Ärger mit Cyberport

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Man müsste doch erst einmal klären, ob durch diese wie auch immer geartete "Erklärung" Ansprüche des TE untergegangen bzw. nicht durchsetzbar sind. Das ist doch hier der Knackpunkt.
 
Der TE hat halt leider den Fehler gemacht zu Cyberport zu gehen und zu sagen.. Verpackung war schon kaputt und der TV nun auch und nebenbei noch die unversertheit zu quittieren.

Hätte er einfach den Schaden gemeldet und von der Verpackung nichts erwähnt sähe die Situation grundlegend anders aus.
 
cyberpirate schrieb:
Aber wer will das bestätigen das dass Paket vorher kaputt war?
Nachträglich keiner mehr, die Mitarbeiter der Spedition die dies könnten, werden ihren Chef und sich selbst da kaum reinreiten wollen.
cyberpirate schrieb:
Der TE sagt eben das für Ihn augenscheinlich alles okay war.
Nein wie kommst du da drauf? Ganz am Anfang steht doch klar im ersten Post:
COOLMAXX schrieb:
Bei der Übergabe habe ich schon gesehen dass die Verpackung an mehreren Stellen schon stark beschädigt war.
Da wäre der Moment gewesen zu sagen, Moment, hier stimmt was nicht und so nehme ich das Paket nicht an oder nur mit dem Vermerk über die Beschädigungen, die dann einer der Mitarbeitet ihm auf seiner Kopie des Übergabescheins unterschreibt. Dies wurde unterlassen und diese Unterlassung kommt ihn nun wohl teuer zu stehen.
Ribery88 schrieb:
Ein korrekter Händler müsste den TV abschreiben und den TE einen neuen schicken
Müsste ein korrekter Händler denn auch einen Fernseher ersetzen, denn der Kunden selbst zerstört hat? Genau diese Vermutung wird der Händler hier ja haben, denn der Spediteur kann ja mit mit der Reinen Quittung belegen dem Kunden eine äußerlich unbeschädigtes Frachtstück ausgeliefert zu haben.

Damit stellt sich das für die Händler so da, dass der Kunden den Schaden selbst zu verantworten hat und da greifen dann weder Kulanz noch Gewährleistung oder Garantie und auch wenn wir die Fotos nicht kennen, so dürfte damit äußere Gewalt als Ursache für den Schaden erkennbar sein. Wenn z.B. etwas dort in den Karton eingedrungen ist wo auch der Schaden am Display vorliegt, dann gibt es da auch nichts drüber zu diskutieren woher der Schaden kommt und ich vermute derartige Fotos dürfte der TE dem Händler geschickt haben, wenn ich mir dessen Antwort so durchlese, die ja im ersten Post wiedergegeben ist:
COOLMAXX schrieb:
Der Schaden ist an der Verpackung so offensichtlich, dass hier das Gerät im Beisein der Spedition hätte geprüft werden müssen, um die Annahme bei einer Beschädigung verweigern zu können.Bedingt durch die Annahme gegen reine Quittung ist für uns eine Regulierung über den Versanddienstleister nicht möglich.
Deswegen schreibt Mustis ja auch:
Mustis schrieb:
Ein korrekter Händler würde einen Transportschaden geltend machen. Da dies dank der Aktion des TE nicht mehr geht, kann er das nicht mehr
Eben, die Reine Quittung entlastet den Spediteur und ohne Beweise kommt man dagegen nicht an, nur zu sagen man wusste nicht das man den Schaden schriftlich hätte fixieren müssen, ist nicht genug.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Tinkerton
Ribery88 schrieb:
Ein korrekter Händler müsste den TV abschreiben und den TE einen neuen schicken
Warum soll der Händler denn unkorrekt sein?

Wenn dann müsste es heißen, Ein korrektes Transportunternehmen hätte den Transportschaden selber auf dem Auslieferungsschein vermerkt und / oder bis zur Haustür geliefert.

Mir eh immer noch nicht klar warum man irgendwas bei einer Spedition abholen muss.
 
Holt schrieb:
Müsste ein korrekter Händler denn auch einen Fernseher ersetzen, denn der Kunden selbst zerstört hat? Genau diese Vermutung wird der Händler hier ja haben, denn der Spediteur kann ja mit mit der Reinen Quittung belegen dem Kunden eine äußerlich unbeschädigtes Frachtstück ausgeliefert zu haben.

