Nicht bestellte/bezahlte Ware behalten?!

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BlackScreenHDx

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Hallo Community,
hätte mal eine kurze aber wichtige Frage (Antwort mit Quelle bzg. Rechtsweg optional)

Ich habe heute einen be quiet! Dark Rock TF von Alternate.de bekommen.
Ich habe die Ware nicht bestellt und somit nicht bezahlt.
Mir wurde gestern per email von der DHL gesagt dass das Paket unterwegs sei.
Das Paket beinhaltet nur die Ware, und eine Rechnung, auf der der Dark Rock TF ohne Preis (!) aufgelistet ist.
Das Paket und die Rechnung ist ganz klar an mich gerichtet.
Was mich verwundert, dass eben nicht mal ein preis angegeben ist, auch keine Bankverbindung etc.

Nun die eigentliche (kurze) Frage:
Darf ich das Paket behalten? Es ist eindeutig an mich gerichtet.

Eine Antwort mit einer Quelle des Rechtsweges wäre super!


MfG
 
@Fried_Knight
Eben nicht! Er muss ungefragt zugesandte Ware zwar nicht zurückschicken, sondern den Versender lediglich auffordern die Ware abholen zu lassen, er darf sie aber nicht behalten oder in Gebrauch nehmen.
 
Steht dort anders:

Der Verbraucher wird zwar nicht Eigentümer, kann jedoch nach herrschender Meinung die Sachen beliebig gebrauchen, verbrauchen oder entsorgen, es trifft ihn auch keine Aufbewahrungspflicht. Auch bei vorsätzlicher Zerstörung der Sache ist der Empfänger nicht strafbar (strittig). Obwohl der Unternehmer rechtlich gesehen Eigentümer der zugesendeten Ware bleibt, ist ein Herausgabeanspruch des Unternehmers gegen den Verbraucher von Gesetzes wegen ausgeschlossen. Veräußert der Empfänger die Waren aber an einen Dritten, der von den Umständen Kenntnis hat, wird dieser hingegen herausgabepflichtig (§ 932 Abs. 2 BGB, § 985 BGB).

Einfach behalten und Spaß haben.

Edit: und melden muss er sich auch nicht:

Umgekehrt entstehen gegenüber dem Unternehmer für den Verbraucher keinerlei Verpflichtungen; insbesondere unterliegt er keiner Rücksendungspflicht. Er muss auch nicht auf die Lieferung reagieren, sondern er kann schweigen.
 
Zuletzt bearbeitet:
In § 241a Abs. 2 und 3 BGB sind zwei wesentliche Ausnahmen geregelt. Dabei enthält Abs. 2 zwei Alternativen. Hat der Verbraucher Kenntnis (oder fahrlässig Unkenntnis) davon, dass die Warensendung an ihn irrtümlich erfolgte, sei es durch die irrige Annahme einer Bestellung seitens des Unternehmens oder durch irrtümlichen Zugang bei ihm als Empfänger, so gilt die Hauptvorschrift in § 241a Abs. 1 BGB nicht. Das kann der Fall sein bei Namensgleichheit des Empfängers etwa an derselben Wohnanschrift oder in der näheren Nachbarschaft.

Und wenn die Ausnahme zutrifft und dein verlinkter § 241 nicht greift haftest du Fried_Knight für deine qualifizierte Rechtsberatung?

Handel einfach mit gesunden Menschenverstand und ruf an beim Händler. Erspart dir eine Menge Ärger und Stress wenn der Händler seine Ware doch mal abholen lassen möchte.
 
So ein Unfug. Eine "Menge ärger". Morgen steht das SEK vor seiner Tür. :rolleyes:
Behalten, benutzen, abwarten. Wenn sich wer meldet, kann man drüber nachdenken, wie weit man gehen möchte. Ins Kleidchen muss er sich aber nicht machen.
Die beiden Ausnahmen kann man ja Problemlos ausschließen. Welcher Name steht auf dem Paket? Liegt eine Rechnung oder ähnlich bei? Nö? Wunderbar.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nur nochmal die Fakten von mir aus:

- Nicht bestellte/bezahlte Ware erhalten!
- Versandadresse: Meine Adresse und mein Name ist auf dem Paket
- Rechnung: Rechnung liegt bei mit meinem Namen darauf!

Die Meinungen sind da echt geteilt oder gibt es einen eindeutigen Rechtsweg?

MfG
und Vielen Dank!
 
Es geht hier um einen Warenwert von 84 Euro. Der TE kann sich jetzt überlegen ob er es behält und sich mit dem Gedanken abfindet sich später mit dem Händler zu streiten und seine Freizeit damit zu vergeuden um einen CPU Kühler zu behalten. Inkassobüros und weitere Schritte können sehr nervig und Zeitraubend sein.

Oder er ruft jetzt einmalig beim Händler an und investiert max. 5 Minuten seiner Freizeit und hat am Ende ein reines Gewissen.

Hat der Verbraucher Kenntnis (oder fahrlässig Unkenntnis) davon, dass die Warensendung an ihn irrtümlich erfolgte, sei es durch die irrige Annahme einer Bestellung seitens des Unternehmens oder durch irrtümlichen Zugang bei ihm als Empfänger, so gilt die Hauptvorschrift in § 241a Abs. 1 BGB nicht.

Wenn ich einen CPU-Kühler mit Rechnung ohne weitere Mitteilung zu gesendet bekomme dann geh ich von einer irrtümlichen Sendung aus, da ich es nicht bestellt habe.

