Hallo zusammen,
wir bewohnen seit etlichen Jahren ein freistehendes EFH mit kleinem Grundstück.
Nun wurde kürzlich das Grundstück neben uns verkauft und es sind neue Nachbarn eingezogen.
Unser Haus wurde seinerzeit recht nach an dieses Grundstück gebaut. Ca 1,2 m Abstand. Das wurde damals natürlich schriftlich mit dem alten Grundstücksbesitzer festgehalten und ist baurechtlich sowie Katastermäßig sauber.
Abtrennung zum besagten Nachbargrundstück mittels ca. 1,5m hohem Maschendrahtzaun. Direkt hinter dem Zaun ist auf Nachbars Seite eine Buchenhecke. Abstand geschätzt 20cm.
Nun meine Frage. Wie hoch kann / darf der Nachbar diese Hecke wachsen lassen?
Hintergrund der Frage: Das Grün wächst durch den engen Abstand zum Zaun natürlich auch zu uns rüber, was besonders an der schmalen Seite zum Haus ein Problem ist.
Die neuen Besitzer scheinen "Ökos" zu sein. Heißt, die Wiese wird nicht gemäht, Bäume auf deren Grundstück nicht verschnitten und natürlich die Hecke auch nicht.
Bisher bin ich gesprächsmäßig noch nicht an sie herangekommen, da sie immer gehetzt sind und unter Zeitdruck wirken.
Mal abgesehen davon, dass ich mich als neuer Nachbar mal vorstellen würde..... Ich möchte in erster Linie natürlich das Gespräch mit ihnen suchen und sachlich vermitteln, dass sie doch bitte ihre Hecke auf ein vernünftiges Maß zurückschneiden.
Ist das irgendwo im Nachbarrecht oder wo anders hinterlegt, wie hoch so ein Gewächs an der Grenze zum Nachbarn werden darf?
Das Nichteinhalten des Mindestabstandes dürfte inzwischen verjährt sein.
Danke Euch.
wir bewohnen seit etlichen Jahren ein freistehendes EFH mit kleinem Grundstück.
Nun wurde kürzlich das Grundstück neben uns verkauft und es sind neue Nachbarn eingezogen.
Unser Haus wurde seinerzeit recht nach an dieses Grundstück gebaut. Ca 1,2 m Abstand. Das wurde damals natürlich schriftlich mit dem alten Grundstücksbesitzer festgehalten und ist baurechtlich sowie Katastermäßig sauber.
Abtrennung zum besagten Nachbargrundstück mittels ca. 1,5m hohem Maschendrahtzaun. Direkt hinter dem Zaun ist auf Nachbars Seite eine Buchenhecke. Abstand geschätzt 20cm.
Nun meine Frage. Wie hoch kann / darf der Nachbar diese Hecke wachsen lassen?
Hintergrund der Frage: Das Grün wächst durch den engen Abstand zum Zaun natürlich auch zu uns rüber, was besonders an der schmalen Seite zum Haus ein Problem ist.
Die neuen Besitzer scheinen "Ökos" zu sein. Heißt, die Wiese wird nicht gemäht, Bäume auf deren Grundstück nicht verschnitten und natürlich die Hecke auch nicht.
Bisher bin ich gesprächsmäßig noch nicht an sie herangekommen, da sie immer gehetzt sind und unter Zeitdruck wirken.
Mal abgesehen davon, dass ich mich als neuer Nachbar mal vorstellen würde..... Ich möchte in erster Linie natürlich das Gespräch mit ihnen suchen und sachlich vermitteln, dass sie doch bitte ihre Hecke auf ein vernünftiges Maß zurückschneiden.
Ist das irgendwo im Nachbarrecht oder wo anders hinterlegt, wie hoch so ein Gewächs an der Grenze zum Nachbarn werden darf?
Das Nichteinhalten des Mindestabstandes dürfte inzwischen verjährt sein.
Danke Euch.