Ist das rechtlich wirksam (Widerruf)?

t3chn0

Admiral
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Hallo zusammen,

ich bin gerade etwas perplex ob der dreisten Antwort. Ich komme etwas ins Schwanken ob die wirklich Recht hat.

Ich denke aber, dass die einfach versuchen die Ware nicht zurückzunehmen.

Am 18.11.22 habe ich meine 4090 via DHL erhalten. Nun hat die Karte seit ein paar Tagen Lagergeräusche der Lüfter welche

wirklich richtig unangenehm sind. Bei einem Preis von 2800€ ist das für mich so nicht akzeptabel. Die Frist für den Widerruf endet

am 02.12.2022, also bin ich noch innerhalb der Frist. Ich habe also meinen Widerruf bekannt gemacht, inklusive der Gründe mit Video,

damit die wissen, dass ich kein Spaßkäufer bin.

Nun bekam ich folgende Antwort auf meinen Widerruf:
----------------------------------------------------------------
Sehr geehrter Herr XXX,



vielen Dank für Ihre Nachricht.

Leider können wir die Grafikkarte nicht mehr stornieren, da Sie das Produkt schon verwendet haben.

Sie können die Grafikkarte gerne für eine Analyse an uns zurück schicken, jedoch ist das Produkt vom Umtausch ausgeschlossen.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.



Mit freundlichen Grüßen / Kind Regards

XXX
Assistenz der XXX | XXX Computer

Telefon XXX XX XX XXX-XX
Hotline +49 XX XX XXX XXX
Web www.XXX-computer.de
E-Mail XXXX@XXX-computer.de
XXX XX, XXXXX XXXX
-----------------------------------------------------------------

Bin ich gerade falsch gewickelt, oder verstößt die Aussage komplett gegen deutsches Recht? oO
 
Du hättest auch ohne Grund widerrufen können... und hast dich selbst etwas reingeritten..die Begründung ist trotzdem Nonsens. Schick das Ding zurück mit Widerruf Formular und verlang dein Geld zurück. Wie hast du bezahlt? Wenn Paypal notfalls zurückziehen.
 
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Wenn es wirklich ein Lagerschaden an der graka hast dürfen sie sogar den lüfter tauschen und sie dir wieder zukommen lassen DHL muss vom Hersteller/Verkäufer bezahlt werden . Bei einen guten Shop kannst du dir einen Rücknahmeschein geben lassen. Manipulieren solltest du die Karte nicht das wird rauskommen.
 
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Wenn er widerruft, dann müssen sie die Karte auch mit dem Defekt zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten.
Es darf aber für die Nutzung ein Abzug von der Rückerstattungssumme erfolgen.
 
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Hast du evtl. die falschen Begriffe in deiner Nachricht verwendet? Der Händler spricht von Umtausch und Stornierung, evtl. hast du diese Begriffe ins Gespräch gebracht? Das ist ja beides nicht das, was du willst. Du willst von deinem Widerrufsrecht gebrauch machen.
 
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t3chn0 schrieb:
Leider können wir die Grafikkarte nicht mehr stornieren, da Sie das Produkt schon verwendet haben.

Dafür ist doch Fernabsatz da? Man stelle sich vor, man hätte meine beiden gekauften Monitore nicht zurückgenommen, wo einer nach 10 Stunden Betrieb defekt ging und einer nach 3 Tagen. Und gerade da wird es eh reichlich genutzt, weil auf dem Monitormarkt viel Müll ist.

Kann man über Zotac eigentlich auch RMA abwickeln mit Kaufbeleg vorzeigen? Bei Asus geht das.
 
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Das Fernabsatzgesetz bzw,. der darin vorgesehene Widerruf ist nicht für defekte Ware da, sondern für Ware, die man eventuell aus einem spontanen Impuls heraus gekauft hat, die in Farbe oder Größe nicht passt, oder aus anderen Gründen die Erwartungen nicht erfüllt, was einem im Gegensatz zum stationären Handel auf einer Internetseite aber nicht auffällt.
Defekte werden über die Sachmängelhaftung des Händlers oder die Hersteller-Garantie abgewickelt.
 
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Ich habe den Händler jetzt nochmal angeschrieben und um Klärung gebeten, ob die sich wirklich sicher sind, dass dies so geltendes Recht ist.

