Flash-Mobs in Braunschweig verboten - Notfalls mit Polizeieinsatz

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NeoPunk

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Da ich selbst aus der Gegend komme hat mich das gleich zweimal schockiert. Soweit zum Thema Stasi 2.0 und das Netz wäre ein rechtsfreier Raum... Aber seht selbst:

"Wie schon in den letzten Jahren, habe ich auch in diesem ein drittes Picknick auf dem Schlossplatz geplant. Das Picknick war in den letzten Jahren ein Flashmob, bei dem sich bis zu 70 Menschen spontan zusammengefunden haben, um eine Stunde lang auf dem Schlossplatz friedlich mit Decke und Essen zu picknicken. Der Aufruf zum Picknick fand im Online-Netzwerk studiVZ statt.

Kürzlich erhielt ich Besuch von einem jungen Mann mit rosa Hemd, der sich mir als Mitarbeiter vom Ordnungsamt vorstellte. Er informierte mich, dass er erstens eine Moderatorin der Flashmob-Gruppe ausgefragt habe, wer denn der Gruppengründer sei, dass er zweitens meine Adresse detektivisch über studiVZ, myspace und die Subway herausgefunden habe (ein Blick ins Telefonbuch, wo ich unter Lord Dirk Schadt stehe hätte auch ge nügt) und dass ich drittens einen Termin mit Herrn Paschen vom Ordnungsamt, Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit – zentraler Ordnungsdienst habe. Später wurde ich auch darüber informiert, dass meine studiVZ-Flashmob-Gruppe gemeldet wurde. Bei den Wörtern ‚aushorchen’, ‚ausspitzeln’ und ‚melden’ musste ich irgendwie an eine Behörde aus einem ehemaligen Nachbarland der BRD denken ... Shocked

Beim Termin mit Herrn Paschen wurde mir dann folgendes mitgeteilt:
1) Jegliche öffentliche Flashmobs in Braunschweig sind illegal und werden notfalls mit einer Allgemeinverfügung verboten und polizeilich aufgelöst.
2) Auch der World Freeze Day, über den die Braunschweiger Zeitung sehr freundlich berichtet hat, werde zukünftig vom Ordnungsamt verboten, sofern sie rechtzeitig davon erfahren. Sad
3) Der öffentliche Raum in Braunschweig dient ausschließlich dem Verkehr, also dem Transfer von Wohnung a zu Wohnung b, von Wohnung a zu Geschäft b oder von Geschäft a zu Geschäft b.
4) Ich habe die Aufgabe, öffentlich bekannt zu geben, dass am 8.8. von 16 bis 18 Uhr KEIN Picknick auf dem Schlossplatz stattfinden wird.

Die Begründung für das Verbot lautet wie folgt:
a) Öffentliches Eigentum ist durch das Picknick gefährdet. Auf meine Frage, was denn gefährdet sei, antwortete mir Herr Heidelberg vom Fachbereich Öffentliche Sicherheit, dass das Sandsteinpflaster vorm Schloss teuer sei. Die Frage, inwiefern dieses Pflaster, über das tagtäglich Tausende von Frauen in High-Heels stolzieren, durch samtene Decke von Picknickern gefährdet sei, wurde mir leider nicht beantwortet.
b) Das Picknick könnte ähnlich wie eine Flashmob-Party auf Sylt ausarten und statt der erwarteten max. 100 Picknicker kommen mehr als 5 000 Personen, die kein friedliches nachmittägliches Flashmob-Picknick veranstalten, sondern eine wüste Orgie wie im Film „Das Parfüm“. Mit dieser Begründung lässt sich natürlich jeder Flashmob und jede Demo verbieten. Zehn leere Flaschen Wein könnten schnell zehn Mollis sein. Man beachte hier auch, dass ca. 100 Bürgerinnen- und Bürger-Picknicker der Stadt gefährlicher erscheinen als 10 000 Bürgerbruncher ...
c) Auch die Anmeldung einer Demonstration ähnlich wie bei der Love Parade wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit am 8.8. keine Aussicht auf Erfolg haben, weil eine Demonstration mit Picknick (schriftliches Zitat Paschen) "eine nicht genehmigungsfähige Sondernutzung" darstellt.

Aus diesem Grund ist mir wichtig, alle Braunschweiger Bürgerinnen und Bürger darauf hinzuweisen, dass am 8.8. von 16 bis 18 Uhr KEIN Picknick auf dem Braunschweiger Schlossplatz stattfinden wird. Jeder Braunschweiger, der am 8.8. auf dem Schlossplatz eine Decke ausbreitet, Speis und Trank zu sich nimmt, mit Freunden plaudert, lacht, singt oder Tango tanzt, wird voraussichtlich mit Polizeigewalt daran gehindert.

Es würde mich freuen, wenn diese Botschaft in Braunschweig durch Flugblätter, in Online-Foren, Email-Verteilern, in Zeitungen und auf Luftballons verbreitet wird, da ich vom Ordnungsamt aufgefordert wurde, die Veranstaltung umgehend und umfassend zu widerrufen. Vielen Dank für Eure liebe Unterstützung!"

Artikel steht unter CC-by-sa von Indymedia,
Quelle: http://de.indymedia.org/2009/07/256867.shtml

Also nochmal für alle aus der Region: Am 8.8. definitv kein Flashmob!
 
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Ist doch vernünftig. Wenn man sieht was bei dem Flashmob auf Sylt passiert ist ist es absolut nachvollziehbar das man das diesmal von vornherein verhindert.

