EBay Kleinanzeigen Betrug - Paypal Konto nun im Minus

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Sehe ich anders.
Er hat die Ware gegen Geld herausgegeben. Eine Bereicherung wäre es, hätte er das handy noch.
Er hat das Handy aber nicht an denjenigem dem das gehackte Konto gehört rausgegeben, sondern hat es einem unbekanntem Drittem ausgehändigt.
Der Gehackte hat ja nichts mit dem Handykaufvertrag zutun.

Wäre es möglich und zumutbar gewesen für den Verkäufer gewesen, den Betrug zu erkennen?
mMn - nein.
Er hätte zumindest mal die Personalien des Käufers/Betrügers aufnehmen können. Dann könnte er von diesem das Geld bzw das Handy einfordern.
 
Ist die Mitwirkungs- und Auskunftspflicht durch PayPal bisher auch nur ansatzweise erfüllt worden?

Hat Paypal denn eine Mitwirkungspflicht gegenüber dem TE im Rahmen dessen er Beweise fordert, dass der gehackte wirklich gehackt wurde? Schon aus Datenschutzgründen habe ich dabei sehr große bedenken. Besteht diese Pflicht nicht nur ausschließlich gegenüber die ermittelnden Behörden? Desweiteren sitzt Paypal in Luxemburg, da hat die Deutsche Justiz nur wenig Zugriff.

In meinem Fall ging es um einen Handel über Skype. Wo mir der Polizist auch deutlich sagte, dass Ermittlungen mit Firmen wie Skype im Ausland fast nie erfolgsversprechend sind. Am Ende kommt es zum Verfahren mit Paypal und dem TE wo dort dann die IPs dem Gericht als Beweismittel übergeben werden und der TE darf am Ende doch zahlen.
 
Lipovitan schrieb:
Am Ende kommt es zum Verfahren mit Paypal und dem TE wo dort dann die IPs dem Gericht als Beweismittel übergeben werden und der TE darf am Ende doch zahlen.

Wenn der unberechtigte Zugriff aus IP Adressen ersichtlich ist, dann hätte doch PayPal die Anweisung von Haus aus nicht annehmen dürfen? So einfach ist das sicher nicht.

ThomasK_7 hat ja einen sehr ausführlichen Post geschrieben über alles was da beachtet werden kann oder müsste. Wie gesagt, den Schaden einfach auf den Verkäufer abzuwälzen, der nicht fahrlässig gehandelt hat (da Kaufvertrag und plausible Abläufe, bekam das Geld bevor er die Ware herausgab) sehe ich einfach nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
"Gibt es überhaupt eine Möglichkeit als Verkäufer die Identität des Inhabers eines paypal acc herauszufinden?
Also ohne großen Heckmeck - is ja Privatkauf.

Ich seh hier keine offensichtliche Verfehlung des Verkäufers."

Die Verfehlung, wenn man sie so nennen möchte, besteht freilich weniger darin, die Identität des Zahlers nicht hinterfragt zu haben, sondern mehr darin, die Identität desjenigen, mit der der Vertrag geschlossen und der die Ware übergeben wurde, nicht sicher festgestellt zu haben.

"Das paypayl den Inhaber des belasteten paypal acc entschädigt - ist ja nicht das Problem des Verkäufers - sondern ne Sache von paypal."

Das ist völlig richtig: PayPal verlangt ja auch gerade nicht, dass der Verkäufer die Entschädigung, die PayPal an den Zahler leistet, ersetzt, sondern den Anspruch des Zahlers, den der gegen den Verkäufer hat, weil es den Kaufvertrag zwischen Zahler und Verkäufer nicht gibt.

"
Er hat die Ware gegen Geld herausgegeben. Eine Bereicherung wäre es, hätte er das handy noch."

