Ist Sofortüberweisung als Verkäufer sicher?

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Biermaschine

Lieutenant
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Hallo,

andere Beiträge hier zur Sofortüberweisung waren teils sehr alt, weswegen sich die Frage vielleicht nicht mehr stellt, aber mich würde interessieren, ob das für ein privaten, kleinen Verkäufer absolut sicher ist.

Es ist so, daß mir hin und wieder bei Verkäufen im Internet (klimbim, Haushaltswaren, übersteigt selten ein paar hundert Euro) SÜ angeboten wird, um die ausstehende Summe vermutlich recht komfortabel an mich zu überweisen. Ich habe das auch schon ein, zwei Mal akzeptiert und da wollte ich wissen, ob das Geld nicht mehr rückholbar ist wie bei anderen Überweisungen auch, sobald das Geld auf meinem Konto zu sehen ist.

Konkret: wenn ich jetzt eine teure Uhr oder MTB für rund 2000€ verkaufen wollen würde, könnte man mir da ruhigen Gewissens zu Sofortüberweisung raten als Zahlungsweg?
 
Bei hohen dreistelligen und vierstelligen Beträgen würde ich nichts als Bargeld akzeptieren. Egal was der Käufer dir an Sicherheiten garantiert etc. Sei es eine Ausweiskopie, seinen Familienstammbaum oder seine Blutprobe.
 
Biermaschine schrieb:
da wollte ich wissen, ob das Geld nicht mehr rückholbar ist wie bei anderen Überweisungen auch, sobald das Geld auf meinem Konto zu sehen ist.
Wenn du wirklich eine fundierte Antwort haben willst, frage doch mal bei deiner Bank nach. Die können dir eine rechtssichere Antwort geben und dir wird eine überflüssige Diskussion hier erspart. ;)
 
Dann seit ihr nicht die richtigen Ansprechpartner. Das Konstrukt gibt es seit Jahren und alles ist geklärt. Nur kann ich nirgends die Antwort auf meine spezielle Frage finden (und so speziell wird die wie gesagt heute nicht mehr sein).

Geld in meinem Online-Banking sichtbar, ist damit alles durch in meinem Sinne, nur darum geht es.
 
Weshalb sollte man denn heutzutage, da die Echtzeitüberweisung als regulärer Vorgang bei deutschen Girokonten durchaus weit verbreitet ist, überhaupt noch auf Drittanbieter wie Sofortüberweisung zurückgreifen?
Und eine normale Überweisung ist (bspw. in Fällen von Dreiecksbetrug) auch nicht absolut sicher. Da könnte einen ein Gericht ebenfalls zur Aus-/Rückzahlung verdonnern. Nichts ist absolut sicher.

Eine Echtzeitüberweisung verhält sich übrigens bzgl. Rückbuchens so wie eine reguläre Überweisung.
 
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Bisher waren es ja eher Klecker-Sümmchen, ich spinne das ja erstmal weiter, falls es mal darüberhinaus gehen sollte. Hypothetisch vorerst.

Zum Beispiel: Freitag Abend entscheidet sich jemand für mein Fahrrad. Bietet mir an, die Summe instant per Sofortüberweisung rüberzubeamen. Ich sehe schon 5 Minuten später das Geld auf meinem Konto, könnte theoretisch gleich Samstag morgen die Sache zur Post bringen (hier wäre ne Uhr vielleicht doch das bessere Beispiel.. ;)).

Wie sicher ist dieser Geldeingang auf meinem Konto? Die von mir gefundenen Beispiele im Netz weichen immer ein bisschen von meinen Gedankenspielen ab und behandeln oftmals mich als Käufer, aber mich interessiert es ja, ob es aus Verkäufersicht absolut zuverlässig ist.
 
Biermaschine schrieb:
Wie sicher ist dieser Geldeingang auf meinem Konto?
Das kann man nicht beantworten.

Fakt ist, ist die Überweisung getätigt und vom Konto abgebucht, kann der Überweisende, diese nicht mehr zurückholen.

Cu
redjack
 
Das ist auch so der Tenor, verhält sich analog einer "normalen" Überweisung, weg ist weg.

Frage wäre, ob man es aufgrunddessen nicht doch beantworten kann.
 
Auf welchem Blatt? Es ist ja schon angekommen in meinem Beispiel, deswegen gibt es ja die SÜ. Innerhalb weniger Minuten Geldtransfers durchführen.

Du schreibst "ob es bei dir ankommt, ...anderes Blatt" und "Normalfall, kann aber auch anders laufen". Wie kann es denn auch anders laufen? Weißt du genau, wovon du schreibst oder vermutest du auch nur?

Was nicht schlimm ist, aber das hilft nicht zur Klärung der Frage. Ich bin auf der Suche nach einer belegbaren Regelung, ab welchem Zeitpunkt das Geld rechtssicher als gutgeschrieben gilt. Da werde ich doch nicht der erste sein, der sich diese Frage stellt.

Früher bei Schecks zum Beispiel konnten die ja auch nach einer Woche als uneinlösbar zurückgehen, Pustekuchen. So unsicher ist SÜ mit Sicherheit nicht, aber wo genau ist der Punkt dessen, daß das Geld zu 100% mir als gutgeschrieben gilt.
 
Man muss zwingend unterscheiden zwischen Sofortüberweisung und SEPA Echtzeitüberweisung.

