ALG 1 trotz fehler von mir?

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dante1975

Gast
Hallo,
folgendes: Ich habe mein alten Job zum 01.06. gekündigt und auch ein Vertrag für einen neuen Job unterschrieben.
Problem ist: Ich war vor 2 Wochen in Holland und habe paar Tage lang gekifft und nun musste ich überraschenderweise heute zum Betriebsarzt von der neuen Firma.
Der Betriebsarzt hat eine Urinkontrolle durchgeführt, ( die natürlich Positiv auf THC gewesen ist) und mich direkt als untauglich eingestuft.
Meine Frage jetzt: Wie verhält es sich jetzt mit einer Sperre?
Ich hätte in den neuen Job keine Maschinen, kein PKW, LKW oder sonstiges führen müssen und habe deswegen auch nicht wirklich darüber nachgedacht.

Selbstverständlich habe ich die Personalabteilung sofort informiert, sie waren nicht glücklich, meinten aber sie melden sich nochmal.

Im Grunde geht es mir nur um ein Monat weil ich sonst erstmal zu einer Zeitarbeit gehe und mir was in ruhe suche. ( Das Gehalt vom Mai bekomme ich ja noch anfang Juni )
Das heisst ich müsste 1-2 Monate überbrücken, übernimmt das, dass Amt oder werde ich gespeert?
Ergänzung ()

Und bitte keine Posts aller wie kann man nur Kiffen usw. Wer im Glashaus sitzt ;)

Mir geht es wirklich nur darum ob ich abgesichert bin.
 
Ich zitier hier niemanden.
Ich habe das Thema in einen andern Forum auch aufgemacht und den Text Kopiert.

Ich Habe mich noch nicht Arbeitssuchend gemeldet weil das alles Heute erst Passiert ist.
Ich habe auch noch keine Rückmeldung von der Personalabteilung von den neuen Job bekommen.
Ich geh einfach nur vom schlimmsten aus und rechne damit das ich Montag die Kündigung bekomme.
 
Unbedingt (!) arbeitssuchend melden. Auch wenn du eine Sperrzeit kassieren solltest, bist du zum Fall der Fälle krankenversichert und das ab dem ersten Tag. Wenn du nämlich nun keine Arbeit finden solltest und sich eine Lücke von mehr als einem Monat ergibt, darfst du zur Feier des Tages die Krankenkasse auch noch zahlen, wenn du dich nicht gemeldet hast.
 
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Arbeitslos oder Arbeitssuchend?
Also geh ich Montag direkt zur Argee?
Problem dabei ist ja, das ich noch bis zum 31.05.19 in einem festen Arbeitsverhältnis bin und ab 01.06.19 der neue Vertrag gegriffen hätte.
Also muss ich erst auf die Kündigung des neuen Arbeitgebers warten und denn damit zum Arbeitsamt?
 
Ist die Frage, ob das neue Arbeitsverhältnis überhaupt in Kraft tritt, bzw zu wann dir gekündigt werden kann oder ob es aufgehoben wird. Gibt mehrere Möglichkeiten.

Ich würde mich daher Montag arbeitssuchend/arbeitslos melden. Wenn sich was anderes ergibt, kann man immer noch den Antrag zurückziehen, aber so sind erstmal alle Fristen gewahrt.
 
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Der Vertrag ist am 29.04. Unterschrieben wurden und die Kündigung habe ich am 30.04 in meiner alten Firma abgegeben, also der Vertrag ist Rechtsgültig.
Ich möchte da jetzt auch kein Terror machen da ich es ja auch versaut habe.
Ich bin seit fast 15 Jahren nicht ein Tag Arbeitslos gewesen und habe wirklich 0 Plan wie es Heute läuft.
Mir geht es nur darum aus der Nummer sauber raus zukommen und die Brückenmonate gedeckt zuhaben.
Bewerbungen laufen ja schon wieder ;)
 
Das Arbeitsamt wird Dir ganz sicher eine bessere Auskunft geben können, als ein Forum das sich mit Computern beschäftigt und keinerlei Rechtsberatung geben darf. Der zukünftige AG darf aber ganz sicher vom Arbeitsvertrag zurücktreten, wenn Du zweifelsfrei auf illegale Drogen getestet wurdest.
 
