Neukunden Gutschein eingelöst. Storno & keine rücküberweisung des vollen Kaufpreises

Ich zitier mich an dieser stelle einfach mal selber:

florian. schrieb:
Klar, du kannst jetzt auch mit Gesetzestexten um dich werfen, sodass der Shop auf Stur schaltet.

Hätte man denen einfach eine Perso Kopie geschickt, in welcher alles, außer Bild und Name geschwärzt ist, dann wäre man jetzt um 32€ reicher und könnte dort weiterhin bestellen.
Aber man kann natürlich auch Datenschutz und Anwalt schreien, und dann eben um 32€ ärmer sein.


Ich finde es durchaus berechtigt, dass ein Shop nachhakt, wenn 8 Kundenkonten die Identische Lieferadresse besitzen.



Tomislav2007 schrieb:
Wenn du da jetzt alleine gegen angehst, gibst du damit nicht indirekt der Firma Recht das es eine einzelne Bestellung war und das die Neukundenrabatte nicht berechtigt waren ?

Du hast nen Logik Fehler (Das ich das noch erleben darf :p)
es geht zwar um 8 Kundenkonten, aber die 32€ wurden nur Ihr abgezogen.
Damit hat sie einen Schaden von 32€
 
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Hallo
florian. schrieb:
Du hast nen Logik Fehler (Das ich das noch erleben darf :p)
es geht zwar um 8 Kundenkonten, aber die 32€ wurden nur Ihr abgezogen.
Damit hat sie einen Schaden von 32€
Nein ich habe keinen Logik Fehler.
Es sind zwar in der Realität 8 Kundendaten aber da das noch nicht bewiesen wurde, geht die Firma weiterhin davon aus das es nur eine Bestellung einer Person ist und das die 8 Kunden nur eine Ausrede bzw. Scheinkunden sind um den Rabatt abzugreifen. Wenn jetzt die/der TE die 32€ Schaden alleine übernimmt, dann bestätigt die/der TE das es nur eine Bestellung einer Person war.

Grüße Tomi
 
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Sie hat einen Schaden von 32€
was die Firma denkt, ändert daran doch nichts.
 
Hallo
florian. schrieb:
Sie hat einen Schaden von 32€
Das ist richtig aber sie müsste den Schaden an die anderen die den Rabatt bekommen haben weiter geben, bzw. müssten jetzt bei der Firma 8 E-Mails eintreffen mit der Frage "Wieso wurde unser Rabatt der Person x abgezogen ?"

florian. schrieb:
was die Firma denkt, ändert daran doch nichts.
Das ist richtig, vor allem solange man nur sinnlos droht und der Firma nicht vernünftig klar macht das es tatsächlich Bestellungen von verschiedenen Personen/Haushalten waren.
Ich bin der Meinung die Firma hat richtig gehandelt, der Kunde hat sinnlos mit der Brechstange gedroht und wollte/konnte nicht nachweisen das es sich um getrennte Bestellungen von verschiedenen Personen gehandelt hat.
Ich bin immer wieder erstaunt das Menschen nicht mehr in der Lage sind ein Problemchen mittels vernünftiger Kommunikation zu lösen und direkt die Brechstange raus holen.

Grüße Tomi
 
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Tomislav2007 schrieb:
Jetzt mal ernsthaft, eine Rechtsschutzversicherung beschäftigt sich mit einem Fall bei dem es um 234€ - 202€ = 32€ geht ?
Das ist der Sinn einer Rechtsschutzversicherung. Man braucht sich ob der Höhe des Streitwerts nicht darum sorgen, dass man sein Recht durchsetzen kann, sondern es zählt dann einzig und allein ob man vor Gericht Recht bekommen würde.

Tomislav2007 schrieb:
Soweit ich weiß sind Sammelklagen in Deutschland immer noch nicht zulässig.
Um eine Sammelklage geht es auch nicht. Eine Person hat einen Kaufvertrag abgeschlossen und 234€ überwiesen. Der Händler hat nicht geliefert und nur 202€ zurücküberwiesen. Das ist eine Angelegenheit nur zwischen diesen beiden.
 
