Ist das rechtlich wirksam (Widerruf)?

Weil ich dabei ein absolut schlechtes Gefühl habe. Wenn die sich jetzt schon so anstellen, was passiert dann wohl erst, wenn ich denen auch noch die Karte schicke und die vielleicht noch behaupten, dass ich einfach einen leeren Karton geschickt habe oder was weiß ich.

Ich hasse es. Das wird wohl an die Rechtsschutz wandern. So ein riesiges Fass für einen einfachen Widerruf.
 
Jongleur666 schrieb:
Warum schickst du die Ware nicht erstmal einfach zurück? Die müssen dem ja nicht explizit zustimmen.
Die Wahl der Art wie die Ware zurückgesendet wird, sollte man dem Händler überlassen.

Was wenn dieser die Ware nicht annimmt? Dann hast du sie wieder und zusätzlich noch Versandkosten und Aufwand gehabt. Oder sie geht unterwegs verloren, oder wird dort in irgendeiner Abteilung abgeliefert in der sie niemand dem Kunden zuordnen kann, etc.?

Der Händler trägt das Versandrisiko nur, wenn man ihm die Wahl der Rücksendungsart überlässt.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: katzenhai2
Ist das so eine Mini-Laden, dass es da keine automatisierte Retourenerstellung gibt?

Drücke jedenfalls die Daumem, dass es gut ausgeht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nee, aber ich habe mir gerade das Team angeguckt und nun wundert mich nichts mehr...

Warum nur hatte kein anderer, etablierter Laden die Karte auf Lager zu dem Zeitpunkt...man ey.
 
Will er ja nicht verraten.

Ich würde da ja einfach mal anrufen.

Wenn das irgendeine kleine klitsche ist lassen die sich eventuell durch den Hinweis verbrwucherschutz, Paypal käuferschutz etc. bewegen ihrer Pflicht nachzukommen.

Und dann am besten nicht wieder mit der "Assistentin der Geschäftsführung" sprechen, die offensichtlich von nichts Ahnung hat, sondern mit jemandem der zumindest 2 Tage geschult wurde.

Paypal würde ich auch einschalten bevor man Anwalt einschaltet, wenn man da nen Antrag auf käuferschutz einreicht mit dem Hinweis, dass die Karte defekt ankam und Paypal dann an den Händler herantritt werden die in der Regel ganz schnell aktiv.
 
t3chn0 schrieb:
Also die Assistentin der Geschäftsführung würde ich jetzt nicht als Support bezeichnen...
Für dich vielleicht nicht, aber ... :daumen:


BTT

Wenn du eine Rechtschutz hast, wende dich an diese und rede einfach mit dem, der den Anruf annimmt. Dieser ist im Regelfall auch bereits bewandert (es sei denn, es geht um Bundesland spezifische Rechte) und kann dir auf Anhieb eine erste rechtliche Einschätzung und Hilfe liefern.

Sollte da der Vorschlag, alleine wegen dem Wert, kommen, dass du dich da eher an einen Rechtsbeistand halten sollst, mach es.


Aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen, wenn sich ein Rechtsbeistand um die Angelegenheit kümmert, hast du weniger Streß und ärgerst dich selbst nicht über ausbleibende oder inhaltslose Antworten.

Auch ich finde, das deine erste Willenserklärung zum Widerruf schon zutreffend, wenn vielleicht etwas unglücklich ausgedrückt war.

Dir viel Erfolg.
 
Den Widerruf macht man in der Regel durch eine entsprechende Erklärung oder die Rücksendung. Einach mit Zeugen verpacken und zurück schicken in einem frankierten versicherten Paket. Hatte ich oben schon geschrieben. Aber gut, wenn mans drauf anlegt, wandert das vor Gericht. Muss aber imho nicht.
Ihr glaubt doch nicht wirklich, dass die Firma, die am Tag sicherlich ziemlich viele Rücksendungen bekommt, gezielt ein einzelnes Paket nicht annimmt?
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: BeBur
Jongleur666 schrieb:
Ihr glaubt doch nicht wirklich, dass die Firma, die am Tag sicherlich ziemlich viele Rücksendungen bekommt, gezielt ein einzelnes Paket nicht annimmt?

Wenn bei einer Support-Anfrage sich bereits die Assistentin der Geschäftsführung meldet, vielleicht macht der Chef persönlich das Lager?

Prinzipiell magst du Recht haben, aber bei dem Warenwert würde ich nicht auf eigene Faust verschicken.
 
Was soll schlimmstenfalls passieren? Das Paket kommt zurück. Dann kann man noch immer zum Anwalt rennen.
 
Also, ich habe direkten Kontakt mit ZOTAC aufgenommen.

Diese haben scheinbar meine Annahme bestätigt. Im Februar 23 kommen neue Lüfter für die Karten welche bei auffälligen Lagergeräuschen wohl an die Kunden verschickt werden.

