EBay Kleinanzeigen Betrug - Paypal Konto nun im Minus

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Ich verstehe den Grund nicht weshalb Du jetzt, nachdem Du betrogen wurdest auch noch weitere Folgekosten auf Dich nehmen willst?
Ich meine Du hast ja verstanden, dass Du Opfer eines Betruges geworden bist, aber gleichzeitig auch einen Fehler begangen hast weshalb Du in der Haftung stehst!

Ich bin mir sicher, dass Du nicht so naiv bist anzunehmen, dass Dir eBay mal eben aus Kulanz 660,00 € schenkt?

Also warum jetzt dieses Verhalten?

Bedenke bitte auch die weiteren Nachteile für Dich!
- massiven Ärger mit paypal, vermutlich Sperrung Deines Kontos
- Kosten für Mahnung und weiteres (je nachdem wie lange Du nicht zahlst)
- Eintrag durch eBay in die "bad customer" Datei der Dir auch bei anderen Internet-Geschäften Ärger bereiten wird
- wenn Du es tatsächlich bis zur Mahnung kommen lässt, hat das gravierende Auswirkungen auf Deine Bonität
- spätere, lebenslange Probleme mit Handy-Verträgen oder noch schlimmer Banken, Hypotheken, Krediten

Alles nur weil Du jetzt Deine kleine, aber doch vorhandene Teilschuld nicht eingestehen willst?

Überlege es Dir ob Du das Riskieren willst......?

Wenn Du meinst im Recht zu sein, --> Anwalt! Vorher aber bitte Polizei und Betrug melden! Der Anwalt wird Dir vermutlich sehr deutlich sagen wie schlecht Deine jetzige Idee ist auf ein "Wunder" in Form von Kulanz seitens eBay zu hoffen!

Ist hart, aber auch hier gilt das gleiche Fazit was wir hier täglich lesen - unter Lehrgeld abschreiben und paypal sowie alle damit verbundene Dienste und Firmen meiden!
 
Ich versteh nicht, wieso du gegen Paypal vorgehen willst.
du wurdest vom Käufer betrogen, also geh gegen den Käufer vor!
 
florian. schrieb:
Ich versteh nicht, wieso du gegen Paypal vorgehen willst.
du wurdest vom Käufer betrogen, also geh gegen den Käufer vor!

Macht er ja auch. Nur PayPal will Geld zurück, welches aber lt. Kaufvertrag dem TE gehört. PayPal geht sozusagen gegen den TE vor und nicht umgekehrt. Die alte Leier, wenn jemand etwas mit gestohlenem Geld kauft - was passiert.

Wer z.B. für gestohlenes Geld einen Gegenstand erwirbt, begeht gegenüber dem Verkäufer keinen Betrug, wenn der Verkäufer gutgläubig war, denn der gutgläubige Verkäufer kann an gestohlenem Geld Eigentum erwerben und hat folglich keinen Schaden (§ 935 Abs. 2 BGB). Der erworbene Gegenstand stammt dann nicht aus einer als Vermögensdelikt strafbaren Vortat.

Bei Kreditkarten springt meist die Bank ein, wenn soetwas passiert, mal sehen was PayPal macht, wenn die Fakten auf dem Tisch liegen. Auf jeden Fall PayPal auch in alles einweihen.

PS: PayPal weiß natürlich nichts von einem Verkauf oder sonstigem. Die sehen nur eine Überweisung und das diese nicht autorisiert war, wollen diese also einfach Rückabwickeln. Inwiefern §935 ff auf so einen Fall anwendbar ist, weiß ich nicht. Als Laie(!) schätze ich die Lage aber nicht so schlecht ein.

@unter mir: So einfach ist das nicht ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Geld hat nie dem TE gehört und das ist genau der Punkt, es wäre die gleiche Situation, wenn das Geld durch ein geknacktes Bankkonto überwiesen wurde.
 
Ich möchte folgendes zu Bedenken geben:

Prozesskosten
Gerichtskosten 159,00 €
Anwaltskosten Auftraggeber 416,02 €
Anwaltskosten Prozessgegner 409,36 €
Prozesskosten insgesamt 984,38 €

Evtl. springt eine Rechtsschutzversicherung ein, ansonsten würde ich davon eher abraten.
 
Und wer von den ganzen Hobbyjuristen hier hat mal irgendeinen Beleg dafür das PayPal in so einem Fall das Geld auf dem Rechtsweg eintreibt ? Und damit meine ich nicht diese netten Liebesbriefe von KSP...
 
Ist eine bekannte Betrugsmasche. Leute Kaufen gehackte PayPal Accounts bezahlen die Ware und dann holen die sogenannten Läufer die Ware ab. Dein Geld und des Handy siehst du leider nie wieder !
 
