News Gegen Quick-Freeze: Innenminister wollen weiterhin die Vorrats­daten­speicherung

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dermatu schrieb:
Immer dieses Totschlagargument: man wolle das wegen dem Kampf gegen Kinderpornografie ...

Das ist doch eh nur ein Vorwand um evtl. mehr Zustimmung zu bekommen und zudem halt absolut unglaubwürdig wenn man so Leute am Ende dann eh auf Bewährung frei lässt ...

Da kannst du die Strafverfolgung halt auch gleich sein lassen in dem Bereich.

Und genau das ist der Punkt.

Entweder, man will Vorratsdatenspeicherung und bestraft Kinderpornografie stärker oder man lässt es ganz sein.
 
iron_monkey schrieb:
ohne die Speicherung halt deutlich weniger aufdecken kann und mit viel Speicherung deutlich mehr Straftaten aufdecken und BEWEISEN kann,
Das Thema ist ja nicht, speichern oder nicht speichern! Das Thema ist anlasslos speichern, oder begründet speichern. Wenn das Delikt stark genug ist, steht der Speicherung mit Quickfreeze halt nichts im Wege

Ich fürchte, dieses Thema ist einfach nur ein "Hobby" von Frau Faeser, die zudem noch völlig lernbefreit zu sein scheint was die bisherigen Begründungen für alle Ablehnungen der EU waren.
Und ich Frage mich, was uns, und der EU dieses Hobby noch kosten wird.
Von meiner Seite aus, dürfte Sie gerne nach der x-ten Ablehnung mal privat für solche völlig absurden Kosten aufkommen ....
 
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Termy schrieb:
Und ich verlange Antigravitation und kostenlose Tribbles für alle!
Bist du wahnsinnig? Hast du vergessen wie sehr diese Viecher sich vermehren?

Zurück zur Sache:
Diese ganze Diskussion erinnert mich daran wie es bei der sogenannten Online-Durchsuchung ablief. Auch dort hieß es am Anfang, daß man dieses Instrument natürlich nur bei schweren und schwersten Straftaten einsetzen würde. Nur das man den "Katalog" im Nachgang immer mehr erweiterte. Wer sich diesen einmal durchlesen will:

https://www.buzer.de/100b_StPO.htm

Auch jetzt wieder heißt es, daß man das ganze selbstverständlich nur wegen total schlimmen Dingen einsetzen will. Und überhaupt, wer ist schon gegen den Schutz von Kindern? Und auch hier wird man vermutlich nicht lange warten müssen bis der Katalog der Straftaten bei denen das Instrument zum Einsatz kommen darf erweitert wird.

Denn natürlich sind auch in Politik und Polizei die Statistiken zum Thema Kindesmißbrauch bekannt. Laut der 2015 auf Beschluss des Deutschen Bundestages gegründeten Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmißbrauchs sind 7 Prozent der Täter Fremdtäter, erfüllen also das Klischee des freundlichen Onkels im Park. 67 Prozent der Taten finden im Kreis der Familie statt. Mit 31 Prozent sind natürlich auch Kirchen, Vereine und Ärzte gut vertreten. Nur zur Information, es waren Mehrfachnennungen möglich. Wer sich näher für die Zahlen interessiert:

https://www.aufarbeitungskommission.de/kommission/aufarbeitung/sexueller-kindesmissbrauch/

Das der Mißbrauch mit dem Mißbrauch immer noch allgemein üblich ist zeigt sich wieder einmal unter anderem beim hessischen Justizminister.
Hessens Justizminister Christian Heinz erklärte, bei der Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern und der Kinderpornografie müsse man alle Möglichkeiten ausschöpfen.

Wobei sich dann auch gerade bei Themen wie KiPo die Frage stellt wie man mit dem Unterschied zwischen verschiedenen Rechtsordnungen umgehen will. Stichwort Jugend- und Anscheins-KiPo aber auch virtuelle KiPo. Gerade mit dem aktuellen Aufkommen der Bilderzeugung durch immer bessere AI-Systeme wird das vermutlich immer mehr zum Thema werden. Auch kann der bloße Besuch einer Internetseite die in der einen Rechtsordnung vollkommen legal ist in der anderen geradewegs ins Gefängnis führen. Und wie soll ich dem Richter eigentlich beweisen, daß ich die AI-Bilder die mir geschickt wurden niemals angefordert habe oder überhaupt haben wollte?
 
