News Kanzlei verschickt Streaming-Abmahnungen

Bärenmarke schrieb:
Ich hab mir deinen Post gar nicht ganz durchgelesen, aber er beginnt schonmal falsch!

In der Rechtsvorlesung haben wir gelernt, es gibt nur 3 Arten, wie Briefe zugestellt werden können (wodurch sie vor Gericht auch als zugestellt gelten.)

1. Indem die Anwälte persönlich, die Abmahnungen an die Abgemahnten ausgeliefert hätten.
2. Einwurf unter Zeugen in den Briefkasten (Empfangsbereich des Abgemahnten).
3. Zustellung durch einen Notar.

Wurde das nicht gemacht, was auch der Fall ist. Kannst du einfach sagen du hast nie einen Brief erhalten... Beweise bitte das Gegenteil ;-)

mfg

Bärenmarke

Zustellung über einen Gerichtsvollzieher fehlt noch
 
Bärenmarke schrieb:
Ich hab mir deinen Post gar nicht ganz durchgelesen, aber er beginnt schonmal falsch!

In der Rechtsvorlesung haben wir gelernt, es gibt nur 3 Arten, wie Briefe zugestellt werden können (wodurch sie vor Gericht auch als zugestellt gelten.)

1. Indem die Anwälte persönlich, die Abmahnungen an die Abgemahnten ausgeliefert hätten.
2. Einwurf unter Zeugen in den Briefkasten (Empfangsbereich des Abgemahnten).
3. Zustellung durch einen Notar.

Wurde das nicht gemacht, was auch der Fall ist. Kannst du einfach sagen du hast nie einen Brief erhalten... Beweise bitte das Gegenteil ;-)

mfg

Bärenmarke

Hallo,

ich kann nichts dafür, aber der Abmahner hat es hier einfach mit der Abmahnung, zur Post und schon gilt er als zugestellt. In wie weit man sich da wehren kann ist eine andere Sache wie zum Beispiel ich bin in Urlaub... Das Problem ist doch, wenn der Abgemahnte nicht ganz genau auf passt hat er schlechte Karten.

Wenn es hier Studenten der Rechtewissenschaft gibt, wie wäre es mit einen Aufdrösseln in normales Deutsch, bzw wo die Haken sind und eben ganz wichtig wo dann die Kosten hoch gehen und wo man dann ganz hellwach werden sollte. Aber die Abwehr nach dem Motto ich habe die Abmahnung nicht bekommen, ist nicht wirklich gut. (bei 10.000te Briefen ist eine Nichtzustellung schon wahrscheinlich wie eine zeitlich versetzte) Aber das sind Gedanken eines Laien, denn die Logik der Juristen richtet sich nach Urteilen und Gesetzen nicht unbedingt was so im Allgemeinen vermutet.

Gerade diese Abmahnung sollte für einen Rechtewissenschaftler hochinteressant sein


Ich wäre froh wenn ich unrecht hätte, dann würden viel die Abmahnung nicht bekommen haben ;-)

Hier noch ein Zitat:
"Der BGH hatte bereits im Jahr 2006 entschieden, dass der Abgemahnte, der im Prozess behauptet, keine Abmahnung erhalten zu haben, dieses auch darlegen müsse."

Gruß
Michael
 
Erbsenkönig schrieb:
Normalerweise gelten Willenserklärungen dann als zugegangen, "sobald sie derart in den Machtbereich des Empfängers gelang[en], da[ss] bei Annahme gewöhnlicher Verhältnisse damit zu rechnen ist, [der Erklärungsempfänger] könne von ihr Kenntnis erlangen" (BGHZ 67, 271 ff.) Wie das nun genau mit der Beweislastverteilung bei Mahnsachen aussieht kann ich auf die Schnelle nicht sagen, aber zumindest die Zustellung unterliegt soweit ich weiß (hab ZPO ein wenig schleifen lassen bisher ;)) jetzt keinen großen Anforderungen. Schon gar nicht glaube ich, dass z.B. Ladungen unter Zeugen (!) in den Briefkasten geschmissen werden. Schon alleine diese oben geposteten Anforderungen würden große Teile des Briefverkehrs gänzlich zum Erliegen bringen.

