R9 290 Defekt, paar Fragen zur Garantie\Gewährleistung vorm einschicken.

My Name Nobody schrieb:

Du hast dir das Urteil durchgelesen? Dann hast du Schwierigkeiten beim Verstehen von Texten.
Erst ließ der Kläger sich auf ein Nachbesserungsversuch ein, da der Mangel, aber immer noch vorhanden war
und dies auch kein unerheblicher Mangel ist ( Ölverbrauch) wurde dem Kläger Recht gegeben.
Ein weiterer Reparaturversuch ist unzumutbar lt. dem Urteil

Ich sehe immer noch kein Urteil, dass du verlinkt hast, das sofort eine Ersatzlieferung,
als rechtens geurteilt hat.

Dieses Urteil ist viel interessanter:
http://www.autorechtaktuell.de/news/168-121

Da in diesem Zusammenhang gesagt wird, dass eine sofortige Ersatzlieferung von vornherein unzulässig ist, dies hat zu Folge, dass die Ware geprüft wird und der Mangel behoben, sollte also eine Reparatur durchgeführt werden und die Ware ist dann mangelfrei, wird KEIN RICHTER, dem Händler auffordern, dass er eine Ersatzlieferung tätigen soll.....
Ergänzung ()

My Name Nobody schrieb:
Sehr guter Tipp und damit man eine Woche vielleicht spart, verzichtet man auf Rechte aus der Sachmängelhaftung. Wenn das der angebotene Service einiger der stationären Händler ist, wundert mich das nicht mehr das die Kunden ins Internet abwandern um zumindest dann beim Kaufpreis dann einen Teil beim Kaufpreis zu sparen.

Das ist aber ein sehr guter Tipp von Methadron, wer sagt dass der Käufer, auf seine Rechte, aus der Sachmängelhaftung, verzichtet, wenn er sich an den Hersteller direkt wendet? Du? Eine Mail an den Händler, wo dies als Nachbesserungsversuch gelten soll, wenn der Mangel vom Hersteller bestätigt wird, reicht völlig aus. Sobald man dies schriftlich hat, darauf lässt sich in der Regel jeder Händler ein, hat man sich erstens Zeit gespart und zweitens nicht auf die Rechte aus der Sachmängelhaftung verzichtet
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@ methadron: Du könntest es versuchen, allerdings wäre meine Antwort. Der Händler muss dies so kalkulieren.

@Ribery88: Mir war klar das du das Urteil stumpf liest und mir widersprichst ohne den Tenor zu verstehen. Im übrigen dein Urteil bestätigt nur das der Händler den Mangel überprüfen darf, das wurde von mir hier nicht bestritten. Ich verzichte auf eine Grundsatzdiskussion mit dir hier. Es bleibt jedem seine eigene Meinung aus dem Theard zu bilden. Alles andere führt denkee ich nur zur Wiederholung. Ich gebe nur jedem nur den Tipp, nicht gleich sich mit der ersten Antwort des Verkäufers einverstanden zu erklären.
 
Nehmen wir einfach das Beispiel des TEs, der TE möchte einfach so schnell wie möglich eine neue Karte haben. Aus Erfahrung weiß ich, dass es über den Hersteller schneller geht, da der Händler in der Regel nichts anderes macht, als die Karte einzuschicken (natürlich kann man hier den Händler fragen, ob es möglich ist, direkt eine Neue mitzunehmen). Was bringen also deine tollen Tipps in diesem Fall, außer Diskussionen und verlorener Zeit.
Im übrigen interpretiere ich das von dir verlinkte Urteil genauso wie Ribery und bin der Meinung, dass es eben nicht allgemein gültig ist.
Wenn der Händler im übrigen die RMA komplett in den VK kalkulieren würde, hätten wir einen massiven Preisanstieg, den viele Händler (sowohl on- wie offline nicht kompensieren könnten), ob dass im Sinne des Verbrauchers wäre, wage ich zu bezweifeln, wenn es nur noch 3-4 große Händler gebe, die in der Lage sind solche Preise zu kompensieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn das was du sagst wahr wäre, würde ich mir ganz schnell über meine Wirtschaftlichkeit gedanken machen.
 
Als Außenstehender tust du so, als hättest du absolut Ahnung, wie teuer eine RMA für den Händler ist.

Nur ein Erfassen eines Auftrags kostet den Händler zwischen 10-20€


Also hör bitte auf über Wirtschaftlichkeit zu posten, es wirkt lächerlich...
 
