rubberduck
Lt. Junior Grade
- Registriert
- März 2004
- Beiträge
- 284
Hallo,
Bedauerlicherweise gibt es für Internet und deren Inhalte noch kein umfassend gültiges Gesetzbuch, so wie es z. Bsp. im Journalismus Verwendung findet, Anwendung. Im allg. Betrifft die kopiergeschützte Inhalte, die mitunter als solche nicht eindeutig Gekennzeichnet sind, aber vor Gericht als solche dargestellt werden können. Dies ist in jedem Falle eine Sache der Auslegung des Anklägers. Zur Zeit findet direkt eine Klagewelle statt, welche die lückenhafte Gesetzesgrundlage ausnutzt. Wenn es einen "Erwischen" sollte, dann sollte er unverzüglich einen Anwalt hinzuziehen, es sei den, die Anklagepunkte entsprechen der Wahrheit. Aber selbst dann ist eine Hinzuziehung eines Rechstsprechers von Vorteil, da er u. Umständen die Strafhöhe beeinflussen kann.
Bedauerlicherweise gibt es für Internet und deren Inhalte noch kein umfassend gültiges Gesetzbuch, so wie es z. Bsp. im Journalismus Verwendung findet, Anwendung. Im allg. Betrifft die kopiergeschützte Inhalte, die mitunter als solche nicht eindeutig Gekennzeichnet sind, aber vor Gericht als solche dargestellt werden können. Dies ist in jedem Falle eine Sache der Auslegung des Anklägers. Zur Zeit findet direkt eine Klagewelle statt, welche die lückenhafte Gesetzesgrundlage ausnutzt. Wenn es einen "Erwischen" sollte, dann sollte er unverzüglich einen Anwalt hinzuziehen, es sei den, die Anklagepunkte entsprechen der Wahrheit. Aber selbst dann ist eine Hinzuziehung eines Rechstsprechers von Vorteil, da er u. Umständen die Strafhöhe beeinflussen kann.