Und am Ende klärt es ein Gericht, obwohl 1 Anruf die ganze Sache geklärt hätte.
 
Wenn du ganz sicher gehen willst, frag einen Anwalt. Kostenlose Rechtsberatung bietet auch manchmal die Gemeinde im Rathaus an (ja, auch für so was).
Wenn die Rechnung ohne Zahlungsaufforderung ist (wovon man wohl ausgehen kann, wenn dort als Betrag 0 oder ähnlich angegeben ist) und an dich afdressiert wurde, gibt es doch gar nichts zu erklären.

@ über mir: Was du für einen Schmarrn erzählst. Ja, es werden am besten gleich noch Russen Inkasso e.V. vor seiner Tür stehen und er wird Stunden, Tage, Nächte Briefe schreiben. Das wird ihm keine Ruhe lassen.
Immer diese Angst vor irgendwelchen Obrigkeiten, die ja sonstwas mit einem anstellen. Du bist noch recht jung und unerfahren, hm?
Im schlimmsten Fall, so sie irgendwas glaubhaft machen können und wollen bzw. sich wegen den besagten paar Euro in Bewegung setzen und es nicht gleich ausbuchen, wird er, wenn überhaupt, die Wertminderung zahlen müssen (10-20€?!).
Keiner bricht ihm die Nase, er bekommt keine Einträge in seinem Strafregister und er wird auch nicht exkommuniziert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du überspitzt einfach meine Argumente, ziehst diese ins lächerliche und das ist natürlich sehr erwachsen.

Um es kurz zu machen: Meiner Meinung nach ist der Warenwert um den es geht (84 Euro) den abzusehende Aufwand nicht wert.
 
Du überspitzt die Sache, indem du ihn vor Dingen warnst, die nie im Leben eintreffen. Wenn dann kommt ein netter Brief oder ähnlich mit dem Inhalt "Och, die Verpackerin Liselotte hat sich vertan... Bitte schicken Sie doch bitte das Produkt zurück. Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten! Rücksendemarke liegt bei".

Darauf kann er dann gucken, was er macht.
Wenn er keine Lust hat, sich da groß reinzuhängen, schickt er es zurück und schreibt nett dazu " Ja, hamse nicht gesehen. Ich war zu der Zeit eh grade dabei, meinen PC umzugestalten und da kam ihr Paket... Da dachte ich, ich hätte das wirklich schon bestellt. Ich hatte es in Benutzung, tut mir leid. Schöne Grüße!"
Und gegessen ist der Fall.
Zu 98% wird aber gar nichts kommen.

Was manche immer für Vorstellungen haben, was ihnen passieren könnte...
 
Also was ich jetzt so aus den Rechtsquellen heraus gelesen habe stimmt ja mit @Fried_Knight überein.
Wenn die Ware und die Rechnung (auf der keinen preis und keine Aufforderung) drauf steht an mich gerichtet ist,
dann scheint das ja wirklich eindeutig zu sein - anders wäre es, wenn auf der Rechnung ein anderer Name steht.

Ich will jetzt nicht egoistisch zu klingen, aber wer würde bitte nicht mit dem Gedanken spielen,
das Teil zu behalten wenn man es brauchen kann? (An alle, die meinen ich meine diesen Thread hier nur egoistisch)

Zu der Frage nach einem Gewinnspiel: Ja ich habe bei einem solchen teilgenommen,
allerdings nicht bei alternate.de. Schließt dies also aus!

LG und nochmal Danke an alle die geholfen haben :)
 
Zu der Frage nach einem Gewinnspiel: Ja ich habe bei einem solchen teilgenommen,
allerdings nicht bei alternate.de. Schließt dies also aus!
Wieso? Alternate kann ja Sponsor von einem Gewinnspiel von irgend jemand anderem sein.

Verbindliche Rechtsberatung wirst du übrigens hier auch nicht erhalten, es ist Laien auch gar nicht erlaubt, tatsächlich Rechtsberatung zu betreiben. Du hast hier einige Gesetzestexte verlinkt gekriegt, lesen und interpretieren musst du die selber.
Ich persönlich würde entweder einfach mal bei Alternate anrufen oder einfach gar nichts machen und das Paket irgendwo in die Ecke stellen.
 
Nachfragen und du hast eine definitive Antwort von Alternate.

Falls Alternate dann irgendwas von der fordert, kannst du hier gerne erneut um Rat suchen.
 
@simpsonsfan aber wenn es der Sponsor von einem Gewinnspiel wäre dann würde ich eine benachrichtigung erhalten.
Und nicht einfach nur ein paket das komplett an mich adressiert ist und sonst rein gar nix.
 
schließ ne Rechtsschutzversicherung für ca. 10 bis 15 euro/monat ab und dann kannste jeden Tag deren Anwälte "belästigen" bis sie dir ausserordentlich kündigen, dann musste nichtmal die Vertragslaufzeit absitzen
 
Ich habe mal Adobe Acrobat in der Vollversion von Amazon bekommen. War damals schon einige hundert Euro wert.
Hab bei Amazon angerufen und durfte mich dafür rund machen lassen, wieso ich es nicht einfach behalte, sondern zurücksenden möchte.

Verrückte Welt...
 
Das ist manchmal für die mehr Aufwand als umgekehrt. Besonders, wenn sie es womöglich einklagen sollen, etc.. Die haben auch mehr zu tun, als jedem kleinen Fehler hinterherzurennen und den Wutbürger zu machen.
Deswegen kann man davon ausgehen, dass die da gar nicht hinterher sind und einfach ausbuchen.
 
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