Ebay. Ware angeblich nicht erhalten...

Ni1k

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Hallo,

ich habe ein kleines Problem mit einem Ebay-Käufer. Hier der Fall:

Ich habe am 28.06 bei Ebay eine 2,5 Zoll Festplatte für 16€ verkauft. Alle Angaben stimmten, als Versand habe ich Päckchen angegeben und hierfür 3,70€ berechnet. Der 28.06 war ein Sonntag.

Am 01.07 war das Geld auf dem Konto und ich habe an diesem Tag versendet. Der Sendungsaufkleber wurde online erstellt, gekauft per Postpay und bezahlt per Paypal. Ich habe das Päckchen nicht alleine gepackt, sondern mit jemandem zusammen, der das bezeugen kann. Und dieser jemand ist mit mir dann auch zur Post gefahren und kann die Einlieferung bei der Post bestätigen.

Am 09.07 eröffnete der Käufer einen Fall mit der Bitte um Rückerstattung, da die Ware nicht eingetroffen sei. Oder ich solle ihm die Trackingnummer schicken. Wie man allgemein weiß, gibt es bei Versand als Päckchen weder einen Einlieferungsbeleg, noch eine Quittung und auch keine Sendungsnummer.

Der Käufer schrieb, er hätte es schon ein paar mal gehabt, dass ein Paket verloren ging. Zitat: "Die Postboten sind oft Faul/Überarbeitet in der großen Stadt. Mit Tracking ist das dann meistens wieder aufgetaucht."

Es ging dann noch einige Male, bisher freundlich, hin und her.

Heute schrieb er mich wieder an und sagte, er hätte gerne den Nachweis der Einlieferung. Und wenn ich diesen nicht habe, dann die Rückerstattung des Kaufpreises.

Wie soll ich mich nun verhalten?

Viele Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
Hast Du denn den Einlieferungsbeleg noch?
Wenn nicht versichert als Paket verschickt wurde, ist sowas immer schwer Nachzuweisen!
 
Hallo,

das versuche ich ja zu erklären... es gibt keinen Einlieferungsbeleg/Nachweis bei Versand als Päckchen!

Es ist, als versende man einen Brief. Die Quittung der Bezahlung per Paypal und den Kauf des Aufklebers per Postpay könnte ich höchstens herbei ziehen. Aber da sind natürlich auch keine Namen drauf bzw keine Adresse.

Ja, das ist schwer nachzuweisen. Wie auch immer das ausgeht, ich werde, egal was es ist, nur noch als Paket verschicken.
 
Trotzdem solltest du auch bei Onlinebuchung einen Beleg/Rechnung über die 3,70€ haben.
Anosnsten Paypal Zahlungsbeläge.
 
Ni1k schrieb:
Hallo,
das versuche ich ja zu erklären... es gibt keinen Einlieferungsbeleg/Nachweis bei Versand als Päckchen!

Ja weiß ich, hatte eigentlich auch mehr an den Beleg von der Post gedacht, da steht ja Datum und Uhrzeit drauf! Evtl. kannste Ihn ja damit zufriedenstellen.
 
@Jaynoo: Ja, die habe ich ja.

Gekauft per Postpay. Da habe ich den Auftrag bzw den Kauf bestätigt des Sendungsscheines.

Und die Bezahlung in Höhe von 3,79€ per Paypal.
 
Erstatten und ab dann nur noch als Paket verschicken!
 
Wieso? Das wäre zwar kulant und gut fürs Bewertungskonto, aber eine Verpflichtung sehe ich nicht.
 
Ni1k schrieb:
Der Sendungsaufkleber wurde online erstellt, gekauft per Postpay und bezahlt per Paypal. Ich habe das Päckchen nicht alleine gepackt, sondern mit jemandem zusammen, der das bezeugen kann. Und dieser jemand ist mit mir dann auch zur Post gefahren und kann die Einlieferung bei der Post bestätigen.

yirumi schrieb:
Erstatten und ab dann nur noch als Paket verschicken!

Yirumi hat leider recht, Dir bleibt nur die Erstattung. Denn selbst wenn eine ganze Fußballmannschaft bestätigen würde, dass Du das Päckchen abgegeben hast, für den Transportweg bist Du verantwortlich bis die Ware nachweislich den Empfänger erreicht hat.
 
