Einhörnchen schrieb:Davon nicht berührt sind dein Recht auf mangelfreie Ware (das dürfte bei den von dir genannten Kratzern nicht mehr der Fall sein -> Recht auf Nachbesserung) und auch nicht dein Recht deinerseits zu widerrufen.
Das Problem bei solchen Fällen ist, wie willst du nachweisen, dass die feinen Kratzer bereits bei dem ausgelieferten Gerät vorhanden waren? Was gilt gesetzlich als Gebrauchsspuren? Willst du wegen einem Smartphone vor Gericht ziehen?
Wie bereits erwähnt, setz dich mit dem Händler in Verbindung, mach ein Foto von dem Kratzer und frag ob er dir einen Preisnachlass auf die Ware geben kann. Das wäre der einfachste Weg.
Das ganze hat auch nichts mit schlechten Händlern zu tun. Selbst Amazon verschickt manchmal bereits ausgepackte Ware. Das ist auch nicht weiter schlimm, wenn sie nicht beschädigt oder unvollständig ausgeliefert wird. Selbst Neuware kann auch schon mal leicht beschädigt oder mit Kratzern beim Kunden ankommen, auch hier hilft eine kurze Nachfrage beim Händler.
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