Hallo
chithanh schrieb:
Eine Person hat einen Kaufvertrag abgeschlossen und 234€ überwiesen. Der Händler hat nicht geliefert und nur 202€ zurücküberwiesen. Das ist eine Angelegenheit nur zwischen diesen beiden.
Angeblich haben 8 Parteien Kaufverträge abgeschlossen, da aber nicht nachgewiesen wurde das es sich um 8 Parteien handelt wurde dem/der TE der Rabatt der anderen Parteien abgezogen.
Der Händler hat so wie ich das verstanden habe nur nicht die Bestellung des/der TE ausgeliefert und das ist der/die TE selber schuld, anstatt mit der unüberlegten Brechstange zu drohen hätte der/die TE entweder nachweisen sollen das es sich um mehrere Parteien handelt (geschwärzte Ausweise, E-Mail Adressen Verifizierung, Kontodaten, etc.) oder anbieten sollen den Rabatt nachzuzahlen.
Damit hat der/die TE dem Händler indirekt Recht gegeben das es sich tatsächlich um die Bestellung einer Partei handelt.
Evtl. hat der/die TE noch den Fehler gemacht alles zusammen von einem Konto zu bezahlen, ansonsten hätte man die 8 verschiedenen Kontodaten als Nachweis dafür das es sich um 8 Parteien handelt.
Das ein Händler bei 8 Bestellungen, die an die gleiche Empfängeradresse gehen, von Rabatt Betrug ausgeht ist doch logisch.

Grüße Tomi
 
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Die Situation ist sehr ärgerlich. Wenn man sich aber mal in den Händler hineinversetzt, dann ist der Fall in meinen Augen nicht gerade eindeutig.

Es haben acht verschiedene Accounts an ein und dieselbe Adresse bestellt. Was soll der Händler denn da denken? Wenn ich mich nicht täusche müssen, um nicht gegen die AGB der Packstation zu verstoßen, die Pakete alle von derselben Person abgeholt worden sein.
Da ist der Schluss, dass es sich um Betrug handelt in meine Augen absolut nachvollziehbar. Der Händler hat etwas merkwürdig reagiert, aber eure Reaktion hat auch nicht gerade dazu beigetragen den Sachverhalt zu klären, sondern den Verdacht erhärtet.
 
Der Händler hat einen Verdacht, der aber unbegründet ist, und zieht seinem Kunden belastet das Kundenkonto deshalb mit 32 Euro. Ist schon eine extrem Kundenfeindliche Haltung und eine ausgesprochene Umsatzbremse ! Eine einfach Mitteilung des Händlers, dass er den Verdacht habe, dass das Kundenkonto mißbraucht worden sei und um einen Nachweis des korrekten Gebrauchs zu bitten, bevor er brachiale Massnahmen seinerseits ergreift, hätte es auch getan.

Dennoch, eine rechtliche Auseinandersetzung lohn nicht, selbst wenn der Rechtsschutz alles trägt ! Kostet unnötig Nerven und Zeit und was sonst noch alles für einen minimalen Erfolg !

Vorschlag: Dem Händler die Festnetztelefonnummern (so vorhanden) der einzelnen Kunden, die bestellt hatten, durchzugeben, und ihn aufzufordern, er möge dort anrufen und sich die Bestellungen bestätigen lassen; ggfls. ist er vielleicht auch schon zufrieden, wenn er die Adressen der Betreffenden im Telefonbuch findet.

Diesen kleinen Aufwand würde ich nochmal investieren; wenn das nicht hilft, die Sache möglichst vergessen !
 
Hallo
de la Cruz schrieb:
Eine einfach Mitteilung des Händlers, dass er den Verdacht habe, dass das Kundenkonto mißbraucht worden sei und um einen Nachweis des korrekten Gebrauchs zu bitten, bevor er brachiale Massnahmen seinerseits ergreift, hätte es auch getan.
Diese Mitteilung...

Willmar schrieb:
Sie fordern zur Überprüfung und Sicherstellung , dass es sich um echte legitime Person bei den früheren Bestellungen handele von allen Käufern also meiner Oma, Tante sowie von mir, eine Personalausweis-kopie.
Der Grund ist, dass alle Bestellungen an die selbe Lieferadresse geliefert worden sind. Bestehe der Verdacht, dass WIR uns mehrere Konten angelegt haben sollen!
...hat der Händler doch gemacht, der /die TE möchte aber zurecht keine Ausweiskopien verschicken.

de la Cruz schrieb:
Vorschlag: Dem Händler die Festnetztelefonnummern (so vorhanden) der einzelnen Kunden, die bestellt hatten, durchzugeben, und ihn aufzufordern, er möge dort anrufen und sich die Bestellungen bestätigen lassen; ggfls. ist er vielleicht auch schon zufrieden, wenn er die Adressen der Betreffenden im Telefonbuch findet.
Diesen Vorschlag mit den Festnetztelefonnummern oder teilweise geschwärzte Ausweise, E-Mail Adressen Verifizierung, Kontodaten, etc. hätte der/die TE machen sollen...