In die Richtung kann man sehr gern weiterdenken: Wie gesagt kann sich der Empfänger prinzipiell auf eine Entreicherung berufen. Als Beispiel einer solchen nannte ich die Luxusausgaben; ich finde aber die Idee gar nicht schlecht, als Entreicherung die Weggabe der Sache geltend zu machen! Letztlich landen wir dann bei ähnlichen Erwägungen, die schon bei der separaten Schadensersatzprüfung anzustellen sind; allerdings scheint mir der Verkäufer hier tatsächlich etwas besser dazustehen. Es kommt nämlich wieder darauf an, ob der Bereicherte auf den Bestand der Vermögenserhöhung schlechthin vertrauen durfte; an der Stelle ist nach wie vor zu berücksichtigen, dass der Verkäufer als derjenige, der wohl unstreitig die nächste Verbindung zum schädigenden Ereignis/Schädiger hat, die Identität seiner Schädiger nicht gesichert hat.

Trotzdem, in dieser Richtung zu argumentieren gefällt mir sehr gut.
 
Wenn der unberechtigte Zugriff aus IP Adressen ersichtlich ist, dann hätte doch PayPal die Anweisung von Haus aus nicht annehmen dürfen? So einfach ist das sicher nicht.

Soweit ich weiß bietet Paypal diesen Sicherheitsmechanismus nicht, dass Zahlungen nur von "bekannten" IPs autorisiert werden. Vermutlich weil es einfach unflexibel macht Zahlungen von unterwegs aus zu tätigen. Mich würde es stören wenn ich im Hotel, beim Kumpel oder zu Besuch bei der Familie bin und keine Zahlungen tätigen kann.

Und nennen wir das Kind doch mal beim Namen. Die meisten Konten auf die unberechtigt zugegriffen wird resultiert aus dubiosen und schlechten deutschen E-Mails wo die Kontoinhaber ihr Kontodaten verifizieren sollen.
 
hallo7 schrieb:
Wie gesagt, den Schaden einfach auf den Verkäufer abzuwälzen, der nicht fahrlässig gehandelt hat (da Kaufvertrag und plausible Abläufe, bekam das Geld bevor er die Ware herausgab) sehe ich einfach nicht.

Ich sehe es schon als fahrlässig an einem Unbekanntem einfach ein Smartphone zu überlassen.
Angenommen ein Arbeitskollege wickelt einen Kauf per Email ab und überweist vorab (egal ob per Paypal oder nicht). Ich sehe zufällig dessen Mailverkehr, weil er den Pc nicht gesperrt hat. Ich gehe dann einfach mal ne halbe Stunde vor dem Übergabetermin zum Verkäufer und hole das Gerät ab.
Der Kollege kommt dann nach mir und das Gerät ist weg. Wer haftet hier? Ich würde klar sagen das der Verkäufer haftet, da er den Kaufvertrag nicht erfüllt hat.
Der Verkäufer könnte dann von mir das Geld oder Handy fordern, sofern er weiß wer ich bin.

Gut hier hat der TE eine Zahlung erhalten. Diese Zahlung steht ihm aber nicht zu. Wenn ich mich bei einer Überweisung vertue und der falschen Person überweise, habe ich auch ein Anrecht auf Rückerstattung.
 
Die Fahrlässigkeit besteht in deinem Beispiel aber darin, dass man den Gesprächsverlauf offenlegte. Außerdem schätz ich das dich ein Arbeitskollege kennen würde ;)

Dadurch dass die Abholung durch einen Stellvertreter ausgemacht wurde, seh ich hier keine Fahrlässigkeit. Der Stellvertreter wurde vermutlich auch optisch beschrieben usw. (Mann, Frau, ungefähres Alter abschätzbar Freund/Freundin, Mutter/Vater, Bruder/Schwester kommt das abholen etc.) Das ist jetzt nichts Ungewöhnliches, bei dem man sagen könnte hier hätte der Verkäufer eine Betrugsabsicht erkennen müssen.