Wenn die Karte Lagergeräusche macht und ich noch innerhalb der Widerrufsfrist bin, darf ich die Karte meiner Meinung nach auch ohne Angabe von Gründen widerrufen, bzw. den Kaufvertrag nach Fernabsatz widerrufen.

Darauf kam noch keine Antwort.

Ich habe auch ganz klar von Widerruf gesprochen und nochmal gesagt, dass ich bis zum 02.12 den Vertrag widerrufen kann.

Ich habe denen ja extra das Video als Beweis mit dabei geschickt, damit sie den Mangel ggü. dem Hersteller geltend machen können. Letztendlich wird die Karte auch vom nächsten Kunden wieder zurückgeschickt werden, wenn dieser etwas geräuschempfindlicher ist.

Den Namen des Händlers werde ich jetzt hier nicht breit treten, da vielleicht auch erstmal nur ein Missverständnis vorliegt.

Ich bin mir aber sehr sicher, dass der Gebrauch, oder die Inbetriebnahme keine rechtliche Relevanz beim Fernabsatz hat. Es geht hierbei nicht um einen konfektionierten Artikel nach Maß, oder um eine hygienisches Produkt.

Ich denke, dass sie binnen 14 Tagen noch nicht Mals die gezogenen Nutzungen geltend machen können.
 
Das Problem ist, du hast nen Mangel erklärt. Bei einem Widerruf widerruft man kommentarlos und schickt zurück. Fertig. Jetzt bezieht sich der Händler eben auf Deine Mangel Reklamation und will dabei helfen. Musst Du Dich mit dem Händler auseinander setzen.
 
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Hiermit widerrufe ich fristgerecht den Kaufvertrag vom .....
Bitte teilen sie mir mit, wie ich die Ware zurückschicken soll.
... und nicht lang herumlamentieren!

Die Widerrufsfrist beginnt in der Regel mit dem erhalt der Ware.
Dann hast du 2 Wochen Zeit, dem Händler deinen Widerrufswillen kundzutun.
Sofern deine E-mail klar formuliert war, hast du das bereits getan, der Shop kann den Widerruf nicht ablehnen und mit seiner Antwort hat er ebenfalls bestätigt, dass er die E-mail erhalten hat.
Also hast du die Frist bereits erfolgreich eingehalten.
Und dann hast du nochmal ~2 Wochen Zeit für den Versand. (wobei das keine fixe Zeitspanne ist "angemessen" ist hier das Stichwort.)

und wichtig:
Genauso zurückschicken wie es der Händler will.
Wenn dir der Händler ein Versandetikett stellt, dann ist er komplett für den Versand verantwortlich.
Wenn du dir bei DHL selbst ein Versandetikett besorgst, ist das erstmal nur bis 500€ Versichert.
Passiert dann was mit dem Paket, bekommst du 500€ zurück und hast 2300€ schaden, auf dem bleibst du sitzen!
 
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@BlubbsDE Der Händler bezieht sich auf eine nicht vorhandene Mangelreklamation. Der TE hat schließlich mitgeteilt, dass er regulär widerrufen möchte. Zusätzlich hat er noch die Info bereitgestellt, dass die Produkteigenschaft der Lagergeräusche ihm nicht gefällt.

Falls bis übermorgen keine Antwort kommen sollte, würde ich ebenfalls nochmal eine Mail schreiben, in der ich kundtue, dass der Widerruf bereits in der ersten Mail erfolgt ist, dass aber gleichzeitg für den Fall, dass der Händler das nicht so auffasst, der Widerruf mit dieser Mail erfolgt. Und diese Mail würde ich dann per CC oder BCC an eine weitere eigene E-Mail-Adresse schicken, um auch noch ein Indiz bzgl. der Fristwahrung in der Hand zu haben. (Nicht, dass der Händler hinterher behauptet, die Mail sei nicht angekommen. Ist sie nämlich über CC an die eigene Zweitmailadresse zugegangen und keine Fehlermeldung vom Mailserver ausgespruckt, dann ist das ein sehr starkes Indiz, dass die Mail auch dem Händler zugegangen ist.)
 
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Nur damit keine Missverständnisse auftreten ob meiner Wortwahl. Ich habe eigentlich eine recht nette Mail geschrieben. Ich will denen ja auch helfen. Wenn die Karte diesen Mangel nicht hätte, würde ich sie natürlich auch behalten.

Hier meine Nachricht an den Händler:

Hallo XXXXX,

ich muss Ihnen leider mitteilen, dass ich den Kaufvertrag schweren Herzens widerrufen muss.