Willmar schrieb:
Erst nachdem mein Mann, denen Die genaue Gesetzeslage per Mail mitgeteilt hat und dass die anderen beteiligten Ihren Personalausweis kopieren möchten bzw. das eigentlich verboten ist.
...bevor er/sie die Brechstange rausholt. Klar der Händler hat nicht toll reagiert aber was soll er machen wenn der Verdacht nicht aus dem Weg geräumt wird ?

Grüße Tomi
 
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Tomislav2007 schrieb:
Klar der Händler hat nicht toll reagiert aber was soll er machen wenn der Verdacht nicht aus dem Weg geräumt wird ?
Grüße Tomi

Ganz einfach, er hätte die Sache einfach vergessen können und einen bisher schon guten Kunden auch weiterhin beleifern können. Seinem guten Kunden hätte er zubilligen können, dass er korrekt gehandelt hatte - in dubio pro reo et pro emptore - und nicht seinen König Kunden nur aufgrund eines bloßen Verdachtes derart zu behandeln ! Wahrscheinlich hätte er dann schon alleine mit dem neuerlichen Umsatz, den er nun nicht ausgeführt hat, die läppischen 32 Euro wieder gehabt.

Nochmal: Der Händler hatte keinen Beweis vorliegen, dass sein KLunde falsche Angaben gemacht hat und selbst wenn, hätte er ihm keinen wirklichen Schaden zugefügt !

Da spielt man sich nicht als eine derartige Kundenbremse auf, wo andere Händler händeringend heutzutage wahre Kopfstände machen müssen, um immer wieder neue Kunden zu gewinnen !
 
dass das vorgehen nicht Kundenfreundlich war, ist logisch.
aber das vorgehen der Kunden war auch nicht Händler freundlich.

aber hier im Forum schreien eben alle gleich nach nem Anwalt.
 
florian. schrieb:
aber hier im Forum schreien eben alle gleich nach nem Anwalt.

Ja, weil sie keine Erfahrung und keine Ahnung haben und immer noch daran glauben, vor Gericht könnte man einfach so sein Recht bekommen, ohne zu wissen, dass sich der Rechtsweg nur dann lohnt, wenn es um wirklich etwas geht; also von ein paar tausend Euro Streitwert aufwärts und so !
 
Hallo
de la Cruz schrieb:
seinen König Kunden
Was soll der Kunde ist König denn bedeuten ? Das der Kunde machen kann was er will und das der Händler dem Kunden in den Hintern kriechen muss ?
Ich kann dieses permanente Kunde ist König nicht mehr hören, der Kunde ist König gerne aber dann soll sich der Kunde auch wie ein König benehmen.

florian. schrieb:
aber das vorgehen der Kunden war auch nicht Händler freundlich.
Genau so sieht es aus, auf solche Kunden die nicht nachweisen wollen oder können das es sich bei einer Empfängeradresse um 8 getrennte Bestellungen handelt kann man verzichten.

florian. schrieb:
aber hier im Forum schreien eben alle gleich nach nem Anwalt.
Vor allem würde ich wegen 32€ niemals meine Rechtsschutzversicherung beauftragen, das kann böse nach hinten losgehen. Je nachdem wie oft die Rechtsschutzversicherung schon beansprucht wurde, manchmal reicht auch ein Fall, kann die Rechtsschutzversicherung den Versicherten danach raus werfen und dann hat man keine Rechtsschutzversicherung bei einem evtl. kommenden wirklich wichtigen/teuren Fall.

Grüße Tomi
 
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Tomislav2007 schrieb:
Was soll der Kunde ist König denn bedeuten ? Das der Kunde machen kann was er will und das der Händler dem Kunden in den Hintern kriechen muss ? Ich kann dieses permanente Kunde ist König nicht mehr hören, der Kunde ist König gerne aber dann soll sich der Kunde auch wie ein König benehmen.

Nein, natürlich soll der Händler dem Kunden nicht in den Allerwertesten kriechen ! Ich hatte ja aber auch erwähnt: "in dubio pro reo" !

