GPU leak detection

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Hallo 1337LEET,

1337LEET schrieb:
1. nutze ich ganz normale Standardfittinge. Wenn diese nicht kompatibel sind muss das erwähnt werden.

Es gibt im Wakü-Bereich mangels Normierung keine "Standardfittinge".

1337LEET schrieb:
2. Aufgrund der Undichtigkeit des Portals liegt auf jeden Fall ein Sachmangel vor.

Das ist natürlich eine andere Geschichte, von der zunächst nirgendwo die Rede war, und die dann jedoch nur eine der beiden Karten betreffen dürfte. Dieser Sachverhalt hat nichts mit der Kompatibilität der Fittings zu tun. Sollte sich der Sachmangel am Terminal bestätigen, kann hier natürlich ein Tausch durchgeführt werden. Du kannst das bereits erwähnte Reklamationsformular dafür nutzen und eine kostenfreie DHL-Paketmarke für den Rückversand anfordern.

1337LEET schrieb:
3. Nur weil ein Produkt bei euch nicht vorrätig ist bedeutet das nicht, dass eine Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt. Solange das Gut bei einem anderen Anbieter erhältlich ist müsst ihr es im Zweifel dort kaufen.

Du hast selber geschrieben:

1337LEET schrieb:
Ich möchte die Karten gerne gegen ein anderes Modell mit Wasserkühlung tauschen.

-> Daraufhin habe ich erklärt, dass die alternativen Modelle anderer Hersteller nicht verfügbar sind, obwohl wir sogar grundsätzlich in einen Ungleichtausch aus Kulanz eingewilligt haben. An keiner Stelle ging es um die von dir bereits erworbene SKU und ich habe auch nirgendwo behauptet, dass diese nicht verfügbar sei.

Ich möchte auch noch mit Verweis auf §439 Abs. 4 darauf aufmerksam machen, dass wir die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung aufgrund unverhältnismäßig hoher Kosten ablehnen können. Eine relative Unverhältnismäßigkeit der Kosten tritt bereits ein, wenn die Kosten der Nacherfüllung ca. 5 % bis 25 % des Wertes der Sache im mangelfreien Zustand übersteigen. Wir müssen somit keine absurden Aufpreise zahlen. Ungeachtet dessen ist das Produkt nachweislich bei keinem einzigen Händler in ganz Deutschland verfügbar. Letztlich ergäbe sich im rein theoretischen Falle einer Verweigerung der Nacherfüllung ein Recht zum Rücktritt vom Kauf - was angesichts des bestehenden Widerrufsrechts jedoch aufs gleiche rauskommt.

1337LEET schrieb:
Ich setze hiermit eine Frist von 24 Stunden mit folgenden Optionen:

Das ist keine "angemessene Frist" im juristischen Sinne, weshalb hier eine angemessene Fristsetzung in Kraft tritt. Diese kann jedoch erst dann beginnen, wenn du die Reklamation eingeleitet und uns das fragliche Produkt überstellt hast.

Liebe Grüße
Mike
 
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