Käufer besteht auf seine Ware (25€), keine Einigung möglich!

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Lucci

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ich hatte letzte woche mein altes gebrauchtes mainboard bei ebay kleinanzeigen rein gesetzt. hatte es als defekt deklariert weil das teil bei nem nachbarn eingebaut war und ich später auch nicht mehr verwendet habe sondern gleich weggepackt. ursprünglich wollt ichs aufheben, man weiß ja nie.

ich habs also neulich ausgekramt und für 25€ inkl. versand und defekt, ungeprüft, eingestellt.

der typ hat sich gemeldet und wollte es mir abkaufen, hat mich gefragt ob es wirklich defekt ist, weil er da schon schwierigkeiten hatte. ich hab dann zugesagt konnte ihm aber nicht bestätigen, dass es noch einwandfrei funktioniert.

einen tag später am sonntag hat sich ein freund gemeldet, ob ich noch n brett übrig hätte, er wurde dann vorbeikommen. der typ war mir sowieso sehr suspekt und ich hab dem typ dann abgesagt und ihn auf ebay verwiesen, dass er da bestimmt auch was passendes findet.

dann bekomm ich von ihm emails, dass das jetzt sein mainboard sei, und was mir einfällt und wenn ich nicht liefern würde, dann kommt der anwalt. und er rechnet mir was von beträgen vor, die ich zu zahlen hätten, wenn ich nicht kooperieren würde. ich hab ihm den vorschlag gemacht ich überweise ihm einfach seine 25€ wieder zurück aber der typ reitet da auf dem mainboard rum dass ist nicht mehr feierlich. er schickt mir seine anschrift und ich muss das mainboard leifern sonst muss ich irgendwelche anwaltskosten oder sowas zahlen. ich hab ihn gefragt ob wir uns nicht einigen können aber er bleibt einfach stur. und das wegen lächerlichen 25€ die er ja nicht verliert, ich überweise ihm das geld doch zurück.


ich will aus zwei gründen ihm das mainboard nicht verkaufen,
1. so wie der drauf ist, wird der sicherlich irgendetwas in der beschreibung finden, und er verklagt mich, oder ich muss ersatz für ein möglcherweise defektes mainboard zahlen, das es garnicht neu zum kaufen gibt. also muss ich dann vielleicht ein gleichwertiges extra kaufen und ihm für 25€ quasi schenken. ich bin nervlich am ende!
2. das mainboard hat mein kumpel schon mitgenommen, wird sich die tage zeigen ob es funktioniet oder obs schrott ist. und das müsste man ihm wieder raus reißen.


irgendwie will ich das nicht wahrhaben, dass ich von dem kaufvertrag (das zitiert der typ immer) nicht zurück treten kann. das ist doch wahnsinn, ich hab angst dass sich da ein fass ohne boden auftut und ich wegen 25€ so derbe probleme oder kosten auf mich zu kommen. egal ob ich ihm das schicke oder nicht, ich hab so das gefühl ich komm aus der nummer nicht mehr ohne große kosten wieder raus.


was soll ich jetzt machen???

grüße :)
 
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Versteh' ich das richtig, du hast ihm schon quasi gesagt "ja, kannst du haben" und er hat infolgedessen auch schon gezahlt? Dann hast du dir gedacht "ach, ist ja egal", und hast es deinem Kumpel verkauft? o0
Da stellt sich mir die Frage, wer hier "sehr suspekt" in Bezug auf sein geschäftliches Verhalten ist...
 
Auf die schnelle würde ich auch sagen, der Käufer kann hier schon auf Erfüllung des Kaufvertrages bestehen.

Lucci schrieb:
ich will aus zwei gründen ihm das mainboard nicht verkaufen,
1. so wie der drauf ist, wird der sicherlich irgendetwas in der beschreibung finden, und er verklagt mich, oder ich muss ersatz für ein möglcherweise defektes mainboard zahlen, das es garnicht neu zum kaufen gibt. also muss ich dann vielleicht ein gleichwertiges extra kaufen und ihm für 25€ quasi schenken. ich bin nervlich am ende!
2. das mainboard hat mein kumpel schon mitgenommen, wird sich die tage zeigen ob es funktioniet oder obs schrott ist. und das müsste man ihm wieder raus reißen.

zu 1. Wo liegt denn das Problem, wenn du es als defekt beschrieben hast?

zu 2. Pacta sunt servanda... Evtl. vorher überlegen was man tut...
 