Ach komm Ribery, die 10 - 20€ sind doch in den 3 - 5% Marge inkludiert :-) (ich hoffe die Ironie ist offensichtlich)
 
My Name Nobody schrieb:
Dein Beispiel ist ein Widerspruch in sich. Wie kann ein Mangel der vom Kunden verursacht ist, bereits vor dem Zeitpunkt der Übergabe bestanden haben?

Des Lesens bist Du aber mächtig, oder?
Bitte lies noch einmal genau, was ich in dem von Dir zitierten Abschnitt geschrieben habe.
Dort wist Du auf folgenden Abschnitt treffen:

Alle vom Käufer zu vertretenden Sachmängel (zB unsachgemäße Behandlung) sind NICHT durch das Sachmängelhaftungsrecht gedeckt. Sie lagen zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs nicht vor.

Also wo bitte ist der Widerspruch an sich?


kalle340 schrieb:
1. Ein Händler ist angehalten, die Prüfung selbst und zeitnah vorzunehmen, wenn dies den Umständen des Einzelfalles nach verhältnismäßig erscheint. Der TE beschreibt, dass die Karte unter Last einen Fehler vorweist, namentlich den Absturz des Computers. Um dies zu reproduzieren braucht es kein Labor, sondern lediglich einen PC, in welchen die Karte eingebaut und dann ausgelastet wird. WO genau der Fehler liegt ist im Gewährleistungsrecht irrelevant, es kommt lediglich darauf an, dass er vorliegt. Und in diesem Fall ist der Nachweis eines Fehlers wohl kaum ein Problem. Somit kann vom Händler erwartet werden, dass er die Prüfung selbst oder zumindest zeitnah durch dritte vornimmt, und nicht erst zecke Prüfung an den Hersteller sendet.

Das ist rechtlich und faktisch falsch.
Allein zur Beurteilung, wie hoch die Reparaturkosten sind, um dementsprechend eine Aussage zur Verweigerung der vom Käufer gewählten Art der Nacherfüllung gem § 439 III BGB treffen zu können, bedarf es mehr als den Einbau in ein anderes Testsystem. Denn damit ist nur belegbar, ob der vom Käufer gerügte Mangel vorliegt. Entscheidend ist aber ebenfalls, wie hoch die Kosten für die Reparatur angesetzt werden müssen. Insoweit besteht keine Prüfungsmöglichkeit des Händlers. Und daher ergibt sich ein Prüfungsrecht über externe Quellen, wie ich es oben bereits beschrieben habe: Der Händler darf sich sich zur Prüfung jedes geeigneten Dritten bedienen. Ganz gleich ob dies der Hersteller, eine externe zertifizierte Reparaturwerkstatt oder ein Gutachter ist.
Ganz zu schweigen von der Prüfung der Frage, ob der Mangel nicht vom Käufer verursacht worden sein könnte.

2. Vertreten müssen: Hier haben wir anscheinend aneinander vorbei geredet. Selbstverständlich muss kein Händler für Schäden haften, die der Kunde selbst verursacht hat. Das habe ich weder behauptet, noch irgendwie impliziert. Andererseits habe ich deinen Post so verstanden, dass du meintest, der Händler müsse eine "Schuld" an dem Fehler treffen, hier habe ich dich falsch verstanden. Ich bin schlichtweg vom vorliegenden Sachverhalt ausgegangen, in dem der Mangel ja problemlos bei Gefahrübergang vorgelegen hat.

In diesem Punkt sind wir nun einer Meinung. Keiner von uns beiden hat in diesem Punkt Unrecht gehabt.
Mir ging es, darauf weise ich, auch für unsere Mitleser, nochmals explizit hin, darum zu vermerken, dass einem Händler auch ein Prüfungsrecht dahingehend zusteht, ob der Mangel vom Käufer selbst verursacht worden sein könnte. Auch dies begründet das Recht des Händlers, die Ware zum Hersteller (oder anderen Quellen) einzuschicken.

Ich verzeihe Dir daher auch Deinen Hinweis, ich wäre in einer juristischen Prüfung mit meiner Argumentation durchgefallen. Diese Prüfungen habe ich bereits hinter mir. ;)

4. Letztlich sprechen die Umstände IN DIESEM FALL für einen direkten Austausch der Karte beim Händler, sobald dieser sich vergewissern konnte, dass der Kunde selbst den Defekt nicht verursacht hat. Und dazu bedarf es nicht erst der Einsendung zum Hersteller.

