Heimnetzwerk über Wohnungen hinweg

Baummaster

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Hallo zusammen,

ich bin ein ziemlicher Leihe in dem Gebiet also habt bitte etwas Nachsicht.

Bald werde ich zwei Wohnungen im selben Haus beziehen (1. Etage und 3. Etage). Bedeutet zwischen den Wohnungen befinden sich eine Etage mit zwei Parteien. Diese muss ich nun irgendwie mit WLAN und LAN ausstatten.

Die erste Idee wäre einen Meshrouter im 3. aufzustellen und im 1. mit einem Point aufzufangen. Ich bin nur nur unsicher wie stark der Verlust sein wird auf die Entfernung und auch mit den Störungen der anderen Mieter.

Habt ihr Meinungen dazu oder einen anderen Lösungsansatz?

VG und Dabke euch
 
Baummaster schrieb:
Diese muss ich nun irgendwie mit WLAN und LAN ausstatten.
Nein, musst du nicht.

https://www.urheberrecht.de/stoererhaftung/

"Störerhaftung – kurz und kompakt

Durch die Störerhaftung müssen auch Personen mit rechtlichen Konsequenzen wegen einer Urheberrechtsverletzung aufgrund von Filesharing rechnen, die am eigentlichen Verstoß nicht beteiligt waren. Diese Möglichkeit besteht, wenn sie in irgendeiner Weise zur Rechtsverletzung beitragen, also zum Beispiel den Internetzugang zur Verfügung stellen."
 
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Post #2 ist die exakte Antwort auf das, was in #1 geschrieben wurde.
Ich denke aber - gemeint war etwas anderes.
 
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Hi und (erstmal) willkommen im Forum!

Auch, wenn Du Laie (sorry, aber hat nix mit "leihen" zu tun 😉) auf dem Gebiet "Heimnetzwerk" bist, aber...
Baummaster schrieb:
Die erste Idee wäre einen Meshrouter im 3. aufzustellen und im 1. mit einem Point aufzufangen. Ich bin nur nur unsicher wie stark der Verlust sein wird auf die Entfernung und auch mit den Störungen der anderen Mieter.
...eine rein funkbasierte WLAN-Versorgung über (mehrere) Etagen hinweg wird sich höchst wahrscheinlich schwer (bis gar nicht) realisieren lassen, da eben auch durchaus viele Störeinflüsse die Verbindung negativ bis zur Defunktionalität beeinflussen können - ebenso kann sich so etwas natürlich auch für andere störend auswirken.
Insofern sollte Etagenübergreifend zwecks Übertragungsstabilität sowie auch -geschwindigkeit auf jeden Fall eine Kabel-Verbindung gewählt werden - dazu Folgendes:​
  • welche Distanz wäre denn da zu überbrücken?​
  • kann evtl. Kabel (mglw. in Leerrohren oder einem Versorg.-schacht/toten Kaminzug) auf relativ direktem Weg installiert werden?​
  • existiert bereits i-eine Netzverkabelung?​
Auch sollte für die Geräte-Positionierung, insb. des Haupt-Routers, bedacht werden, mit welcher Technologie der Anschluß (DSL via TAE, Kabel via Koax oder Gf via ONT) wo zur Verfügung steht.
Des Weiteren ist dann vllt. für die weitere Ausstattung des Netzverbundes noch die Anforderung/der Bedarf an zu versorgende Endgeräte zu beachten.

Btw.:
Zum Thema "Störerhaftung":
Ja, die gibt's zwar noch, aber so, wie in dem zitierten Auszug "kompakt" zusammengefasst ist sie pauschal durch die erfolgten Gesetzesänderungen nichtssagend.
Entscheidendes steht im restlichen Artikel und besagt, dass man bei entsprechend auch technisch zumutbaren Vorsorgemaßnahmen (bspw. verschlüsselter Gastnetz-Zugang) auch Anderen die Mitnutzung des eigenen Internetzugangs ermöglichen kann/darf, ohne befürchten zu müssen noch in i-einer Weise mit hohen als "Abmahngebühren" bekannten Schadenersatzforderungen belegt zu werden.
Allerdings besteht durchaus ein Anspruch des Rechtsinhabers auf "Unterlassung der Störung", der allerdings dann (zumind. gegen Privatpersonen) allgemein nicht mehr kostenbehaftet ist.​
 
Das mit der Störerhaftung bezog sich vermutlich darauf, was der TE geschrieben hat: er bezieht Wohnung 1 und 3 und muss jetzt Wohnung 2, welche dazwischen liegt, mit WLAN versorgen.