Ich meine um die ID wirklich festzustellen musst du die Polizei hinzuziehen, denn du hast weder das Recht einen Ausweis zu verlangen noch die Möglichkeit dessen Echtheit zu bestätigen.
 
@WhiteShark
Er hat das Handy aber nicht an denjenigem dem das gehackte Konto gehört rausgegeben, sondern hat es einem unbekanntem Drittem ausgehändigt.
Der Gehackte hat ja nichts mit dem Handykaufvertrag zutun.

@Droitteur
Die Verfehlung, wenn man sie so nennen möchte, besteht freilich weniger darin, die Identität des Zahlers nicht hinterfragt zu haben, sondern mehr darin, die Identität desjenigen, mit der der Vertrag geschlossen und der die Ware übergeben wurde, nicht sicher festgestellt zu haben

So wie ich das verstanden habe, wurde aber dem Verkäufer von dem (vermeintlichen) Käufer mitgeteilt, dass das handy von einer dritten Person abgeholt wird (in wie fern da der Name kommuniziert wurde, weiß ich nicht).

Wenn ich bei Dir was kaufe, und Dir sage "Ich kann leider nicht, ich schick den Peter vorbei, der holt das ab"
Der Typ klingelt bei Dir und sagt "Hallo ich bin der Peter, ich soll hier das xyz abholen für den U-L-T-R-A".
Warum sollte man da mißtrauisch werden?
Woher wüßte ein Fremder a: wer der Käufer (also U-L-T-R-A) und b: wer der Abholer (also Peter ist)?
Also alles mal so als Otto-Normalbürger-Sicht.

Man hätte als Verkäufer vll mehr tun können - aber hätte man es müssen?
So wie es sich darstellt (hab tatsächlich nicht alle Paragraphen verstanden) :D wird der Verkäufer doppelt bestraft.
Der Dienstleister (paypayl) der für Sicherheit wirbt (und sich doch glaub ich zumindest) die Dienstleistung bezahlen lässt (klärt mich auf bin nicht bei paypal) schiebt mal schön alles ab.
Is ja nicht so als gäbs im Forum nicht genug Meckerei an paypal im Forum - scheinbar nicht unbegründet^^


Gut hier hat der TE eine Zahlung erhalten. Diese Zahlung steht ihm aber nicht zu. Wenn ich mich bei einer Überweisung vertue und der falschen Person überweise, habe ich auch ein Anrecht auf Rückerstattung.
Nicht zwangsläufig.
Woher sollte der "falsche Käufer" die paypal bzw Kontodaten von Dir haben, wenn er nicht der Käufer ist?
Ein "falscher Käufer", der Dir den richtigen Betrag überweist - woher sollst Du das wissen?

Wie gesagt ich hab die Paragraphen nicht wirklich alle geblickt - sondern arbeite rein an der ""Was hätte der Verkäufer wissen können bzw wo hat er seine "Sorgfaltspflicht" vernachlässigt, oder fahrlässig gehandelt" Schiene.

Denn mal ehrlich - Gesetze hin oder her - man kann sie nur befolgen wen man sie versteht, und sie sollten so gehalten sein, dass sie auch der Otto-Normalbürger-ohne-Jurastudium verstehen kann.
Gut iss vll offtopic :evillol:
 
Natürlich habe ich das Recht einen Ausweis zu verlangen, bevor ich etwas herausgebe.


Mein Arbeitskollege kennt mich zwar, der Verkäufer aber nicht. Der Verkäufer beschreibt vielleicht mein Aussehen, aber mein Kollege muss nicht darauf kommen, dass ich es war. Klar, es bestünde da für mich ein recht hohes Risiko :-)


Für mich ist hier die Sache klar. Der TE muss das Geld an den Gehackten zurückgeben und der Betrüger müsste es dem TE zurückgeben.


