Sterbefallanzeige Formular (keine Rechtsberatung)

rallyco

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Hallo zusammen,

ich habe mal eine generelle Frage zu folgendem Problem:
Mein Vater ist vor etwas mehr als einem Monat verstorben, gefunden wurde er in seinem Haus von meinem Bruder.
Letzte Woche Donnerstag war die Bestattung, am nächsten Tag lag im Briefkasten meines Vaters (adressiert an meinen Bruder, der nebenan wohnt) ein Schreiben vom örtlichen Ortsgericht (ohne Briefmarke, einfach eingeworfen). Darin wurde er aufgefordert, Angaben zu machen um die Sterbefallanzeige erstellen zu können.
Angaben sind unter anderem persönliche Daten meines Vaters inklusive Familienstand, Auflistung aller Erben inklusive Namen und Adressen, Angaben zur Höhe des Nachlasses und wer momentan im Besitz davon ist, Gemarkungen der Grundstücke, ob es ein Testament gibt und wenn ja wo dieses verwahrt wird, ob mein Vater betreut wurde, ob Erben betreut werden, ob Ehegatten betreut werden.
Unterschreiben sollen wir da auch nichts, nur die Unterschrift des Ortsgerichtsvorstehers wird benötigt.

Mein Bruder meint, wir müssen das Ausfüllen, damit wir die Sterbeanzeige kriegen, damit das Amtsgericht das Testament eröffnet und wir dieses dann kriegen.

Meine Frage ist: Ist das die gängige Verfahrensweise? Von dem was ich jetzt gelesen habe, ist die Sterbefallanzeige notwendig, um die Sterbeurkunde zu bekommen (die haben wir aber schon). Mir kommt das alles ein wenig Spanisch vor. Ich will meinen Bruder morgen mal losschicken dass er sich mal erkundet, da ich nicht im selben Ort wohne, würde ihm da aber gerne mal eine Idee an die Hand geben was denn eigentlich gängige Praxis ist.

Wie gesagt, ich möchte keine Rechtsberatung, nur eine ungefähre Idee ob hier alles in Ordnung ist oder irgendwas nicht stimmt.

Vielen Dank schonmal.
 
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Da kümmert sich normalerweise der Bestatter drum
 
Das dachte ich auch, und wie gesagt, die Sterbeurkunde haben wir auch, deswegen ist das ganze ja so merkwürdig
 
Ich hab das letztes Jahr durch und darum erstmal herzliches Beileid.

Ich kenn das nicht was Du da schreibst. Hat Dein Vater ein Testament beim Amtsgericht hinterlegt?
Ich kenn das auch so wie @Micha- schreibt. Bestatter kümmert sich um sehr viel inkl. Beantragung der Sterbeurkunde. Vom Amtsgericht kommt dann ein Brief und da sind dann tatsächlich ein paar so Angaben zu machen wie Du schreibst.
Von einem Ortsvorsteher, was immer das auch ist, hab ich noch nie gehört. Möglicherweise läuft das im Dorf, klingt hier für mich so, anders.

Mein Tipp, red mit dem Bestatter, die haben sowas x-fach durch oder/und ruf das Amtsgericht an. So hab ich tatsächlich auch gemacht. Testament hatte mein Vater zu Hause und da liest man ja immer Horrorgeschichten mit strafbar machen usw. und sofort wenn man nicht sofort und blablabal... Zitat vom Amtsgericht: "Warten Sie auf die Post von uns und dann geben Sie es mit der Antwort darauf ab.".
Cool bleiben und alles nach und nach machen. Was Du da erhalten hast würde ich definitiv nicht einfach so ausfüllen.

Viel Kraft und Geduld wünsche ich Dir. Bis Du den Erbschein hast, falls ihr einen braucht, klingt aber für mich so weil Du schreibst "Haus Deines Vaters" und Grundbuchänderung nur mit Erbschein, wird noch einige Zeit vergehen...
 