Ich gehe also davon aus, dass es sich hier um ein bekanntes Problem handelt.

Ein Austausch der Karte sei zunächst primär nur über den Händler möglich.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: hax69 und Abe81
Jongleur666 schrieb:
Was soll schlimmstenfalls passieren?
Schlimmstenfalls ist die Ware weg, bei der Summe ein zu großes Risiko. Ich sehe auch keinen Vorteil für den Käufer darin Ware ungefragt und unbestätigt zurückzuschicken.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: Abe81
Jongleur666 schrieb:
Was soll schlimmstenfalls passieren? Das Paket kommt zurück. Dann kann man noch immer zum Anwalt rennen.
Entweder das Paket wird auf dem Weg beschädigt oder geht verloren - wer trägt dann das Versandrisiko? Oder der Händler bekommt zwar das Paket, aber stellt sich noch immer quer oder meldet sich einfach nicht (wie es ja derzeit der Fall ist). Jetzt hat der Händler Ware und Geld.
 
Bei Beschädigungen haftet der Versanddienstleister da das Paket wie weiter oben angesprochen natürlich versichert versendet wird. Und wenn der Händler sich noch immer quer stellt, gehts eh weiter mit Anwalt. So wie sonst auch. Er kann sich genauso gut trotz Rückmeldung quer stellen.
 
Jongleur666 schrieb:
Bei Beschädigungen haftet der Versanddienstleister da das Paket wie weiter oben angesprochen natürlich versichert versendet wird.
Da hast du prinzipiell zwar Recht, aber die Erfahrung hat gezeigt (es gab vor kurzem einen Thread dazu in diesem Unterforum), dass das nicht so unkompliziert ist, wie du es dir vorstellst. Wenn eine Beschädigung eintritt ohne, dass am Paket äußere Spuren auftreten, stellt sich der Versanddienstleister meistens quer - oder er zieht sich darauf zurück, dass die Ware nicht angemessen verpackt war. Wenn der Händler hingegen einen Versandschein zur Verfügung stellt, trägt er das Versandrisiko.

Jongleur666 schrieb:
Und wenn der Händler sich noch immer quer stellt, gehts eh weiter mit Anwalt. So wie sonst auch. Er kann sich genauso gut trotz Rückmeldung quer stellen.
Wie bereits geschrieben: Dafür steht man dann ohne Ware und Geld da. Im Zweifel hat der TE für seine Wunschkarte im Februar neue Lüfter. In diesem konkreten Fall (bei Warenwert >2000€ + einfacher technischer Lösung) würde ich also von dieser Methode abraten.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Incanus
t3chn0 schrieb:
wirklich richtig unangenehm sind. Bei einem Preis von 2800€ ist das für mich so nicht akzeptabel.


Den völlig überzogenen Preis hast DU doch akzeptiert und gezahlt, auch eine 300€ GPU sollte keinen defekt haben.

Dass du statt einem Widerruf auf den Defekt hinweist, ist auch nicht das Problem des Verkäufers.
 
Wo wurde denn statt eines Widerrufs auf den Defekt hingewiesen? Es wurde im Widerruf auf einen Mangel hingewiesen:
ich muss Ihnen leider mitteilen, dass ich den Kaufvertrag schweren Herzens widerrufen muss.
Das ist der erste Satz.

Jetzt argumentieren hier einige, dass es rhetorisch ambivalent sei. Okay, maybe, aber es kommt im ersten Satz das Wort widerrufen vor. Der Händler konstruiert also ein interessiertes Missverständnis.

Ein „selbst Schuld!“ ist da wenig konstruktiv, da kann man den Kommentar auch sein lassen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: FrankenDoM, florian. und OpaGehrke
@GutGilliganHyde

Definiere bitte Defekt. Wenn die Karte ordnungsgemäß läuft, die Lager jedoch ein unangenehmes Geräusch machen, welches jedoch keinen Einfluss auf die Betriebsbereitschaft des Geräts haben und keinerlei Auswirkung auf die Leistung, so wie ich es beschrieben habe, dann ist die Karte für mich nicht defekt, sondern hat maximal einen Sachmangel.

Defekt bedeutet für mich, dass die Karte, oder Bauteile der Karte nicht mehr ordnungsgemäß funktionieren. Das ist hier nicht der Fall.
 
@t3chn0 Geh‘ auf solche unnützen Kommentare nicht ein. Aber langsam solltest du wirklich mal den Namen nennen. Denn ein Missverständnis liegt hier nicht vor, wenn der Händler nicht reagiert. Weiter oben wurde bereits gefragt, ob du schon mal angerufen hast?
 
Wollte gerade sagen, am besten klärt man sowas einfach und schnell übers Telefon. Ansonsten Versenden, Verpackung etc. dokumentieren und mit Sendungsverfolgung. Danach bist du quasi fein raus.

Ansonsten, hast du eine Rechtsschutzversicherung?
 
Zurück
Oben