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Mehrere Jahre rum, trotzdem Verfassungswidrig. Ob man damit sein Ziel erreicht ist zudem zweifelhaft.

Sicher ist ,es kostet Geld in der Anschaffung, beschäftigt wieder mehr teure Beamte die sich an den Daten aufgeilen, und jedermann ist beobachtet und manche fühlen sich dabei sehr unwohl.
 
pacifico schrieb:
Wenn du den Artikel aufmerksam gelesen hättest, wüsstest du das der FDP Justizminister gegen die Einführung einer Vorratsdatenspeicherung ist.
Soweit richtig und Marco Buschmann hat sogar explizit gesagt, dass damit die Vorratsdatenspeicherung entgültig vom Tisch ist.


Das ist aber eben nur ein Teil des Artikels, auf dessen aufmerksame Lesen du hinweist. Die andere Aussage des Artikels ist halt, dass die Innenminister trotzdem weiterhin Vorratsdatenspeicherung wollen. Also egal wie oft gegen Vorratsspeicherung entschieden wird, kommt weiterhin Jemand aus Politik oder den Ermittlungsbehörden und fordert diese weiterhin.
 
Wie jetzt, kann doch nicht sein. Laut einiger Foristen war die VDS doch Unionswunsch und die sind nicht in der Regierung. Jetzt sind doch die Guten dran......:freak:
 
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Blende Up schrieb:
Wenn das Delikt stark genug ist, steht der Speicherung mit Quickfreeze halt nichts im Wege.
Und wen möchtest Du mit diesem Quick-Freeze beglücken, wenn Dir dazu die Identität fehlt? Wie willst Du das anstellen? Ratest Du dann wild drauf los? Irgendwie scheinen Du und Deine Artgenossen nicht zu begreifen, daß für ein Quick-Freeze-Verfahren zuerst die Identität ermittelt werden muß. Erst dann kannst Du beim ermittelten Tatverdächtigen die Kommunikationsdaten begrenzt einfrieren, bzw. umfassend speichern lassen, um im Falle einer nachweislichen Straftat noch später auf diese zugreifen zu können.
Blende Up schrieb:
Ich fürchte, dieses Thema ist einfach nur ein "Hobby" von Frau Faeser, die zudem noch völlig lernbefreit zu sein scheint was die bisherigen Begründungen für alle Ablehnungen der EU waren.
Mit Frau Faeser hat das gar nichts zu tun. Das ist ein allgemeines Dilemma bei Ermittlern, wenn sie auf einen Berg von IP's hocken, die sie aber nicht zuordnen können, weil eine Vorratsdatenspeicherung aller Kommunikationsdaten rechtlich nicht zulässig ist. Ist natürlich aus rechtlicher Sicht auch richtig, und zwar aufgrund Deiner persönlichen Rechte.

Jetzt reden wir jedoch von der Speicherung der IP-Adresse, d.h., es wird nur die IP-Adresse auf Vorrat gespeichert. Keine sonstigen Kommunikationsdaten, z.B., welche Seiten angesürft wurden, welche Bilder angeklickt wurden, welches Game über Steam gedaddelt wurde. Auch keine gewählten Rufnummern, mit wen und wie lange gelabert wurde, oder wo was getextet wurde. Null nix. Einzig die IP-Adresse wird gespeichert, mit der jedoch niemand was anzufangen weiß. Weil diese IP mit keiner anderen Information verknüpfbar ist. Denn es wird ja alles gelöscht. Allein ein Ermittler kann mit der IP-Adresse was anfangen, die er oder sie auf irgend einem beschlagnahmten Computer oder Server fand. Oder über an einen Forenbetreiber, z.B. wg. Hass-Kommentare. Und mit dieser IP-Adresse werden dann die jeweiligen Provider kontaktiert und mit richterlicher Aufforderung um die Herausgabe der Namen gebeten. Und erst dann kann das Quick-Freeze-verfahren eingeleitet werden, weil wir nun wissen, um welche Person es sich handelt. Vorher nicht. Und deswegen erleben wir jetzt die Diskussion zur Vorratsdatenspeicherung der "IP-Adresse". Es geht also nicht um die Vorratsdatenspeicherung der "Kommunikationsdaten". Das zu verstehen und zu unterscheiden kann doch bitte nicht so schwer sein?! Und bei der alleinigen Speicherung der IP-Adresse werden Deine Rechte in keinster Weise berührt.