@FrankenDoM erst einmal Danke für dein Beleid. Auch wenn es bei dir etwas länger her ist, gebe ich das zurück und hoffe, bei dir ist mittlerweile etwas Ruhe eingekehrt.

Bestatter rufe ich nachher mal an. Ich meine auch, die hätte das schon machen müssen, gerade, weil ich gelesen habe, es gibt auch eine Frist für die Sterbefallanzeige.
Testament liegt glücklicherweise beim Notar vor, das hatte ich damals schon bei meiner Mutter einmal zugeschickt bekommen. Im Moment sitzen wir hier nur rum und warten wie es weitergeht von Amtsgericht wegen, aber das Formular fand ich, wie gesagt, eher merkwürdig. Kannte ich auch von meiner Mutter nicht so, da hätte das dann das Krankenhaus machen müssen, gehe ich mal v on aus.

Aber ja, gibt ein bisschen was zu verwalten. Nur das will ich erstmal aus den Füßen haben.
Danke dir für die Antwort und deine Wünsche.
 
Ich würde auch erstmal beim Bestatter nachhaken, ob sich da etwas überschnitten hat.
FrankenDoM schrieb:
Von einem Ortsvorsteher, was immer das auch ist
Der Ortsvorsteher ist sowas wie der "Bürgermeister" eines eingemeindeten, nicht eigenständigen Ortsteils.
Nur heißt es da halt nicht Bürgermeister.
 
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Erstmal auch von mir mein Beileid.
Meine Freundin ist auch vor einem Monat verstorben und ich kann dir sagen dass das Amtsgericht keine Briefe einfach so einwirft ohne alles.
Selbst in meiner Konstellation (Alleinerbe ein Minderjähriger) meldet sich das Amtsgericht nicht von allein, sondern man muss selbst tätig werden.
Die Sterbeurkunde stellt auch kein Gericht aus, sondern das Standesamt am Ort des Todes.

Am besten Ruf auch Mal beim Nachlassgericht an und Frage da Mal nach. Hört sich alles komisch an....
 
@rallyco
Vielen Dank und leider noch keine Ruhe. Das Eigentum ist noch nicht soweit abgewickelt.
h00bi schrieb:
Der Ortsvorsteher ist der "Bürgermeister" eines eingemeindeten, nicht eigenständigen Ortsteils.
Danke, wieder was gelernt. Ich hab diesen Begriff noch nie gehört. Hier in Franken nennen die sich auch Bürgermeister soweit ich weiß oder das ist hier einfach nicht die Konstellation die Du erklärst.
PCGamer007 schrieb:
Die Sterbeurkunde stellt auch kein Gericht aus, sondern das Standesamt am Ort des Todes.
Das wollte ich auch noch anmerken und das Standesamt unterrichtet auch das Amtsgericht vom Todesfall und dann schicken die einen Standardbrief raus. So kenn ich das zumindest und leider nicht nur von meinem Vater.

rallyco schrieb:
Sterbefallanzeige
Was meinst Du eigentlich damit genau? Hab ich auch noch nicht gehört. Ist das der Totenschein den der Arzt der den Tod feststellt ausstellt oder falls ungeklärte Todesursache weil der Notarzt die Ursache des Todes nicht klar feststellen kann dann das Krankenhaus.
Sollte das gemeint sein, dann muss das schon lange da sein, sonst wäre die Leiche noch nicht freigegeben und der Bestatter könnte nicht loslegen.
Dieser Brief ist wirklich sehr merkwürdig.
 
@PCGamer007 auch dir danke. Und auch dir mein Beileid. Freundin/Partner stell ich mir noch eine Nummer schwieriger vor, da mag ich gar nicht dran denken.
Ich wünschte mir mal, jemand würde einem mal ein Infoschreiben oder so in die Hand drücken. Dass wir uns selbst beim Amtsgericht melden müssen, wusste ich auch nicht. Nach meinem Kenntnisstand wird das Amtsgericht über den Todesfall informiert und die eröffnen dann das Testament. Da müsste ich mal mit meinem Bruder sprechen.

