News Bundesregierung: Statt Vorratsdaten­speicher­ung kommt „Quick Freeze“

Dann schauen wir mal, wann das EUGH auch das kassiert. Ich bin immer noch für, Löschung und Täter Ermittlung, aber ich bin ja auch kein Experte
 
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"erheblicher Bedeutung", das ist wieder so schwammig, alles mögliche kann "erheblich" sein.
 
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Hört sich nach wie vor nach Vorratsdatenspeicherung an, nur unter anderem Namen. Die Daten wurden ursprünglich denke ich nicht für Strafverfolgung erhoben daher ist es meiner Meinung nach auch hier anlasslos.
 
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In Zeiten von Flatrates und Netzneutralität dürfte eigentlich kaum etwas an einzfrierenden Daten im täglichen Umgang anfallen.
Für meine monatlichen Kosten ist unerheblich wo ich herumgesurft bin, welche Dienste ich benutzt habe und wen ich angerufen habe.
Sprich sobald die Verbindung beendet ist kann mein Anbieter die Daten vergessen oder?
 
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Gut, dann braucht man ja nur einen Verdächtigen pro Funkzellengröße und schon hat man wieder alle ;)
 
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flappes schrieb:
"erheblicher Bedeutung", das ist wieder so schwammig, alles mögliche kann "erheblich" sein.

Das hat Computerbase eher schwammig übernommen.
Der Spiegel nennt schwere Straftaten plus Zustimmung eines Richters.
Möglich sein soll dies allerdings lediglich bei schweren Straftaten wie etwa Totschlag, Erpressung oder Kindesmissbrauch. Außerdem muss ein Richter der Maßnahme zustimmen.

Schwere Straftaten sind unter §100a StPO definiert. Wenn es so aufgenommen wird, könnte es nicht alles sein.

Danke an @Darklordx, habe es angepasst.
 
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riloka schrieb:
Sprich sobald die Verbindung beendet ist kann mein Anbieter die Daten vergessen oder?

Ich würde sagen 1-2 Wochen sind ok maximal 4 Wochen wenn man EVN hat. Aber ja danach sollten die Daten weg sein. Gefahrenabwehr für die Provider muss auch nicht über Wochen geloggt werden.
 
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Auch Leute lest doch bitte erstmal den Artikel, bevor ihr los bellt. :rolleyes:
Das hier beschriebene ist genau das was der EUGH gefordert hat.
Eine Anlass gebunden nur mit richterlicher Genehmigung, erlaubte Erfassung.

Das hat NICHTS mir anlassloser Vorratsdatenerfassung zu tun!.
Irgendwie muss die Polizei ja relevante Daten für Verfahren sichern können.
 
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Ich find's super, dass die FDP uns das pauschale Tempolimit erspart. Aber hier enttäuschen die mich, das hätten die auch verhindern müssen.
 
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Ich habe ja leider die böse Befürchtung dass es dabei nicht bleiben wird sobald erst einmal eingeführt…

Allerdings ist der Kompromiss ok. Der Punkt „… Personen aus dem Umfeld des Opfers…“ gefällt mir zwar so garnicht, aber prinzipiell bin ich der Meinung, dass für eine effiziente Strafverfolgung bei modernen Kommunikationsmitteln auch moderne Verfahren nötig sind.

Sicher geht es auch ohne, nur irgendwann ist der Aufwand so hoch, dass eine Strafverfolgung in der Breite kaum noch möglich ist…
 
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Es ist unfassbar, dass es in einer angeblichen Demokratie möglich ist, immer wieder offen mit verfassungswidrigen Forderungen ungestraft davonzukommen - und das auch noch von den immer gleichen Leuten!
 
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Das passt ausnahmsweise in meinen Augen und bietet Ermittlungsbehörden ausreichend Möglichkeiten innerhalb eines ausreichend eng definierten Rahmens ohne dabei einen Großteil der Bürger unter unberechtigten Generalverdacht zu stellen.

Das bedauerliche vorgibt weiterhin wie viele Anläufe es gebraucht hat. Und irgendwie fürchte ich, dass in Kürze irgendein Oppositionspolitiker über das „viel zu lasche Gesetz“ schimpft und in Aussicht stellt endlich „die KINDER“ ordentlich zu schützen indem er eine wirksame Vorratsdatenspeicherung einführt… Das EUGH wird da vermutlich auch zukünftig noch Spaß mit haben…
 
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Na hoffentlich hat der VDS-Unsinn damit endlich mal ein Ende.
Ich würde zwar ein "richtiges" Ende bevorzugen, aber Quick Freeze ist immer noch besser als die Orwellphantasien der Ewiggestrigen.