Ist eine Mindestspeicherung von IP-Adressen aus Sicht der Praxis notwendig?

Ja. Während die Straftaten der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) zwischen 2015 bis 2022 insgesamt um über 11% zurückgegangen sind, sind „digitale“ Straftaten gegen den allgemeinen Trend stark gestiegen. Bei im Internet begangenen Straftaten kann die IP-Adresse der zur Tatbegehung genutzten Internetverbindung der einzige vorliegende Ermittlungsansatz zur Identifizierung des unbekannten Täters sein. Wenn diese IP-Adresse mangels Speicherung keinem Anschlussinhaber zugeordnet werden kann, kann die Tat nicht aufgeklärt werden – die Spur ist kalt. Ohne Regelung einer Mindestspeicherfrist sind Ermittlungserfolge vom Zufall abhängig, ob und wie lange Internetzugangsdienste die Zuordnung der vergebenen IP-Adressen zu den Kunden speichern.

Fakten zur IP-Adressdatenspeicherung
 
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Ich kann nur noch mal betonen, wie die Aussage das man es "zur Verfolgung von Hate Speech" benutzen will nach hinten los geht. Vor allem im selben Satz wie einem so schweren Delikt wie Kindesmissbrauch.

Die Kritik welche Parteien oder hoher Würdenträger DEs geübt wird, unter anderem hier in den Forenbeiträgen über Frau Faeser etc, leistet der Delegimitation des Staates und Vertrauensverlust der Bevölkerung in den Staat vorschub.
Als solches können betroffene Parteien und Würdenträger dies als Hassrede empfinden bzw. wird ja von diesen Würdenträgern teilweise der starke Staat gefordert.
Entsprechende Personen/Organe verwechseln dann einfach Kritik mit Hass Rede.
Das Wort "empfinden" ist relevant, weil dann nur Gefühle des Betroffenen und keine Fakten eine Rolle spielen.
Das dürfte sich zwar gerichtlich klären (dazu gab es letztens erst ein wichtiges Urteil), aber dann ist der Schaden schon lange angerichtet.
 
p.b.s. schrieb:
Und wen möchtest Du mit diesem Quick-Freeze beglücken, wenn Dir dazu die Identität fehlt?
Warum sollte die fehlen? Du hast Doch auch beim anlasslosen Aufzeichnen die zugehörigen Anschlußdaten?
Was sollte sich da ändern? Die Daten die über den Anschluß des Verdächtigen( den braucht man dann natürlich) werden doch genauso mitgeschnitten. Wo ist Dein Problem? (unter anderen...)
p.b.s. schrieb:
Du und Deine Artgenossen
Alles klar... is scho recht....
 
iron_monkey schrieb:
Weil man als Politiker nicht nur die Anliegen der Bürger im Auge behalten muss, sodnern z.B. auch die Anliegen der Ermittlungsbehörden.
Das ist es ja, was ich meinte, warum soll man die Speicherung vorantreiben, wenn diese durch die technische Entwicklung unnötig geworden ist. Meine Geräte, egal welche, haben seit ca. 2,5 Jahren die gleiche IP V6 Adresse. Daher können Ermittlungsbehörden auch ohne Speicherung herausfinden, wer ich bin und welchen Blödsinn ich angestellt haben könnte, aus dem ganz einfachen Grund, da sich meine IP V6 - Adresse im Gegensatz zu den IP V4 Adressen früher nicht mehr ändert.

Zu IP V4 Zeiten musste man sich mit vielen anderen eine Adresse teilen, da wäre eine Speicherung noch sinnvoll gewesen, aber seit den IP V6 Zeiten kann jeder Toaster eine eigene feste IP bekommen und wäre identifizierbar, auch ohne Speicherung, denn mit IP V6 gibt es so viele Adressen, so das ein Sharing nicht mehr nötig ist und so gut wie jedes elektronische Gerät eine eigene Adresse bekommen kann.
 