Während die Sofortüberweisung in einem gewissen Zeitrahmen noch zurückgebucht werden kann, ist dies bei der SEPA Echtzeitüberweisung nicht mehr möglich. Hier ein Beispiel für Schädigungen durch Rückbuchungen von Sofortüberweisungen:

https://prepaid-host.com/de/blog/ae...-sofort-ueberweisung-nicht-mehr-unterstuetzen
 
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Ok, nochmal ne andere Sichtweise, danke. Tja, genau das ist die Frage: welcher gewisser Zeitrahmen ist das? Und warum ist der überhaupt da?

Wäre der nicht mehr gegeben, wenn mir jemand tatsächlich Freitags das Geld überweist und ich kriege das Fahrrad erst Montag versendet? Ist der Zeitrahmen für eine eventuelle Rückbuchung dann schon vorbei? Die Eingangsfrage ;).

Weitergesponnen: jemand bezahlt mir das Fahrrad mit SÜ, obwohl ich das aus Sicherheitsbedenken ausdrücklich ablehne. Was machen? Mitteilen, daß man jeden weiteren persönlichen und geschäftlichen Kontakt ablehnt und man das Geld umgehend erstattet wahrscheinlich. Wenn der nach meiner Erstattung dann aber plötzlich auch seine SÜ nochmal zurückzieht? Irgendwo habe ich doch voll den Knoten in der Birne oder was raffe ich daran nicht?
 
Biermaschine schrieb:
welcher gewisser Zeitrahmen ist das? Und warum ist der überhaupt da?
Das kann an Nicht-Bankarbeitstagen über das Wochenende durchaus mehr als 24 Stunden bedeuten, in der Regel ist es aber weniger als ein Bankarbeitstag, ganz einfach deswegen, weil es hinter der "Sofortüberweisung"-Dokumentation durch den Drittanbieter im Hintergrund einfach eine normale Überweisung ist.

Eine SEPA-Echtzeitüberweisung hingegen wird durch die Bank auch wirklich in Echtzeit durchgeführt, und nicht nur als getätigte Überweisung durch einen Drittanbieter dokumentiert.

Wenn man nicht möchte, dass jemand mit Sofortüberweisung bezahlt, darf man halt über keine Plattform Artikel zum Verkauf einstellen, die die Bezahlung mittels Sofortüberweisung anbietet. Über welche Plattform(en) verkaufst Du denn?
 
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Unterschiedlich, ne zeitlang war's ebay (bin dort aber aus anderen Gründen der Unzufriedenheit nicht mehr aktiv), aber auch Foren zum Beispiel. Habe mir ehrlich gesagt noch nie Gedanken darüber gemacht, Plattformen abzulehnen, die SÜ zulassen.

Speziell bei diversen Foren werde ich das kaum ausschließen können, weil die ja teils nur die Plattform stellen und die user untereinander handeln. Wenn da jemand sagt SÜ kommt gleich, bin ich mir nicht sicher, wie ich darauf reagieren sollte. Und ebay nehme ich mal an, wird das nicht ausschließen, da müßte ich aber nochmal googeln. Weil hinterher nach einer Auktion den Kontakt abzubrechen, weil der Käufer auf SÜ besteht.. mh, stehe ich noch als Vertragsbrecher da.

Danke erstmal, lese morgen weiter, falls noch was kommt. Muß mich langsam hinhauen 🖐️.

**edit: Gerade die unkomplizierten Plattformen wie u.a. Kleinanzeigen wird man dann wohl komplett meiden müssen. Also bei Dingen, die man nicht explizit nur zur Abholung einstellt. Wobei es dort ja keine Art Zuschlag gibt und man keinen Vertrag eingeht, solange man als Verkäufer nicht jemanden zusichert, der Artikel ginge an ihn und man löscht die Anzeige. Solange kann ich ja als Verkäufer aushandeln, wird mit SÜ bezahlt, steht der Artikel für diese Person nicht mehr zur Verfügung. Oder kommt dann gleich ein Amt und holzt mir ein' über wegen Diskriminierung? 😀 So zum lachen ist es wahrscheinlich gar nicht..
 
Biermaschine schrieb:
aber auch Foren zum Beispiel.
Das sind dann doch aber keine Sofortüberweisungen. "Sofortüberweisung" läuft nur auf Portalen, die mit dem Dienst "Sofortüberweisung" als Bezahldienstleister und angegebener Bezahlart kooperieren.

Wie sind denn die bisherigen vermeintlichen "Sofortüberweisungen" abgelaufen? Das waren Deiner Schilderung zufolge dann doch in der Mehrzahl offenbar eher direkte Privat-zu-Privat-Kontakte, ohne dass da noch ein Plattformanbieter mit zwischen hing, nicht wahr? Und Du hast dem Käufer einfach nur Deine IBAN mitgeteilt, auf die er dann Geld überwiesen hat.

Korrekt?

Wenn ich das so korrekt erfasst und wiedergegeben habe, handelt es sich bei solchen Überweisungen aber nicht um "Sofortüberweisung", sondern um SEPA Echtzeitüberweisungen, und Du wirfst die beiden Dinge durcheinander, bzw. hast die inkorrekte Verfahrensbezeichnung bzw. Wortwahl von den Käufern übernommen.
 
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