Und ja, die Sterbeurkunde haben wir schon seit zwei Wochen. Demnach meine ich, müsste die Sterbefallanzeige auch schon erfolgt sein.

Das Formular kam auch vom Ortsgericht der Gemeinde, wir sollen das Ausfüllen, ans Ortsgericht zurücksenden (die Adresse vom Amtsgericht des Kreises ist durchgestrichen und daneben händisch die vom Ortsgericht geschrieben). Dann sollte theoretisch der Ortsvorsteher unterschreiben und das ans Amtsgericht senden.
 
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Peter A. schrieb:
Gut, darum kenne ich den Begriff nicht. Hat der Bestatter gemacht und das scheint auch so üblich zu sein. Danke
Ergänzung ()

rallyco schrieb:
Und ja, die Sterbeurkunde haben wir schon seit zwei Wochen. Demnach meine ich, müsste die Sterbefallanzeige auch schon erfolgt sein.
Ja, durch den Bestatter, aber kann es möglicherweise sein, dass der Bestatter das nicht getan hat, weil er durch den Ortsvorsteher angehalten ist diesen Weg den Du beschreibst zu gehen???
Es heißt auch im Netz nur "üblicherweise" durch den Bestatter.

Ruf beim Bestatter an. Beste Lösung.
 
Ich wüsste ehrlich gesagt nicht, dass das Amtsgericht Aufgaben abgibt und was der Bürgermeister damit zutun hat.
Diese Wege sind mit gänzlich unbekannt - heißt nicht dass es sie nicht gibt aber ich würde da skeptisch sein.
 
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PCGamer007 schrieb:
Ich wüsste ehrlich gesagt nicht, dass das Amtsgericht Aufgaben abgibt
Ich finde das auch wild, was geht den Bürgermeister/Ortvorsteher die Erbmasse an? Finanzamt wird ja ohnehin vom Standesamt informiert.
 
So, Zwischenstand nach Anruf bei der Bestatterin:
Das ist was anderes, heißt auf der Gemeinde aber (verwirrenderweise) genauso. Da haben sich schon viele beschwert. Das Formular muss grob ausgefüllt werden, wird gestempelt und versiegelt und geht dann ans Amtsgericht.

Muss irgendwie eine merkwürdige Terminologie sein. Ist aber alles wohl in Ordnung und mein Bruder hat das ganze jetzt mit einer Dame auf dem Rathaus ausgefüllt. Als Nachlass wurde "nicht angebbar" ausgefüllt, dass ist anscheinend so in Ordnung. Erst, wenn das Zeug vom Amtsgericht kommt, müssen wir laut Rathaus konkreter werden.

Wir sind aber nicht die ersten, die ein Problem damit hatten.

Vielen Dank für all eure Antworten und Erfahrungen.
 
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@Froki danke für die Info, das wusste ich so auch nicht. Da ist das ja auch nochmal mit dieser Art der Sterbefallanzeige erklärt. Vielleicht sollten die Gemeinden den Flyer bei sowas mit beilegen.

Vielleicht hätte ich im Startpost sagen sollen, dass wir in Hessen sind, konnte ich aber so auch nicht wissen.
 
@Froki auch von mir Danke für die Aufklärung :)
 
Ich kenne das überhaupt nicht, daß die Kommune ein Mitspracherecht hat und sogar in feudalistischer Manier Dokumente für das Amtsgericht/Nachlassgericht unterschreibt. Die Kommune ist nicht Verfahrensbeteiligter. Es liegt hier meiner Meinung nach Amtsmißbrauch vor.
Es gibt nur das Dreieck Standesamt - Nachlassgericht - Finanzamt.
 
Alles klar. Also doch nicht der Bürgermeister oder Ortsvorsteher, sondern der Ortsgerichtsvorsteher. Somit ist das geklärt. Danke für den Link und herzliches Beileid.
 
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