Ausnutzung während der Ausbildung

Ähm Nein! Eine abmahnung kann auch mündlich erfolgen!
Zur späteren Beweisbarkeit wird zwar idR die Schriftform gewählt - is aber kein muß!

nach der probezeit ist es nicht so einfach den azubi loszuwerden
Wie schon gesagt ganz ganz böser Irrglaube!

Aber selbst wenn Dein Arbeitgeber ne Planlose Bunke ist und nicht weiß, wie er Dich schnell los wird.
Du lernst halt so wie Du Deinen Arbeitsalltag schilderst nix und selbst wenn du ne kompetente Berufsschule hast (ist mir aber im ganzen auch noch nicht unter gekommen) fehlts dir halt an allen Ecken und Enden.
 
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amd322 schrieb:
Dann würde ich an deiner Stelle mich für andere Betriebe bewerben.

deshalb möchte ich mich ganz gerne mit der zuständigen IHK in verbindung setzen und in der schule meinen vertrauenslehrer aufsuchen.in meinem betrieb herschen für azubis umstände die sind unzumutbar weil es wird gegen jedes mögliche arbeitsrecht verstoßen.
wir haben kaum pausen bekommen kaum schlaf da wir von der spät in die frühschicht müssen urlaub bekommen wir auch nur wenn der chef ersatz für die freien tage findet ruhepausen werden nicht eingehalten und und und dies passiert aber auch nur weil bisher keine seinen mund aufgemacht hat und alle angst davor haben ihren job zu verlieren.

nur wenn was passiert wird sicha uch was ändern denn sonst wird munter weiter gemacht und der chef setzt womöglich noch einen drauf
 
Also auf den Webseiten der IHK zum Beispiel Köln steht klipp und klar geschrieben, dass die Schulzeit inkl. Pausen + Wegezeit nach der Schule zum Betrieb, komplett als Arbeitszeit angerechnet werden müssen.
Wenn du dann acht Stunden voll kriegst, informierst du deinen Ausbilder dass du danach nicht mehr zur Arbeit kommst.

Über eure Situation unbedingt die zuständige IHK informieren, das ist ein unhaltbarer Zustand und dort wird das System der Ausbildung böswilllig ausgenutzt, das ist mit nichts zu rechtfertigen.
Ruf an lass dich an den zuständigen Ansprechpartner verweisen und sag dem was Sache ist bzw. mach einen Termin aus um ihn alles detailliert und persönlich zu schildern, die IHK lässt sich nur bedingt irgendwelchen Betrieben auf der Nase rumtanzen ...
 
Mach dich mit dem Gedanken vertraut den Ausbildungsbetrieb zu wechseln. Was du schilderst klingt mir nicht nach Naivität seitens des AG, sondern nach einem gezielten Ausnutzen deiner Situation. Ergo wirst du den Laden nicht zu deinen Gunsten ändern können. Selbst wenn die gesetzlichen Bestimmungen dann eingehalten werden, wirst du mit deinem Chef garantiert nicht mehr grün.
 
hey such dir einfach was anderes, und lass dich nicht abzocken!

vill. kommst du hier ja unter Sky Supermarkt in deiner nähe http://www.azubi-bei-coop.de/
Mit einem Realschulabschluss solltest gute chancen haben , ich wurde mit einem Hauptschulzeugnis eingeladen, damals bin ich extra nach Kiel gefahren zum Auswahlverfahren (Test)......
 
Tito_2000 schrieb:
Wenn du dann acht Stunden voll kriegst, informierst du deinen Ausbilder dass du danach nicht mehr zur Arbeit kommst.

ich hatte letzte woche mit meiner ausbilderin gesprochen in bezug auf schulzeit sie meinte sie müsse mir vorrechnen wie lange ich in der schule bin und zwar 8x45=360min=6 Stunden.
die pausen von jeweils 3x20 min hat sie natürlich abgezogen so das ich nach der schule noch 4 stunden arbeiten durfte

Tito_2000 schrieb:
Über eure Situation unbedingt die zuständige IHK informieren, das ist ein unhaltbarer Zustand und dort wird das System der Ausbildung böswilllig ausgenutzt, das ist mit nichts zu rechtfertigen.
Ruf an lass dich an den zuständigen Ansprechpartner verweisen und sag dem was Sache ist

habe letzte woche mit meinem ansprechpartner bei der ihk gesprochen und der war sprachlos als ich ihm das alles erzählt habe. ich sollte dann noch ein protokoll anfertigen was mir alles im betrieb aufgefallen ist was ich nach bestem wissen und gewissen getan habe, wie wegfahrer,verstoß gegen arzg,ruhephase,pausen etc. und soll ihm ein formular entbindung der vertraulichkeit senden wo auch mein name dann im betrieb fallen wird.

was mir so ziemlich egal ist da ich mir so etwas nicht bieten lassen möchte und warscheinlich der erste azubi bin der sein mund in dem laden aufmacht.
desweiteren sagte er, das es natürlich sein könnte das der betrieb mich kündigt nachdem er den laden durchleuchtet hat und mich umgehend bei ihm melden sollte.

hanussen schrieb:
Mach dich mit dem Gedanken vertraut den Ausbildungsbetrieb zu wechseln. Ergo wirst du den Laden nicht zu deinen Gunsten ändern können. Selbst wenn die gesetzlichen Bestimmungen dann eingehalten werden, wirst du mit deinem Chef garantiert nicht mehr grün.

sicherlich werde ich dort drin dann nicht mehr gern gesehen aber für mich ist es ein gutes gefühl und ich habe gewiss nichts schlechtes getan denn solch eine art von ausbildung wünsche ich keinem sofern man in meiner situation überhaupt von ausbildung sprechen kann.
ich schaue mich schon seid wochen nach was neuem um allerdings sind die meisten schon in ausbildung doch mit viel viel glück kann die ihk mir dort sogar helfen an einen betrieb zu kommen der sich wirklich die zeit nimmt und seine azubis etwas beibringt.
bei uns wird man ins kalte wasser geworfen kurze einweisung und macht man was falsch wird gemeckert.
 