Tja da liegst du aber falsch benutz einfach mal google
 
Erbsenkönig schrieb:
Der Tatbestand der Hehlerei kann nur dann erfüllt sein, wenn das Tatobjekt eine Sache, also ein körperlicher Gegenstand, ist, § 259 I StGB. Als Tatobjekt kommen hier die Daten und die CD in Betracht. Auch wenn die Daten auf rechtswidrigem Wege erlangt wurden, sind diese jedoch keine Sache - schon einmal Daten angefasst? Die CD, auf der sich die Daten befinden, wurde jedoch wohl mit großer Wahrscheinlichkeit nicht durch eine rechtswidrige Vortat erlangt, sodass zwar hier ein taugliches Tatobjekt vorliegt, aber es eben an der rechtswidrigen Vortat fehlt, durch welche das Tatobjekt seinen Weg in das Vermögen des Vortäters fand. Somit kann der Tatbestand der Hehlerei in diesen Fällen nicht erfüllt sein. Da sagt nicht nur jedes Gericht, sondern jeder Jurist, der auch nur ein klein wenig Ahnung von Strafrecht hat. ;)

na da fällt mir ja nun ein tonnenschwerer Stein vom Herzen. Für einen Moment neigte ich doch schon fast dazu anzunehmen, dass der Staat, hier die Bundesrepublik Deutschland, wirklich etwas unredlich gehandelt haben könnte.

Gruß Lido

im tiefsten Inneren bedauere ich es halt sehr, nicht Jura studiert zu haben, aber als Elektroingenieur fühle ich mich ganz einfach viel wohler.
Nun, Daten im herkömmlichen Sinne kann man durchaus anfassen ... !
In kommunistischen Regimen sprach man immer von einem gewissen rechtspolitischen Interesse und dessen Einfluß auf die reale Rechtssprechung, in freien Demokratien ist Recht ganz einfach nur Ausdruck manipulierter Politik und unterliegt somit dem Gutdünken des Gesetzgebers, denn der macht halt die Politik und sei es mit exekutiver Gewalt und das ist wohl auch der unbestrittene Vorteil einer Demokratie westlicher Prägung, sieht man im Übrigen auch an deren Maßeinheit, nämlich Dollar pro aktiver Wirkeinheit ...
Quod licet jovi, non licet bovi!
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie schauts denn aus, wenn man einen Link angeklickt hat, von dem man vorher nicht wissen kann, wohin er führt?

Unbedenkliches Beispiel:
Link zu Google: goo.gl/5lFv11 (Im Ernst: Der Ziellink ist absolut unbedenklich und führt zu Bing.)

Jetzt kommt jemand und nimmt den Link zum Abmahn-Video und schreibt überall, dass man über den gekürzten Link angeblich (z. B.) tolle Seiten für Weihnachtsgeschenkideen findet.
 
Dann wirst du in Deutschland abgemahnt. Irgendwann, nach 6-12 Monaten wird dann Betrug festgestellt aber auf den Kosten bis da hin bleibst du sitzen...

Mir wird die Selbstjustiz immer schmackhafter.
 
Zu dieser Problematik möchte ich gerne eine Seite von Heise-Online hier verlinken. Dort haben Leser eigene Theorien angestellt, wie man an die IP Adressen kam und sollte dies so abgelaufen sein, kann man sich m.E. nach sehr gut gegen diese, evtl zu unrecht, verschickten Abmahnungen wehren.

Ein findiger Leser hat eine Recherche angestellt, die diese Vermutung zur Vorgehensweise untermauert. Er untersuchte die Abrufzahlen zu den abgemahnten Redtube-Videos. Dazu bediente er sich gespeicherter Zählerstände auf den entsprechenden Redtube-Seiten, beispielsweise aus dem Google-Cache oder von archive.org. "Dies reichte aus, um zum einen die Höhe der durchschnittlichen monatlichen Aufrufe bis Juli 2013, sowie den letzen Wert vor Bekanntwerden der URLs durch die Berichterstattung ab dem 6. Dezember festzustellen", erklärte er. heise online bestätigt anhand eigener Abrufe der Archive die Plausibilität seiner Darstellung.

Quelle bei heise
 
Hallo,


an IP Adressen zu kommen ist doch keine Problem und gerade bei den Pornoseiten wo überall Fenster aufgehen und alles mit Werbung gespickt ist. So da hat man die IP von dem der Auf der Seite war. Jetzt ein LG was es mit dem Gesetz nicht so genau nimmt oder überlastet ist und eben im Namen des Abmahner das Urteil spricht.....

