den[N]is schrieb:
Und warum besteht Möglichkeit 3 nicht.
Hatte ich doch geschrieben, es ist den Firmen nicht zuzumuten dies zu tun. Eine "Warnung vor der Warnung" ist im Gesetz nicht vorgesehen.
Nimm alleine mal BMG Deutschland. Die haben die Rechte an zig tausenden von Titeln. Wie du eine Suchmaschine bedienst weisst du auch, dann lass dir mal alle Verzeichnisse auflisten, in denen MP3 Dateien liegen. Da kannst du jeden Tag zwei Leute mit beschäftigen, um Mails rauszujagen und die Leute zu bitten,(!) sich an das Gesetz zu halten.
BananenBrot schrieb:
Also direkt bei der ersten Abmahnung kann man dem Abgamahnten die Anwahltskosten in Rechung stellen. Da das in keinen anderen Land so ist, wird auch selten einer abgemahnt, weil man da eh nix von hat.
Genau, dort wirst du gleich vor den Kadi gezogen und musst die volle Zeche zahlen.
Leute wacht auf, eine Unterlassungserklärung ist etwas Positives. Einzig die Gründe warum abgemahnt werden kann sind etwas suspekt. Die Firmen haben das Recht, bei Verstössen gegen geltendes Recht sofort einen Anwalt damit zu beauftragen, euch vor den Richter zu zerren. Und da kommen weit höhere Kosten auf euch zu.
PS: Wobei ich mich jetzt nicht in eine Ecke gedrängt sehen möchte, in der ich nicht stehe. Nur mal zur Verständigung, ich bin auch gegen diesen ganzen Abmahnwahn der im Moment läuft. Aber nur weil man mit einem Messer jemanden verletzen kann, ist das Messer doch nicht Schuld. Die Unterlassungserklärung ist ein Werkzeug für Anwälte. Man kann damit, wie mit jedem Werkzeug, Gutes oder Schlechtes tun.