Aber nehmen wir einen Tauschhandel. Bspw iPhone gegen ein Samsung. Das iPhone ist gestohlen. Der Eigentümer findet raus in wessen Besitz es ist. Der Besitzer muss es dem Eigentümer zurückgeben und kann von seinem Tauschpartner dann wieder Schadensersatz (oder sein Samsung) zurückfordern.
Hier wurde kein iPhone, sondern eben Geld gestohlen.

Man hätte als Verkäufer vll mehr tun können - aber hätte man es müssen?
Um den Schaden, welchen den der TE jetzt hat, abzuwenden, hätte man es wohl schon machen sollen.
Es dient der Absicherung. Die fehlt hier und man weiß nicht wer das Gerät jetzt besitzt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es weist aber nicht mMn auf eine Verfehlung des Verkäufers hin - und nur dass würde in meinen Augen eine Haftung rechfertigen!

Natürlich habe ich das Recht einen Ausweis zu verlangen, bevor ich etwas herausgebe.
Das "Recht" hast Du nicht!
Das "Recht" hast Du mWn nur gegenüber "Amtsträgern" oder wie mans nennen mag - also Polizei oder so.

Die Frage ist aber nicht ob Du das Recht, sondern die Pflicht hast das zu überprüfen!

Woher soll ein Fremder wissen wer mit wem zu welchem Kurs welchen Verkauf getätigt hat?
Das übersteigt nach meinem Verständnis die "Sorgfaltspflicht" oder wie man es nennen mag (siehe mein "Peter-Beispiel".

Um den Schaden, welchen den der TE jetzt hat, abzuwenden, hätte man es wohl schon machen sollen.
Es dient der Absicherung. Die fehlt hier und man weiß nicht wer das Gerät jetzt besitzt.
Schon richtig - aber wenn ich beim Bauern auf dem Markt 5 Pfund Kartoffeln kaufe, lass ich mir auch keinen Eigentumsnachweis über den Kartoffelacker zeigen.
Wo wir dann wierder bei meinem "Ottonormalbürger-Lvl" sind - ist es fahrlässig das nicht zu tun?
Oder handel ich in gutem Glauben?
Ich denke letzteres ist der Fall - aber ich mag mich täuschen (sollte es der Fall sein gehören schleunigst die Gesetze geändert.)

Nochmal - paypal suggeriert eine Sicherheit die sie sich (is doch so, oder?) bezahlen lassen!
 
Zuletzt bearbeitet:
ThomasK_7, ich freue mich zu sehen, dass du an der Sache dranbleibst :) Ich kann deinen Nachfragen jedoch nicht entnehmen, welchen Gehalt du den Urteilen und Paragraphen entnimmst; könnte mir jedoch vorstellen, dass du da etwas missdeutest.

Das erste Urteil (LG geht davon aus, dass dem Bankkunden eine manipulierte Autorisierung im Online-Banking bei Nutzung des Smart-TAN-plus Verfahrens nach Rechtsscheingrundsätzen zuzurechnen ist) entspricht dem, was ich sagte: 1. Die Frage des Hackings betrifft in allererster Linie die Beziehung Zahler/Bank und nicht Zahler/Empfänger. und 2. Ohne solche modernen Authentifizierungsinstrumente kann PayPal die Zurechnung vergessen und muss dem Zahler das Geld "erstatten" (bzw genauer: hat keine Aufwendungsersatzanspruch).

Das zweite Urteil (Bank kann Zahler gegenüber nicht geltend machen, bereichert zu sein) entspricht ebenfalls meinem Ergebnis: Es geht um die Frage, ob die Bank dem Kundenanspruch, das Geld zurückzubekommen (bzw keinem Aufwendungsersatzanspruch ausgesetzt zu sein), etwas entgegensetzenkann. Die Bank behauptete, so etwas Entgegenzusetzendes wäre, dass der Zahler durch die zwar nicht autorisierte Überweisung immerhin trotzdem von seiner Zahlungsschuld gegenüber dem Empfänger frei wurde. Das ist hier aber gar nicht der Fall: es besteht keine Zahlungsschuld des Zahlers gegenüber dem Empfänger (das müsste dann der Kaufvertrag sein) und betrifft außerdem gleichfalls wieder bloß das Verhältnis Zahler/Bank.

