Bored Ape ausdrucken?

elefant schrieb:
Sonst hilft nur, selber ausdrucken :D

Also bereite ich alles vor und sag dann wo er hin klicken muss damit es druckt und für die druckernutzung muss er zahlen.
 
Muss mich gerade zusammenreißen so. Warum auf der Welt sollte man nicht ausdrucken dürfen, was auch immer man ausdrucken will?

Kannst auch ne Reichsflagge und das Hakige Kreuz ausdrucken - verboten ist das zur Schau stellen.
Generell ähnlich beim Urheberrecht (darum gehts dir hier? das dritten verfügbar machen wäre verboten..) - wo kein Kläger (Weil die nur in deiner Wohnung hängen?), da kein Richter..
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Murray B.
elefant schrieb:
Ich kann mir auch nen Foto der Mona Lisa knipsen und auf ein T-Shirt drucken. Wenn ich das privat trage ist alles fein.
Nein, dann ist nicht alles fein. Erstmal musst du der Druckerei versichern, dass du die entsprechenden Richte am Bild hast (die du nicht hast).

wern001 schrieb:
Also bereite ich alles vor und sag dann wo er hin klicken muss damit es druckt und für die druckernutzung muss er zahlen.
Oder du machst es gleich wie geplant, weil niemand danach gucken wird. Mit so einem umständlichen Konzept wird das ganze nicht viel besser, besonders wenn du das Bild angefertigt hast und entsprechend genau weißt, was da passiert.

ksk23 schrieb:
Warum auf der Welt sollte man nicht ausdrucken dürfen, was auch immer man ausdrucken will?
Es geht darum, dass du eigentlich kein Geld dafür nehmen darfst, wenn der Auftraggeber die Rechte am Bild nicht hat. Was du zuhause aus deinem Drucker haust, kümmert in der Tat niemanden.

ksk23 schrieb:
wo kein Kläger (Weil die nur in deiner Wohnung hängen?), da kein Richter..
Wo kein Kläger, ist aber auch noch lange kein Recht. ;)
 
elefant schrieb:
Da lehne ich mich mal weit aus dem Fenster. Ich kann mir auch nen Foto der Mona Lisa knipsen und auf ein T-Shirt drucken. Wenn ich das privat trage ist alles fein.
Mit einem Foto knipsen hat das hier aber relativ wenig zu tun... insofern verstehe ich jetzt nicht ganz, welche Relevanz die Aussage für die Fragestellung hat.
 
elefant schrieb:
Da lehne ich mich mal weit aus dem Fenster. Ich kann mir auch nen Foto der Mona Lisa knipsen und auf ein T-Shirt drucken. Wenn ich das privat trage ist alles fein.
Wenn jemand hier genaues Fachwissen hat, immer raus damit.
Sonst hilft nur, selber ausdrucken :D

Edit: Geht das nicht in eine ähnliche Schublade, wie gefälschte Marken-Kleidung
Für sich kaufen und tragen ist erlaubt.
Privatkopien als Dienstleistung sind kein Ding. Verlässt es die zulässigen Rahmenbedinungen jedoch, ist ein Dienstleister genauso dran.

Bei Markenklamotten (also registrierten Marken) kommt das Markenrecht hinzu. Das wird eklig!
 
Conqi schrieb:
Nein, dann ist nicht alles fein. Erstmal musst du der Druckerei versichern, dass du die entsprechenden Richte am Bild hast (die du nicht hast).
Die Mona Lisa wäre ein gesonderter Fall, da keiner mehr Bildrechte an Ihr hat.
Bildrechte erlöschen in Deutschland 70 Jahre nach dem Tod des Künstlers.
Daher kann jeder z. B. Kunstdrucke von Monet, Van Gogh und allen Künstlern die länger als 70 Jahre Tod sind verkaufen.

Zum Thema selbst:
solange du dafür kein Geld nimmst ist sicher alles OK.