Wenn die Story stimmt, wurde der Wisch ja unterschrieben noch bevor er die Verpackung überhaupt gesehen hat.
 
verbaliBerlin schrieb:
Warum soll der Händler denn unkorrekt sein?
@Holt

Nachdem mich viele bereits zitiert haben, versuche ich es klarzustellen
Mein Post mit „korrekter“ Händler war ironisch gemeint
Ich dachte das hat man daran gesehen, dass kein Händler eine Marge bei einem TV hat, um solche Kosten selbst tragen zu können
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich hab mir einen 65" Fernseher liefern lassen.
Der kam wunderbar verpackt in einer Holzverschlagung.
DieJungsdie ihn lieferten habe ich gebeten zu warten, bis ich ihn ausgepackt und eingeschaltet hatte, um zu sehen dass tatsächlich alles ok ist. Das hat keine 10 Minuten gedauert und war für die Jungs auch gar kein Problem.

Wenn Du was hochpreisiges kaufst, und dann trotz sichtbarer Beschädigungen nicht vor Ort prüfst, dann ist es SORRY eigene Dummheit! Und dafür zahlt keine Versicherung!
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: IBMlover
Hylou schrieb:
Wenn die Story stimmt, wurde der Wisch ja unterschrieben noch bevor er die Verpackung überhaupt gesehen hat.
Auch das wäre zumindest teilweise dem TE anzukreiden. Der Händler kann doch in der Sache überhaupt nichts dazu. Wenn hat das Transportunternehmen nicht sauber gehandelt hat, warum sollte der Händler das ausbaden, wenn der Te diesem zudem noch einen Persilschein ausstellt? Insbesondere dann, wenn der TE einen Teil des Transports selbst übernommen hat. Woher soll der Händler wissen, ob der Schaden beim Transporteuer oder bei TE auf dem Restweg entstanden ist?
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Tinkerton und Holt
Hylou schrieb:
Wenn die Story stimmt, wurde der Wisch ja unterschrieben noch bevor er die Verpackung überhaupt gesehen hat.
Wenn sie stimmt, so ist dies zumindest ungewöhnlich, aber darüber hatte ich ja schon geschrieben und ebenso das so ein ungewöhnliches Vorgehen auch zu belegen wäre, wenn man es vor Gericht benutzen möchte um die Reine Quittung zu entkräften. Und das wir nicht wissen, ob die Spedition dies verlangt hat, oder der TE es aus freien Stücken so gemacht hat. Wie auch Mustis kann der Händler nichts dafür und es nimmt ihm die Chance den Spediteur in die Haftung zu nehmen.
Ribery88 schrieb:
Ich dachte das hat man daran gesehen, dass kein Händler eine Marge bei einem TV hat, um solche Kosten selbst tragen zu können
Mache Ironie beim nächsten mal besser kenntlich, denn manche Leute haben wirklich sehr komische Vorstellungen darüber wie hoch die Margen bei Hardware und solche Dingen wie Fernsehern sind.
GoetzCebu schrieb:
Der kam wunderbar verpackt in einer Holzverschlagung.
Darüber wie weit Verkaufsverpackungen für einen Versand geeignet sind, hatte ich auch schon geschrieben, hier sollte im Zweifel der Anwalt des TE vielleicht auch ansetzen.
Mustis schrieb:
Woher soll der Händler wissen, ob der Schaden beim Transporteuer oder bei TE auf dem Restweg entstanden ist?
Eben, für ihn sieht die Lage doch so aus: Er hat einen teuren Fernseher verkauft und ihn einem Spediteur übergeben, dessen Fahrer mit Sicherheit bei der Entgegennahme auch eine Reine Quittung gegeben hat, ihn also in einer unversehrten Verpackung entgegengenommen hat. Dann kommt der Kunden, beschwert sich über einen Displayschaden und schickt auch Fotos auf denen entsprechend der Antwort des Händlers, ein offensichtlicher Schade an der Verpackung zu erkennen ist. Darüber hinaus können wir auch nur vermuten, dass die Beschädigung der Verpackung den Displayschaden als Folge äußerer Gewalteinwirkung wahrscheinlich sein lässt, also einen Transport oder Sturzschaden. Die Spedition präsentiert darauf eine Reine Quittung in der der Kunden dafür unterschrieben hat die Sendung mit unbeschädigter Verpackung in der Spedition übergeben bekommen zu haben, er muss ihn den letzten Weg nach Hause also selbst transportiert haben.