Was aber meiner Meinung nach eine Möglichkeit wäre ist das dieser Typ die Verantwortung dafür übernimmt, und natürlich auch die Kosten für Polizei und Reinigung. Nicht das wir als Steuerzahler dann dafür aufkommen müssen.
 
Vielleicht sollten sich die Veranstalter auch mal klar darüber werden, was ein Flashmob ist. Sicher kein alljährliches Picknick ;)
 
Wenn ihr dann noch den Rasen betreten hättet, dann hätte man euch gleich weggesperrt!

*Ironieaus*

Gibt es in Brausschweig keine wichtigere Probleme, die es zu lösen gibt?
 
Das Problem an der Sache: Das ist weder spontan, noch irgendwie "Flash"-artig. Ein lange vorher angekündigtes Treffen von 2h mit offensichtlichem Nahrungsverzehr, ja was soll das denn sein? Dafür bezahlen echte Veranstalter einen Haufen Kohle, wenn sie es im öffentlichem Raum machen wollen, inklusive eben solcher Kleinigkeiten wie Sicherheitskonzepte etc.

Nun ganz ehrlich, zwar hält sich da die veröffentlichte Interpretation bei indymedia an die üblichen Denkmuster, nur ich persönlich sehe da kein rechtswidriges Verhalten der Stadt. Wer öffentlich Dinge bekannt gibt muss damit rechnen, dass sie auch von nicht genehmen Personen gelesen werden. Aber zur Not kann der Betreffende ja klagen.

Nun eigentlich müsste man den Thread hier schließen, denn die Eröffnung ist mal wieder kopiert, der Ersteller hier trägt nichts dazu bei. Allerdings bietet sie vielleicht einen interessanten Aspekt zum Thema Rechte und Pflichten, vielleicht wird es ja was. Zumal vermutlich alle entscheidenden Faktoren auf dem Tisch liegen.

Der Threadersteller sollte sich dann aber an die genannten Lizenzbedingungen des Originaltextes halten.
 
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Danke für das Offenlassen des Threads, die Anregung zur Diskussion sah ich ähnlich, so dass ich es mir ausnahmsweise mal etwas einfacher gemacht habe.

Dass dieser "Flash-Mob" dennoch untersagt wird, irgendwie fühlt sich das für mich nicht ganz richtig an. Wäre es denn legaler, würde man sich in dem nahen Park treffen oder ist es dann genauso gefährlich?
 
Ich denke das Thema Gefährlichkeit ist subjektiv und relativ. Das Ordnungsamt hat ja ein echtes Problem, wenn solche "spontanen" Veranstaltungen quasi dadurch legitimiert werden. Eine geplante(!) Versammlung unter freiem Himmel im öffentlichem Raum ist anmeldungspflichtig. Aus gutem Grund, sonst würden sich unter diesem Schutz viele Gruppen darauf regelmäßig berufen. Jedenfalls sind die meisten Flash-Mobs nicht im ursprünglichen Sinne spontan und kurz und durch den meiner Meinung nach auch inflationären Gebrauch des Wortes ist der eigentliche Gedanke dahinter längst verloren gegangen. Flash-Mobs waren und sind keine "Spontan-"Partys.

Jetzt ist natürlich die Frage, hätte man es nach dem Versammlungsrecht erlauben können oder müssen. Wie gesagt, da es geplant war, muss es vorher genehmigt werden, aber das ist möglicherweise noch kein Grund für die Ablehnung und die Gefährlichkeit kann (oder darf?) das Ordnungsamt kaum bewerten.

Die angeführten Begründungen würde ich als übertrieben bezeichnen. Allerdings ist es sicherlich auch nicht so unrealistisch, dass solche eigentlich als friedliche Versammlung geplante Aktion von Störern genutzt wird. Ist vermutlich auch eine Frage der Polizeiplanung. Naja und dann ist die allgemeine Unkalkulierbarkeit. Die Masse die kommt kennt man nicht, das Beispiel Sylt war ja genannt.

Also warum die Anmeldung als Demo nicht ging, das wäre die einzig interessante Frage, denn das wäre möglicherweise ein recht schwerwiegender Eingriff ins Versammlungsrecht. Allerdings liegt die Vermutung nahe, da es als Picknick deklariert ist, dass man einen kommerziellen Hintergrund annimmt und die Demo nur als vorgeschoben vermutete. Was ja die Love Parade auch immer wieder betraf und dort das auch ziemlich zurecht gebogen wurde, solange die Stadt Interesse daran hatte. Berlin hat das ja meines Wissens dann auch mit diesem Grund dann auch nicht mehr als Demo genehmigt (auch wenn die Hintergründe anders waren). Letztendlich könnte da wohl nur der Weg der Klage Aufschluss bieten.

Als reguläre und angemeldete Veranstaltung wäre es vermutlich eher gegangen, das kostet dann eben aber auch einiges.

PS. Das Vorgehen des Ordnungsamtes muss man aber als extrem ungeschickt bezeichnen. Denn die Rechtslage ist klar, darauf hätte man sich zunächst berufen können. Das man den Veranstalter ausfindig macht ist sicherlich legitim, die Art der versuchten Abschreckung aber natürlich eher kontraproduktiv. Es hört sich nicht unbedingt nach klärendem Gespräch und Rechtsbelehrung an.
 
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Sorry, auch wenn ich mir hier den Ärger mancher User aufhalse.
Der Eröffnungspost ist in keiner Weise PuG-Regelkonform. Es kann nicht sein, dass dann ein anderer zu einem übel kommentierten Copy&Paste Text ein einigermaßen sachlich-objektives Bild liefert.
 
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