EDIT:

Wenn du 100% rechtlich sicher sein willst, frag bei denen nach:
https://www.bildkunst.de/homepage

Die sind im Normalfall auch diejenigen die dich bei Verstoß gegen die von Ihnen vertretenen Künstler abmahnen würden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Anwalt Dr.Gonzo schrieb:
Die Mona Lisa wäre ein gesonderter Fall, da keiner mehr Bildrechte an Ihr hat.
Bildrechte erlöschen in Deutschland 70 Jahre nach dem Tod des Künstlers.
Ok, das stimmt. Wobei bei der Mona Lisa wieder andere Fragen aufkommen bezüglich Fotorechte, Museum etc., daher wohl semi-gutes Beispiel.

Anwalt Dr.Gonzo schrieb:
solange du dafür kein Geld nimmst ist sicher alles OK.
Genau das soll aber in diesem Fall gemacht werden.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: tollertyp
Als Hinweis sei noch erwähnt, dass die meisten T-Shirt Bedrucker in den AGBs explizit verlangen, dass man über die entsprechenden Rechte verfügt, da sie teilweise sogar verlangen, dass entsprechende Rechte an sie über gehen ( besonders für Angebote wie "beliebte Motive" usw.)
Meines Wissens nach wird das im Einzelfall nicht geprüft, ist aber deswegen trotzdem ein Verstoß gegen die AGBs mit denen sich die Firmen absichern.
Kombinierst du die angesprochene Kollage der NFTs noch mit einem satirischen Spruch, müsste aber eigentlich die notwendige Schöpfungshöhe erreicht sein. (Meinungsfreiheit usw.)
 
also NFT = non-functioning-trash
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: Piktogramm
Funfact am Rande:
Man darf z.B. keine Fotos vom Eiffelturm bei Nacht "einfach so" verticken, weil die Art der Beleuchtung Urheberrechtlich geschützt ist. Kein Witz! Da gibts strenge Nutzungsbedingungen für...
ksk23 schrieb:
Warum auf der Welt sollte man nicht ausdrucken dürfen, was auch immer man ausdrucken will?
Darf man. Für sich selbst. Aber sobald damit Geld verdient wird muss eine entsprechende Lizenz vorhanden sein.

wern001 schrieb:
also NFT = non-functioning-trash
Joa. Stells dir wie einen Buchmacher vor, der ne lange Liste hat, wo drinsteht wem theoretisch welches Bild gehört. Der Witz daran ist, das im Prinzip keiner prüft ob es doppelte Einträge gibt und wenn der Buchmacher verschwindet ist dein NFT logischerweise wertlos...
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Murray B.
Ich habe mal gelesen, dass das Urheberrecht zwar das Werk an sich schützt, wenn du es aber in ein neues Werk einbindest, sodass das einzelne Werk für sich gar nicht mehr zur Geltung kommt, sondern nur als Beiwerk in einem neuen Gesamten wirkt, gilt das Urheberrecht nicht als verletzt. Vielleicht war es aber auch das Recht am eigenen Bild oder dergleichen? Irgendwelche Rechte auf Fotos und Bilder betreffend jedenfalls. Weiß ich nicht mehr, aber ich würde an deiner Stelle mal in diese Richtung recherchieren.
Wie du auch an den vielen teils recht unqualifizierten Kommentaren merken kannst, bekommst du hier eh nur Mutmaßungen, daher ist das vielleicht ein etwas zielführenderer Hinweis. Kannst deine Ergebnisse dann ja gern hier im Thread posten falls andere drüberstolpern. :)
 
Elbrathil schrieb:
Wie du auch an den vielen teils recht unqualifizierten Kommentaren merken kannst, bekommst du hier eh nur Mutmaßungen, daher ist das vielleicht ein etwas zielführenderer Hinweis. Kannst deine Ergebnisse dann ja gern hier im Thread posten falls andere drüberstolpern. :)
Interessanterweise hört sich deine Aussage davor extrem nach einer Mutmaßung an.

Und wie definierst du "zielführenderer Hiwneis"?
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Conqi
Wenn ich die 10000 Bored Apes zu einer Collage zusammensetze das aussieht wie die Mona Lisa hab ich ein neues Werk. Das ich vertreiben darf.
 
Interessanter Ansatz. Die Schöpfungshöhe wird da wohl die Gretchenfrage sein ;) So oder so: Wenn du das für nen Kumpel machst, dann ist es wohl ziemlich Hupe wie die Lizenz der Affen ausschaut. Stellst du es in (d)einen Shop, dann ist es selbstredend eine komplett andere Sache.
 
Schöpfungshöhe, das ist es. https://de.wikipedia.org/wiki/Schöpfungshöhe

@tollertyp Das hast du gut bemerkt, allerdings war das keine Mutmaßung sondern eben ein Hinweis, etwas selbst du recherchieren. Das ist ein Unterschied zu "Nee mach das mal nicht, das könnte Probleme geben" oder "Klar, kein Problem, du machst das ja nur für dich".
@TE da gerade die Schöpfungshöhe wohl sehr von der Auslegung abhängt, kann dir hier wohl niemand eine konkrete Antwort geben. Daher kann dir die Antwort auf deinen letzten Post wohl auch nur jemand mit Erfahrung in solchen Rechtsfällen geben und das höchstwahrscheinlich auch nur mit der Einschränkung, dass man sich das im einzelnen mal ansehen müsste. Da kommt es eben auf die Umsetzung an. Wenn du jetzt bspw die 10k Bildchen so anordnest, sodass sie nicht einfach eine ansammlung darstellen, sondern ein interessantes Ganzes ergeben, steigt der Anteil deines eigenen Werks würde ich vermuten.
Zum Mona Lisa Beispiel hier eine unqualifizierte Quelle unter 9): https://www.beobachter.ch/gesetze-recht/kunst-darf-ich-die-mona-lisa-verhunzen
Das meine ich mit selbst recherchieren.
 
Ich schätze die Affen wurden per Zufall aus mehreren Stücken zusammengewürfel und gespeichert.
Laut dem wiki Schöpfungshöhe sind Zufallsentstehungen vom Urheberrecht ausgeschlossen.

Denke ich da irgendwie verkehrt?

Edit nachtrag:

Wenn ich nach "Bored Ape drucken" google ist dieser Thread erster Treffer ^^
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: Tzk
Also die Mona Lisa ist ein schlechtes Beispiel.

Aber es geht beim Zufall nicht ob dein Werk zufällig ist. Weil es geht nicht darum, ob dein Werk schützenswert ist, sondern ob die Werke, die du nutzt, geschützt sind. Und ich kenne mich bei den Affen konkret nicht aus, aber selbst wenn bei deren "Erzeugung" Zufall im Spiel war, heißt es nicht, dass das Element Zufall zwangsweise das Urheberrecht aushebelt. Wenn ein Künstler einen Pinsel mit Farbe vor einer Leinwand mit Schwung bewegt, so dass es zu unkontrollierten, zufälligen Farbkleksen kommt, dann würde ich nicht pauschal sagen, dass es deshalb nicht schützenswert ist - es kommt aber eben auf das Gesamtwerk an.

Würdest du so einen Affen als Zufallsentstehung bezeichnen? Ich ehrlich gesagt nicht.
 
tollertyp schrieb:
Würdest du so einen Affen als Zufallsentstehung bezeichnen? Ich ehrlich gesagt nicht.

Ein Affe wäre kein Zufall aber 10000 Affen die sich nur durch zufälliges ein/ausblenden von Elementen unterscheiden schon
 
Kommt drauf an, Rechteinhaber können sich ersteinmal hinstellen, und behaupten, dass da entsprechende Schutzrechte bestehen. Man könnte wahrscheinlich auch argumentieren, dass die zufällig zusammengewürfelten Komponenten Schutzrechte genießen.

Und Werke, die algorithmisch entstehen würde ich nicht grundsätzlich Schutzrechte absprechen.
 
Es geht aber nicht darum, ob dein Bild geschützt ist, sondern aus was sich dein Bild zusamemnsetzt. Aus geschützten Werken. Damit hebelst du das Urheberrecht doch nicht aus.
 
Zurück
Oben