Nachbarrecht, Thema Hecke an der Grundstücksgrenze

log11

Captain
Registriert
Feb. 2007
Beiträge
3.440
Hallo zusammen,

wir bewohnen seit etlichen Jahren ein freistehendes EFH mit kleinem Grundstück.
Nun wurde kürzlich das Grundstück neben uns verkauft und es sind neue Nachbarn eingezogen.
Unser Haus wurde seinerzeit recht nach an dieses Grundstück gebaut. Ca 1,2 m Abstand. Das wurde damals natürlich schriftlich mit dem alten Grundstücksbesitzer festgehalten und ist baurechtlich sowie Katastermäßig sauber.
Abtrennung zum besagten Nachbargrundstück mittels ca. 1,5m hohem Maschendrahtzaun. Direkt hinter dem Zaun ist auf Nachbars Seite eine Buchenhecke. Abstand geschätzt 20cm.
Nun meine Frage. Wie hoch kann / darf der Nachbar diese Hecke wachsen lassen?
Hintergrund der Frage: Das Grün wächst durch den engen Abstand zum Zaun natürlich auch zu uns rüber, was besonders an der schmalen Seite zum Haus ein Problem ist.
Die neuen Besitzer scheinen "Ökos" zu sein. Heißt, die Wiese wird nicht gemäht, Bäume auf deren Grundstück nicht verschnitten und natürlich die Hecke auch nicht.
Bisher bin ich gesprächsmäßig noch nicht an sie herangekommen, da sie immer gehetzt sind und unter Zeitdruck wirken.
Mal abgesehen davon, dass ich mich als neuer Nachbar mal vorstellen würde..... Ich möchte in erster Linie natürlich das Gespräch mit ihnen suchen und sachlich vermitteln, dass sie doch bitte ihre Hecke auf ein vernünftiges Maß zurückschneiden.
Ist das irgendwo im Nachbarrecht oder wo anders hinterlegt, wie hoch so ein Gewächs an der Grenze zum Nachbarn werden darf?
Das Nichteinhalten des Mindestabstandes dürfte inzwischen verjährt sein.

Danke Euch. ;)
 
Was hindert dich daran, die Hecke einfach zurückzuschneiden?

CU
redjack
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: LadykillerTHG
log11 schrieb:
Die neuen Besitzer scheinen "Ökos" zu sein. Heißt, die Wiese wird nicht gemäht, Bäume auf deren Grundstück nicht verschnitten und natürlich die Hecke auch nicht.


Ohje, bist du einer von diesen Leuten?

Immer schön den Rasen kaputt mähen, kein Rasenschnitt liegen lassen und danach Eisendünger auf den Rasen, weil er irgendwie immer kaputter wird...

Jeden Löwenzahn ziehen, obwohl vermutlich unter jedem ein Engerling sitzt.

Gift und Grünbelagentferner aufs Pflaster Kippen und ins Grundwasser sickern lassen.

Dann noch den Garten nachts schön ausgeleuchtet und vorm Haus die Kieseinfahrt.

Fertig ist der deutsche Traumgarten, ohne Leben und Tiere.


Ich hab übrigens nen riesigen Haufen Holzschnitt der letzten Jahre im Garten liegen, da wohnt der Igel drin.
 
redjack1000 schrieb:
Was hindert dich daran, die Hecke einfach zurückzuschneiden?

CU
redjack
Die Hecke ist auf Nachbars Grundstück. Ohne Absprache glaube ich nicht, dass ich diese einfach so zurückschneiden darf. Abgesehen davon will ich auch nicht seinen Grünabfall entsorgen.

GutGilliganHyde schrieb:
Ohje, bist du einer von diesen Leuten?

Immer schön den Rasen kaputt mähen, kein Rasenschnitt liegen lassen und danach Eisendünger auf den Rasen, weil er irgendwie immer kaputter wird...

Jeden Löwenzahn ziehen, obwohl vermutlich unter jedem ein Engerling sitzt.
Ganz im Gegenteil. Bei mir wachsen auch Gänseblümchen und ich habe keinesfalls einen Golfrasen. Würde das bei mir eher Wiese nennen.
Einen kleinen Holzstapel für den Igel gibt es bei mir auch. Aber es herscht ne gewisse Grundordnung bei uns.

Kann ja letztlich jeder machen, wie er will.
Solange es den Nachbarn nicht stört bzw. in meinem Fall die Hecke auf's Nachbargrundstück wächst.
 
Du meinst vermutlich eher Breite als Höhe?

Das einfachste wäre natürlich, man einigt sich darauf, dass du das, was durch den Zaun wächst, abschneiden darfst.

