Alternate erstattet defekte Grafikkarte nicht

mmic29

Admiral
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Hallo liebe Forum-Baser :),

nach bisher guten Erfahrungen mit Alternate hat es mir heute fast die Sprache verschlagen. Ich habe Ende Juni eine EVGA GTX780 ACX bei Alternate gekauft. Diese war leider anscheinend ab Werk defekt und zeigte rote Linien auf dem Bildschirm (VRAM-Defekt?). Ich habe die Karte daraufhin als defekt retourniert mit der Bitte um Gutschrift.
Als dann ein paar Tage vergangen waren und nur der Eingang der Retoure bestätigt worden war, wandt ich mich per Email an den Support bei Alternate. Ein paar Tage später kam die Antwort, dass leider kein Widerruf berücksichtigen werden könnte, da es sich bei mir um einen gewerblichen Kunden handle.

Zitat: "Dies ist im Wesentlichen darin begründet, dass die Bestellung auf eine Firma getätigt wurde. Sie sind somit nicht Verbraucher i. S. d. § 13 BGB und verfügen in der Folge nicht über das Widerrufsrecht gem. § 312 d BGB."

Soweit so schlecht. Zum "Verhängnis" wurde mir hier die Tatsache, dass ich selbständig bin und im gleichen Haus wohne, in dem auch mein eigenes Geschäft angesiedelt ist.
Ich habe, um es dem Paketzusteller einfacher zu machen, bei der Eingabe meines Kundenkontos unter der Rubrik "Adresszusatz (z.B. wohnhaft bei)" den Namen meines Unternehmens angegeben. Leider wusste ich nicht, dass dieser Zusatz auch auf der Rechnung erscheint :rolleyes:. Somit sieht Alternate die Bestellung als geschäftliche Bestellung an.
Dazu muss man noch sagen, dass es bei der Eingabe der Kundendaten extra einen Link "Sie sind Firmenkunde?" gibt. Klickt man diesen an, erhält man ein vollkommen andere Maske zur Eingabe der Kundendaten. Diese Maske habe ich aber nicht genutzt, sondern eben die für Privatkunden.
Zusätzlich sei bemerkt, dass es mehr als merkwürdig ist, dass der Adresszusatz auf der Rechnung erscheint. Wenn ich dort z.B. "bei Meier klingeln" angeben würde, würde dies wohl auch auf der RE stehen :-(.

Wie beurteilt ihr den Sachverhalt? V.a. vor dem Hintergrund, dass ich in Zwischenzeit eine Gainward GTX780 Phantom GLH eben auch bei Alternate bezogen habe, da ich von einem unkomplizierten Widerruf ausgegangen bin?
Ich weiss, wir sind alle keine Juristen, aber das Vorgehen erscheint mir sehr fragwürdig.

MfG mmic29
 
Rein privat, also zum Spielen.

Dazu sei erwähnt, dass ich beruflich keine so leistungsfähige Graka benötigen würde.
 
Gegenfrage. Behältst Du die MwSt von dem nicht kleinen Kauf ein und verrechnest die Karte mit Deinem Unternehmen? Ansonsten, es ist wohl eher schwierig, Alternate von dem Kauf als privaten Vorgang zu überzeugen.

Ende Juni und jetzt ist doch eh aus den 14 tage Widerruf heraus. Oder warst Du noch in den 14 Tagen?
 
Dann hast du als Verbraucher bestellt und dir steht ein Widerrufsrecht zu. Weil du aber den Rechtsschein eines B2B Geschäftes gesetzt hast, bist du nun m.E. beweispflichtig für das Vorliegen der Verbrauchereigenschaft.
 
Widerruf war bereits nach 2 Tagen. Die Karte kam am 25.06. bei mir an und wurde am 02.07. bei Alternate als eingegangen bestätigt. Die Karte wird nicht über das Unternehmen abgesetzt, sie wird rein privat genutzt.
Was eben sehr fraglich ist: warum versucht Alternate hier einen Strick zu drehen, obwohl ich mich explizit nicht als Geschäftskunde angemeldet hat und es eben nur darum ging, dass der Postbote weiss, wo er klingeln soll?
 
das wird jetzt natürlich schwer nachzuweisen sein, das du keinen gewerblichen einkauf getätigt hast, denn AT wird jetzt auf ihrem Standpunkt beharren.
ich würde mit denen jetzt nicht mehr direkt verhandeln und mich an den vertrieb von EVGA wenden.
wahrscheinlich wirst du nur einen umtausch erhalten, der dazu auch noch kostenpflichtig ist, aber du kannst die karte hinterher mit geringem wertverlust+versandkosten verkaufen.

schade, das die sich wirklich so querstellen aber zieh deine resonanz daraus und bestell das nächste mal einfach nichts mehr aus der Hardwareapotheke deutschlands.
 
Vielleicht einfach mal anrufen bei Alternate und mit denen sprechen?

Alternate ist dazu verpflichtet, Geschäftskunden als solche zu behandeln. Auch wenn der Kunde es selbst nicht preis gibt. Hat Steuerrechtliche Hintergründe.

Und hier scheint eben ein Missverständnis vorzuliegen.
 
Hier mal kurz die unterschiedlichen Anmeldemasken für Privat- und Firmenkunden:

image.jpgimage.jpg

Man sieht links deutlich den Verweis "Sie sind Firmenkunde"(?), den ich aber nicht bestätigt habe.