Die Paragraphen kommentiere ich nicht im Einzelnen, nur den, den du fett gedruckt hast:(dass der Zahlungsdienstleister sich im Rahmen seiner Möglichkeiten darum bemühe, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen)
Das betrifft den Fall, dass die Zahlung auch wirklich autorisiert wurde, der Zahler jedoch eine fehlerhafte Kundenkennung angegeben hat. Ich könnte das weiter ausführen, aber es wird wohl schon deutlich, dass das nicht unser Fall ist.

Wenn du zu den Urteilen und Paragraphen einfach in ein zwei Thesen aufstellst, die den Gehalt widergeben, den du den Urteilen und Paragraphen zu entnehmen meinst, kann ich gern genauer darauf eingehen.

Welche Unterform liegt meiner Meinung nach vor? Ich sagte ja (=meine "Meinung"), die Bank lasse sich den Bereicherungsanspruch des Zahlers gegen den Empfänger abtreten. Bei dieser Konstruktion ging ich vorschnell davon aus, dass zwischen Zahler und Empfänger eine Leistungsbeziehung bestehe (darum dann Leistungskondiktion), so dass die Nichtleistung zwischen PayPal und Empfänger dahinter zurücktrete - daraus ergäbe sich die Notwendigkeit dieser Konstruktion.
Da jedoch tatsächlich wohl keine Leistungsbeziehung zwischen Zahler und Empfänger vorliegt, ist die Kondiktion aus Nichtleistung nicht wegen Vorrangs einer Leistungsbeziehung gesperrt und PayPal kann ohne Beteiligung des Zahlers vom Empfänger kondizieren (somit also Nichtleistungskondiktion). Auf die Tatsache, dass PayPal berechtigt ist, sich direkt an den Empfänger zu wenden, nimmt das alles keinen Einfluss - in der einen Variante eben nach Abtretung des Anspruchs, in der anderen Variante aus unmittelbar eigenem Anspruch.

Die Interessen des Empfängers stelle ich auch nicht an letzte Stelle! Im Rahmen der Prüfung, ob ein Anspruch auf Herausgabe der Bereicherung besteht, habe ich immer wieder betont, dass die Möglichkeit der Entreicherung besteht. Daneben ist in einer separaten Frage zu klären, ob ein Schadensersatzanspruch besteht, die wiederum jedenfalls nicht die Beurteilungen zum Zahlungsweg beeinflusst.
 
Zuletzt bearbeitet:
Den Gang zur Polizei kannst Du Dir sparen; der Betrag mag für Dich viel Geld sein - für den Staatsanwalt ist es eine Lächerlichkeit und der hat andere Dinge zu verrichten, als wegen so einer Lappalie ein Strafverfahren zu eröffnen - noch dazu, wo es keine ladungsfähige Anschrift der angeblichen Betrügerin gibt und Du ja nichrt einmal nachweisen kannst, dass sie Dich betrogen hat - allenfalls könntest Du Anzeige gegen Unbekannt erstellen. Aber im Grunde bist Du ja nicht einmal der Betrogene, denn Du hast Dein Geld bekommen und geliefert und Du hast auch keine Möglichekeit die Sachverhalte zu überprüfen. Strafanzeige könnte deshalb im Grunde nur Paypal selbst oder der Kontoinhaber stellen. Es könnte ja auch sein, dass der Kontoinhaber an diesem Betrug beteiligt ist !

Für Paypal andererseits is die Summe auch eine Lappalie und die werden wegen diesem Betrag keine Klage gegen Dich führen; die wissen genau, dass das mögliche Risiko dieser Klage und die damit verbundenen Rechtskosten in keinem auch nur irgendwie abgemessenen Verhältnis zum dafür entstehenden rechtlichen Aufwand und Kosten steht.

