzt hier Gewährleistung angebracht ist oder nicht. Ich hab kein Problem damit, wenn der Händler sagt, dass er auf Gewährleistung nichts tauscht, auch wenn ich anderer Meinung bin, aber dass er das Gerät einfach zum Hersteller schickt und ich dann die Kosten dafür tragen soll, DAS sehe ich nicht ein.
Ergänzung ()

werkam schrieb:

Das hat er mir ja erst mitgeteilt, als er das Gerät schon hatte, nicht BEVOR ich es eingeschickt habe...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (überflüssiges Zitat entfernt!)
Dann denke Dir doch einfach, der Händler hat das Notebook genau untersucht und stellt Dir jetzt die Kosten in Rechnung. Ist doch dasselbe. Einer musste ihn überprüfen. Und weder Garantie noch Gewährleitung griff. Und das war auch schon klar, bevor das Notebook überprüft wurde.
 
Die Kosten der Untersuchung hätte er mir aber dann vorher mitteilen müssen, in den AGB etc. wird das nirgendwo erwähnt. Er hätte ja sagen können: "Lieber Kunde, wir senden das Gerät zur Prüfung ein, kostet 80 Euro, ist das ok?" Dann hätte ich gewusst, woran ich bin und entsprechend entscheiden können. So ist das ganze intransparent.
 
Hier steht wieder viel Falsches.

Die Kosten für die Überpüfung ( egal ob Herstellergarantie oder Gewährleistung) müssen ZWINGEND vor der Auftragserteilung,
dem Kunden mitgeteilt werden. Geschieht dies nicht, kann man die Kosten nicht im Nachhinein
in Rechnung stellen.

Also denn Händler anschreiben und ihm mitteilen, dass man dir über eventuell auftretenden Kosten keine Info gegeben hat,
ergo wirst du die Kosten nicht übernehmen.
 
Ich würde denen eine Frist zur Rückgabe meines Eigentums geben. Sollten diese dies nicht einhalten, ab zu einem Anwalt. Kannst wenn du willst auch auf das Urteil des Oberlandesgericht Hamm 27.9.99 (Az. 13 U 71/99) verweisen.
 
Danke für das Aktenzeichen, genau so was hab ich gesucht!
 
Du kannst das Urteil nehmem und wie gesagt, wichtig ist auch, dass die Überprüfungskosten vor Auftragserteilung
mitgeteilt werden müssen.
 
Alles klar, werde damit mein Glück versuchen. Danke für die Info!
 
Sind Akkus nicht Verschleißteile und generell von Garantie/Gewährleistung ausgeschlossen? Bzw. nur innerhalb von 6 Monaten?
 
Streng genommen ist alles ein Verschleißteil. Auch wenn dir eine Platine durchbrennt ist das erstmal Verschleiß. Man muss hier aber unterscheiden, ob es sich um einen Verschleiß im Sinne von Abnutzung handelt, wie z. B. die abnehmende Kapazität bei einem Akku, oder ob es "Verschleiß" ist, der aus einem Produktmangel resultiert, z. B. das Durchbrennen der Platine, weil ein Elko fehlerhaft war und nicht seine Spezifikation eingehalten hat. Und wenn ein Akku einfach so den Dienst quittiert, ist das erstmal kein üblicher Verschleiß im Sinne einer (zu erwartenden) abnehmenden Kapazität, sondern ein Indiz dafür, dass entweder die Ladeelektronik defekt ist oder eine der Akkuzellen den Geist aufgegeben hat, was eben an einer mangelhaften Qualität der Zelle liegen kann. Generell muss man erwarten können, dass der Akku, der zum bestimmungsgemäßen Betrieb des Laptops erforderlich ist, innerhalb der Gewährleistungsfrist auch bestimmungsgemäß nutzbar ist, was seine Funktion voraussetzt. Garantie ist was anderes, da kann der Hersteller reinschreiben, was er will...
 
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