Wenn ich mich richtig erinnere, ist Nachbarschaftsrecht Länderrecht. Du müsstest also mal sowas wie „Nachbarrecht [Bundesland] Baumwuchs Grenze“ googeln.

Edit: für mein Bundesland gibt es da eine Broschüre des zuständigen Landesamtes, die für Laien diese alltäglichen Konfliktpunkte zwischen Nachbarn erörtert, auch der von dir geschilderte Sachverhalt. Gefunden habe ich es mit den oben genannten Suchbegriffen.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: henpara, Erkekjetter, species_0001 und 3 andere
@Abe81 , danke. Hab dazu was gefunden. Laut Nachbarrecht in unserem Bundesland ist das wie folgt geregelt:

1686045126722.png



Was das nun aber für unseren Fall bedeutet, weiß ich nicht genau. Die Buchenhecke steht bestimmt schon 10-14 Jahre, also sind die 5J Verjährung verstrichen.
Derzeit sind die Einzeltriebe ca 10 bis 30cm über unseren Zaun. Ich stelle mir vor, auf Zaunshöhe zurückschneiden....lassen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: ThomasK_7
log11 schrieb:
Die neuen Besitzer scheinen "Ökos" zu sein. Heißt, die Wiese wird nicht gemäht, Bäume auf deren Grundstück nicht verschnitten und natürlich die Hecke auch nicht.
Wenn die Leute gerade eingezogen sind, haben sie vielleicht erst mal andere Prioritäten als Rasenpflege und Heckenschnitt. Mal abgesehen davon, dass jetzt die Zeit für Baum- und Heckenschnitt schon vorbei ist. Außer „Formschnitt“ und Massnahmen zur Verkehrssicherung darf man nach dem 01.03. nichts mehr machen.
Gib den Nachbarn da etwas Zeit.
GutGilliganHyde schrieb:
Immer schön den Rasen kaputt mähen, kein Rasenschnitt liegen lassen und danach Eisendünger auf den Rasen, weil er irgendwie immer kaputter wird...
Naja, zwischen “keiner Rasenpflege“ und „kaputt mähen“ gibt es ja noch etliche Zwischenstufen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: henpara und log11
TomH22 schrieb:
Wenn die Leute gerade eingezogen sind, haben sie vielleicht erst mal andere Prioritäten als Rasenpflege und Heckenschnitt.
Prinzipiell richtig. Sie haben auf ihrem eigenen Grundstück auch schon einige Äste abgesägt und "Igelhaufen" gebaut. Vielleicht bin ich da anders geartet, aber in dem Zusammenhang würde ich mir auch die Hecken zum Nachbarn anschauen.
TomH22 schrieb:
Außer „Formschnitt“
Es geht da auch nur um Formschnitt. Deshalb mein Hinweis, dass es um die Triebe 10-30cm über dem Stamm geht. Ich will nicht, dass die Hecke verschwindet.
TomH22 schrieb:
Naja, zwischen “keiner Rasenpflege“ und „kaputt mähen“ gibt es ja noch etliche Zwischenstufen.
Das sehe ich auch so.
 
rasenschnitt lassen wir auch liegen.
mähen mit einem mulchmäher. ist daher kein problem.
 
log11 schrieb:
Vielleicht bin ich da anders geartet, aber in dem Zusammenhang würde ich mir auch die Hecken zum Nachbarn anschauen.
Als ich mein Haus gekauft habe, hat es auch recht lange gedauert, bis ich überhaupt realisiert habe, das Hecken und Büsche ja wachsen ;)
Bin zwar als Kind in einem Haus mit Garten groß geworden, aber dazwischen lagen 20 Jahre Stadtwohnung.
sprich die Leute doch bei Gelegenheit einfach mal an.
log11 schrieb:
Was das nun aber für unseren Fall bedeutet, weiß ich nicht genau. Die Buchenhecke steht bestimmt schon 10-14 Jahre, also sind die 5J Verjährung verstrichen.
Solche Regelungen sind doch nur relevant wenn man sich mit seinen Nachbarn nicht bilateral einigt.
 
TomH22 schrieb:
sprich die Leute doch bei Gelegenheit einfach mal an.
Das versuche ich bereits seit einiger Zeit. Also quasi über den Zaun mal die neuen Nachbarn begrüßen und ins Gespräch kommen. Ist mir bisher nicht gelungen. Will natürlich auch nicht bei denen Klingeln und mit der Tür ins Haus fallen. Lieber erstmal das lockere Gespräch suchen, da merkt man dann auch schnell wie die "ticken".
Von 2 weiteren Nachbarn habe ich aber schon gehört, dass die ignoriert wurden beim Begrüßungsversuch. Was da dran ist, kann ich nicht beurteilen.