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Nach 5 Schulstunden a 45 Minuten musst du nicht mehr in den betrieb. Ist fest im Gesetz verankert.
 
time-machine schrieb:
ich hatte letzte woche mit meiner ausbilderin gesprochen in bezug auf schulzeit sie meinte sie müsse mir vorrechnen wie lange ich in der schule bin und zwar 6x45 die pausen von jeweils 3x20 min hat sie natürlich abgezogen so das ich nach der schule noch 4 stunden arbeiten durfte

http://www.juraforum.de/urteile/bag/bag-beschluss-vom-26-03-2001-az-5-azr-41399

Würde ich ihr mal ausdrucken und aufn Tisch legen.

Ich bin ja froh, dass es mir besser ergangen ist. Denn ich könnte sowas nicht stillschweigend hinnehmen, auch wenn ich wüsste, dass ich meine Ausbildung damit aufs Spiel setze.


@Gajel
Soweit ich weiß gilt das nur für Minderjährige. Er muss schon in den Betrieb, kann aber Schulpausen und Wegstrecken zur Arbeitszeit anrechnen.
 
Gajel schrieb:
Nach 5 Schulstunden a 45 Minuten musst du nicht mehr in den betrieb. Ist fest im Gesetz verankert.

gilt das auch bei volljährigen azubis? bin 29!
 
Gigakopi hat recht mit der Aussage. Hab das Gesetz noch mal nach geschlagen.
 
Zuletzt bearbeitet:
GiGaKoPi schrieb:
@Gajel
Soweit ich weiß gilt das nur für Minderjährige. Er muss schon in den Betrieb, kann aber Schulpausen und Wegstrecken zur Arbeitszeit anrechnen.

dann frag ich mich warum sie pausen nicht dazu zählen und somit habe ich an diesem tag 11 stunden gearbeitet 8 stunden schule und arbeit.

musste zwar erst um 18 uhr arbeiten aber ihr habt recht nach 8 stunden hätte ich nicht mehr gemusst nur drückt sie uns ja auch 4 stunden arbeit auf wenn wir nur 6 stunden schule haben und reden kann man mit der nicht sie hat immer recht und wir azubis sind dumm deshalb kläre ich das jetzt über mein ansprechpartner weil ich darauf kein bock mehr hab zumal ist sie als ausbilderin ja auch nie im betrieb sondern wir stehen da meist allein
Ergänzung ()

Gajel schrieb:
Nein das gilt für alle auszubildende!
Ich habe dieses Jahr meine Ausbildung beendet und bei uns in der klasse haben viele davon profitiert.

meine lehrerin meinte es gibt betriebe die zählen schulzeit nach arbeitsstunden und das dürfen die war sie falsch informiert?
 
Du bringst da was durcheinander:

Ein Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtstunden wird pauschal mit acht Stunden auf die Arbeitszeit angerechnet.
Wenn es einen weiteren Berufsschultag pro Woche gibt, wird nur noch die konkrete Zeit in der Schule mit Pausen angerechnet.

Das gilt für Minderjährige. Hat also ein 17 jähriger 2x die Woche Berufsschule mit je 6 Stunden, muss er an einem Tag nicht arbeiten, an dem anderen schon, wenn der Chef es so will.

Die gesamte Zeit in der Berufsschule, von Unterrichtsbeginn bis Unterrichtende (auch Pausen, Freistunden usw.) werden auf die Arbeitszeit angerechnet, allerdings nur dann, wenn der Unterricht sich mit den üblichen Arbeitszeiten im Betrieb überschneidet. Findet der Unterricht ganz oder teilweise zu Zeiten statt, in denen der Volljährige nicht im Betrieb arbeitet, muss keine Anrechnung erfolgen!
Bei den über 18 Jährigen sieht es anders aus ;)
Da wird die Schulzeit zwar angerechnet. Aber mehr auch nicht. Wenn du nur 6 Stunden hast, kann der AG von dir verlangen, danach noch zur Arbeit zu kommen, und zwar an beiden Schultagen.
 
Für Volljährige Azubis gelten leider nicht so paradisische Zustände wie für Minderjährige,
aber alles muss man sich auch nicht gefallen lassen.

Am besten mal diese Links durchlesen:
http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/arbeitszeit.html#Arbeitszeit und http://www2.dgb-jugend.de/ausbildung/online-beratung/drazubi/2009/07/11/arbeitszeiten/

Sollte im Ausbildungsvertrag,Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung deines Betriebes, falls vorhanden, was anderes drinstehn gilt natürlich dies, aber hierfür gilt, das solche Verträge keine Gesetze aufheben können nur bessere Bedingungen zusichern als im Gesetz.

Also theoretisch müssteste noch nach der Schule zur Arbeit,
dabei gilt aber Berufsschule inkl Pausen und Arbeitsweg + Arbeitszeit = max. 48 Wochenstunden.

Am besten mal bei der IHK mehr Informationen zu deinen Rechten einholen, die könnens auch besser erklären, dann kannste ja entscheiden ob du deinen Arbeitgeber anschwärzen willst falls er wirklich gesetzeswidrig handelt.
 
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