Allerdings gehe ich davon aus, dass leider in nicht allzu ferner Zukunft der nächste bürgerfeindliche Politiker diesen Abfall wieder auf die Bühne zerren wird... :rolleyes:
 
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Massaka01 schrieb:
Es ist unfassbar, dass es in einer angeblichen Demokratie möglich ist, immer wieder offen mit verfassungswidrigen Forderungen ungestraft davonzukommen - und das auch noch von den immer gleichen Leuten!
Also bis jetzt sind sie ja eben nicht ungeschoren davon gekommen...Die Verfassungsgerichte haben abgelehnt und daraufhin Anforderungen definiert.
 
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Seven2758 schrieb:
Schwere Straftaten sind unter §100 StPO definiert. Wenn es so aufgenommen wird, könnte es nicht alles sein.
Falscher Paragraf: In § 100 StPO steht nur das Verfahren bei der Postbeschlagnahme und Auskunftsverlangen, wer das also anordnen darf, Richter oder bei Gefahr in Verzug ein Staatsanwalt.

Du suchst sicher § 100a StPO. ;)

Und das sind nicht wenige Sachen.

Wenn es denn, nachdem die Länder sich auch noch eingebracht haben und die nächste Bundestagswahl uns Herrn Merz als Bundeskanzler einer neuen großen Koalition beschert hat, zum erneuten Anlauf einer totalen anlasslosen Datensammlung kommt, die dann wieder gerichtlich gestoppt wird... Ich komme mir vor, wie in einem Kreisverkehr gefangen zu sein, ohne jemals eine Ausfahrt nehmen zu können.
pseudopseudonym schrieb:
Ich find's super, dass die FDP uns das pauschale Tempolimit erspart. Aber hier enttäuschen die mich, das hätten die auch verhindern müssen.
Aber wie Wissing doch so schön gesagt hat: »Das wollen die Leute nicht.« Nur wer sind die Leute, die dass nicht wollen? Doch wohl die Minderheit. Und wer will schon gegen die Strafverfolgung von Kinderschändern sein?
 
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pseudopseudonym schrieb:
Ich find's super, dass die FDP uns das pauschale Tempolimit erspart.
Man muss also kleinster Partner in einer 3er Koalition halt Kompromisse machen. Die ursprüngliche Massenspeicher wurde verhindert. Mit der erzielten Lösung kann ich leben. Dafür machen SPD und Grünen u.a. keinen Druck bei Tempolimit und Co (was mich mehr stören würde)
 
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Rockstar85 schrieb:
Dann schauen wir mal, wann das EUGH auch das kassiert. Ich bin immer noch für, Löschung und Täter Ermittlung, aber ich bin ja auch kein Experte
Nun hier ist die Datenerhebung ja anlassbezogen - das ist sicher ok. Kritikpunkt war doch bisher immer verdachtsunabhänig Daten im Vorraus auf Vorrat gespeichert wurden.
 
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Rockstar85 schrieb:
Dann schauen wir mal, wann das EUGH auch das kassiert. Ich bin immer noch für, Löschung und Täter Ermittlung, aber ich bin ja auch kein Experte
Und wie willst du Täter mit gelöschten Beweisen ermitteln?

Cool Master schrieb:
Hört sich nach wie vor nach Vorratsdatenspeicherung an, nur unter anderem Namen. Die Daten wurden ursprünglich denke ich nicht für Strafverfolgung erhoben daher ist es meiner Meinung nach auch hier anlasslos.
Hä? Der Anlass ist ein Anfangsverdacht. Dann wird vorgemerkt, dass die Daten nicht gelöscht werden. Und erst wenn sich der Anfangsverdacht erhärtet, kann auf die Daten zugegriffen werden. Aber das steht eigentlich alles im Artikel...
 
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aspro schrieb:
Und wie willst du Täter mit gelöschten Beweisen ermitteln?
So, wie man es überall macht.. oder denkst du, man lässt die Tatorte so lange aktiv, bist man die Leute verurteilt hat? Genau DAS passiert aber derzeit zB beim Thema Darkweb und KiPo
Ist dann richtig praktisch, wenn man noch die links umziehen lassen kann..
 
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