@Lionel Hutz
ja hab ich, aber findige anwälte finden doch immer ein schlupfloch.

und ja, ich hab zu schnell geschossen. das ist mir auch klar. aber ich denke einfach, egal was ich jetzt mache, der typ macht mir ärger. also zum teil empfinde ich sein verhalten so wie wenn man einem kind den lutscher weg nimmt, als ob ich ihm sein mainboard aus den händen gerissen habe.

hier im marktplatz verklagt auch keiner den anderen, wenn er vom kauf zurück tritt, weil er was besseres gefunden hat. gut der vergleich hinkt etwas aber ich war mir bisher wohl einfach nicht bewusst was andere für verlustängste entwickeln können. zumal das sich laut seinen worten um sein gutes recht handelt, das mainboard einzufordern.


was ich schon sehe ist, dass ich ihm das mainboard schicke, es läuft womöglich nicht, er schickt es wieder zurück nach dem motto, es ist durch den transport kaputt, was auch immer und ich hab absolut keine ahnung und würde ihm am liebsten 50€ überweisen und er droht mir nicht weiter.
 
Wenn du unbedingt willst, mir kannst du gerne auch 50€ überweisen... ;-)

Ich sehe jetzt keinen Grund, wieso ein findiger Anwalt in diesem Fall irgendwas ausrichten könnte. Defekt ist defekt, wenn das Mainboard so beschrieben wurde und nichts anderes vereinbart wurde, dann ist der defekte Zustand Bestandteil der Beschaffenheitsvereinbarung. Wie soll sich der Käufer dann auf ein funktionstüchtiges berufen können?
 
@7hyrael

weil er nicht ums verrecken nicht von dem mainboard ablassen kann, auch wenn es vielleicht kaputt sein sollte. das ist in meinen augen wahnsinn, so ein verhalten legt doch kein mensch an den tag. ich vermute er sucht quasi so leute wie mich, um die abzuzocken, wie diese abmahnanwälte.

und deine idee ist ja toll, aber ich mach doch kein mainboard mit absicht kaputt. zumal das wirklich ultimativ verdächtig ist, aus seiner sicht.

und weiter unten heißt es ja, er kann mich auf schadensersatz verklagen. "Im Ergebnis kann der Käufer verlangen, so gestellt zu werden, wie er stünde, wenn der Artikel nicht zerstört worden wäre."
das heißt doch, er kann argumentieren ich hab mir die teuersten sachen gekauft, und weil das mainboard jetzt nicht mehr da ist, hat er einen schaden den ich bezahlen soll.

oh gott. ;(

@Lionel Hutz
das mainboard mit andren sachen, so kissen, n alter staubsauge und gerümpel lagen wir in einer kleinen kammer. ich hab das mainboard dort verstaut.

er hat mich gefragt ob es noch funktioniert hat, als ich das mainboard dort abgestellt hab. ich hab ihm keine eindeutige antwort gegeben, ich hab zu ihm gesagt, ich kann es nicht garantieren, ich habe es nicht mehr gesondert getestet, aber ich gehe davon aus. das war meine ehrliche antwort. das mainboard lief aber auch übertaktet und da kann man ja nie garantieren dass die sache beim nächsten auspacken immernoch funktioniert. das hab ich ihm aber auch so gesagt, mit der übertaktung.
 
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Wer hier versucht krampfhaft etwas zu wollen, das bist wohl eher Du.

Du hast einen Kaufvertrag abgeschlossen. Was ist daran so verwunderlich, dass der Käufer auf die Lieferung behaart? Der Fehler lag und liegt nur bei Dir. Da gibts nichts dran zu deuteln.

Einige Dich mit dem Verkäufer oder sorge für Ersatz. Fertig.
 
Man man man.... auch wenn der sich aufregt dass es nicht mehr feierlich ist, im Endeffekt ist er im Recht.
Er hat mit dir einen Kaufvertrag über dieses Mainboard geschlossen, und auch wenn du dies jetzt weiter verkauft hast, hat er einen Anspruch auf ein solches Mainboard dir gegenüber. Nur weil man etwas zwei mal verkauft, erlischen keine Verpflichtungen.
 
Nur weil man etwas zwei mal verkauft, erlischen keine Verpflichtungen.

Das stimmt so pauschal nicht, wenn die Leistung für den Gläubiger unmöglich wird oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu erbringen ist, dann ist er von dieser Leistungspflicht befreit.

Im Ergebnis haben die Vorredner aber selbstverständlich recht, Verträge sind einzuhalten.
 
Lucci schrieb:
und weiter unten heißt es ja, er kann mich auf schadensersatz verklagen. "Im Ergebnis kann der Käufer verlangen, so gestellt zu werden, wie er stünde, wenn der Artikel nicht zerstört worden wäre."
das heißt doch, er kann argumentieren ich hab mir die teuersten sachen gekauft, und weil das mainboard jetzt nicht mehr da ist, hat er einen schaden den ich bezahlen soll.

oh gott. ;(

Naja, einfach ein 300€ Mainboard besorgen und die Differenz zu den 25 € als Schadensersatz von dir verlangen geht auch nicht.
 