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Das ist mir durchaus bewusst @areiland und das ist auch völlig legitim.
Wie gesagt: es geht mir hier nicht darum den neuen AG in irgendeiner Form anzupissen, und auf den Vertrag und dessen einhaltung zu pochen.
Ich habe es versaut das akzeptier ich und gut.
Mir geht es um meine Deckung.
Es kann ( wie jeder wohl weiss) 2-3 Monate dauern bis man einen neuen Job hat, und diese Brücke ist das Problem.
Ich bin 15 Jahre nicht Arbeitslos gewesen und brauche wohl jetzt eine Rückzählung der Arbeitlslosenversicherung die ich geleistet habe, und die hätte ich gern unkompliziert..
 
dante1975 schrieb:
Ich bin 15 Jahre nicht Arbeitslos gewesen und brauche wohl jetzt eine Rückzählung der Arbeitlslosenversicherung die ich geleistet habe, und die hätte ich gern unkompliziert..

Wenn ich eines von unseren Sozialversicherungssystem gelernt habe dann, dass es der Sozialversicherung (Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) absolut egal ist wie lange und wie viel Beiträge du in der Vergangenheit gezahlt hast. Dir wird es nicht einfacher oder schwieriger gemacht Leistungen von diesen Versicherungen erhalten als anderen Menschen die in der selben Situation stecken obwohl diese schon 40 Jahre oder nur 5 Jahre eingezahlt haben.

Geh zur Agentur für Arbeit und erläutere dort deine Situation. Diese treffen dann eine Entscheidung ob du ALG1 erhälst oder gesperrt wirst. Wenn du gesperrt wirst dann gibt es ALG2 bis die Sperre aufgehoben wird. Und wenn du mit der Entscheidung der Agentur für Arbeit nicht einverstanden bist gibt es die Möglichkeit eines Widerspruchs und anschließend der Rechtsweg beim Sozialgericht.

Aber wahrscheinlich entscheiden die noch gar nichts, da ja noch offen ist ob der neue Arbeitgeber dich vielleicht doch nimmt. Aber dann wissen die immerhin schon mal bescheid.

Seiner Meinung nach handele die Behörde zu kleinlich: „Da zahlt man zwanzig Jahre lang in die Kasse ein und dann sowas.“

Dem Vorwurf widerspricht Agentursprecher Hubert Kathage. Die Sperrzeit bei verspäteter Anzeige der Kündigung werde nicht willkürlich verhängt, sondern sei gesetzlich vorgeschrieben. Grund für die Androhung der Sanktion sei, „möglichst schon vor Eintritt der Arbeitslosigkeit Vermittlungsbemühungen zu unternehmen“. Deshalb bestehe auch die Möglichkeit, den Jobverlust online anzuzeigen, zudem gebe es donnerstags verlängerte Öffnungszeiten an der Wintgensstraße.

https://www.waz.de/staedte/duisburg...-nach-erhalt-gemeldet-werden-id212278813.html
 
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Hallo

Ich stelle mir die Frage ob der Arzt dem Arbeitgeber überhaupt etwas von dem Drogenkonsum mitteilen darf (Ärztliche Schweigepflicht).
Ich gehe davon aus das der Arzt dem Arbeitgeber nur mitteilt tauglich oder untauglich und nicht mehr.
So kann man das doch der Agentur für Arbeit weitergeben und fertig.
Falls der Arbeitgeber doch etwas von dem Drogenkonsum weiß dann würde ich mit dem Arbeitgeber reden und evtl. schreibt der etwas anderes in die Kündigung.

Grüße Tomi
 
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Es ist da durchaus üblich, das man da vorab Entbindungen von der Schweigepflicht unterschreibt. (Die Bundeswehr nutzt sowas z.B. für Auskünfte vom Hausarzt). Könnte mir vorstellen das es hier auch sowas gibt.
Muss man natürlich nicht unterschreiben, aber dann.. ist das Ergebnis eh klar..