TomH22 schrieb:
Solche Regelungen sind doch nur relevant wenn man sich mit seinen Nachbarn nicht bilateral einigt.
Absolut richtig.
 
Was seitlich zu dir über die Grenze wächst kannst du eh bedenkenlos schneiden, das löst auf 20 Jahre ja erstmal das akute Problem ....

Je nach Bundesland gibt es verschiedene Regelungen, bei dem Geringen Abstand zur Grenze (20cm) liegt das höhen limit irgendwo bei 1-1.5m. Aber wie immer hilft Reden ... auch Ökos schneiden Hecken :) ... wenn es garnicht anders wäre es ja auch mega Schade wenn die Hecke unerklärlich eingeht ....
 
Heelix schrieb:
wenn es garnicht anders wäre es ja auch mega Schade wenn die Hecke unerklärlich eingeht ....
Du empfiehlst hier also die Begehung einer Straftat, aha….
Heelix schrieb:
Was seitlich zu dir über die Grenze wächst kannst du eh bedenkenlos schneiden, das löst auf 20 Jahre ja erstmal das akute Problem
Nein, darf man nicht…..

log11 schrieb:
Derzeit sind die Einzeltriebe ca 10 bis 30cm über unseren Zaun. Ich stelle mir vor, auf Zaunshöhe zurückschneiden....lassen.
10 bis 30cm sind nicht besonders viel, da wirst Du Dich schon mit den Nachbarn einigen müssen.
Eventuell ist die pragmatische Lösung tatsächlich, dass Du dem Nachbarn vorschlägst, das Du die auf sein Grundstück wachsenden Teile selber schneidest.

Bei 20cm Abstand ist es durchaus möglich, das die Hecke als „gemeinsame Grenzanlage“ gilt (siehe den von mir geposteten Link).
 
TomH22 schrieb:
Du empfiehlst hier also die Begehung einer Straftat, aha….

Nein, darf man nicht…..
Du bist der einzige der das sagt. Und natürlich darf ich schneiden was auf mein Grundstück ragt.
 
@TomH22 du solltest auch ordentlich recherchieren.
Buchen Hecke fällt unter kein besonderen Schutz, Beeinträchtigung ist durch den schmalen Durchgang absolut gegeben!

Fahrplan: Reden, wenn es nicht fruchtet einfach abschneiden was aufs eigene Grundstück ragt.
 
@Heelix: Ich muss überhaupt nichts recherchieren, denn ich habe überhaupt kein Problem. Recherchieren muss im Zweifelsfall der TE. Ich wollte nur Deine Falschaussage kommentieren, das man einfach ungefragt alles abschneiden kann, was aufs eigene Grundstück wächst.
Heelix schrieb:
Beeinträchtigung ist durch den schmalen Durchgang absolut gegeben!
Das kannst Du anhand eines Forenbeitrages beurteilen?

Und was sicher in keinem Fall zulässig ist, ist die Hecke des Nachbarn wie auch immer „eingehen“ zu lassen, wie Du weiter oben vorgeschlagen hast.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: log11
@TomH22 hat hier m.M. nach recht. Ich sollte mit dem neuem Besitzer (oder Mieter) erst einmal reden.
Falls das nicht fruchtet, werde ich ihn nochmal auffordern mit Fristsetzung (z.Bsp. 2 Wochen) Ist zwar blöd, aber das werde ich dann schriftlich machen.
Und wenn er dann immer noch nicht reagiert hat, werde ich zumindest auf meiner Seite alles abschneiden was störend ist. Und normalerweise dann auch die Hecke so einkürzen, dass Sie auf Zaunshöhe ist.
Hab gestern mal gemessen. Der Zaun ist 1,65m hoch. Und bei einem Heckenabstand zum Zaun von 20cm halte ich meinen Bitte, die Hecke auf Zaunhöhe zu halten, schon für "großzügig". Er muss / soll ja nicht auf 1-1,5m einkürzen.

PS: Mein Kumpel meinte auch, einfach Salzwasser oder Eisensulfat gießen. Dann geht die Hecke ein. Das will ich nicht und werde ich auch keinesfalls machen.
 
1. Würde ich klingeln. Ob die nun gestresst sind oder nicht ist doch egal. Freundlich versuchen ins Gespräch zu kommen und eine gemeinsame Regelung finden. Z.B. Jeder schneidet seine Seite. Schriftlich vereinbaren, fertig.

2. Wenn sie keine Zeit haben, Entwurf in den Briefkasten werfen.

Wenn sie nicht reagieren, kann man sich seinen Teil denken und es wird "lustig" werden. Gehen wir mal vom Besten aus.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: NeuerJunge, henpara, FrankenDoM und 2 andere
Zurück
Oben