Servus.
Thane schrieb:
Würde eine defekte Steuerkette nicht eher ein schabendes oder schlagendes Geräusch verursachen ?
M.W. verursacht die gelängte Steuerkette u.a. ein rasselndes/klapperndes Geräusch.
Necrol schrieb:
Die Geschichte das ein TÜV-Prüfer wegen einer Eintragung die er gemacht hat und anschließend das entsprechende Teil mit erheblichen Folgeschäden versagt hat, seinen Job verlieren kann, ist ein Märchen das sich hartnäckig hält - sagt mein Tüv-Mensch des Vertrauens.
Wäre das so, es würde keiner mehr irgend welche Einzelabhnahmen machen.
Dem halte ich entgegen, daß eher dies ein Gerücht ist. Wenn ein Prüfer eine Einzelabnahme mit "selbst gebauten" Teilen durchführt, dann kann es durchaus haarig für ihn werden, denn selbstverständlich trägt er für diese Abnahme und damit die Erklärung, daß es zulässig ist und allen Belastungen stand hält die Verantwortung.
Wenn es zu zitat"erheblichen Folgeschäden" kommt und die Ursache bei den Teilen zu suchen ist, die zuvor abgenommen wurden, dann ist er selbstverständlich in der Verantwortung.
Was für Konsequenzen er letztlich dann zu tragen hat, wird sich dann zeigen. Hängt dann u.a. auch davon ab, inwieweit er seine Entscheidung rechtfertigen und begründen kann und inwiefern diese Erklärung schlüssig und richtig ist.
Anzunehmen bzw. in entsprechender Konsequenz zu behauptet, daß die Prüfer für ihre Eintragungen nicht in der Verantwortung sind, halte ich für ausgesprochen fraglich.
Wenn er z.B. eine Rad-Reifen-Kombination einträgt, zu der es ein Gutachten gibt, dann wird ihm wahrscheinlich nichts passieren, da mehr oder weniger alles vorher bereits geprüft wurde, gerade was die Festigkeit u.ä. betrifft.
Wenn er aber etwas "selbst gebautes" einträgt, dann sieht die Sache schon wieder ganz anderes aus.
Davon abgesehen, würde der Prüfer nicht die Verantwortung für die getätigten Eintragungen tragen, könnten ja alle einfach alles eintragen, ohne sich darüber einen Kopf machen müssen.
Am Rande auch noch die Info, daß eine - nicht wasserdichte - Eintragung keines Wegs ein Freifahrschein ist. Sollte es im Rahmen einer Kontrolle Zweifel über die Rechtmäßigkeit aufkommen oder andere Gründe vorliegen, dann kann das trotz Eintragung dennoch zu Konsequenzen führen.
Und noch ein Hinweis zu den Einzelbetriebserlaubnissen um die es aktuell geht. In den alten Bundesländern kann bzw. darf dies im Moment nur der TÜV erteilen, in den neuen Bundesländern nur die DEKRA.
Grüße ~Shar~