ThomasK_7 schrieb:
Das stimmt überhaupt nicht. Von Dir ist hier immer fast nur fachlicher Unsinn zu lesen. Halte Dein Unwissen doch lieber zurück, als hier Anderen laufend falsche Tipps zu geben!
So lange ich unter deiner Unwissenheit nicht leide... die muss wahrlich ein Segen sein. Nichts selbst beitragen, aber jedes Wort auf die Waagschale legen. Wenn ich "beauftragt" schreibe und nicht gleich den kompletten weiteren Vorgang explizit ausbreiten möchte, dann ist das natürlich gleich der Oberkardinalsfehler.
 
Mach ne Anzeige und gebe der Polizei die Daten des Smartphones, der Betrüger wird doppelt kassieren, das Smartphone ist mit Sicherheit längst weiter verkauft worden. Mein Nachbar hat ein geklautes Handy ca. 1 Jahr später wieder bekommen, konnte es sich auf der Wache abholen. Das Handy hatte eine Reise von Köln nach Frankfurt am Main mitgemacht :D

Solltest du iwann mit PayPal zivilrechtlich in den Clinch gehen hast du ebenfalls noch einen Nachweis das du betrogen worden bist.

Wie PayPal allerdings Geld eintreibt ist mir unklar, habe ich noch nie mitbekommen, ob Sie ein Recht haben das zu tun muss wohl ein Jurist klären.
 
Zuletzt bearbeitet:
methadron schrieb:
Das Geld hat nie dem TE gehört und das ist genau der Punkt, es wäre die gleiche Situation, wenn das Geld durch ein geknacktes Bankkonto überwiesen wurde.

Falsch, der TE hat im guten Glauben Eigentum am Geld erworben, rechtmäßig.
Anspruch auf das Geld hat ausschließlich der/die Gehackte vom Hacker - da jetzt PayPal für den/die Gehackten eingesprungen ist, hat PayPal Anspruch darauf.

zukrass schrieb:
Dein Geld und des Handy siehst du leider nie wieder !

Das Geld hat er bereits seit dem Zahlungseingang...
 
Na das wage ich zu bezweifeln, da man keinen Eigentum an etwas erwerben kann, dass nicht im Eigentum des Vertragspartners ist.
 
methadron schrieb:
Na das wage ich zu bezweifeln, da man keinen Eigentum an etwas erwerben kann, dass nicht im Eigentum des Vertragspartners ist.

Ich hab vor deinem zweitem Post das Gesetz genannt. An gestohlenem Geld kann ein Dritter Eigentum erwerben.

§ 935 (2) --> (2) lesen!
 
Man kann Eigentum prinzipiell auch von Leuten übertragen bekommen, die dazu nicht berechtigt sind. Die Frage stellt sich aber hauptsächlich bei körperlichen Gegenständen; hier dagegen ist etwas anderes relevant: Gab es einen Rechtsgrund für die Erlangung des Geldes - und dieser RG muss zwischen Kontoinhaber und Empfänger bestehen, ansonsten besteht zumindest dem Grunde nach ein Rückzahlungsanpruch.
 
thompson004 schrieb:
Falsch, der TE hat im guten Glauben Eigentum am Geld erworben, rechtmäßig.
Anspruch auf das Geld hat ausschließlich der/die Gehackte vom Hacker - da jetzt PayPal für den/die Gehackten eingesprungen ist, hat PayPal Anspruch darauf.
So sehe ich das auch, PayPal kann das Geld gerne auf dem Rechtsweg von mir wiederbekommen, vorher gibt es keinen Cent.

Werde Morgen bei der Polizei eine Anzeige machen und dort auch fragen ob ich das Gerät bei Apple als gestohlen melden soll.
 
boarder-winterman schrieb:
im Auftrag abholen ließ.

Nun habe ich das Problem, dass die Paypal Zahlung
eBay-Kleinanzeigen ist für persönliches Abholen und Barzahlung gedacht, so als würde man eine Anzeigen in einer Tageszeitung oder am schwarzen Brett im Supermarkt um die Ecke aufgeben. Wie kann man nur auf die Idee kommen bei persönlicher Abholung eine Zahlung mit Paypal zu akzeptieren?

boarder-winterman schrieb:
Die Frau ist nicht mehr erreichbar und Paypal hat den Fall endgültig zu meinen Ungunsten entschieden, trotz schriftlichem Kaufvertrag.
Der Kaufvertrag nutzt Dir ja nur gegenüber dem Vertragspartner etwas, denn muss Du aber auch "habhaft" werden, im Moment scheint der ja unerreichbar zu sein.