Die Grafikkarte hat nach kurzer Zeit doch erhebliche Lagergeräusche der Lüfter entwickelt.

Ich habe hierzu auch ein unveröffentlichtes Video gemacht, damit sie dies ggf. als Beweis beim

Hersteller geltend machen können. Ich gehe davon aus, dass auch weitere Kunden dies bemängeln werden.

Mittlerweile scheint es auch andere Personen mit dieser Karte zu geben, die ein sehr ähnliches Problem haben.

Ich weiß jedoch gar nicht, ob sie die richtige Ansprechperson hierfür sind.

Es tut mir wirklich sehr leid, denn der Versand etc. haben allesamt super geklappt.

Bei so einem Preis von fast 2800€ kann ich das jedoch nicht hinnehmen, dass ich mich jetzt jeden Tag an

dieser Geräuschkulisse ärgere.

Hier das entsprechende Video:


27. November 2022 - YouTube

Meine Bestellnummer:

Bestellung #XXXXX

Bitte lassen Sie mir eine Bestätigung zukommen. Wenn ich den Widerruf ggü. einer anderen Andresse geltend machen muss, teilen Sie mir dies bitte mit.

Ich danke für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen,

XXXXX

______

War das jetzt so missverständlich das es um einen Widerruf geht? Das könnt ihr mir ruhig ehrlich sagen.
 
Jemand der dir eine Zotac für 2800 verhöckert ist nicht dein Buddy sondern ein mieser Abzockerladen.

Das Lametta hättest du dir echt besser sparen sollen und einfach widerrufen sollen ohne Angabe von Gründen.

Abgesehen davon erscheint mir deine Formulierung mit dem Wunsch nach Widerruf des Vertrages unmissverständlich.

ich würde es wie @simpsonsfan handeln und auf weitere Nettigkeiten verzichten.

Die Tipps zum Versand @florian. solltest du auch beherzigen.
 
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Noch eine wichtige Frage:
Bist du als Privatkunde unterwegs oder als Geschäftskunde?
Das Widerrufsrecht existiert nur bei B2C nicht bei B2B
 
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t3chn0 schrieb:
Die Grafikkarte hat nach kurzer Zeit doch erhebliche Lagergeräusche der Lüfter entwickelt.

Ich habe hierzu auch ein unveröffentlichtes Video gemacht, damit sie dies ggf. als Beweis beim

Hersteller geltend machen können. Ich gehe davon aus, dass auch weitere Kunden dies bemängeln werden.
Gut gemeint, aber das ist der Fehler / das Problem.
Trete vom Kaufvertrag zurück, ohne Gründe aufzuführen.

Der Händler hat dich in eine Art "rechtliche Wortklauberei" verwickelt, nur um die Erstattung des Kaufpreises zu umgehen. Der hätte auch kulant sein können, das wäre dann seriös.
Deshalb sollte sich dein Mitleid mit diesem Händler in Grenzen halten.

Erkläre den Widerruf, ohne Gründe zu benennen und verlange den vollen Kaufpreis zurück.
Sollte der Verkäufer sich weigern, dann drohe im nächsten Schritt rechtliche Konsequenzen an.
Das sollte dann den gewünschten Effekt erzielen.
 
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florian. schrieb:
Noch eine wichtige Frage:
Bist du als Privatkunde unterwegs oder als Geschäftskunde?
Das Widerrufsrecht existiert nur bei B2C nicht bei B2B
B2C natürlich :) .
 
Du verstehst dein Problem aber immer noch nicht. Einen Defekt zu melden schließt einen Widerruf aus. Das wurde dir schon lang und breit erklärt. Du bist nun (selbst schuld) in der Gewährleistung und die musst du nun geltend machen.
 
simpsonsfan schrieb:
Der Händler bezieht sich auf eine nicht vorhandene Mangelreklamation. Der TE hat schließlich mitgeteilt, dass er regulär widerrufen möchte. Zusätzlich hat er noch die Info bereitgestellt, dass die Produkteigenschaft der Lagergeräusche ihm nicht gefällt.

Habe ich nicht bestritten. Was ich gesagt habe, der TE muss sich an den Händler wenden und es mit ihm klären. Weil der Händler so reagiert hat, wie er reagiert hat. Für einen kommentarlosen Widerruf ist es jetzt zu spät.
 
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