Es geht nur um die jetzt ängstlich werden und zahlen, die man weichkocht und zahlen oder die erst mutig sind und dann erkennen das wehren noch teuer wird und auch länger dauert ... Es geht doch gar nicht wirklich um Recht oder wo man was speichert oder was Kopieren bedeutet.. Die Abmahnretter verdienen doch auch Geld und sind bedacht das das Opfer auf sie angewiesen sind.

Da ich nicht betroffen bin, habe ich vielleicht gut Reden, aber ich würde nur einen Satz schreiben !ich Widerspreche ihrer Abmahnung/Forderung (hier müsste ich noch mal überlegen, Forderung ist besser oder?) Aber ich bin Laie. Bei Anwälten immer einsilbig bleiben.

Was leider bleibt, das man eben bei den Klicks doch verunsichert sein sollte und Pornoseiten egal welcher fern bleiben sollte. Auch könnte man die Internetpräsenz einschränken und so was wie Ghostery nutzen (hier werden dann keine Tracker mehr bedient). Auch sollte man mal Abgeordnete anschreiben. Wichtig ist das auch nicht Betroffene handeln

Da werden bis zu 30.000 Menschen genötigt es gibt Familienkrach. Das ist Terrorismus viele Männer habe jetzt vor der Briefkastenleerung und Frau mehr Angst wie vor einen Terroranschlag oder Atomkatastrophe ;-) (aber ist doch so) Aber auch Jugendliche zittern noch mehr und habe wirkliche Angst. Nein das ist eine Schweinerei und es soll weiter gehen mit Betrug und Nötigung. Wenn die durch kommen werden sich noch mehr Anwälte auch auf Youtube stürzen, dann ist nichts mehr sicher. Das ist Willkür und hat nichts mehr mit einen Rechtsstaat zu tun. Jetzt ist die Politik gefragt Rechtssicherheit herzustellen. Auch Richter müssen jetzt handeln und nein sagen im Namen des Volkes (Wenn sie von Anfang an es richtig gemacht hätten wäre das alles nicht passiert)

Gruß
Michael
 
Ich weiss ja nicht was das für Begründung ist, von wegen an IP Adressen zu kommen ist kein Problem. Es darf doch keiner so einfach IP Adressen an jedermann rausgeben. Die muss man schon selbst über Mysteriöse Wege sammeln, dann wird es einfach, aber hier offensichtlich genauso verboten..

Jedenfalls hat Heise das ganze beleuchtet, und sieht in jeder Möglichkeit Anhaltspunkte für Straftaten.
 
Smockil schrieb:
Tja da liegst du aber falsch benutz einfach mal google

Nein, da habe ich absolut Recht. Es ist absolut herrschende Meinung, dass ein Zugang bei den oben genannten Voraussetzungen grundsätzlich vorliegt. Wer sich ernsthaft einbildet, Richter und Staatsanwälte hätten nichts besseres zu tun, als Briefe persönlich zuzustellen oder dies durch Notare (!) oder Gerichtsvollzieher durchführen zu lassen, der sollte auf diesem Feld lieber keine weiteren Behauptungen aufstellen, die er nicht halten kann. Eine Ladung als Zeuge wird bestimmt persönlich vor Ort in den Briefkasten geschmissen, oder? :freak:

Lido schrieb:
na da fällt mir ja nun ein tonnenschwerer Stein vom Herzen. Für einen Moment neigte ich doch schon fast dazu anzunehmen, dass der Staat, hier die Bundesrepublik Deutschland, wirklich etwas unredlich gehandelt haben könnte.

Gruß Lido

im tiefsten Inneren bedauere ich es halt sehr, nicht Jura studiert zu haben, aber als Elektroingenieur fühle ich mich ganz einfach viel wohler.
Nun, Daten im herkömmlichen Sinne kann man durchaus anfassen ... !
In kommunistischen Regimen sprach man immer von einem gewissen rechtspolitischen Interesse und dessen Einfluß auf die reale Rechtssprechung, in freien Demokratien ist Recht ganz einfach nur Ausdruck manipulierter Politik und unterliegt somit dem Gutdünken des Gesetzgebers, denn der macht halt die Politik und sei es mit exekutiver Gewalt und das ist wohl auch der unbestrittene Vorteil einer Demokratie westlicher Prägung, sieht man im Übrigen auch an deren Maßeinheit, nämlich Dollar pro aktiver Wirkeinheit ...
Quod licet jovi, non licet bovi!

Daten kann man eben nicht anfassen. Hast du schon einmal ein PDF-Dokument im PC selbst angefasst? Das was du als Ausdruck in der Hand hälst ist ein Stück Papier, das die Daten enthält - die Daten selbst sind das nicht. Einen Rechtsstaat macht gerade aus, dass er sich an gängiges Recht hält. Nur weil die Beschaffung der Steuerdaten von manchen als unbillig empfunden wird, kann man sich nicht einfach über den Gesetzeswortlaut hinwegsetzen. Alles andere wäre mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht vereinbar und würde vor keinem einzigen deutschen Gericht bestand haben.

Siehe dazu z.B. nur LG Düsseldorf · Beschluss vom 11. Oktober 2010 · Az. 004 Qs 50/10

Tz. 15

Eine Strafbarkeit der Beamten wegen Hehlerei nach § 259 I StGB scheidet bereits deshalb aus, weil die angekauften Daten keine "Sachen" i. S. d. § 259 I StGB darstellen. Die CD als Speichermedium der Daten war hingegen nicht Gegenstand der Vortat. Diese Vortat, die nach deutschem Recht ein Ausspähen von Daten gemäß § 202a StGB oder einen Verstoß gegen § 17 I, II Nr. 2 UWG darstellen kann, richtete sich zudem nicht gegen das Vermögen der C. S., so dass der Tatbestand des § 259 I StGB auch aus diesem Grunde nicht erfüllt ist. Eine strafbare Teilnahme der Beamten an einem Ausspähen von Daten gemäß § 202a StGB kommt ebenfalls nicht in Betracht, weil der Vorgang der Zugangsverschaffung zu den Daten im Zeitpunkt der Kontaktaufnahme des Informanten mit der Finanzverwaltung bereits abgeschlossen und die Tat mithin bereits beendet war.

oder z.B. auch SK/Hoyer, § 259 StGB Rn. 4

Parallel dazu zählen auch Daten i.S.d. § 202a Abs. 2 (z.B. ein Computerprogramm) nicht zu den Sachen, während andererseits der Datenträger tatbestandlich mitgeschützt wird.
 
mich hat ein 16 jähriger Gymnasiast gelehrt was Datenverarbeitung ist und kann und wie sie manipulierbar ist. Mir ist inzwischen glasklar geworden, der nächste Krieg findet im Cyberspace statt und wird verheeerend sein und findet letztendlich doch Ausdruck in physischer Gewalt.
Ich hätte nie glauben wollen wie leicht es gegebenenfalls sein kann, einem (unbequemen) Politiker Kinderpornos auf seinen Rechner praktizieren zu können und ich hätte es einem Rechtsstaat wie der BRD niemals zugetraut sog. Staatstrojaner zur Anwendung zu bringen.
Aber das sollte uns eigentlich nicht beunruhigen, dient es doch zweifelsfrei und unbetritten nur der Terrorismusbekämpfung, aber hier liegt der nächste Hase schon wieder beim Pfeffern, wer definiert denn Terrorismus im konkreten Fall und benennt Terroristen beim Namen und schickt Exekutionsdrohnen los ...

lasset uns also beten in der Hoffnung, es möge noch nicht zu spät sein

Gruß Lido
Ergänzung ()

dMopp schrieb:
Dann wirst du in Deutschland abgemahnt. Irgendwann, nach 6-12 Monaten wird dann Betrug festgestellt aber auf den Kosten bis da hin bleibst du sitzen...

Mir wird die Selbstjustiz immer schmackhafter.

tja, wäre durchaus denkbar, kann und darf aber niemals die Norm sein, oder werden. Soziale Ordnungen zeichnen sich halt manchmal durch Intelligenz aus, aber eben auch nur manchmal ... ;-)

Gruß Lido

was nun die vermutlich vorhandene, oder auch die vermutlich nicht vorhandene Intelligenz anlangt stigmatisiere ich wohlweißlich die rührigen Abmahnanwälte, ohne jedoch Namen zu nennen!
Ergänzung ()

Kaffeetrinker schrieb:
Hallo,


an IP Adressen zu kommen ist doch keine Problem und gerade bei den Pornoseiten wo überall Fenster aufgehen und alles mit Werbung gespickt ist. So da hat man die IP von dem der Auf der Seite war. Jetzt ein LG was es mit dem Gesetz nicht so genau nimmt oder überlastet ist und eben im Namen des Abmahner das Urteil spricht.....

Es geht nur um die jetzt ängstlich werden und zahlen, die man weichkocht und zahlen oder die erst mutig sind und dann erkennen das wehren noch teuer wird und auch länger dauert ... Es geht doch gar nicht wirklich um Recht oder wo man was speichert oder was Kopieren bedeutet.. Die Abmahnretter verdienen doch auch Geld und sind bedacht das das Opfer auf sie angewiesen sind.

Da ich nicht betroffen bin, habe ich vielleicht gut Reden, aber ich würde nur einen Satz schreiben !ich Widerspreche ihrer Abmahnung/Forderung (hier müsste ich noch mal überlegen, Forderung ist besser oder?) Aber ich bin Laie. Bei Anwälten immer einsilbig bleiben.

Was leider bleibt, das man eben bei den Klicks doch verunsichert sein sollte und Pornoseiten egal welcher fern bleiben sollte. Auch könnte man die Internetpräsenz einschränken und so was wie Ghostery nutzen (hier werden dann keine Tracker mehr bedient). Auch sollte man mal Abgeordnete anschreiben. Wichtig ist das auch nicht Betroffene handeln

Da werden bis zu 30.000 Menschen genötigt es gibt Familienkrach. Das ist Terrorismus viele Männer habe jetzt vor der Briefkastenleerung und Frau mehr Angst wie vor einen Terroranschlag oder Atomkatastrophe ;-) (aber ist doch so) Aber auch Jugendliche zittern noch mehr und habe wirkliche Angst. Nein das ist eine Schweinerei und es soll weiter gehen mit Betrug und Nötigung. Wenn die durch kommen werden sich noch mehr Anwälte auch auf Youtube stürzen, dann ist nichts mehr sicher. Das ist Willkür und hat nichts mehr mit einen Rechtsstaat zu tun. Jetzt ist die Politik gefragt Rechtssicherheit herzustellen. Auch Richter müssen jetzt handeln und nein sagen im Namen des Volkes (Wenn sie von Anfang an es richtig gemacht hätten wäre das alles nicht passiert)

Gruß
Michael

stimmt, das ist nun wirklich nicht das Problem, aber die zum Zeitpunkt der Aktivität dazugehörende ladungsfähige Anschrift zu erlangen sollte eigentlich nur der Gerichtsbarkeit möglich sein, aber diese Dame mit den verbundenen Augen und der manipulierten Waage in der Hand irrt halt auch manchmal, wie man erfahren mußte!

Gruß Lido
 
Zuletzt bearbeitet:
Kaffeetrinker schrieb:
ich kann nichts dafür, aber der Abmahner hat es hier einfach mit der Abmahnung, zur Post und schon gilt er als zugestellt. In wie weit man sich da wehren kann ist eine andere Sache wie zum Beispiel ich bin in Urlaub... Das Problem ist doch, wenn der Abgemahnte nicht ganz genau auf passt hat er schlechte Karten.

Eben nicht, hab ich dir doch oben aufgezählt. Wann ein Brief juristisch zugestellt gilt. Der andere Kollege hat zwar mit seinem Zitat des Einflussbereiches recht. Jedoch muss man da halt beachten, was ich geschrieben habe. Bei der Post hast du keine 100% Sicherheit, dass es auch zugestellt wird, daher gilt das so nicht. Und ich hatte 4 Semester Recht, bei drei unterschiedlichen Dozenten und ich glaube nicht, dass die uns Mist erzählt haben ;-)

Kaffeetrinker schrieb:
Wenn es hier Studenten der Rechtewissenschaft gibt, wie wäre es mit einen Aufdrösseln in normales Deutsch, bzw wo die Haken sind und eben ganz wichtig wo dann die Kosten hoch gehen und wo man dann ganz hellwach werden sollte. Aber die Abwehr nach dem Motto ich habe die Abmahnung nicht bekommen, ist nicht wirklich gut.

Du kannst natürlich auch schriftlich wiedersprechen, aber ich finde es fragwürdig, dass ich beweisen muss, wenn du mir etwas schickst, dass ich es auch erhalten habe...
Das mit dem BGH hab ich gelesen, aber dann hätte sich der betroffene nen besseren Anwalt nehmen sollen, das mit der Zustellung sollte zumindest unter den Juristen bekannt sein...

Erbsenkönig schrieb:
Nein, da habe ich absolut Recht. Es ist absolut herrschende Meinung, dass ein Zugang bei den oben genannten Voraussetzungen grundsätzlich vorliegt. Wer sich ernsthaft einbildet, Richter und Staatsanwälte hätten nichts besseres zu tun, als Briefe persönlich zuzustellen oder dies durch Notare (!) oder Gerichtsvollzieher durchführen zu lassen, der sollte auf diesem Feld lieber keine weiteren Behauptungen aufstellen, die er nicht halten kann. Eine Ladung als Zeuge wird bestimmt persönlich vor Ort in den Briefkasten geschmissen, oder? :freak:

Nö hast du nicht ;-)
Ich weiß auch gar nicht, wieso du dich deswegen lustig machst. Meinst du wir denken uns das aus?
Und wenn es um so einen hohen Betrag geht (gerechtfertigt oder nicht), dann sollte es wohl kein Problem sein, eins von den oben genannten Verfahren anzuwenden.
Wo kommen wir da sonst hin, wenn jeder Hinz und Kunz behaupten kann, mir eine Mahnung über einen hohen Betrag geschickt zu haben.

mfg

Bärenmarke
 
Bärenmarke schrieb:
Nö hast du nicht ;-)
Ich weiß auch gar nicht, wieso du dich deswegen lustig machst. Meinst du wir denken uns das aus?
Und wenn es um so einen hohen Betrag geht (gerechtfertigt oder nicht), dann sollte es wohl kein Problem sein, eins von den oben genannten Verfahren anzuwenden.
Wo kommen wir da sonst hin, wenn jeder Hinz und Kunz behaupten kann, mir eine Mahnung über einen hohen Betrag geschickt zu haben.

mfg

Bärenmarke

Doch habe ich eben schon. Nur weil man Schwachsinn wiederholt wird er nicht richtiger. Ich habe nicht von einer Beweislastverteilung gesprochen, sondern welche Anforderungen an den Zugang einer empfangsbedürftigen Willenserklärung gestellt werden. Dies sind genau die von mir aufgezeigten. Wer nun in einem Prozess welche Beweislast zu tragen hat steht auf einem anderen Blatt - meine Aussagen werden jedoch dadurch nicht falsch.

Du willst mich doch nicht ernsthaft erzählen, dass du dir einbildest, Gerichte würden Notare (!), die überhaupt nichts mit Gerichtsverfahren per se zu tun haben, zu den Briefkästen der Verfahrensbeteiligten schicken, um Schreiben einzuwerfen?! Das ist einfach blanker Unsinn. Nenn mir doch bitte die Norm in der ZPO, InsO o.ä. die solche Verfahren zur Übersendung von Briefen vorschreibt. Wir reden hier nämlich von Verfahrensvorschriften, die einer gesetzlichen Grundlage bedürfen, die sich aber in einer "Hinz und Kunz-Argumentation" nicht finden lässt.
 
Hallo,

@ Bärenmarke

und was ist damit
Zitat:
"Der BGH hatte bereits im Jahr 2006 entschieden, dass der Abgemahnte, der im Prozess behauptet, keine Abmahnung erhalten zu haben, dieses auch darlegen müsse."

Aber das Ganz Problem ist doch eigentlich viel schlimmer
Lade ich eine Datei die rechtmäßige angeboten wird auf meinen Rechner, dort kann ich sie auch weiter kopieren im privaten Bereich vielleicht sogar veröffentlichen.
Lade ich eine Datei die nicht rechtmäßige angeboten wird, kann man abgemahnt werden.
Das Problem wie kann ich erkennen ob die Datei rechtmäßig angeboten wird, das ist die Falle
Auch stimmt hier nicht mehr die Verhältnismäßigkeit. Bei dem Filesharing wurde der private Rechner zum Verteiler und hat somit unrechtmäßig Datei angeboten/ Veröffentliche/verbreitet das ist nicht richtig und sollte nicht sein

Vom Prinzip ist Sreaming wie ein Download, nur das der Stream geschütz werden könnte. Aber es werden Dateien geladen auf meinen Rechner. Als Beispiel ein Bild kann schnell auf meine Festplatte wandern und Bilder haben den gleichen Urheberschutz wie Filme.