Die Umstände sprechen in diesem Fall dafür, dass (wie in fast allen gleichgelagerten Fällen) ein Einschicken zum Hersteller zum Recht des Händlers gehört.



My Name Nobody schrieb:
Er kann, wird aber nicht grundsätzlich gemacht. Wäre ja auch zu schön, könnte der Einzelhandel gleich die Gesetze diktieren.

Ja, natürlich... . :rolleyes:
Der Einzelhandel diktiert die Gesetze, wenn die gewöhnliche Abfolge von Reklamationen berücksichtigt wird. :rolleyes:
Aber natürlich wird dies mit gewissenhafter Würdigung der widerstreitenden Interessen von einem Richter getan. Er richtet sich danach, was zumutbar ist (für beide Seiten).
Du aber scheinst nur die Verbraucherseite im Auge zu haben.


Nur man sollte wissen, wie Kalle es bereits angedeutet hat, trifft die Unverhältnissmäßigkeit deutlich später ein als von einigen hier angenommen. Leider klagen noch diesbezüglich zu wenige. Die vorhandenen Urteile zeigen aber eine klare Richtung.

Na dann zeige mir mal bitte solche Urteile, die bewirken, dass eine Unverhältnismäßigkeit in doch so wenigen Fällen begründet vorliegt. Das von Dir oben verlinkte Urteil ist zumindest keines davon.
Ganz zu schweigen davon, dass das verlinkte Urteil massive Fehler enthält, spricht es eindeutig davon, dass eine Unverhältnismäßigkeit nicht bewiesen wurde, weil keine konkreten Zahlen vorgelegt wurden.


MfG,
Dominion.
 
My Name Nobody schrieb:
Zum Thema: Ich kann jedem Fragestellenden nur einen Tipp geben. Nicht blind hier sich auf die User zu verlassen. Mein Eindruck ist das unter den vielen Hobbyjuristen genauso viele Verkäufer hier sind, die ihre eigene Praxis als Gesetz ansehen, damit aber tatsächlich dem Fragestellenden das ein oder andere Recht stehlen. Das soll niemanden hier direkt ansprechen.

@ Ribery88 und Methadron: Beachtet bitte meinen ersten Post, hiernochmal ein Zitat davon.

Ribery88 schrieb:
Als Außenstehender tust du so, als hättest du absolut Ahnung, wie teuer eine RMA für den Händler ist. Nur ein Erfassen eines Auftrags kostet den Händler zwischen 10-20€
Also hör bitte auf über Wirtschaftlichkeit zu posten, es wirkt lächerlich...

Wenn wir die Wirtschaftlichkeit ignorieren würden und so täten das du Recht hast. Dann würde das bedeutet ein Kunde sollte niemals sein Anspruch der Sachmängelhaftung nutzen, weil das ja so teuer für den Händler ist. Das wäre damit deine Aussage. Also lieber Kunde bitte nur kaufen, bei Probleme nicht an uns wenden. Ich sags gerne nochmal, die Logik eines Verkäufers. Im übrigen als Außenstehender zu was? Du kennst mich persönlich?

@ Ribery88, Methadron und Dominion1: Ihr habt Recht. Der Kunde ist auf die Laune des Händlers angewiesen. Sämtliche Verbraucherzentralen die dem Kunden nahelegen zuerst die Gewährleistung in Anspruch zunehmen, haben unrecht. Die Praxis des Einzelhandels bestimmt das Verständnis für die Gesetze. Das Wahlrecht besteht nur auf dem Papier. Ich steig hier aus, jeder darf sich gerne seine eigene Meinung dazu bilden.
 
Langsam wird es echt albern. Dann erkläre uns doch mal bitte, warum ich nun unbedingt die Gewährleistung in Anspruch nehmen soll und nicht die Garantie. Ich hätte gerne den Grund gewusst, warum ich, wenn ich an einem schnellstmöglichen Austausch interessiert bin, erstmal zum Händler fahren soll, anstatt sie Karte direkt zum Händler zu schicken?
Es geht doch gar nicht darum, dem Händler Möglichkeiten zugeben sich vor der Gewährleistung zu drücken, sondern um schnelle Hilfe.
Das die Verbraucherzentrale natürlich empfiehlt, sich erstmal mit dem Händler zu streiten und dabei ihre Dienste in Anspruch zunehmen ist klar.
Lange Rede, kurzer Sinn: die Gründe, dass ich erstmal die Gewährleistung in Anspruch nehmen soll sind? (und bitte bleibe bei dem Beispiel, dass der Kunde schnellstmöglich eine neue Karte haben möchte, denn um den Fall geht es hier).
 
