Automatisch verlängerten DSL-Vertrag zum nächsten Monat kündigen und Anbieter wechseln - geht das?

Registriert
Feb. 2022
Beiträge
5
Schönen guten Tag zusammen,

ich bin neu hier und habe eine Frage.

Ich habe mich von meiner Exfrau scheiden lassen und habe ihr versprochen den DSL-Vertrag rechtzeitig zu kündigen. Leider habe ich es immer verschoben und dann die Frist um einen Tag verpasst, der Vertrag hat sich im Oktober 21 um ein Jahr für einen deutlich teureren Preis verlängert. Ich habe dann die Kündigung trotzdem sofort abgeschickt und eine Bestätigung mit Beendigung des Vertrages Ende September 22 bekommen.

Nun habe ich gelesen, dass es seit dem 1. Dezember 21 neue verbraucherfreundliche Gesetze bei den Telekommunikationsdiensten gibt. Ich bin äußerst überrascht, dass ich sowas noch erleben darf.
Und zwar habe ich aufgeschnappt, dass man einen automatisch verlängerten Vertrag nun zum nächsten Monat kündigen kann.

Da ich aber schon selbst gekündigt habe, gilt das neue Vebraucherrecht trotzdem in meinem Fall oder nicht?

Ich weiß leider nicht wo ich sonst fragen soll und ich glaube nicht, dass mir die Telekommunikationsanbieter die Wahrheit sagen werden und ich habe auch ein bisschen Angst mich zum Affen zu machen, deswegen frage ich lieber im Internet.

Ich würde gerne meinen Fehler korrigieren und den teuren Vertrag so schnell wie möglich kündigen bzw. einen Wechsel zu einem anderen Anbieter mit günstigeren Preisen durchführen.

Vielen Dank für das Durchlesen. Ich hoffe auf hilfreiche Antworten.

Liebe Grüße,
Klaus
 
warte erstmal ab was sie sagen.
Wenn sie nein sagen, antworte mit verweis aufs neue Gesetz. Im prinzip sollten sie sich implizit daran halten. Tun sie das nicht, fordere explizit dazu auf :)
Wenn sie zickig werden, nimm die Verbraucherzentrale deines Bundesland in CC. Der 'Chef im CC' move kommt immer gut

P.S. Super Username bei dem opener
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Arkada, Asghan, Shir-Khan und 3 andere
Danke für deine Antwort, Max. Ich finde deinen Nutzernamen auch gut. 👍

Gibt es hier vielleicht Experten, die konkret Erfahrungen mit so einer Situation haben?
Ich meine, jetzt müssten viele in diese Situatioin kommen oder sind hier hauptsächlich superorganisierte Leute unterwegs, die alles immer rechtzeitig kündigen?

Im Bekannten- oder Verwandtenkreis muss es doch sicher auch solche Fälle geben. Ich bin sicher nicht alleine damit.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: madmax2010
Natürlich sind wir super organisiert:). Wenn du nicht aus dem Vertrag kommst und du ein Gentelman bist und du über deinen Schatten springen kannst, dann richte einen Dauerauftrag ein und überweise deiner Exfrau den Unterschied zum günstigeren Vertrag. Versprochen ist ja versprochen und schließlich habt ihr euch ja mal geliebt.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: klaus-ts-lover
die frage ist, ob das gesetz auch für altverträge schon gültig ist.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: klaus-ts-lover
alan_Shore schrieb:
Natürlich sind wir super organisiert:). Wenn du nicht aus dem Vertrag kommst und du ein Gentelman bist und du über deinen Schatten springen kannst, dann richte einen Dauerauftrag ein und überweise deiner Exfrau den Unterschied zum günstigeren Vertrag. Versprochen ist ja versprochen und schließlich habt ihr euch ja mal geliebt.
Daran habe ich noch gar nicht gedacht. So toll verstehen wir uns nicht mehr.
Ich freue mich allerdings, dass sich die Dauerwechsler für einen kurzen Moment überlegen fühlen dürfen. Klugscheissen gehört zu den Internetforen dazu, das weiß ich und ich nehme es nicht Übel oder persönlich.
Nur durch Leute, die vergessen die Verträge zu kündigen, sind diese tollen Wechsel- und Neukundenpreise für die Anbieterhüpfer möglich.
 
Warum sollte dein Provider nicht die Wahrheits sagen?

Fall bei mir in der Familie:
Sim.de bietet Anfang des Jahres günstige DSL Verträge im 1und1 Netz an. Meine Tante ist durch eine Vertragsverlängerung offiziell bis September diesen Jahres an den "echten" 1und1 16mbit Vertrag mit Regionalaufschlag gebunden (auch laut Control Center). Erst Sim.de angerufen und dann 1und1 (selbes Call Center). Beide geben die gleiche Aussage, dass seit 1.12. die 1 Monatige Kündigungsfrist gilt, unabhängig was im Control Center oder den Vertragsabschlussunterlagen steht. Per Mail den Altvertrag gekündigt und paar Stunden später die Bestätigung erhalten mit jursitisch aktueller Kündigungsfrist.
Beim "neuen" Provider bestellt und morgen wird der neue Vertrag geschaltet und der alte läuft aus. Diesen Vorgang haben mir auch "beide" Provider mündlich so erklärt durchzuführen.