Und im Übrigen kannst Du Dich ohnedies beruhigt zurücklehnen; Du hast das Geld gutgläubig erhalten und die Legitimation der Abholendenen war plausibel, denn sie war ja über das Geschäft und die Zahlung bestens informiert, was man einem x-beliebigen Dritten nicht voraussetzen kann. Und wie oben schon erwähnt trägt ja die Schuld dafür, dass ein Paypal Konto gehackt werden konnte, Paypal selbst und nicht Du, und es wäre neben der Gutgläubigkeit auch eklatant sittenwidrig, wenn Paypal sich für die eignen Versäumnisse an Dir nun schadlos halten könnte !

Also: einfach nix machen, der einzige Nachteil, der Dir blüht, ist, dass Du Dein Paypal-Konto dann nie mehr benutzen kannst - kann man verschmerzen, es gibt ja genug Alternativen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe das Recht die Herausgabe des Gerätes zu verweigern, wenn sich der Käufer weigert mir seinen Ausweis zu zeigen.

Es weist aber nicht mMn auf eine Verfehlung des Verkäufers hin - und nur dass würde in meinen Augen eine Haftung rechfertigen!
Als Haftung würde ich das nicht direkt sehen. Der Gehackte wurde bestohlen. Der TE hat das gestohlene Geld erhalten, wurde selbst aber auch bestohlen. Der Gehackte holt sich das Geld von dem zurück der es erhalten hat. Das der TE ebenfalls bestohlen wurde, ist ja nicht sein Problem.
 
Ich muss noch einiges hier lesen^^ Nur kurz an Ultra: Sicherheit mag PayPal im Allgemeinen suggerieren, aber vllt gehört noch mal darauf hingewiesen, dass es hier gerade nicht um einen Käuferschutzfall oder ähnliches geht, sondern um einen Vorgang, wie er prinzipiell mit jeder gewöhnlichen Bank auch hätte passieren können. Wenn man trotzdem meint, PayPal verspreche in erhöhtem Maße, dass eingegangene Zahlungen auch sicher seien, kann man das gerne vertreten; auch in meinen Ausführungen ist dafür immer wieder Platz (so im Rahmen des Schadensersatzanspruchs).

Und richtig: es geht hier nicht um eine "Haftung" des Verkäufers, sondern um die Frage, ob jemand anderes haftbar ist. Das kann man bejahen oder verneinen; eine Haftung des Verkäufers ist aber erst mal nicht notwendig.
 
Den Gang zur Polizei kannst Du Dir sparen; der Betrag mag für Dich viel Geld sein - für den Staatsanwalt ist es eine Lächerlichkeit und der hat andere Dinge zu verrichten, als wegen so einer Lappalie ein Strafverfahren zu eröffnen - noch dazu, wo es keine ladungsfähige Anschrift der angeblichen Betrügerin gibt und Du ja nichrt einmal nachweisen kannst, dass sie Dich betrogen hat - allenfalls könntest Du Anzeige gegen Unbekannt erstellen. Aber im Grunde bist Du ja nicht einmal der Betrogene, denn Du hast Dein Geld bekommen und geliefert und Du hast auch keine Möglichekeit die Sachverhalte zu überprüfen. Strafanzeige könnte deshalb im Grunde nur Paypal selbst oder der Kontoinhaber stellen. Es könnte ja auch sein, dass der Kontoinhaber an diesem Betrug beteiligt ist !

Es bringt vermutlich wenig - zeigt aber, dass man an der Aufklärung der Sache mitwirken möchte.
Sollte die Sache vor Gericht gehen würds wohl positiv gesehen - kostet bischen Zeit, aber schadet nicht und untermauert n bischen die "Glaubwürdigkeit" als ebenfalls "Geschädigter".

