Ist das rechtlich wirksam (Widerruf)?

NotNerdNotDau schrieb:
Ich möchte dem TE nur helfen…

Um ehrlich zu sein, erwecken deine Einwürfe auch bei mir nicht den Eindruck, nur helfen zu wollen. Deine etwas rechthaberische Belehrung bezüglich einer angeblich ambivalenten Formulierung kam doch bereits nach diversen ähnlichen Hinweisen gleicher Art. Das hilft doch null, sondern bläht den Thread hier nur auf - wie man sieht.

Die überwiegende Mehrheit hier ist der Meinung: Die Formulierung des TE war vielleicht etwas zu holprig und blümerant, aber es war eine eindeutige Willenserklärung zu erkennen.
 
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t3chn0 schrieb:
Ich hatte bereits vor ein paar Tagen den Händler nochmals bzgl. des Widerrufs kontaktiert, ohne eine Rückmeldung zu erhalten.
Was willst du denn erreichen?

Geld zurück und dann?
Gleiches Modell nochmal bestellen?
Dann kannst du auch einfach einen Austausch über die gesetzliche Sachmangelhaftung fordern. Insbesondere wenn diese noch lieferbar ist sollte das kein Problem sein.

Du hast dich ja aus irgendeinem Grund für dieses Modell entschieden. Ist das jetzt anders nur weil dein Exemplar einen Lagerschaden hat?
 
NotNerdNotDau schrieb:
Sieht das danach aus, dass ich dem Händler recht gebe?
Zumindest siehst du den Fehler nicht bei ihm sondern dem TE... Was du dann redest von Kulanz etc zeigt doch, dass du die Rechtslage in keiner Weise korrekt erfasst hast und auch in diesem Zitat dem TE unterstellst, er habe eine nicht klare Willensbekundung abgegeben...

Egal, Du willst offensichtlich nicht kapieren. Es wurde ja inzwischen mehr als ausreichend die korrekte Sachlage nicht nur von mir dargestellt. Man kann es hier in diesem Forum ja leider nicht ändern, dass regelmässig den hilkfesuchenden Usern Unsinn erzählt wird...

h00bi schrieb:
Dann kannst du auch einfach einen Austausch über die gesetzliche Sachmangelhaftung fordern.
Was wesentlich länger dauern kann. Da der Händler bereits beim Widerruf schwere Mängel in seinem Wissen zur Rechtslage offenkundig gemacht hat, würde ich hier auch gar nicht erst anfangen. Am Ende streitest du dich dann herum, dass er an den Hersteller zur Reparatur einsenden will statt basierend auf der Gewährleistung eine mangelfreie Ware zu zusenden. Oder diskutiert dann rum, dass die Lüfter gar nicht defekt seien und gar kein Sachmangel vorliegt. Generell würde ich in so einem Fall tunlichst bei einem anderen Händler im Anschluss bestellen.
 
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Abe81 schrieb:
Die überwiegende Mehrheit hier ist der Meinung: Die Formulierung des TE war vielleicht etwas zu holprig und blümerant, aber es war eine eindeutige Willenserklärung zu erkennen.
Wäre ich an der Stelle des Händlers, hätte ich den Widerruf in der verfassten Form akzeptiert.
Darum geht es aber hier nicht.
Es geht darum, einen solchen Widerruf von vorne herein so rechtssicher zu formulieren, dass dem Gegenüber überhaupt kein Spielraum für eine Fehlinterpretation eingeräumt werden kann.

Nicht mehr und nicht weniger sind meine Ausführungen gemeint.
Aber ich verstehe schon: Ich bin ein Oberlehrer, Nullchecker, bin rechthaberisch und habe null Ahnung, wovon ich rede.

Kennt man ja hier schon seit langem und es ist nicht verwunderlich, dass sich immer mehr User aus den Diskussionsfäden zurückziehen, oder sogar den Account löschen.

Erkekjetter schrieb:
Egal, Du willst offensichtlich nicht kapieren.
Richtig, ich bin hier der Dummbeutel und du bist der Größte.
Aber geschenkt, ich habe keinen Bock mehr auf diesen Kindergarten und bin jetzt raus.