Zer0DEV schrieb:
auch mal den ein oder anderen der (noch) nicht total abgehoben ist
Das mag so sein aber wenn diese dann von der parteispitze oder höhere Bedienstete unterdrückt werden bringt das leider alles nichts..... Wenn zb jungpolitiker in der eigenen Partei was anderes sehen werden die doch meist mundtot gemacht bzw haben keine chanse sich durchzusetzen

Es wäre langsam Zeit das Politiker ihre wachrichtung studieren, wie kann es sein das Leute was entscheiden die keine Ahnung von der Materie haben.... Im Handwerk ist es Gang und gebe nur das zu machen was man gelernt hat um kein Unsinn anzustellen

Oder gilt hier das Motto wer nichts weiß macht nichts falsch
 
Wie wäre es mit einer VDS für Politiker?

Damit Gedächtnislücken und gelöschte SMS gar nicht erst auftreten.
 
@Blende Up

Alle Kommunikationsdaten einschließlich IP-Adresse werden spätestens nach 7 Tagen bei jedem Provider gelöscht. In der Regel sogar eher. Es gibt aktuell auch kein anlaßloses Aufzeichnen.

Du hast die IP eines Users, der z.B. in einem Forum gegen einen dt. Politiker Morddrohungen äußerte. Diese Drohung muß ernst genommen werden, da es sich um einen User handelt, der bisher nicht mit albernen Aussagen auffiel. Wie gehst Du jetzt vor, um das zu verhindern?

Anderer Fall. Nach Beschlagnahmung eines Computers findest Du Unmengen von Snuff-Videos, deren Echtheit bestätigt wird. Das war auch der Grund bisheriger Ermittlungen. Auf diesem Gerät wurden die IP-Adressen von Usern und Käufern gespeichert. Der Zeitraum liegt jedoch mehr als 7 Tage zurück und bis zu einem Jahr. Auch hier die Frage, was machst Du damit?

Ok. Mit diesen IP-Adressen fragst Du bei den Providern an. Beim ersten Fall hast Du vielleicht noch Glück, da der Zeitpunkt des Kommentars erst 3 Tage zurückliegt und die Staatsanwaltschaft sehr schnell reagierte. Hier greift dann auch nicht mehr das Quick-Freeze, weil wegen Gefahrenabwehr eine sofortige Hausdurchsuchung und Festnahme angeordnet wird. Selbst wenn es am Ende sich um einen Scherz gehandelt haben sollte. Aber beim zweiten Fall hast Du wenig Chancen, die Identität auszumachen. Auch hier greift dann kein Quick-Freeze mangels nötiger Informationen.

Warum jetzt die Politik erst über das Quick-Freeze debattierte und sich darauf einigte, anstatt zuerst das Speichern der IP-Adressen zu thematisieren, weiß ich nicht? Aber warum man einen Zeitraum von nur 4 Wochen dafür beanschlagt, kann ich nicht nachvollziehen? Denn das erscheint mir als zu knapp bemessen. 6 bis 12 Monate wären da m.E. realistischer. Und wenn es sich hierbei nur um die Speicherung einer IP-Adresse handelt, sollte es auch keine rechtlichen Bedenken geben. Zumindest kann ich keine eventuellen Rechtsverstöße erkennen. Sowieso ist die IP-Adresse Eigentum des Providers.

Ich lese auch die hiesigen Beiträge und erkenne, daß anscheinend viele Kommentatoren nur die Überschrift lesen und dann affektiert um sich beißen. Ein wirkliches Interesse, sich mit diesem sensiblen Thema ernsthaft auseinander zu setzen, liegt offenbar nicht vor. Ansonsten würden sie vielleicht auch verstehen, daß ihre Haltung mittlerweile antiquiert ist. Denn es geht nicht mehr um die umfassende Vorratsdatenspeicherung aller Kommunikationsdaten. Sondern nur noch um eine einzige IP-Adresse. Deswegen fragte ich schon zweimal, inwieweit denn ein jeder sich hierbei in seinen Rechten beschnitten oder berührt fühlt? Antworten erhielt ich dazu bisher nicht. Warum auch? Denn das alleinige Speichern der IP-Adresse berührt niemandes Rechte. Dagegen hilft es den Ermittlern ungemein bei der Aufklärung schwerer Verbrechen. Und die Gefahr von Mißbrauch wird es nicht geben. Weil bis auf die Namens-ID keine Information über die Kommunikation der Person vorliegt, gegen die ermittelt wird und weil die angefragten IP-Adressen der Ermittler aus echter Ermittlungsarbeit resultieren, die sie z.B. auf Computern fanden. Und politisch motivierte Anordnungen sind genauso unrealistisch, weil die Person bis zur Identitätserfassung nicht bekannt ist.