Als Haftung würde ich das nicht direkt sehen. Der Gehackte wurde bestohlen. Der TE hat das gestohlene Geld erhalten, wurde selbst aber auch bestohlen. Der Gehackte holt sich das Geld von dem zurück der es erhalten hat. Das der TE ebenfalls bestohlen wurde, ist ja nicht sein Problem.
Aber wär es nicht an sich logisch sich an den Verursacher zu wenden (also den Hacker?) :evillol:

Als Haftung würde ich das nicht direkt sehen.
Als was dann?

Der Gehackte wurde bestohlen.
Ja

Der TE hat das gestohlene Geld erhalten, wurde selbst aber auch bestohlen.
Neeja - er wurde an sich nur betrogen (wobei die Frage halt is - was hätte er dagegen tun müssen)

Der Gehackte holt sich das Geld von dem zurück der es erhalten hat. Das der TE ebenfalls bestohlen wurde, ist ja nicht sein Problem.
Und genau da sind wir bei der "Funktion" von paypal!

Die wurden ja eingeschaltet um Betrug/Missbrauch zu verhindern!
Welche Sicherheiten haben sie geleistet? Was haben sie getan um für ihren Anteil einen Betrug zu verhindern?
Zu wenig, oder?
 
In der Tat, Paypal ist der Dreh- und Angelpunkt und wie bereits gesagt, der TE hat das Geld gutgläubig erhalten und somit muss er das auch nicht zurückzahlen. Der TE kann ja überhaupt nicht wissen, was hinter der Sache wirklich alles steckt; das könnte damit anfangen,
dass der Kontoinhaber selbst hinter dem Betrug steckt und nur billig an ein I-Phone kommen wollte, oder dass er leichtfertig selbst verursacht hat, dass seine Kontozugangsdaten anderen unberechtigt zugegangen sind ..... und ..... und ..... und !!!!
 
Den Gang zur Polizei kannst Du Dir sparen; der Betrag mag für Dich viel Geld sein - für den Staatsanwalt ist es eine Lächerlichkeit und der hat andere Dinge zu verrichten, als wegen so einer Lappalie ein Strafverfahren zu eröffnen

Ich denke nicht, da hinter dieser Methode System steckt ist es sehr wohl im Interesse der Staatsanwaltschaft die Betrüger zu ermitteln und entsprechend zu verurteilen. War bei mir genauso und da ging es nur um 75 Euro.

Und wie oben schon erwähnt trägt ja die Schuld dafür, dass ein Paypal Konto gehackt werden konnte, Paypal selbst und nicht Du, und es wäre neben der Gutgläubigkeit auch eklatant sittenwidrig, wenn Paypal sich für die eignen Versäumnisse an Dir nun schadlos halten könnte !

Hier machst du es dir zu einfach. Was macht dich so sicher, dass der Eigentümer des gehackten Paypalaccounts die Zugangsdaten nicht auf einem Zettel im Cafe liegen lassen hat oder einer dieser vielen dubiosen E-Mails beantwortet hat wo man gebeten wird seine Daten zu verifizieren?Und für solche Fälle ist meiner Meinung nach Paypal einfach nicht haftbar.

Was machen wir denn wenn das Handy durch Zufall wieder auftaucht? TE bekommt das Handy wieder und Paypal sein Geld obwohl Paypal sein Geld schon viel früher wiederbekommen könnte. Oder behält der TE Geld und Handy, weil Paypal selber schuld ist und sein System nicht so strikt sichert das es völlig unpraktikabel wird.

§ 259 Hehlerei
"(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die §§ 247 und 248a gelten sinngemäß.
(3) Der Versuch ist strafbar."

An dem gestohlenen Geld kann der TE schlicht keinen Eigentum erwerben und ist meiner Auffassung nach zur Rückgabe verpflichtet.
 