@BlubbsDE: Ich habe heute bereits angerufen. Und der wenig freundliche Mitarbeiter hat eben genau mit dem Argument "Firma auf RE angegeben" gemauert. Er sagte sinngemäß noch, dass die RMA für sie teuer wäre und sie daher froh seien, dies bei Firmenkunden nicht erstatten zu müssen. So funktioniert heute Kundenservice!
 
Zuletzt bearbeitet: (Screenshots eingefügt)
mmic29 schrieb:
Zitat: "Dies ist im Wesentlichen darin begründet, dass die Bestellung auf eine Firma getätigt wurde. Sie sind somit nicht Verbraucher i. S. d. § 13 BGB und verfügen in der Folge nicht über das Widerrufsrecht gem. § 312 d BGB."
Wieso denn eigentlich Widerruf? Die Karte ist doch defekt und du wolltest sie umtauschen! Oder ist das bei gewerblichem Kauf auch egal?
 
Wir haben das schon verstanden. Wofür sind die Screenshots jetzt?
Ergänzung ()

Snooty schrieb:
und du wolltest sie umtauschen! Oder ist das bei gewerblichem Kauf auch egal?

Es gibt kein Recht auf Umtausch. Egal ob privat oder geschäftlich. Das ist immer Kulanz.
 
Die Screenshots sind dafür da zu zeigen, dass es bei Alternate extra für Firmenkunde eine eigene Anmeldemaske gibt. Diese habe ich nicht genutzt. Der Adresszusatz sollte also gar nicht auf der Rechnung erscheinen, sonst hätte ich mich gleich als Firma angemeldet.
 
BlubbsDE schrieb:
Wir haben das schon verstanden. Wofür sind die Screenshots jetzt?
Ergänzung ()

Es gibt kein Recht auf Umtausch. Egal ob privat oder geschäftlich. Das ist immer Kulanz.

Bitte bitte verbreite dein Unwissen hier nicht wieder und wieder, selbstverständlich hat der Käufer grds. das Wahlrecht zwischen Nachbesserung (=Reparatur) oder Nachlieferung einer mangelfreien Sache (=Umtausch), vgl. hierzu § 439 I BGB.
Das gilt grds. auch für den Käufer, der Unternehmer ist.

Zum Thema:

Welche Maske genutzt wurde, spielt keine erhebliche Rolle, der Rechtsschein, dass als Unternehmer bestellt hast, wurde bereits mit der Firmenanschrift gesetzt.
Kannst du diesen widerlegen, dann besteht selbstverständlich auch ein Widerrufsrecht.

Wurde die Karte steuerlich irgendwie abgesetzt oder Vorsteuer beim FA geltend gemacht?
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein, wie bereits geschrieben, wurde sie nicht steuerlich geltend gemacht.

Warum ich mich so festbeiße an dieser "Maske": sie dient hier augenscheinlich nur der besseren Zuordnung, wo die Ware hingeliefert werden soll. Anders kann ich mir den Zusatz "z.B. wohnhaft bei" nicht erklären. Wenn ich dort nun den Namen der Firma, in der ich während der Zustellung zu erreichen bin angebe und zusätzlich aber noch unter der gleichen Adresse wohnhaft bin, erscheint mir das Vorgehen willkürhaft.
 
Umtausch = Ware gegen Geld gibt es nicht.

Tausch gegen Ware oder Nachbesserung gibt es. Ja.

Was ist daran bitte falsch? Umtauschen wird wohl umgangssprachlich immer als Ware gegen Geld verstanden. Und wurde hier von Snooty auch so gemeint.
 
Was das Problem verschärft hat ist die Tatsache, dass Alternate solange nicht reagiert hat. Der Eingang der Retoure wurde bestätigt, danach war Funkstille. Bezahlt wurde per Kreditkarte. Da ich keine weitere Statusmeldung bekommen habe, bin ich leider von einer Gutschrift ausgegangen, d.h. das die Kreditkartenbelastung gar nicht ausgeführt bzw. rückgängig gemacht wurde. Erst mit der kürzlich zugestellten Abrechnung habe ich die Belastung gesehen, was dann auch zur Kontaktaufnahme mit Alternate führte.

Eine kurze Email von Seiten Alternates, dass die Karte in RMA auf dem Weg zum Hersteller ist, hätte genügt und mich vor der Bestellung des anderen Modells abgehalten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es bringt ja nicht viel, darüber weiter zu diskutieren. Ich würde mit Alternate persönlich sprechen und die Sachlage mit denen klären. Ich denke, da wird Alternate auch zu hören. Gesetz dem Fall, Alternate geht nicht von seinen Standpunkt weg, bleibt Dir nur die Hilfe eines Rechtsbeistands.

Die Frage kam auch noch mal vom Doc. Und, hast Du die Vorsteuer gegenüber dem FA geltend gemacht?
 
Umtausch = Ware gegen Geld gibt es nicht.

In Form des Widerrufes bei einem Fernabsatzgeschäft ist das natürlich möglich.

@mmic29:

Was du schreibst, ist alles schön und gut, ändert aber nichts an meiner Einschätzung.
Wenn du glaubst, dass dir ein Recht grundlos vorenthalten wird, dann musst du das gerichtlich ausfechten...
 
Quote mich mal selbst:

mmic29 schrieb:
Nein, wie bereits geschrieben, wurde sie nicht steuerlich geltend gemacht

Und ja Du hast sicherlich Recht. Wir werden uns wahrscheinlich argumentativ im Kreis drehen. Es macht mich nur etwas fassungslos, als guter Kunde so behandelt zu werden (v.a. nach 21(!) Min in der (kostenfreien) Warteschleife.
 
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