Ich hoffe, daß ich das jetzt verständlicher vermittelt konnte und auch hier mehr User erkennen, daß trotz der Speicherung der IP-Adresse auf Vorrat seine Daten nicht ausspioniert werden können, weil keine vorliegen, weil nicht mitgespeichert. Das ist erst mit dem Quick-Freeze-verfahren möglich. Aber dafür wird dann eine richterliche Anordnung benötigt für eine IP-Adresse, die bei bisherigen Ermittlungen, z.B. durch Beschlagnahme von Computern, gefunden wurde. Also nicht über Zufallsverfahren in der Hoffnung, eine unbequeme Person auf diese Weise diskreditieren zu können. Auch nicht vorsätzlich und zielgerichtet.
 
Wäre es nicht günstiger einfach mal mehr Personal einzustellen in den Kitas? Diese melden sowieso Auffälligkeiten der Kids an die entsprechenden Stellen? Oder Vieleicht Jugendämtern mit mehr Kontrollen Zuhause......
 
Zuletzt bearbeitet:
p.b.s. schrieb:
Anderer Fall. Nach Beschlagnahmung eines Computers findest Du Unmengen von Snuff-Videos, deren Echtheit bestätigt wird. Das war auch der Grund bisheriger Ermittlungen. Auf diesem Gerät wurden die IP-Adressen von Usern und Käufern gespeichert. Der Zeitraum liegt jedoch mehr als 7 Tage zurück und bis zu einem Jahr. Auch hier die Frage, was machst Du damit?

... Aber beim zweiten Fall hast Du wenig Chancen, die Identität auszumachen. Auch hier greift dann kein Quick-Freeze mangels nötiger Informationen.
Dann bleibt der Fall eben unaufgeklärt. So einfach ist das. Letztendlich sind sämtliche Überwachungsmaßnahmen ein Eingriff in persönliche Freiheitsrechte und in konkreten Verdachtsfällen auch durchaus legitim. Aber wir reden hier von einer anlasslosen, längerfristigen Speicherung von Überwachungsdaten, die noch nichtmal unbedingt zum eigentlichen Täter führen müssen (sondern nur zu einem Anschlussinhaber). Und in der heutigen Zeit, wo den entsprechenden Behörden schon sehr viele Überwachungsmaßnahmen zur Verfügung stehen, ist so eine VDS einfach verfassungswidrig.

Man gucke sich nur mal die Überwachungsgesamtrechnung an. Da wird einem auch ohne VDS schon Angst und Bange. Sry, aber dann nehm ich den nächsten 'Terroranschlag' oder 'KiPo-Skandal', der angeblich wegen fehlender VDS nicht verhindert werden konnte, in kauf.
 
p.b.s. schrieb:
Und wenn es sich hierbei nur um die Speicherung einer IP-Adresse handelt, sollte es auch keine rechtlichen Bedenken geben. Zumindest kann ich keine eventuellen Rechtsverstöße erkennen. Sowieso ist die IP-Adresse Eigentum des Providers.

Komische Rechtsauffassung zu den IP Adressen hast du da.