Der TE meinte aber offensichtlich, dass er Wohnung 1 und 3 mit einem gemeinsamen WLAN ausstatten muss.

Zur eigentlichen Frage:
Je nachdem wo das Internet/Kabel/Telefonkeitung ins Haus kommt: könntest du den Router da hin stellen, und ab da nur noch mit zwei LAN Kabeln in die Wohnungen rauf? Dann dort einen Switch und einen WLAN Access Point hin. Dann hast du das selbe Netzwerk in beiden Wohnungen. Das geht aber natürlich nicht, wenn der Standort des Routers dann allen zugänglich wäre.
 
Der Verlust mit wlan zwischen Stockwerken liegt zwischen 10-95%, je nach Bausubstanz und Positionierung des Router, Repeater und Empfänger. Nach dem Motto kaufen, starten, testen, freuen oder zurückschicken.
 
Was genau möchtest du denn machen?
Internet mit Handy? Versuche WLAN. Alternativ 2 DSL Anschlüsse.

Dateien zwischen den PCs oder einer NAS etc. austauschen? Ziehe ein Kabel z.B. an der Außenwand hoch.

Aber leider schreibst du weder was zur Kooperationsfreudigkeit deines Vermieters und nichts zum Gebäude (Altbau, Dämmung, Kabelschächte, andere Gegebenheiten) oder dem Anwendungszweck.
 
Der TE will die 1. Etage von der 3.Etage aus versorgen wo er derzeit wohnt und auch der Internetanschluss ist.. Die Wohnungen dazwischen nicht. Hat er nur unklar beschreiben.
Entweder mit Repeater das Signal auffangen oder ober vorhandene Telefon-Kabel die man für LAN nutzen kann LAN nach unten führen. Oder LAN außen oder durch toten Schornstein führen, falls vorhanden.
Wobei die Möglichkeit mit Repeatern erfahrungsgemäß durch mehrer Betondecken hindurch nicht funktioniert. Ich würde mir da keine große Hoffnung machen.
Alternative D-LAN. Aber da weis keiner ob es geht. Muss man testen. ggf. über Keller gehen, weil Keller hängt am Strom der 3. Etage.
 
john.smiles schrieb:

Dieser Artikel ist hoffnungslos veraltet und bezieht sich auf ein Gerichtsurteil von 2004.

https://www.verbraucherzentrale.de/...tung-besserer-schutz-fuer-wlanbetreiber-19261

Der Gesetzgeber hat mit einer Gesetzesänderung, die am 13.10.2017 in Kraft getreten ist, die so genannte Störerhaftung für WLAN-Betreiber überwiegend abgeschafft. Unternehmer und Privatpersonen, die ihr WLAN anderen Personen frei zur Verfügung stellen, haften daher nicht mehr für rechtswidriges Verhalten der jeweiligen Internetnutzer. Bisher konnten Rechteinhaber unter bestimmten Umständen die WLAN-Betreiber auf Unterlassung einer Rechtsverletzung und Erstattung der Anwaltskosten sowie gegebenenfalls einer Lizenzvergütung in Anspruch nehmen. So mussten Anbieter von ungesicherten WLAN-Netzen in der Vergangenheit für Urheberrechtsverletzungen, die über ihr WLAN-Netz begangen wurden, z.B. im Rahmen von illegalem Filesharing, geradestehen.
 
Baummaster schrieb:
Bald werde ich zwei Wohnungen im selben Haus beziehen (1. Etage und 3. Etage). Bedeutet zwischen den Wohnungen befinden sich eine Etage mit zwei Parteien. Diese muss ich nun irgendwie mit WLAN und LAN ausstatten.
Wie darf man sich das denn vorstellen? In der 1. Etage duschen und dann im Bademantel durch das "öffentliche" Treppenhaus in die 3. gehen? :D

Spaß beiseite. Ist das wirklich so zu verstehen? Oder werden die beiden Wohnungen dennoch durch zwei Parteien bewohnt (zB du oben und Eltern unten)?

Soll es explizit ein gemeinsames Netzwerk geben und man will sich einen zweiten Internetanschluss sparen oder geht es um den gegenseitigen Zugriff auf gemeinsame Ressourcen (zB ein NAS, o.ä.)?


Je nachdem wie die Antworten lauten unterscheiden sich auch die möglichen Lösungen. Ginge es wie in der letzten Frage beispielsweise nur um ein gemeinsames NAS, aber separate Internetzugänge, könnte eine Verbindung untereinander über das Internet via VPN erfolgen und jede Wohnung hat ihren eigenen Router nebst WLAN.
 
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