Wie so oft bei rechtlichen Fragen verliert man sich irgendwann in einem Grundsatzstreit der dem TE kein Stück weiter hilft. Ich verweise daher einfach auf dessen Aussage im hier vorliegenden Fall:
TrustN0_1 schrieb:
P.S Jetzt habt ihr mich aber noch mehr Verunsichert :evillol:
So, und jetzt überdenkt bitte jeder hier inwiefern er dem TE tatsächlich geholfen oder vllt zu dessen Verunsicherung beigetragen hat.
 
Es wurde hier sehr viel Schreibarbeit geleistet. Aber ich weiß immer noch nicht welcher Weg der bessere ist. Langsam komme ich zu dem Urteil das sich das auch nicht klar sagen lässt. Da gehen die Meinungen weit auseinander. Manches am Thema auch vorbei. Der Kernpunkt ist doch nur der, wie komme ich am schnellsten an eine neue Karte!

Habe den Händler mal gefragt wie viel Zeit das in Anspruch nehmen würde.

Sehr geehrter Herr …..,

vielen Dank für Ihre Nachricht. In der Regel 2-4 Wochen außer in Ausnahmefällen, könnte es bis zu 8 Wochen dauern.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


Werde die Karte diese Woche an ihn weitergeben, habe mich auf 4 Wochen jetzt eingestellt. Mit glück vlt. 2 Wochen. Ich lasse mich jetzt darauf ein das der Händler alles richten wird ;)


P.S Obwohl ich gerne paar € mehr bei Örtlichen Shops lasse. Dieser Fall hat mich gelehrt das eine Onlinebestellung mit dem 2 Wöchigen Rückgaberecht mir mehr Vorteil erbracht hätte. Einpacken--> Zurücksenden--> Gutschrift--> Neukaufen.
 
Und weil die Karte neu ist, sollte eine Neulieferung eben kein Problem sein. Solltest vielleicht mal vor Ort so argumentieren auch ggf. gegenüber dem Geschäftsführer.
 
My Name Nobody schrieb:
Und weil die Karte neu ist, sollte eine Neulieferung eben kein Problem sein. Solltest vielleicht mal vor Ort so argumentieren auch ggf. gegenüber dem Geschäftsführer.


und welchen Unterschied macht es jetzt, ob mir der Händler, oder der Hersteller eine neue Karte schickt? In 99% aller Fälle gibt es über den Hersteller innerhalb von 7 - 14 Tagen eine Austauschkarte. Mittlerweile verfestigt sich meine meinung, dass du nicht einmal gelesen hast, was andere geschrieben haben.

@TE: Nochmal, aus Erfahrung (ich arbeite in in der IT Distribution) kann ich dir sagen, dass du über den Hersteller (fast) immer schneller und einfacher ans Ziel kommst. Und auf dein Widerrufrecht zu pochen, wird bei einer eingebauten Karte schwierig bis unmöglich.
 
My Name Nobody schrieb:
Und weil die Karte neu ist, sollte eine Neulieferung eben kein Problem sein. Solltest vielleicht mal vor Ort so argumentieren auch ggf. gegenüber dem Geschäftsführer.

Da kommen wieder aber Kosten auf mich zu! Wie geschrieben ist die Karte aus der Nachbarstadt! Günstiger ist für mich das einsenden. Auto habe ich schon vor 2 Jahren abgeschafft. Bahnticket ~22€. DHL 6€.

Bin mir unschlüssig, PowerColor hat gestern angedeutet das die vlt. ein neues BIOS rausbringen. Wollte aber die Karte so einsenden das ich die vor Ostern wieder habe. Sind ja noch ~ 5 Wochen.

Hallo!

Wie schon mitgeteilt, wird an einem entsprechenden Update gearbeitet. Das Problem wurde bereits nach Asien gemeldet, aber leider liegt derzeit noch keine entsprechende Rückmeldung vor.

Wie lange der Austausch dauert, kommt auf den Händler an. Bitte fragen Sie dort nach, da wir dazu keine konkrete Aussage treffen können.

Viele Grüße
das PowerColor Team




UPDATE: Ich habe heute gute Nachrichten bekommen, mein Händler wird die Karte vor Ort bei sich testen, wenn der Fehler bei denen Reproduzierbar ist. Senden die mir eine neue PCS+ zu^^
 
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