Einfach den Provider anrufen und klären.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Mr.Zweig und C:\Defuse_Kit
klaus-ts-lover schrieb:
der Vertrag hat sich im Oktober 21 um ein Jahr für einen deutlich teureren Preis verlängert.
Waren da noch Rabatte, die nun wegfallen? Wenn das eine Preiserhöhung ist, also nicht der Wegfall von Rabatten, dann hättest du ein Sonderkündigungsrecht, womit deine Kündigung gültig wäre.
 
chris12 schrieb:
die frage ist, ob das gesetz auch für altverträge schon gültig ist.

Vodafone hat mich schon Ende letzten Jahres mit einer einmonatigen Frist aus meinem zig Jahre alten Vertrag entlassen.

Ich sehe das wie @rinatb: Einfach beim Provider nachfragen. Verlieren kannst du dabei ja nichts.
 
Es ist so wie @Thana schreibt. Das Gesetz gilt auch für Altverträge und dein Anbieter sollte das auch schon auf einer aktuellen Rechnung entsprechend angepasst haben.
 
cyberpirate schrieb:
ich würde sagen warum nicht einfach mit deinem Provider sprechen und das ganze abklären?

Gute Idee, allerdings ebenfalls eine gute Idee vorher zu recherchieren wie die rechtlich Lage aussieht. Dann weiss man ob man auf Kulanz angewiesen ist um das Ziel zu erreichen, oder nicht.
 
Vorausgesetzt die Schilderung vom TE stimmt, dann ist die rechtliche Lage eindeutig. Kündigung mit kurzer Frist ist jetzt möglich.
 
Thana schrieb:
Kündigung mit kurzer Frist ist jetzt möglich.
Wobei sich die Frage stellt was mit Verträgen geschieht die vor dem Gueltigkeitstermin des neuen TKG geschlossen wurden. Der Text des TKG ist da nicht explizit und als Nicht-Jurist bin ich mir im Unklaren, ob das automatisch gilt wenn eine 12-monatige Verlaengerung vor dem 21.12.2021 wirksam wurde.
 
pufferueberlauf schrieb:
.... bin ich mir im Unklaren, ob das automatisch gilt wenn eine 12-monatige Verlaengerung vor dem 21.12.2021 wirksam wurde.
Wenn man nicht aktiv n neuen Vertrag mit Mindestlaufzeit geschlossen hat, sondern es sich um eine automatische "Verlängerung" handelt, dann gilt jetzt die neue kurze Kündigungsfrist von einem Monat. Genau den Fall - auch vor dem Dezember 2021 - will das neue Gesetz regeln zu Gunsten der Verbraucher.
PS: War bei mir auch so und ich konnte jetzt kündigen. Verlängerung war bei mir ab Oktober 21 und ich hab jetzt im Januar kündigen können.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: pufferueberlauf
klaus-ts-lover schrieb:
Daran habe ich noch gar nicht gedacht. So toll verstehen wir uns nicht mehr.
Ich freue mich allerdings, dass sich die Dauerwechsler für einen kurzen Moment überlegen fühlen dürfen. Klugscheissen gehört zu den Internetforen dazu, das weiß ich und ich nehme es nicht Übel oder persönlich.
Nur durch Leute, die vergessen die Verträge zu kündigen, sind diese tollen Wechsel- und Neukundenpreise für die Anbieterhüpfer möglich.
Ich verstehe die Spitze in deiner Antwort nicht. Ironie ist nicht jedermanns Sache, egal. Es geht nicht darum, dass man sich nicht mehr gut versteht, es geht darum, sein Versprechen einzulösen. Du hat versprochen dich darum zu kümmern und hast es nicht gemacht und dann sollte man so fair sein, sich darum zu kümmern. Ich hoffe ihr habt keine Kinder, die dann in einem Rosenkrieg, wegen ein paar Euro zerrieben werden. Natürlich geht es mich nichts an, aber aufgrund der Tatsache, dass du nicht vorzeitig aus dem Vertrag kommen wirst, wäre das eine faire Lösung. Und nein…Menschen die vergessen ihren Vertrag zu kündigen, sind nicht der Grund für bessere Konditionen der „Vertragshüpfer“ und Wechsler. Wie kommt man auf so ein schmales Brett!
 
Danke für die zahlreichen hilfreichen und positiven Beiträge.

Nun weiß ich nicht, ob ich jetzt den aktuellen Anbieter selber kündigen soll und dann für den bestätigten Abschalttermin den Anschlußtermin des neuen Anbieters angeben soll, oder was mir eigentlich lieber wäre, wenn die Kündigung und der Wechsel durch den neuen Anbieter vorgenommen wird.

Aber ich weiß nicht, wie ich das dem neuen Anbieter kommunizieren soll, dass ich in der Verlängerung bin.
Beim Wechselprozess im Internet gibt es kein Kommentarfeld.

Ich will am Ende keinen Streß und Hinterherrennerei, wenn die Telekom jetzt so dreißt ist und dem neuen Anbieter den Wechseltermin für September bestätigt.
 
Zurück
Oben