boarder-winterman schrieb:
Im Vertrag steht drin, dass das Gerät vom PayPal Konto des Abholers bezahlt wurde.
Was offenbar nicht erfolgt ist, nur interessiert das hier nicht, sondern erst wenn Du den Käufer auf Schadenersatz verklagst, aber wie gesagt dürfte das ohne die korrekten Personendaten schwer werden.

hallo7 schrieb:
Die alte Leier, wenn jemand etwas mit gestohlenem Geld kauft - was passiert.
Nein, das ist nicht die gleiche Leier, denn es wurde ja nicht mir Bargeld bezahlt. Wäre in bar bei Übergabe beazhlt worden und hätte sich dann hinterher herausgestellt, dass diese Bargeld gestohlen war, dann hätte § 935 Abs. 2 BGB gegriffen und der TE wäre fein raus, so aber nicht, da ja bargeldlos bezahlt worden ist.

methadron schrieb:
Na das wage ich zu bezweifeln, da man keinen Eigentum an etwas erwerben kann, dass nicht im Eigentum des Vertragspartners ist.
Mit Ausnahme von Bargeld wie der zitierte (§ 935 Abs. 2 BGB) ja auch zeigt.

boarder-winterman schrieb:
Werde Morgen bei der Polizei eine Anzeige machen und dort auch fragen ob ich das Gerät bei Apple als gestohlen melden soll.
Und was wurde Dir von der Polizei geraten?
 
Holt schrieb:
Nein, das ist nicht die gleiche Leier, denn es wurde ja nicht mir Bargeld bezahlt. Wäre in bar bei Übergabe beazhlt worden und hätte sich dann hinterher herausgestellt, dass diese Bargeld gestohlen war, dann hätte § 935 Abs. 2 BGB gegriffen und der TE wäre fein raus, so aber nicht, da ja bargeldlos bezahlt worden ist.

Das formulier ich jetzt als Frage weil ichs nicht weiß, aber warum genau sind Überweisungen nicht inbegriffen? Im Gesetz ist nicht die Rede von Bargeld sondern von Geld. Falls es irgendwo eine Definition von Geld im BGB gibt und dort steht, dass damit explizit Bargeld gemeint ist, wäre ich schon zufrieden, weiß ich aber nicht ;)
 
- zur Polizei gehen den Sachverhalt schildern, Paypal den Sachverhalt darlegen damit die die Füße stillhalten erstmal
- Wenn es eine Rechtsschutzversicherung gibt diese auch informieren, ggf. auch einen Rechtsanwalt aufsuchen
- Wenn du noch Daten vom Iphone hast --> https://support.apple.com/de-de/HT204315 (es reicht wenn du dich mit deiner Apple ID angemeldet hast!) - die Seriennummer zur Polizei mitnehmen

einfach warten bis Paypal dein Konto sperrt und dich auf die Blacklist setzt (oder der Gerichtsvollzieher vor der Türe steht) sehe ich nicht als den intelligentesten Weg an..
 
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Anzeige ist gestellt, Paypal werde ich darüber auch informieren.
Rechtsschutzversicherung habe ich nicht, Anwalt werde ich erst kontaktieren wenn es tatsächlich Ernst werden sollte.

Paypal soll mir erstmal einen Beweis bringen, dass das Konto wirklich gehackt wurde, solange ich da nichts erhalte, werde ich das Geld einbehalten.
 
hallo7 schrieb:
Das formulier ich jetzt als Frage weil ichs nicht weiß, aber warum genau sind Überweisungen nicht inbegriffen? Im Gesetz ist nicht die Rede von Bargeld sondern von Geld. Falls es irgendwo eine Definition von Geld im BGB gibt und dort steht, dass damit explizit Bargeld gemeint ist, wäre ich schon zufrieden, weiß ich aber nicht ;)

Es liegt daran, dass in den §§ 935 BGB und Übrigen rundherum die Übertragung von Eigentum an "Sachen" (siehe Wortlaute und Überschriften) geregelt wird (an anderen Gegenständen als an Sachen (zB Zahlungsansprüche) kann man demgemäß auch kein "Eigentum" iSd BGB haben). § 90 Abs. 1 BGB wiederum bestimmt, dass "Sachen" "nur körperliche Gegenstände" sind.

Wie oben gesagt stellt sich die Frage des gutgläubigen Eigentumserwerbs hier darum nicht. Daneben - dh egal ob bzgl Sachen oder anderen Gegenständen - stellt sich jedoch immer auch die Frage danach, ob ein Rückzahlungsanspruch, allg §§ 812 ff BGB, besteht und so ist das auch hier. In diesem Rahmen wiederum ist dann zB eine Aufrechung denkbar.
 
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