Das Verfassungsgericht und das EUGH sehen das anders. Seit mittlerweile 15 Jahren...
 
qiller schrieb:
sind sämtliche Überwachungsmaßnahmen ein Eingriff in persönliche Freiheitsrechte
Die Überwachung erfolgt nur über das Quick-Freeze, das jedoch noch keinen Zugriff auf die bisher gesammelten Daten nach Beginn der Anordnung gewährt(bis dahin nur die IP-Adresse). Erst wenn der Verdachtsfall sich erhärtet, wird von richterlicher Seite die Genehmigung erteilt. Ein Irrtum ist in der Regel ausgeschlossen. Mit dem Quick-Freeze als Alternative bleibt der Bürger bis dahin vor dem Zugriff der Behörden geschützt. Es soll nur verhindern, daß während des Verlaufs weiterer Ermittlungen vielleicht essenzielle Informationen verloren gehen könnten. Im Falle eines Irrtums werden die durch Quick-Freeze alle gesammelten Kommunikations-Daten wieder gelöscht. Die IP-Adresse bleibt jedoch weiterhin gespeichert bis zum Ablauf des vom Gesetzgeber vorgegebenen Zeitraums.

Das Quick-Freeze-Verfahren ist folglich nicht anlaßlos und Deine persönlichen Freiheitsrechte werden dabei nicht berührt. Der Anschlußinhaber ist in heutigen Zeiten in der Regel auch der Tatverdächtige. Die Störerhaftung bei gemeinsamer Nutzung des Internets, z.B. in einer WG, ist eher abschreckend als attraktiv. Selbst in unseren Flüchtlingswohnheimen wird diese Option nicht oder nur kaum genutzt. Weil z.B. dort jeder das eigene Handy nutzt(zumindest in unserer Gemeinde, weswegen wir den Anschluß wieder abmeldeten).

Die aktuelle Alternative der klassischen VDS und die vorherige Speicherung der alleinigen IP-Adresse auf Vorrat ist nicht verfassungswidrig. Derart bisher berechtigte Bedenken wären nun obsolet. Und was m.E. auch oft übersehen wird: (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. Klassisches Beispiel: Nachbarlicher Lärm.
qiller schrieb:
aber dann nehm ich den nächsten 'Terroranschlag' oder 'KiPo-Skandal' in kauf.
Das kann wohl auch nur jemand sagen, der selber nicht betroffen ist. Was die Gesamtkostenrechnung der Überwachung angeht, dürfte die sich mindern, wenn die Staatsanwaltschaft schon anhand der IP-Adresse relevante Straftaten bis hin zur rechtmäßigen Verurteilung aufklären kann. Denn erhöhte Kosten entstehen auch durch diesen einen Mangel. Da heißt es noch nicht: "Dann bleibt der Fall eben unaufgeklärt."
pacifico schrieb:
Das Verfassungsgericht und das EUGH sehen das anders. Seit mittlerweile 15 Jahren...
Und wo oder warum bekommst Du offensichtlich Kopfschmerzen, wenn nur einzig und allein Deine IP-Adresse auf Vorrat gespeichert werden würde?
 
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p.b.s. schrieb:
Das kann wohl auch nur jemand sagen, der selber nicht betroffen ist.
Vielen Dank, dass du drauf angesprungen bist. Aber wenn ich mir den Text von dir davor so ansehe, glaubst du wohl wirklich, dass mit einer VDS 'KiPo' o. 'Terroranschläge' verhindert werden könnten. Na dann träum mal weiter.
p.b.s. schrieb:
Was die Gesamtkostenrechnung der Überwachung angeht, dürfte die sich mindern,
Sowas naives hab ich schon lange nicht mehr gelesen. Sicherheitsbehörden wollen nur eins: Immer nur noch mehr Befugnisse, es könnte ja der nächste Terroranschlag vereitelt werden. Die verlinkte Liste ist nicht umsonst immer länger geworden.

Eigentlich hätte ich gar nichts gegen bessere o. mehr Instrumente für die Sicherheitsbehörden. Aber die Dreistigkeit und Vehemenz der Forderungen (wie lange gibts das VDS-Thema jetzt?) ist einfach nicht mehr auszuhalten und die politischen Richtungen können in einer Demokratie zukünftig auch mal woanders hinzeigen und dann möchte ich keine Überwachungsinstrumente in den falschen Händen (gab ja schon einige Stories drüber).

Man sollte nicht vergessen: Polizisten, Kriminalbeamte, Geheimdienstler, V-Leute usw. sind auch nur Menschen, inkl. Fehler und eigenen Hintergrundgeschichten.
 
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