Und falls Du das nicht verstanden hast, es handelt sich dabei um die Unschuldsvermutung, die schon den alten Römern heilig war, die unantastbarer Bestandteil der Deutschen Rechtsprechnung ist, und nicht allein deren, sondern praktisch weltweit in allen demokratischen Staaten oberstes Rechtsprinzip darstellt !

In sofern "kriecht der Händler dem Kunden nicht in den Hintern", solange nicht einmal bewiesen ist und auch der Händler für sich selbst diesen Beweis nicht erbracht hat, dass der Kunde fraudulent gehandelt hätte ! Hat er ja nach Angaben den TE offensichtlich auch nicht.

In sofern sollte ein Händler sich schon zurückhalten und die Rechte des Kunden achten - nix anderes ist gemeint mit "Der Kunde ist König" - und ihn nicht verurteilen, bevor seine Schuld bewiesen ist; und das noch dazu, wenn es wie vorliegend um einen langjährigen Kunden mit bislang größeren Umsätzen geht, der zumindest aus Sicht des Händlers möglicherweise und tatsächlich sogar acht Neukunden vermittelt hat !

Sollte der Händler den Beweis in Händen halten, dass der Kunde hier unredlich gehandelt hätte, dann wären ja sein Maßnahmen wenigstens verständlich, wenngleich er dennoch hier nicht willkürlich handeln dürfte; und selbst dann gälte im Zweifelsfalle ein weiterer eherner Grundsatz unseres Rechtwesens: "Schuld muss bewiesen werden" und keinesfalls muss der Beschuldigte seine Unschuld beweisen. Der Händler müsste ggfls. selbst nachforschen, ob es die Neukunden gibt oder nicht.
 
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Tomislav2007 schrieb:
Angeblich haben 8 Parteien Kaufverträge abgeschlossen, da aber nicht nachgewiesen wurde das es sich um 8 Parteien handelt wurde dem/der TE der Rabatt der anderen Parteien abgezogen.
Neue Bestellung = neuer Kaufvertrag. Wenn der Händler die bisherigen Kaufverträge anfechten möchte, kann er das tun. Aber Gegenrechnen von Forderungen aus anderen Kaufverträgen (außer sie sind unbestritten) geht nicht.

Tomislav2007 schrieb:
und das ist der/die TE selber schuld
Nein, die TE hat sich, soweit ihre Aussagen der Wahrheit entsprechen, vollkommen korrekt verhalten. 8 verschiedene Personen sind nunmal 8 Neukunden.
Ein Kopieren der Personalausweise und Übermitteln an den Anbieter ist unzulässig und wurde zu Recht abgelehnt.

Tomislav2007 schrieb:
Das ein Händler bei 8 Bestellungen, die an die gleiche Empfängeradresse gehen, von Rabatt Betrug ausgeht ist doch logisch.
Der Händler ist nicht verpflichtet, diese Bestellungen anzunehmen. Tut er es doch, darf er nicht einfach das Geld einbehalten und die Leistung verweigern.

Und es gibt durchaus legale Wege, eine Lieferung nur an echte Personen zu garantieren. PostIdent etwa, oder Einschreiben mit Zusatzleistung "eigenhändig".
 
Was sagen eigentlich die Gutscheinbedingungen? Vielleicht ist der "Neukundengutschein" ja nur einmal pro Haushalt einsetzbar.
 
Kurz und ohne juristisch in die Tiefe zu gehen:

Der Händler hat in unserem Fall den Verdacht, der TE habe sich Rabattvergünstigungen durch Vorspiegelung falscher Tatsachen, sprich durch arglistige Täuschung, erschlichen. Aus Sicht des Händler sprechen einige Fakten für diese Vermutung, so z.B. die Lieferung aller benannten Neukundenbestellungen an dieselbe Adresse.

Unabhängig von im Raum stehenden 8 diskreten Kaufverträgen dieser zweifelhaften Neukunden errechnet sich der Händler einen Anspruch gegen den TE als angenommenen Initiator der Neukundenbestellungen. Diesen Anspruch rechnet er nun mit einem Guthaben des TEs auf dessen Kundenkonto auf.

Das Prozedere des Aufrechnens selbst ist im Prinzip durchaus legitim und üblich. Es bleibt lediglich festzustellen, ob es sich tatsächlich um 8 verschiedene Neukunden handelte, oder ob der Händler zu Recht eine arglistige Täuschung annahm.

