Alternate erstattet defekte Grafikkarte nicht

Klasse Doc, ausgenommen natürlich der Widerruf nach dem Fernabsatzgesetz . Aber auch das ist kein Umtausch. Und das wurde auch schon zuvor im Thread geklärt.

Vorsteuer geltend machen und den Kaufpreis der Karte ganz steuerlich geltend machen, das sind ja noch zwei recht unterschiedliche Dinge :)
 
Werde es nochmal im Schriftverkehr mit Alternate versuchen. Vielleicht habe ich da mehr Glück. Wenn es etwas neues gibt, melde ich mich.

Vielen Dank an alle :).

€dit: und nochmal nein, auch Vorsteuer wurde nicht geltend gemacht.
 
Die Karte ist beim Hersteller zur Kontrolle, mehr konnte der nette Herr nicht sagen. Wäre -wie erwähnt- auch weniger problematisch gewesen, wenn ich über den Status informiert worden wäre.
 
Welche Rechnungsanschrift steht denn auf der Bestellbestätigung? Normal trägt man doch einmal Lieferanschrift und dann die Rechnungsanschrift ein. Wenn bei der Bestätigung der Zusatz mit der Firma fehlt, kannst du so versuchen.
 
Bei Alternate wird erst die Rechnungsanschrift eingegeben. Und dann kann man wählen Lieferanschrift = Rechnungsanschrift.

@cartridge_case: Hatte bisher bei Alternate keinen Widerruf. Wohl aber mal bei einem anderen Händler und da war es überhaupt kein Problem.
 
Einfach noch einmal zu einer anderen Tageszeit anrufen. Vielleicht ist ein anderer Mitarbeiter etwas kulanter, wenn du die "guter Kunde Karte" ausspielst. Ansonsten wirst du als Selbstständiger doch sicherlich eine Rechtsschutz oder einen guten Anwalt zur Hand haben. Damit zu drohen reicht meistens schon aus.
 
Nein, die Kreditkarte läuft privat.

Habe heute nochmal mit Alternate telefoniert. Sie beharren auf ihrem Standpunkt, dass durch den Adresszusatz = Name des Geschäfts der Verkauf als an einen Geschäftskunden getätigter Verkauf eingestuft wird.
Auf mein Argument,

1. warum es dann extra für Firmenkunden einen extra angelegten Login gibt (den ich aber bewusst nicht genutzt habe)

2. die Bedruckung der Rechnung eben mit diesem Adresszusatz vollkommen unlogisch erscheint (soll dann z.B. etwa der Zusatz "bitte bei Meier klingeln; Wohnung 23" auch auf der Rechnung erscheinen?)

ist man nicht weiter eingegangen. Ich werde mich jetzt anwaltlich beraten lassen. Immerhin geht es hier darum, sich durch ein Hintertürchen gegenüber dem Kunden schadlos zu halten, was mir der erste Sachbearbeiter gestern Abend ja durch die Blume sogar bestätigt hat!.

Ich kann vor ähnlichen Konstellationen nur warnen. Auch wenn es wohl eher selten vorkommt, dass die Geschäftsadresse gleich der Privatadresse ist.

Mfg mmic29
 
Ich persönlich würde denen ein Brief schreiben in dem ich erkläre wieso ich die Firmenadresse mitangegeben habe und das es trotzdem ein Privatkauf war. Hinzu würde ich denen eine Frist einräumen bis wann ich mein Geld zu kriegen hab. Bedenke aber der Händler hat bis zu 30 Tage Zeit nach Eingang der Ware dir das Geld auszuzahlen. Sollten die darauf nicht eingehen, bleibt eigentlich nur noch der Anwalt. Alles Betteln hat kein Sinn und ist gar nicht nötig.
 
Dann viel Erfolg dabei und halte uns auf dem Laufenden wie es ausgegangen ist.
 
Update :): die höhere Geschäftsebene bei Alternate hat sich auf meine Bitte eingeschaltet und ich bekomme die Karte jetzt doch noch gutgeschrieben.
Die Tatsache, dass ich eben privat im gleichen Haus wohne, scheint den sehr freundlich auftretenden Herren (Ernst gemeint) überzeugt zu haben, dass es sich um eine falsche Auslegung der Sachlage gehandelt hat.

Somit kann man im Endeffekt doch von einem sehr kulanten Verhalten sprechen. Nochmals danke an alle :).

Mfg
 
Gut, Prüfung bestanden, Du kannst Dich ordentlich in der harten Geschäftswelt bewegen :)
 
Hatte wohl die besseren Argumente auf meiner Seite :D. Trotzdem muss man festhalten, dass das Verhalten des "Vorgesetzten" im Telefongespräch heute Nachmittag absolut in Ordnung war. Was man vom ersten Support-Mitarbeiter gestern Abend nicht behaupten kann.

Mich ärgern nur solche Vorfälle ungemein, da es in meinem Beruf sehr auf Kundenzufriedenheit und die Erarbeitung von Lösungen, die zum Wohle des Kunden sind, ankommt. Aber ist ja jetzt von Tisch.
 
mmic29 schrieb:
Hatte wohl die besseren Argumente auf meiner Seite :D. Trotzdem muss man festhalten, dass das Verhalten des "Vorgesetzten" im Telefongespräch heute Nachmittag absolut in Ordnung war. Was man vom ersten Support-Mitarbeiter gestern Abend nicht behaupten kann.

Mich ärgern nur solche Vorfälle ungemein, da es in meinem Beruf sehr auf Kundenzufriedenheit und die Erarbeitung von Lösungen, die zum Wohle des Kunden sind, ankommt. Aber ist ja jetzt von Tisch.

Negative Erfahrungen helfen ungemein selbst besser zu werden indem man lernt. Passt ja zu deinem Beruf.
 
Doc Foster schrieb:
Bitte bitte verbreite dein Unwissen hier nicht wieder und wieder, selbstverständlich hat der Käufer grds. das Wahlrecht zwischen Nachbesserung (=Reparatur) oder Nachlieferung einer mangelfreien Sache (=Umtausch), vgl. hierzu § 439 I BGB.
Das gilt grds. auch für den Käufer, der Unternehmer ist.
Um das nochmal kurz aufzugreifen: Der Händler kann die Wahl des Kunden verweigern, wie diese unverhältnismäßig hohe Kosten verursacht. (Trifft hier zwar nicht zu, wird aber viel zu selten mit erwähnt.)
 
Jetzt noch mal für die ganz langsamen:
Er hat eine defekte Karte erhalten und schickt sie per RMA zurück und die müssen weder nachbessern noch umtauschen (gegen eine funktionierende Karte)? Dabei spielt es doch keine Rolle, ob er als Privatperson oder Firma auftritt. Wenn ich für meine Firma was kaufe und es ist defekt, dann wird das auch zurück gesandt und getauscht. Soweit ich weiß, hat das auch nichts mit Kulanz zu tun, Gewährleistung anyone?
 
Nein, für die ganz langsamen:

Er wollte von seinem 14-tägigen Widerrufsrecht gebrauch machen, welches nur für Privatpersonen gilt.
 
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