Für die Selbstkündigung beim alten AG dürfte es in aller Regel eine Sperre geben, aber entscheiden wird das keinesfalls der Arbeitsvermittler bei dem man den ersten Termin hat, sondern die Leistungsabteilung. Und mit einigen kann man reden

Wüßte die Agentur vom Drogenkonsum könnte Sie argumentieren das man die Arbeitsaufnahme absichtlich verhindert hat, aber die Agentur wird damit nichts zu tun haben.

Ich würde mit der Leistungsabteilung reden und sagen das du gekündigt hast weil du was neues hattest und dann eben beim Arzt rausgflogen bist. Wenn du Glück hast gibt es dann keine Sperre, aber das kann hier niemand beantworten außer der jeweiligen Leistungsabteilung.
 
Schlau war das nicht keine Frage.
Wenn du mal gekifft hast und es nicht regelmässig machst ist es im Blut keine 2 Wochen nachweisbar...
Machst du es regelmässig bist du halt wirklich für den Beruf untauglich.

Du wusstest vom Arzt Termin... Und hast gekifft, sehr dumm und zu Recht unfähig ... einfach wegen Dummheit.
Du hast gekifft und danach dern Termin bekommen, warum in aller Welt gehst du da hin?

um auf die Frage Frage zu antworten, deine Kündigung löst eine Sperre aus, Punkt...
du bekommst vielleicht auf grund von eigenverschulden beim neuen AG eine Kündigung und landest natürlich in einer Sperre...
 
Du musst Alg 1 (Agentur für Arbeit) und Alg 2 (Jobcenter) beantragen. Beim Alg 1 wirst du komplett gesperrt, beim Alg2 gibts eine Sanktion von 30% oder halt einen neuen Job finden.
 
Eine Sperre ist kein Automatismus. Das entscheidet die Leistungsabteilung.

um auf die Frage Frage zu antworten, deine Kündigung löst eine Sperre aus, Punkt...
du bekommst vielleicht auf grund von eigenverschulden beim neuen AG eine Kündigung und landest natürlich in einer Sperre...

Wenn der neue AG "Fair" ist kündigt er in der PZ ohne Angabe von Gründen udn dann gibt es keine Sperre.

Ich denke in dem Fall, könnte es keine Sperre geben aber entscheiden tut das di eAgentur.
 
Dann bekommt er doch trotzdem die Sperre weil er beim alten AG selbst gekündigt hatte oder hat sich das geändert?
 
Nicht zwangsläufig. Das kann hier keiner wissen. Es kann auch als "Verbesserungskündigung" ausgelegt werden, wenn er beim alten AG weniger verdient hätte usw. Dann war halt lapidar beim neuen medizinisch nicht geeignet, wobei dann die Agentur sagen könnte er hätte erst kündigen sollen wenn es sicher ist.

Grundsätzlich wäre eine Sperre zu verhängen, aber letzendlich entscheidet das nur die Leistungsabteilung und nicht der Arbeitsvermittler, obwohl die das gerne würden.

Das kann bei jedem unterschiedlich sein.
 
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Ich kenne einen Fall von Verbesserungskündigung, wo der neue Arbeitgeber den neuen Vertrag noch vor Arbeitsantritt gekündigt und nach hinten verschoben hat und das Arbeitsamt nichts gezahlt hat.

Bei so etwas kann einfach nur ein Anwalt gültige Aussagen treffen.
 
Praktisch ist es ein Automatismus!
Du kündigst einen Job, willst innerhalb von 3 Monaten AlG1 bekommst du eine Sperre ! Das ist fast so sicher die das Amen in der Kirche.

Du kannst dann Einspruch einlegen und eine Begründung schreiben, aber deine Kündigung in Kombination mit den 3 Monaten in denen du Geld willst führ zur Sperre.

Selbe Spiel wenn der AG dich kündigt und der AG auf dem Bogen des Arbeitsamt welchen er ausfüllen muss dir durch Verfehlungen oder Wunsch die Ursache der Kündigung zuschiebt.

Ziel des Amts ist klar die Kosten gering zu halten und die Gemeinschaft zu schützen. Wer unschuldig ist soll unterstützt werden, wer es verursacht hat soll mit den Konsequenzen leben.
 
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