Viel Vergnügen noch, jedenfalls bis auch dieser Thread geschlossen wird.
Das ist doch sowieso dein Ziel, in nahezu jedem Thread, in den du einfällst.
So richtig empörend finde ich nur, dass Leute wie du nahezu unbehelligt hier ihr Unwesen treiben können, ohne dass es weitreichende Konsequenzen hat.
 
NotNerdNotDau schrieb:
Es geht darum, einen solchen Widerruf von vorne herein so rechtssicher zu formulieren, dass dem Gegenüber überhaupt kein Spielraum für eine Fehlinterpretation eingeräumt werden kann.
Wie bereits oben geschrieben, das haben vor dir ja andere ebenfalls gemacht und alternative Formulierungen angeboten.

Ansonsten musst du ja nicht gleich so eingeschnappt reagieren und dich in eine Opferrolle manövrieren. Alles okay, beim nächsten mal einfach etwas bedachter posten.
 
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NotNerdNotDau schrieb:
Es geht darum, einen solchen Widerruf von vorne herein so rechtssicher zu formulieren, dass dem Gegenüber überhaupt kein Spielraum für eine Fehlinterpretation eingeräumt werden kann.
Gab es hier nicht. Der Händler hätte auch bei dem Musterschreiben nicht so reagiert wie er müsste... Denn die Formulierung war rechtssicher. Du bleibst den NAchweis, dass es anders wäre noch immer schuldig.
NotNerdNotDau schrieb:
Das ist doch sowieso dein Ziel, in nahezu jedem Thread, in den du einfällst.
So richtig empörend finde ich nur, dass Leute wie du nahezu unbehelligt hier ihr Unwesen treiben können, ohne dass es weitreichende Konsequenzen hat.
Vll weil der Fehler entgegen deiner Annahme nicht bei mir liegt und das was du mir unterstellst, schlicht nicht ist? Ich weiß, undenkbar... Und nein, natürlich ist das nicht mein Ziel. Ich habe klar deutlich gemacht, warum deine Aussagen so wie getätigt nicht korrekt sind. Punkt. Aber klar, wiel man dir nicht zustimmt, müssen bei mir Konsequenzen erfolgen....
 
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NotNerdNotDau hat aber vollkommen recht, der Widerspruch muss in seiner Formulierung auch als solcher erkennbar sein, damit der Händler nicht argumentiert, mir war der Widerspruch nicht klar.

Denn nur dann, kann ich als Käufer bestätigen, dass ich die Ware widerrufe und mein Geld zurückmöchte.
 
Nochmal, der Händler hat auf meine direkte Nachfrage ob mein Widerrufsrecht durch den Gebrauch der Ware verwirkt ist einfach nicht mehr reagiert.

Daraufhin habe ich nochmals fristgerecht den Vertrag widerrufen über das zur Verfügung gestellte Formular des Händlers, diesmal ganz klar, direkt und sachlich.

Keine Reaktion bis jetzt.

@h00bi

Ich habe diese Karte bestellt, da alle anderen verfügbaren (PNY, Gainward etc.) einfach nur schlecht sein sollen mit starken Laufgeräuschen. Also habe ich mich für die ZOTAC entschieden, auch wenn diese mit 2800€ brutal teuer ist.

Lasse ich die Karte über RMA tauschen, habe ich über Wochen keine GPU mehr. Des Weiteren bin ich scheinbar nicht der Einzige der dieses Problem mit der Karte hat. Ich gehe von einem Serienfehler aus. Dafür spricht auch dass nicht nur ein Lager dieser Geräusche macht, sondern alle.
 
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t3chn0 schrieb:
Nochmal, der Händler hat auf meine direkte Nachfrage ob mein Widerrufsrecht durch den Gebrauch der Ware verwirkt ist einfach nicht mehr reagiert.
Ist er nicht. Widerrufen kannst du immer. Selbst dann wenn du die Ware zerstört hast. Der Händler kann dafür eben Wertersatz berechnen. Wenn der Händler nicht reagiert, lass ein anwaltliches Schreiben aufsetzen. In aller Regel reagieren die Händler dann sehr schnell, sehr freundlich und im Interesse des Kunden (besser gesagt im Recht).
 