Zuletzt bearbeitet:
de la Cruz schrieb:
Den Gang zur Polizei kannst Du Dir sparen; der Betrag mag für Dich viel Geld sein - für den Staatsanwalt ist es eine Lächerlichkeit und der hat andere Dinge zu verrichten, als wegen so einer Lappalie ein Strafverfahren zu eröffnen

Es geht hier um mehrfachen Betrug und Urkundenfälschung. Keine Ahnung warum das für dich eine Lappalie sein soll. Der Streitbetrag ist da sowieso egal, der wäre vorm Zivilgericht wichtig. (also meines Wissens)

Lipovitan schrieb:
An dem gestohlenen Geld kann der TE schlicht keinen Eigentum erwerben und ist meiner Auffassung nach zur Rückgabe verpflichtet.

An gestohlenem Geld kannst du Eigentum erwerben. §935 BGB Abs. 2. Das gilt jedenfalls für Bargeld, inwiefern das auf Buchgeld zutrifft weiß ich nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nur kurz an Ultra: Sicherheit mag PayPal im Allgemeinen suggerieren, aber vllt gehört noch mal darauf hingewiesen, dass es hier gerade nicht um einen Käuferschutzfall oder ähnliches geht, sondern um einen Vorgang, wie er prinzipiell mit jeder gewöhnlichen Bank auch hätte passieren können.

Wie gesagt ich nutz kein paypal - vll lieg ich da falsch (mag mag mich gerne berichtigen).
Aber bei einer Bank überweise ich etwas an eine Person/Firma und eine Kontonummer.

Wenn der Name der Person nicht mit dem Kontoinhaber auf dessen Konto ich die Summer überweise, übereinstimmt (erwarte ich an sich, dass meine Bank sich bei mir meldet (ka obs so is) - ich hätte mich ja bei der Kontonummer z.B verschreiben können.
Das wäre für mich die "Sorgfaltspflicht" der Bank.
Schließlich bezahl ich die Jungs für ne Überweisung!


Unterm Strich bleib ich aber dabei:
Welche Fehler hat der Verkäufer gemacht?
Der Abholer wurde angekündigt - check
Der Auftraggeber war bekannt - check
Der Preis war bekannt - check

Was im Privatkauf hätte der Burschi mehr tun "müssen" - woher sollte ein Fremder diese Informationen haben?
 
Ich habe nicht gesagt, dass es für mich eine Lappalie wäre; für die Staatsanwaltschaft allerdings wäre es eine Lappalie, denn die hat genug mit Kapitalverbrechen und anderen bedeutenderen Vergehen zu tun, dass sie auf so was keine Zeit verschwenden wird.

Überleg doch mal was das für ein Aufwand wäre - noch dazu mit kaum zu erzielenden Erfolg - den Sachvrhalt im Einzelnen aufzuklären und ggfls. die unbekannte Beteiligte überhaupt erst auffinding zu machen ! Könntest Du Dir vorstellen, Du fändest einen Staatsanwalt, der von der Dame ein Fahndungsbild machen lassen würde und das in eine bundesweite Fahndung stellen würde ? Und dann wäüre ein ganzes Team von Staatsanwälten und Kriminalpolizisten wochenlang damit beschäftigt, alle Beteiligten zu verhören und die ganzen Vorgänge im einzelnen zu ermitteln !

Überleg Dir das doch mal ! Das geht nicht. Wenn unsere Staatsanwaltschaften sich auf diese Art der Kleinkriminalität, von der es bundesweit endlos ähnlich gelagerte Fälle git, konzentrieren würde, es würde kein Mord mehr aufgeklärt und Uli Hoeneß wäre auch nicht hinter Gitter zu bringen gewesen, weil einfach nicht genügend Beamte zur Verfügung stünden, das alles aufzuklären und anzuklagenn, selbst wenn es von der Sache her aufklärbar wäre, was ich vorliegend vehement bestreite !
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben