Mal eine Frage zur StVo: Autofahrer biegt ab, Radfahrer...

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Grüße, Erdlinge.

Ich hab da mal eine Frage. Situation: ich bin selber auch Radfahrer. Versuche möglichst oft das Auto stehen zu lassen. Bin aber auch seit kurz nach der Erfindung des Gummistiefels Autofahrer, also routiniert. Entsprechend der Kombination versuche ich als Radfahrer umsichtig zu fahren und als Autofahrer möglichst keinen Radfahrer umzubügeln. Klappt meist gut. Neulich hätte ich aber fast einen Kameraden umgenietet.

Situation: Radfahrer auf dem Gehweg mit Radfahrer frei. Ich fahre an ihm vorbei. Fahre noch ein paar Dutzend Meter, dann nächste Kreuzung wo ich rechts ab muss. Radfahrer weit hinter mir. Ich muss aber halten weil Fußgänger queren.
Schaue im Rückspiegel (es war dunkel) - Radfahrer scheinbar noch ausreichend weit weg. Fahre an - großes Geschrei, der hat Bergab Gas gegeben und wollte rechts an mir vorbei.

Ist gerade nochmal gut gegangen. Glück für ihn und natürlich auch für mich.

Nun aber meine Frage: in gleicher Situation hätte ich auf dem Rad gebremst um den Autofahrer abbiegen zu lassen.
Ich war mit dem Auto an der Kreuzung, Radfahrer kam von hinten. Er wollte mich rechts überholen und dabei hätte es geknallt.

Wie ist denn da nun die Lage aus Sicht der StVo? Hätte ich Schuld bekommen weil er ja durchfahren und ich abbiegen wollte? Hätte ich Teilschuld bekommen weil ich auch für ihn als schwächer geschützten Verkehrsteilnehmer Fürsorgepflicht habe? Hätte er volle Schuld bekommen weil Rechts überholen bäbä ist?

Ist wie gesagt gut ausgegangen und sollte mir so schnell nicht wieder passieren. Aber rein aus Neugierde würde ich gerne Wissen wie nahe ich mit meiner Sicht an der StVo bin.

Wer weiß was?
 
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mkossmann schrieb:
1. Einen Führerschein zu besitzen heißt aber nicht die Verkehrsregeln zu kennen und zu beachten. Siehe obigen Link . Auch der TE hat feststellen müssen, das er die Regeln nicht gekannt hat.
2. Die große Mehrheit der erwachsenen Radfahrer besitzt einen Führerschein
3. Im Rahmen der Verkehrserziehung wird in der in der Grundschule 4. Klasse eine Radfahrprüfung abgelegt
4. von den erwachsenen Radfahrern, die keinen Führerschein haben, hat ein Teil keinen Führerschein, weil er ihnen aus Sicherheitsgründen weggenommen wurde. Entsprechend verhalten Sie sich auch vermutlich auch als Radfahrer.

1. Du hast auf die Grundregeln geantwortet und nicht auf kennt alle Regeln. Und was heißt es keinen Führerschein zu besitzen?
2. Da gibt es doch sicherlich Zahlen dazu?
3. Ok, und?
4. Auch hierfür hast Du doch bestimmt Zahlen die das belegen?

Am Ende des Tages gibt es auf beiden Seiten Idioten und das höchste Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme und Respekt wird von allen Seiten gleichermaßen ignoriert, aber natürlich auch nicht von jedem Verkehrsteilnehmer. Nehmen tun sich da alle Seiten nichts. Nein, dafür hab ich keinen Beleg, ist nur mein Gefühl als jemand der sowohl im Auto als auch auf den Rad viel Zeit verbringt.
 
wickedgonewild schrieb:
3 Wochen später sah ich denselben Radfahrer (hatte ihn zuvor im Krankenhaus besucht um mich zu entschuldigen) rechts an mir vorbeifahren, dieses Mal mit Helm, aber wieder über eine rote Ampel. Ein paar Meter zuvor hattet er mich bei einem Abbiegevorgang von rechts geschnitten...
Mich würde interessieren um was für eine rote Ampel es sich gehandelt hat.
Gibt es eine Ampel speziell für Radfahrer, war nur die Fußgängerampel rot oder auch die Ampel für den Autoverkehr?

Ich selber fahre sehr viel mit dem Rad und ärgere mich auch über die Radfahrer die bei rot über die Ampel rauschen. Allerdings gibt es auch viele Autofahrer die die Regeln der Ampelschaltung nicht kennen. Wenn nämlich kein eigenes Lichtsignal für Radfahrer vorhanden ist, gilt für diese nicht die Fußgängerampel sondern die Fahrbahnampel. Das ganze bezieht sich natürlich nur auf die korrekte Nutzung des Radweges und trifft nicht zu, sollte der Radler verbotenerweise auf dem Gehweg unterwegs sein.
 
Es war eine reguläre Ampel für Fahrzeuge, ohne zusätzliche Signalanlage für Radfahrer. An besagter Stelle geht der getrennte (Verkehrszeichen 241-30) Rad-/Fußweg in einen separaten Rad-/Fußweg über, wobei der Radweg dann auf die Straße führt. An dieser Stelle "schnippeln" die Radfahrer gerne quer über die Straße um auf die andere Seite zu kommen, wo ebenfalls ein Radweg verläuft. Die Ampel ist direkt hinter einer Kreuzung, da dort ein Kindergarten ist.
 
#slevin schrieb:
Allerdings gibt es auch viele Autofahrer die die Regeln der Ampelschaltung nicht kennen. Wenn nämlich kein eigenes Lichtsignal für Radfahrer vorhanden ist, gilt für diese nicht die Fußgängerampel sondern die Fahrbahnampel.
Hä? Was denn auch sonst? Was hat das mit unwissenden Autofahrern zu tun?
 
cartridge_case schrieb:
Hä? Was denn auch sonst? Was hat das mit unwissenden Autofahrern zu tun?
Nehmen wir an neben der Autofahrbahn gibt es einen davon räumlich getrennten Rad- und Fußweg.
An einer Kreuzung will nun der Autofahrer rechts abbiegen und seine Ampel zeigt ihm grün. Die Fußgängerampel zeigt bereits rot. Eine Ampel für Radfahrer gibt es nicht. Bis Ende 2016 müsste ein Radfahrer nun auch an der Ampel stehen bleiben. Seit 2017 gilt für den Radfahrer in diesem Fall nicht mehr die Fußgängerampel sondern die Autoampel, er hätte also weiterhin grün und der Autofahrer muss ihn vorbei lassen.

Meine Beobachtung aus dem täglichen Berufsverkehr ist, dass viele Autofahrer diese Regelung nicht kennen und in diesem Fall denken, die Regel von vor 2017 hätte weiterhin Bestand.
Ergänzung ()

wickedgonewild schrieb:
Es war eine reguläre Ampel für Fahrzeuge, ohne zusätzliche Signalanlage für Radfahrer. An besagter Stelle geht der getrennte (Verkehrszeichen 241-30) Rad-/Fußweg in einen separaten Rad-/Fußweg über, wobei der Radweg dann auf die Straße führt. An dieser Stelle "schnippeln" die Radfahrer gerne quer über die Straße um auf die andere Seite zu kommen, wo ebenfalls ein Radweg verläuft. Die Ampel ist direkt hinter einer Kreuzung, da dort ein Kindergarten ist.
Ja dann hat der gute Mann wirklich nichts gelernt, wenn er weiterhin über rot bügelt. Aber immerhin trägt er jetzt Helm ;)
 
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