Deliberation schrieb:
Yirumi hat leider recht, Dir bleibt nur die Erstattung. Denn selbst wenn eine ganze Fußballmannschaft bestätigen würde, dass Du das Päckchen abgegeben hast, für den Transportweg bist Du verantwortlich bis die Ware nachweislich den Empfänger erreicht hat.

Das stimmt schon, aber bevor man den kompletten Betrag erstattet, sollte man erst mal mit dem Käufer reden! Vielleicht kann man sich ja irgendwie einigen, nur die hälfte erstatten etc.
 
Das wäre sehr kulant vom Käufer, denn rechtlich ist er dazu nicht verpflichtet. Aber fragen schaden ja nichts.
 
Vielleicht ist folgendes noch interessant:

Ich habe einen Tag vorher, am 27.06 eine andere Festplatte verkauft. Diese habe ich auch am 01.07 verschickt, zusammen mit der HDD um die es hier geht.

Ich habe beide Sensungsaufkleber am gleichen Tag (01.07) per Postpay gekauft und per Paypal gezahlt. Kann davon Screenshots machen als Beleg. Abgewickelt wurde das über den Postpay-Account des Freundes, da ich selbst keinen habe. Ersichtlich ist die Bezahlung von meinem Paypal-Konto.

Natürlich kann ich nicht mehr zuordnen welcher der beiden Postpay-Aufträge für den Herrn mit der angeblich verschollenen HDD war. Aber, ich habe gestern für die Festplatte vom 27.06 eine positive Bewertung erhalten.

Deliberation schrieb:
für den Transportweg bist Du verantwortlich bis die Ware nachweislich den Empfänger erreicht hat.

Das ist so nicht richtig. Für den Transportweg kann ich gar nicht verantwortlich sein, da ich nicht Beförderer der Ware bin. In dem Moment, in dem die Ware nachweislich an den Beförderer übergeht (hierl DHL) liegt die Verantwortung nicht mehr bei dem, der verschickt!

Es geht hier rein um die Nachweisbarkeit. Und ja, da hat man schlechte Karten, wenn man als Päckchen versendet
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist irrelevant. Nochmal zur Klärung: die Gefahr bei einem Transportweg liegt immer bei einer Person. In Deinem Fall der verlorenen Platte liegt die Gefahr des Transportwegs bis zur "nachgewiesenen" Übergabe an den Empfänger bei Dir. Wenn die Ware also verschwindet, bevor die Übergabe an den Empfänger nachweislich erfolgt ist, musst Du die Folgen tragen. Der Empfänger hingegen hat einen Anspruch auf die Ware und nicht den Nachweis, dass Du die Ware auf den Weg geschickt hast.
 
Deliberation schrieb:
für den Transportweg bist Du verantwortlich bis die Ware nachweislich den Empfänger erreicht hat.
Bei Privatgeschäften nicht. Da muss er "nur" nachweisen, dass er die Ware ordnungsgemäß versendet hat. Ab dann geht die Gefahr auf den Käufer über!
 
Ni1k, hast du denn als Unternehmer gehandelt oder als Privatperson? Nur vorweg: Unternehmer ist man oft schneller, als man sich eingestehen möchte.
 
Richtig, wir reden hier vom Gefahrenübergang. Ich habe keine Lust meine AWL-Bücher aufzuschlagen, deshalb nur schnell ein Wiki-Zitat:

Beim Versendungskauf findet der Gefahrübergang bereits dann statt, wenn die Sache abgeschickt wurde (§ 447 Abs. 1 BGB), also z. B. mit der Übergabe an den Spediteur. Dies gilt gem. § 474 Abs. 4 BGB jedoch grundsätzlich nicht beim Verbrauchsgüterkauf: Bestellt ein Verbraucher bei einem Unternehmer eine Sache, so geht die Gefahr erst über, wenn der Verbraucher die Sache erhalten hat.

Ich bin kein Unternehmer, sondern Privatverkäufer.

edit: @Droitteur: Privatverkauf gebrauchter Ware über Ebay
 
Dann musst du lediglich hoffen, dass dir und deinen Zeugen im Streitfall geglaubt wird, und im Übrigen solltest du wenigstens pro forma eine Nachverfolgung beauftragen. Ja, ich weiß, dass die Chancen nicht übermäßig hoch sind, aber dem vllt ehrlichen Käufer verdeutlicht es deine Gewissenhaftigkeit.

Als Privatverkäufer kann dir deine Bewertung immerhin etwas weniger wichtig sein als wenn du Unternehmer wärst.
 
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