Ich kann den Käufer gut verstehen. Mir geht es in solchen Fällen dann auch gerne mal ums Prinzip und ich sehe nicht ein, warum der Verkäufer sich vor seiner Verpflichtung drücken darf.

Du bist zur Lieferung verpflichtet, sofern du die Sache noch nicht deinem Freund übereignet hast und dieser diese nicht mehr herausgeben will. Ist letzteres der Fall, bist du verpflichtet Schadenersatz zu leisten und solltest das bei einer angemessenen Forderung unbedingt auch unmittelbar tun. Ansonsten wird es tatsächlich teuer und das zu Recht.
 
Es is nicht legal Ware zu verkaufen die man nicht hat. Sind also direkt zwei Fehler.
 
Er müsste wenn das gleiche oder ein gleichwertiges board kaufen und dabei gilt auch noch die Schadensminderungspflicht oder so ähnlich, jedenfalls besagt das er mit ihm zu zuzumutenden Umständen den Schaden für den TE so gering wie möglich halten muss. Er kann das mainboard also schonmal nicht beim teuersten Händler bestellen, afaik müsste er dem TE vorher sogar noch eine frisst setzen in der der TE einen solchen Ersatz besorgen könnte.

Aber überhaupt, wo ist das Problem einfach das gleiche mainboard als defekt bei eBay kaufen und ihm schicken, fertig, wenn er unbedingt 25€ in den Sand setzen möchte soll er doch.


EDIT: Ich Frage mich aber wie man den Schadensersatz für eine defekte Sache beziffern möchte, wo ist der Schaden ?
 
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@Lucci
Darf man fragen wie Alt du bist? Ü18?
Falls nein, dann wärst du zumindest beschränkt Geschäftsfähig und dein Vertrag somit schwebend unwirksam.
 
dass ich das mainboard ausbauen lassen muss, ist nicht sooo sehr das thema.

aber ich vermute so wie der käufer argumentiert und seine worte wählt. Zitat:
Bin ich wie gesagt nicht mit einverstanden und bestehe auf den zustande gekommenen Kaufvertrag. Falls Sie wirklich kein Mainboard liefern, werde ich den Fall meinen Anwalt übergeben. Ist ziemlich einfacher Fall und schnell geklärt. Das erste Schreiben vom Anwalt wird Sie ca 46€ kosten. Wenn Sie dann nicht freiwillig zahlen, kommen nochmals Gerichtskosten von, je nach Gericht, 75€ (Streitwert bis 150€) zu.
Diese Kosten werden Sie unter Anderem wegen BGB §823 tragen müssen - und mir natürlich zusätzlich das Mainboard liefern müssen.

es ihm garnicht um das mainboard geht, weil es sich um ein ungeprüftes mainboard handelt und dessen wert mit 25€ ja doch sehr gering ist. ich befürchte es geht ihm vielmehr darum, mich in die pfanne zu hauen und sein anwalt auf mich los zu lassen. genau dass will ich abwenden.

@Pandora
ich habe es zwar als defekt eingestellt. aber als er mich gefragt hat ob es noch funktioniert habe ich ihm gesagt, dass weiß ich nicht, ich gehe aber davon aus. weil ich mir aber nicht sicher bin habe ich es als defekt eingestellt.

so, ich gehe einfach mal vom schlimmsten aus,dass beim ausbauen oder hantieren, oder übertakten ein langzeitschaden entstanden ist, der das mainboard unbrauchbar macht. sein anwalt kann das aber so hindrehen, weil ich nicht explizit gesagt habe, dass das mainboard defekt ist und unwiederbringlich zerstört ist und auch keine haftung und irgendwelche ansprüche ausgelosen habe, dass er mich so kassieren kann.
 
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Was Du da herum interpretierst, das spielt doch keinerlei Rolle.

Es ist ein ganz einfacher Vorgang. Du hast etwas verkauft, kannst nicht liefern. Weil Du es zwei mal verkauft hast. Der Verkäufer besteht zu Recht auf Lieferung. Fertig.

Wie schon Canni2k schrieb. Wäre ich der Käufer würde ich es auch so tun. eBay und Co. sind eben kein Spielplatz. Und was das Käufer macht um sein Recht zu bekommen, das ist doch seine Sache und nicht Deine.

Edit:

Wird ja immer doller. Was stand denn in der eBay Kleinanzeige? Hast Du es dort als defekt angepriesen? Hast Du noch ein Link auf die Kleinanzeige?
 
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