Dropshipping Gewerbe

@uincom

Warum so angefressen? Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts habe ich nur als Beispiel für eine Gesellschaftsform genannte, weil ich vorher beschrieben hatte, wie man sich am Besten juristisches und kaufmännisches Grundwissen aneignet. Deswegen steht dort auch extra "zb". Das Einzelunternehmen hast Du ja nun genannt und Schwarzmarkt bezog sich auf die Umsatzsteuer auf den Endverbrauch, die man nach Anmeldung an das Finanzamt weiterleiten muss (Bezog sich nicht auf die Gesellschaftsform).

uincom schrieb:
und du darfst sogar ohne Gesellschaftsform Handel treiben

Kannst Du dafür auch eine Quelle nennen? Wo kann ich dazu näheres nachlesen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie eine Quelle? Du hast eine Behauptung aufgestellt. Ich kann schwer das Gegenteil belegen, weil es halt erlaubt ist. In Deutschland ist alles erlaubt, das nicht explizit verboten wurde. Ich kann nur vermuten, dass du Regeln des HGB, des Gesellschaftsrechts, des Steuerrechts und des Gewerberechts alle durcheinander gebracht hast. Das sind getrennte Rechtsbereiche! Das Gesellschaftsrecht regelt eigentlich nur die Zusammenarbeit mit anderen Personen als Personengesellschaft oder im Zusammenhang mit Kapitalgesellschaften/juristischen Personen. Da Einzelunternehmer offenkundig geschäftlich tätig sind, ist eine Gesellschaftsform auch nicht notwendig. Andere Vermutung ist, dass du meinst, ein Kaufmann müsse eine Gesellschaft gründen. Das ist auch nicht der Fall. Es gibt den normalen eingetragenen Kaufmann als Einzelunternehmen. Außerdem ist nicht jeder Gewerbetreibende zwingend Kaufmann.
 
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