Kann der TE durch Beibringen der gewünschten Belege die Vermutung des Händlers entkräften, steht dem TE sowohl die Auszahlung des einbehalteten Rabattes als auch eine Entschädigung für einen eventuell entstandenen Schaden zu (z.B. Zinsen, usw.). Kann er dies allerdings nicht bzw. bestätigt sich der Verdacht des Händlers, hat der Händler nicht nur korrekt gehandelt, es käme auch eine strafrechtliche Komponente hinzu.
 
Nein, Supermoto, ganz so ist es im vorliegenden Fall nicht ! Wenn der TE, obwohl bereits Kunde, auf seinen Namen und seine Lieferanschrift noch mal bestellt und nochmal den Neukundenrabatt beantragt, dann ist es an dem Händler, den Rabatt erneut zu gewähren oder zu verweigern; der TE hat ja keine falschen Angaben gemacht, sondern nur etwas verlangt, was ihm der Händler aber verständlicherweise nicht zubilligen möchte, und der TE hat auch keine falschen Angaben gemacht und damit weder etwas erschlichen noch arglistig getäuscht; wenn der Händler den Rabatt ein zweites Mal gewährt, weil er die Angaben des TE nicht sorgfältig geprüft hat, bliebe das dann alleine sein Problem; er könnte den Rabatt dann sogar wahrscheunlicherweise nicht einmal mehr zurückfordern oder rechtmässig später verrechnen.

Ander verhielte es sich, wenn der TE auf andere Namen unter seiner Adresse weitere Neukundenbestellungen tätigen würde; dann handelte es sich auch nicht um arglistige Täuschung oder lediglich eine Erschelichung eines Rabattes, das wäre dann offener Betrug bzw. Bertrugsversuch, weil der ja unrechtmässig auf den Namen Dritter Bestellungen veranlassen würde.

Wenn diese aber legitimiert sind, wären dies Bestellungen eben aber auch weder Betrug noch Erschleichung noch Täuschung, sondern legale Neukundenbestellungen.
 
Wir können hier gar nicht beurteilen, ob der TE richtige oder falsche Angaben gemacht hat. Zumindest ist die Erklärung, dass 8 unterschiedliche Neukunden und Vertragspartner dieselbe Packstation genutzt haben, nicht besonders plausibel. Ich persönlich glaube daran ebenfalls nicht.

Den Begriff Betrug wollte ich in diesem Zusammenhang nicht gebrauchen, der Streitwert ist mit 32,- € dafür einfach zu gering. Es müsste ja in jedem Einzelfall mit einem jeweiligen Streitwert von 4,- € geprüft werden, ob es sich um eine Bestellung des TEs gehandelt hat.

Wenn wir aus der Sicht des Händlers den Fall annehmen, dass der TE den Rabatt durch falsche Angaben bzw. durch missbräuchliche Nutzung von Adressen Dritter (egal ob verwandt oder fremd) erschlichen hat, kann der Händler sogar sämtliche betroffenen Kaufverträge wegen Irrtums anfechten, die entsprechenden Leistungen sind beiderseitig zurück zu gewähren. Für den TE wäre das der Worst Case, eine Verrechnung in Höhe der gewährten Rabatte ist da die wesentlich mildere Alternative.

Also noch einmal. Kann der TE nicht hinreichend darlegen, dass die betroffenen Kaufverträge tatsächlich von den angegeben Personen abgeschlossen wurden, kann man von der Sichtweise des Händlers ausgehen. Darüber hinaus stünde nicht nur arglistige Täuschung mit weiteren zivilrechtlichen Ansprüchen des Händlers im Raum, die unautorisierte Nutzung fremder Personalien ist ebenfalls strafbewehrt.
 
Die Zahlung wurde ja einzeln getätigt, der Versand erfolgte lediglich an die ein und die selbe Lieferanschrift.
Die Zahlung unserer Großeltern habe Ich einmal! übernommen und von meinem Konto überwiesen.
Als Jahrelange Kundin dort, kann ich das nicht nachvollziehen.
Deswegen das Argument von meinem Mann mit dem Ausweiskopien, das fand er seltsam.

Wir haben aber Recht bekommen so laut Anwalt zurzeit wird noch über den vollen Betrag verhandelt den sie 2 Wochen lang eingezogen haben. Da waren wir gezwungen wo anders zu bestellen und hatten dann die ersten 2/1 Wochen einen Minus auf dem Konto.
 
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