Vom Prinzip und bei dieser kriminellen Energie ist keine mehr wirklich sicher, das beunruhigt. Auch ist der Sinn der Abmahnung das sich Konkurrenten (also Firmen; redtube hätte abgemahnt sein sollen) mit Problem auseinander setzen. Aber jetzt dient die Abmahnung als Abzockmöglichkeit und sind entartet.

Gruß
Michael

PS.: Wenn jetzt wegen der IP und den damit verbunden Wirrungen hier in Deutschland wie auch in der Schweiz ermittelt wird, ist das schon gut und so kann man diesen Menschen vielleicht etwas Bauchgrimmen machen, das sie sich die nächsten Schritte noch genauer überlegen. Aber was bleibt, jeder Klick kann teuer werden ohne das man was falsches gemacht hat. Wenn Anwälte Ping Ponk spielen kostet das immer Geld und was das LG-Köln angerichtet hat macht es nicht einfacher denn es bestätigt die Abmahnten.

Die Schweizer machen es richtig


Gruß
Michael
 
Kaffeetrinker schrieb:
ich kann nichts dafür, aber der Abmahner hat es hier einfach mit der Abmahnung, zur Post und schon gilt er als zugestellt.
Und wie soll der Abmahner beweisen können, dass ein Brief an Person XY rausgegangen ist?

Im Zweifel kann er nur beweisen, dass ein Brief verschickt wurde, wenn man sich dafür die Rechnung geben lässt. Er kann aber nicht beweisen, an wen der Brief adressiert war.
 
Hallo,

Du musst beweisen das Du ihn nicht bekommen hast!

Ich kann nichts dafür, ich finde das auch so nicht richtig!

Ich würde wetten, wenn die Abmahnung vor dem richtigen Richter landet, bekommt der Abmahnende vielleicht noch recht, siehe den Entscheidung vom LG Köln die hat auch eine Wirkung. Vor Gericht ist das wie auf hoher See. Dieses Abmahnen ist wie Geld drucken.

Gruß
Michael
 
Hallo,

das ist schön (gefällt mir), aber auch erklagt worden. Darunter war ein Verweis auf ein Urteil wegen Email als Abmahnung. Das hat mich auf eine Idee gebracht muss sich ein Brief öffnen oder gar lesen, was ja auch für eine Email zu trifft ;-)

Gruß
Michael
 
kann mir mal jemand erklären wie sich diese abmahnung in € auswirkt? also wie kommen die auf 250€? bei eine download in tauschbörsen mit weiterverteilen usw. kann ich nachvollziehen das so ein schaden enstehen "könnte" der höher ist usw. aber bei einem stream?

wenn ich mir einen stream ansehe "würde" der illegal ist, kann doch maximal ein schaden entstehen was der film im verkauf kostet. ich tippe mal das sich wenigsten pornos kaufen und ins regal stellen. somit bleibt der gang in die videotek bzw. der online filmverlei was den "angerichteten" schaden weiter minimiert.

somit stellt sich mir die frage von der höhe der abmahnung oder setzt die sich rein aus den kosten der anwälte zusammen. wenn dem so ist sollte ich anwalt werden und alles und jeden abmahnen.... falschparker z.B.... wäre recht lukrativ ;)

"Der BGH hatte bereits im Jahr 2006 entschieden, dass der Abgemahnte, der im Prozess behauptet, keine Abmahnung erhalten zu haben, dieses auch darlegen müsse."

und das ist der oberkracher... soll ich dann meinen briefkasten abschrauben und zeigen das der brief nicht drin liegt oder wie soll man das "darlegen"?
 
Zuletzt bearbeitet:
Der eigentliche Schaden beträgt laut der Kanzlei 15,50€. Der Rest sind die Ermittlungskosten (glaub pauschal mit 65€ oder so angegeben) und die Anwaltskosten. Die Anwaltskosten errechnen sich aus dem Streitwert, der auf das höchstmöglichste von ~1000€ festgelegt wurde.
 
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