Damit ist die Spedition erstmal raus und für den letzten Teil des Weges ist der Kunde selbst verantwortliche, der auch erst für den Moment der Ankunft eine Zeugin hat. Wem bzw. was soll der Händler da glauben? Soll er glauben das ein Spediteur der vermutlich schon Hunderte oder Tausende Fernseher für ihn unversehrt an seine Kunden ausgeliefert und dem Kunden hier einen nicht normalen Arbeitsablauf bei der Abholung aufgezwungen hat? Oder klingt es für ihn wahrscheinlicher das ein Kunde der sich einen teuren Fernseher gekauft, ihn bei der Spedition unversehrt empfangen, ihn dann im Auto nach Hause transportiert und dabei selbst beschädigt hat, aber den Schaden auf jemand anderes abwälzen will?
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Tinkerton
@Smartin Zu deinem ersten Punkt, hinsichtlich Versendungskauf:
Nein. Lies dir doch einmal bitte § 475 II BGB durch. Es liegt ein Verbrauchsgüterkauf vor.
 
Stalin Orgel schrieb:
Ich kenne niemand der Ware vom Postboten extra auf Funktion in dessen Beisein prüft, dafür ist auch gar nicht die Zeit.

Dieser Herr Niemand arbeitet ja auch bei DPD. Vom ihm wurde ich am Samstag bei Lieferung gebeten den Inhalt (unbespannter Badmintonschläger) des arg zusammengestauchten Kartons in seinem Beisein zu prüfen. Fand ich gut - brachte uns beiden Sicherheit.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Tinkerton
War auch mal Standard bei den Fahrern darauf hinzuweisen zu deren eigenen Entlastung ggf. Gute machen das auch noch immer, unserer zum Beispiel. Die anderen muss man halt zu ihrem Glück zwingen.
 
Stalin Orgel schrieb:
Ich kenne niemand der Ware vom Postboten extra auf Funktion in dessen Beisein prüft, dafür ist auch gar nicht die Zeit
Sehe ich auch anders.

Ich habe bisher schon ein paar mal etwas per Spedition oder Großversand geliefert bekommen. Einmal u.A. eine komplette Glasdusche, bestehend aus 4 einzelnen Glaselementen. Wir haben nach dem Abladen (Die Verpackung war soweit unbeschädigt) auf ausdrücklichen Wunsch des Lieferanten jedes Paket geöffnet und die Scheiben inspiziert, ob diese alle ohne Schäden sind.
Bei einem anderen Fall habe ich einen Drucker bekommen. Umverpackung ebenfalls im großen und ganzen unbeschädigt, jedoch an einer Seite war eine Ecke etwas eingedrückt. Vermerken lassen aber angenommen.
Hat sich dann rausgestellt, dass die Scannerplatte an einer Ecke gesprungen war. Aufgrund des Schadens und der Vermerkung wurde der Drucker ohne Umstände zurückgenommen und getauscht. Bei diesem war dann anschließend alles i.O.
Zuletzt kam mein 28“ Bildschirm per normalem DHL an. Da habe ich den Boten gebeten kurz zu warten. Habe fix den Karton geöffnet und zumindest das Display äußerlich auf Schäden geprüft. War aber alles ok. Hat keine 2 min gedauert.
Bei mir bekommt der Bote aber auch am Ende des Jahres auch mal ein kleines Trinkgeld. Insofern ist er da bei mir entspannt wenn ich darauf Wert lege.
Erspart auf lange Sicht allen Beteiligten viel Ärger.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Tinkerton und knoxxi
und wieso soll man das machen? Du als Privatperson trägst das Versandrisiko sowieso nicht, wenn du von einem Händler etwas geschickt bekommst. Diese Gängelei würde ich mir als Paketbote nicht gefallen lassen. Im Prinzip darfst du es auch erst öffnen, nachdem du es angenommen hast (da ist der Drops eh gelutscht).
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Nutzerkennwort und Hylou
Scythe1988 schrieb:
und wieso soll man das machen?