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t3chn0 schrieb:
Lasse ich die Karte über RMA tauschen, habe ich über Wochen keine GPU mehr.
Genau darum geht es.
Im Rahmen der Sachmangelhaftung entscheidest du, was passiert.
Wenn die Karte auf Lager ist, fordere einen sofortigen Austausch über den Händler, nicht eine Weiterleitung über die Herstellergarantie.


btw: So langsam wäre es mal Zeit zu schreiben welcher Händler dich hier verarschen möchte.
Wenn wir schon versuchen dir zu helfen, sollest du uns wenigstens die Info geben wie wir uns davor schützen können.
 
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@h00bi

Sorry, aber das werde ich sicherlich nicht tun, solange die Sachlage nicht geklärt ist. Es kann nich immer ein Missverständnis vorliegen und bevor die rechtliche Lage nicht entschieden ist, werde ich keinen Händler öffentlich an den Pranger stellen.

Alles andere wäre aus meiner Sicht naiv, da ich andernfalls selbst an den Pranger gestellt werde und mit rechtlichen Konsequenzen zu rechnen habe.

Ich hoffe zumindest morgen ein Feedback zu erhalten.
 
t3chn0 schrieb:
@h00bi

Sorry, aber das werde ich sicherlich nicht tun, ... werde ich keinen Händler öffentlich an den Pranger stellen.
Öffentlicher Druck hat schon so manchen Verkäufer zum einlenken bewegt.
(vorallem wenn das ein größerer Verkäufer ist)

Mit Konsequenzen müsstest du nur rechnen, wenn du Unwahrheiten erzählst.
So berichtest du lediglich über deine Erfahrungen mit dem Support, was absolut legitim ist.
Aber ja, es ist aktuell Wochenende, da passiert eh nichts.
 
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florian. schrieb:
Mit Konsequenzen müsstest du nur rechnen, wenn du Unwahrheiten erzählst.
So berichtest du lediglich über deine Erfahrungen mit dem Support, was absolut legitim ist.
Aber ja, es ist aktuell Wochenende, da passiert eh nichts.
Na ja, auch hat sich schon so mancher Händler gegen Wahrheit gewehrt, weil er diese als Geschäftsschädigend erachtet.
Meist ohne Erfolg, aber der Ärger bleibt.
 
florian. schrieb:
Öffentlicher Druck hat schon so manchen Verkäufer zum einlenken bewegt.
(vorallem wenn das ein größerer Verkäufer ist)

Mit Konsequenzen müsstest du nur rechnen, wenn du Unwahrheiten erzählst.
So berichtest du lediglich über deine Erfahrungen mit dem Support, was absolut legitim ist.
Aber ja, es ist aktuell Wochenende, da passiert eh nichts.
Also die Assistentin der Geschäftsführung würde ich jetzt nicht als Support bezeichnen...
 
@TE: Ich bin ganz auf deiner Seite. Deine Willenserklärung war eindeutig. Was ich jedoch nicht verstehe…du schreibt deinen Widerruf an den Händler und es antwortet dir die Assistenz der Geschäftsführung? Klingt irgendwie komisch, dafür hat man doch den Kundenservice/Support. Aber doch nicht die Assistenz der GF.
 
@OpaGehrke

Ich habe nach der Bestellung den Support angeschrieben, da es keine Versandbestätigung gab. Die Sendungsnummer habe ich daraufhin von der Assistentin der GF bekommen. Gegenüber dieser habe ich dann auch den Widerruf erklärt, mir der Bitte mir mitzuteilen falls ich den Widerruf zusätzlich noch ggü. Dem Support erklären muss, woraufhin dann die von mir gezeigt Mail von ihr kam.
 
So, auch auf diese Mail von mir keine Rückmeldung, nichts.

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Warum schickst du die Ware nicht erstmal einfach zurück? Die müssen dem ja nicht explizit zustimmen.
 
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