Wie beweise ich den sonst, bei augenscheinlich unbeschädigter Verpackung, dass es ein Versandschaden war bzw. der Schaden schon vor Erhalt der Ware da war?
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Tinkerton
FrankenDoM schrieb:
Wie beweise ich den sonst, bei augenscheinlich unbeschädigter Verpackung, dass es ein Versandschaden war bzw. der Schaden schon vor Erhalt der Ware da war?

Notfalls unter Zeugen auspacken...

Der Paketbote ist ganz sicher der falsche Ansprechpartner. Wenn jeder Paketempfänger auf die Idee kommen würde,den Boten solange warten zu lassen,bis der Inhalt des zugestellten Paketes begutachtet wurde,dann könnt Ihr die Pakete bald alle im Depot abholen... :)

Davon mal ab,öffnen dürft Ihr Eure Pakete erst,wenn Ihr den Erhalt unterschrieben habt...
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Hylou und Nutzerkennwort
Eben, man muss zwischen einer augenscheinlich unbeschädigten Verpackung und einer Verpackung mit erkennbaren Beschädigungen unterscheiden. Schäden an der Verpackung sind bei Annahme zu protokollieren oder die Annahme ist zu verweigern, vor allem wenn der Paketbote sich weigert zu vermerken das Schäden an der Verpackung vorhanden sind.
 
bfl schrieb:
Der Paketbote ist ganz sicher der falsche Ansprechpartner.

Der Paketbote ist sogar ganz sicher der richtige Ansprechpartner wenn er mir eine beschädigte Verpackung in die Hand drückt.
Zudem geht es auch nicht um jedes Paket. Bestelle ich 3 Shirts und die Verpackung ist Ok besteht doch überhaupt keine Notwendigkeit da was im Beisein zu kontrollieren. Bestelle ich ein Tellerset und es klimpert schon trotz intakter Verpackung sieht es wieder anders aus.

Dinge wie Fernseher kommen zumeist auch per Spedition und da hab ich noch nie erlebt, dass das ein Problem gewesen wäre zu prüfen, natürlich nicht auf Funktion sondern auf offensichtliche Beschädigungen. Erst gestern mit der Firma Geis erlebt, ich wurde sogar aufgefordert zu kontrollieren, er vermerkt es trotzdem und wenn was trotz Sichtprüfung sein sollte, dann kann ich mich melden es ist vermerkt.

Ist es den so schwer etwas zu abstrahieren? Die Welt ist nicht nur schwarz und weiß oder in diesem Fall alles prüfen oder nichts prüfen.
 
Zuletzt bearbeitet:
FrankenDoM schrieb:
Der Paketbote ist sogar ganz sicher der richtige Ansprechpartner wenn er mir eine beschädigte Verpackung in die Hand drückt.
Korrekt, aber es war eine Antwort auf diese Frage von Dir:
FrankenDoM schrieb:
Wie beweise ich den sonst, bei augenscheinlich unbeschädigter Verpackung, dass es ein Versandschaden war bzw. der Schaden schon vor Erhalt der Ware da war?
Da bist Du von einer augenscheinlich unbeschädigten Verpackung, wieso kommst Du nun wieder mit einer beschädigte Verpackung?

Also nochmals:
  • augenscheinlich beschädigter Verpackung: Schaden bei der Übergabe festhalten und sich bestätigen lassen oder Annahme verweigern.
  • unbeschädigte Verpackung: Am Besten unter Zeugen öffnen und ausprobieren, sollte etwas nicht funktionieren, dann hat man die Gewährleistung des Händlers, dafür ist die ja da. Der Schaden sollte dann natürlich nicht erkennbar durch äußere Einwirkung entstanden sein, da der Händler dann leicht unterstellen könnte, der Schaden wäre auf unsachgemäße Handhabung zurückzuführen. Es ist aber auch extrem unwahrscheinlich das so ein Schaden entsteht, ohne dass die Verpackung ebenfalls beschädigt wird und dann sind wir wieder bei dem oberen Fall der augenscheinlich beschädigter Verpackung für deren Empfang man eben nicht einfach unterschreibt ohne das die Beschädigung vermerkt ist.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben