News Router: Vodafone darf nicht Neupreis bei Nichtrückgabe verlangen

Julz2k schrieb:
Spar dir den Stress. @TheTrapper steht vermutlich auf der Payroll von Vodafone und ist hier stark im Vodafone ins rechte Licht rücken. Das was er behauptet ist immer ohne Belege, und wenn du mit Quellen ankommst antwortet er dazu nicht mehr. Dennoch kann man aus seinen Antworten ein paar nützliche Insights zu Vodafone-Interna ziehen. Sprich ich lese seine Antworten für meinen Fall ganz gern.
 
estros schrieb:
VF darf also jetzt nur noch Neugeräte als Austausch an die Kunden geben. Werden mit dem Urteil nun haufenweise gebrauchte Router zu Elektroschrott?

Das ist ein komisches Urteil, das im freien Handel so nicht existiert. Erstaunt mich.
Finde ich auch.
Wobei ich die Verbraucherzentralen schon länger sehr kritisch sehe.
Einige Sachen, die sie anstoßen etc sind wirklich notwendig, manche ok und manche bzw. viele völlig überzogen und neben der Sache.
Da denke ich mir immer, die machen irgendwas (auch groben Unfug) damit sie überhaupt eine Daseinsberechtigung haben und natürlich Geld bekommen.
 
TheTrapper schrieb:
Ihr schließt einen Vertrag ab, dort steht ganz klar was passiert wenn man die Mietware nicht zurück schickt und dann seit Ihr zu faul die Ware wie vereinbart zurück zu senden und wundert euch dann wenn Vodafone den vereinbarten Betrag verlangt?

Seltsame Menschen die hier im Forum unterwegs sind, haltet euch doch einfach an Verträge!
Das was da "ganz klar steht" ist eben rechtlich nicht zulässig. D.h. es darf da überhaupt nicht "ganz klar stehen".
Was verstehst du daran nicht?
 
xexex schrieb:
Der Schaden ist doch simpel, ist die Box nicht mehr funktionsfähig oder wird sie nicht zurückgeschickt, muss seitens Vodafone eine neue beschafft werden. Das ist transparent genug und da gibt es auch keine Auslegungssache, da diese Dinger wohl kaum zu reparieren sind.
Leider nein. Beim Schadenersatz muss der echte Schaden beziffert werden. Sprich mein Gerät muss auch wirklich fehlen um dieses z.B. zu einem anderen Kunden zu schicken (bei alten Modellen laufen eher mehr ins Lager rein als aus dem Lager raus). Und selbst wenn Mangel am alten Modell ist, dann kann auch nur der Einkaufspreis minus Instandsetzung angesetzt werden (nicht ein ehemaliger Straßenpreis). Somit muss Vodafone erstmal Farbe zum tatsächlichen Schaden bekennen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Sophisto
Dodo Bello schrieb:
Somit muss Vodafone erstmal Farbe zum tatsächlichen Schaden bekennen.
Vodafone wird es ganz simpel halten, de Betrag bleibt und es werden keine alten Geräte gelagert oder repariert werden. Für den Kunden ändert sich nichts, das Gericht kann Vodafone nicht verpflichten Geräte reparieren zu lassen, dafür ist der Wert eines Routers schlichtweg zu gering.

Als Ergebnis wird Vodafone und andere Provider die AGBs dann so anpassen, das als Schadensersatz nicht mehr der Neupreis des zur Verfügung gestellten Routers in Rechnung gestellt wird, sondern der aktuelle Neupreis eines baugleichen Geräts zum Schadenszeitpunkt. Super gemacht!
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: Prolokateur
@xexex Es ist grob wie bei der Betriebskostennachzahlung. Dort hast du das Recht einen Nachweis bzw. Einblick in die Kosten zu verlangen. Dies kann und wird auch ein Richter tun wenn es wie hier einen berechtigten Verdacht für systematisch falsches Handeln gibt. Und genauso kannst du freundlich diesen Verdacht äußern und deshalb um mehr Transparenz bitten (idealerweise bist du Jurist). Ich warte noch auf den Tag an dem sich nicht kulant geeinigt wird ;)
 
Dodo Bello schrieb:
Spar dir den Stress. @TheTrapper steht vermutlich auf der Payroll von Vodafone und ist hier stark im Vodafone ins rechte Licht rücken. Das was er behauptet ist immer ohne Belege, und wenn du mit Quellen ankommst antwortet er dazu nicht mehr. Dennoch kann man aus seinen Antworten ein paar nützliche Insights zu Vodafone-Interna ziehen. Sprich ich lese seine Antworten für meinen Fall ganz gern.

Selbst wenn ich bei Vodafone arbeite, würde mir das doch keinen Cent mehr bringen hier irgendetwas zu verteidigen. Ich bin allerdings jemand der sich Verträge vorher durchliest und vorher weiß auf was er sich einlässt. Und wenn ich einen Router miete, dann ist mir bewusst das ich diesen nachher zurück schicken muss oder ich Ersatz leisten muss. Und mir will es nicht in den Kopf wenn manche Leute denken, ich hab ja jetzt ne Zeit bezahlt jetzt gehört das Teil doch mir.
Und mal ganz ehrlich, ich hab dir genug Belege und Beweise gebracht auf die du wieder mit deinem ausgedachten gewurschtelt geantwortet hast und das ging ne ganze Zeit so bis ich irgendwann keine Lust mehr hatte deine erfundenen Dinge zu entkräften.

Und wenn Julz2k hier halt Bullshit schreibt wie zb das ein Router Tausch nur mit 24 Monate Verlängerung des Internet Vertrages möglich ist oder das wenn der Router kaputt geht das man zwar weiter bezahlt Vodafone das Gerät aber nicht austauscht.
Das sind halt einfach Lügen genau so wie es eine Lüge ist das Vodafone aus der Miete einen Kaufvertrag machen würde wenn man das Gerät nicht innerhalb von 14 Tage zurück schickt.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Hylou
DagdaMor schrieb:
Was absolut iO ist.
Stichworte: Nachhaltigkeit, Ressourcenschonung
Ja, so lange sie nicht als NEU deklariert und verkauft werden ist das richtig, allerdings gibt es rechtlich ja die Unterscheidung zwischen "Neu", "Neuwertig", "Generalüberholt/Refurbish" und "repariert"
Sonst könnte ja jeder Gebrauchsgegenstand immer wieder als "Neu" verkauft/vermietet werden

In den Vertrag wird sicherlich Neuware stehen und nicht auch neuwertige Ware
 
Julz2k schrieb:
Eine einfache Lösung wäre es den Mietvertrag des Gerätes unabhängig von der Vertragslaufzeit des Internetvertrages laufen zu lassen, so das sich der Vertrag des Mietgerätes nach 24 Monaten Laufzeit nur immer um einen Monat verlängert, bis man es zurückschickt besteht dann der Mietvertrag.

Genau so ist es auch, früher waren es 1 Monat jetzt sind es wohl bei Neukunden 6 Monate Laufzeit.
Das Mietgerät ist nicht an deinen Internet Vertrag gebunden, das sind unterschiedliche Verträge mit unterschiedlicher Laufzeit! Du kannst nach Ablauf der Mindestlaufzeit was bei Neukunden 6 Monate sind die FB zurück schicken und ein eigenes Modem oder die Vodafone Station nutzten.
 
Dodo Bello schrieb:
Und genauso kannst du freundlich diesen Verdacht äußern und deshalb um mehr Transparenz bitten
Das kannst du! Der Provider wird dir dann schreiben, aufgrund der aktuell anhaltenden schlechten Lieferbarkeit der Router, haben wir keine Ersatzgeräte und müssen ihnen den vollen Kaufpreis eines neuen Routers in Rechnung stellen.

Viel Spaß dabei dagegen anzuklagen.

EDIT:
Beachte bitte folgende Anmerkung:
Die Verbraucherzentrale konnte sich zudem damit durchsetzen, dass Vodafone verpflichtet wird, ein gekauftes und mangelhaftes Neugerät auf Verlangen des Verbrauchers stets durch ein Neugerät auszutauschen.
Somit fehlt Vodafone jegliche Basis wieso sie noch Geräte wiederaufbereiten oder reparieren lassen sollen. Das einzige was hier bewirkt wurde, ist eine große Umweltverschmutzung, da braucht man auch nicht zu jubeln.
 
Zuletzt bearbeitet:
Meine Frau hatte auch schonmal ein Gerät vergessen. Prompt wurden 250€ abgebucht. Meine Empfehlung: Dauerauftrag. Dann erspart man sich das Rückbuchen der Lastschrift.
Wie Vodafone sich jahrelang durchsetzen konnte für Altgeräte Neupreise zu kassieren, ist mir ohnehin schleierhaft. Normalerweise gibt es dann nur den Zeitwert.
 
downforze schrieb:
Meine Frau hatte auch schonmal ein Gerät vergessen. Prompt wurden 250€ abgebucht. Meine Empfehlung: Dauerauftrag. Dann erspart man sich das Rückbuchen der Lastschrift.
Wie Vodafone sich jahrelang durchsetzen konnte für Altgeräte Neupreise zu kassieren, ist mir ohnehin schleierhaft. Normalerweise gibt es dann nur den Zeitwert.

Einfach das Gerät dann zurück schicken und die 250€ gibt es wieder von Vf.
 
@xexex So ein Text wäre ne Steilvorlage um zu versuchen das Gegenteil nachzuweisen. Leider sind aber die Juristen in der Industrie meist deutlich kompetenter als die beim Verbraucherschützler-Verein ;)
 
Dodo Bello schrieb:
So ein Text wäre ne Steilvorlage um zu versuchen das Gegenteil nachzuweisen
Du kannst den Gegenteil nicht nachweisen oder wirst du bei 250€ eine Durchsuchung des Lagers anordnen, ob sich da vielleicht doch noch ein Ersatzgerät für dich befindet?

Das lustige dabei ist:
Argumentiert wurde, dass die Nichtrückgabe eines Gerätes nicht automatisch eine Neuanschaffung notwendig mache, da Vodafone über eine Vielzahl von Geräten verfüge und aus diesem Gerätepool Router nutzen könne.
Ich würde gerne wissen auf welcher Grundlage das Gericht zu diesem Schluss kommt und gehe mal davon aus, dass dies in einer Berufung eh gekippt wird.
 
xexex schrieb:
Somit fehlt Vodafone jegliche Basis wieso sie noch Geräte wiederaufbereiten oder reparieren lassen sollen. Das einzige was hier bewirkt wurde, ist eine große Umweltverschmutzung, da braucht man auch nicht zu jubeln.
Ja, das wäre krass. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass aufbereitete Geräte nicht als Neugerät zählen.
Ergänzung ()

xexex schrieb:
Ich würde gerne wissen auf welcher Grundlage das Gericht zu diesem Schluss kommt und gehe mal davon aus, dass dies in einer Berufung eh gekippt wird.
Vermutlich reicht ein Blick auf die aktuellen Angebote und etwas logische Schlussfolgerung. Und schon ist klar, dass deutlich mehr alte Geräte durch Kündigungen zurückkommen als noch irgendwo in Sonderfällen benötigt werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dodo Bello schrieb:
Und schon ist klar, dass deutlich mehr alte Geräte durch Kündigungen zurückkommen als noch irgendwo in Sonderfällen benötigt werden.
Es ist irrelevant wie viele davon zurückkommen, da es keine Verpflichtung gibt diese wieder aufzubereiten. Die Provider können sich auf das Urteil mit Neugerät berufen, die Router werden geschreddert, der Kunde bekommt ein Neugerät in Rechnung.

Wie schon gesagt, als Grundlage wurde gesagt, die Provider müssten doch ein Pool haben. Mit müsste, hätte, wäre, wenn schafft man aber nur Rechtsunsicherheit, weshalb das sowieso an die nächste Instanz weitergereicht wird.
 
xexex schrieb:
Das ist irrelevant an dieser Stelle, weil Vodafone für dein Gerät eine neue Box für andere Kunden beschaffen muss.,

Nochmal zum mitschreiben, du bekommst ein Gerät zur Miete zur Verfügung gestellt. Wenn du dann verlierst, beschädigst oder was auch immer du damit macht, beschädigst du fremdes Eigentum und wenn das der Fall ist, muss es ersetzt werden, wofür du zur Kasse gebeten wirst.
Nach deiner Logik muss mir ein fremder Autofahrer bei seinem Verschulden den Listenpreis meines 11 Jahre alten BMW 3er zahlen. Das wären ungefähr 35.000 EUR.
Während mein Auto eigentlich eher reinen Wert von 6.000 EUR hat.
Denn ich muss mir ja eine neues Auto beschaffen. Geil.. ich setz mich sofort ins Auto und fahre durch die Gegend bis mir einer hinten reinfährt.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Sophisto
Dodo Bello schrieb:
Spar dir den Stress. @TheTrapper steht vermutlich auf der Payroll von Vodafone und ist hier stark im Vodafone ins rechte Licht rücken. Das was er behauptet ist immer ohne Belege, und wenn du mit Quellen ankommst antwortet er dazu nicht mehr. Dennoch kann man aus seinen Antworten ein paar nützliche Insights zu Vodafone-Interna ziehen. Sprich ich lese seine Antworten für meinen Fall ganz gern.
Jemand, der so ausfahrend wird und mit Wörtern wie bullshit und Lügner antwortet, der arbeitet nicht bei Vodafone und wenn dann an der Telefonstrippe bei einer anderen Firma, die für Vodafone arbeitet, aber ist nicht bei Vodafone selbst angestellt.
Die Kollegen die im Support arbeiten sind alle sehr freundlich und kennen sich auch besser aus als er.

TheTrapper schrieb:
Und wenn Julz2k hier halt Bullshit schreibt wie zb das ein Router Tausch nur mit 24 Monate Verlängerung des Internet Vertrages möglich ist oder das wenn der Router kaputt geht das man zwar weiter bezahlt Vodafone das Gerät aber nicht austauscht.
Das sind halt einfach Lügen genau so wie es eine Lüge ist das Vodafone aus der Miete einen Kaufvertrag machen würde wenn man das Gerät nicht innerhalb von 14 Tage zurück schickt.
Der Mietvertrag des Gerätes beträgt immer 24-Monate und ist an die Vertragslaufzeit des Internetvertrages gebunden. Unmöglich ist es nicht, das man ein Mietgerät (das noch von Vodafone vertrieben wird) auch im 3. Jahr ausgetauscht bekommt, problematisch wird es jedoch wenn man z.B. eine 7430 als Mietgerät hatte, Vodafone diese aber nicht mehr vertreibt, der 1. Level Support wird an einem Austausch scheitern, da das System nicht mitspielt. Entsprechend bekommt man eine Vertragsverlängerung mit 7530 aufgebrummt. Was vom Gesetz sowie den AGB gedacht ist, muss nicht immer das wiederspiegeln, das man letzendlich dann auch erhält bzw. angeboten bekommt.

Was ist es denn sonst? Das Gerät geht laut Vodafones Auffassung in dein Besitz über.
TheTrapper schrieb:
Genau so ist es auch, früher waren es 1 Monat jetzt sind es wohl bei Neukunden 6 Monate Laufzeit.
Das Mietgerät ist nicht an deinen Internet Vertrag gebunden, das sind unterschiedliche Verträge mit unterschiedlicher Laufzeit! Du kannst nach Ablauf der Mindestlaufzeit was bei Neukunden 6 Monate sind die FB zurück schicken und ein eigenes Modem oder die Vodafone Station nutzten.

https://forum.vodafone.de/t5/Archiv...tlaufzeit-des-Mietvertrags/m-p/2129850#M80841

der Wechsel von einer FritzBox zur Miete zu einem anderen Miet-Router ist nach 24 Monaten möglich.

Wenn Du ein Mietgerät von uns nutzt, ist kein nachträglicher Wechsel zu einem Kaufgerät möglich. Du kannst aber nach Ablauf der Frist zu einem anderen z.B. günstigeren Modell wechseln.

Das bedeutet, dass wenn Du die von uns gemietete Fritzbox nach Ablauf der 24 Monate nicht mehr nutzen möchtest und Du stattdessen einen eigenen Router verwendest, Du zur günstigeren EasyBox wechseln kannst.

Hier zahlst Du momentan 1,99 Euro monatlich statt 4,99 Euro für die FritzBox.

Den Wechsel kannst Du jederzeit nach 24 Monaten veranlassen.

Gruß,
Jens
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Sophisto
Jace schrieb:
Nach deiner Logik muss mir ein fremder Autofahrer bei seinem Verschulden den Listenpreis meines 11 Jahre alten BMW 3er zahlen.
Nein! Nach "meiner Logik" müsste der fremde Autofahrer dir als Ersatz den Preis einen ähnlich ausgestatteten Wagens erstatten und ein gebrauchter Fiat rollt auch. Einen Haken hat der Vergleich allerdings, der Wagen befindet sich in deinem Eigenbesitz und wird dir nicht zu solchen Konditionen zur Verfügung gestellt.
 
xexex schrieb:
Nein! Nach "meiner Logik" müsste der fremde Autofahrer dir als Ersatz den Preis einen ähnlich ausgestatteten Wagens erstatten und ein gebrauchter Fiat rollt auch. Einen Haken hat der Vergleich allerdings, der Wagen befindet sich in deinem Eigenbesitz und wird dir nicht zu solchen Konditionen zur Verfügung gestellt.
Ein gebrauchter Fiat rollt auch.. das ist richtig.
eine gebrauchte Fritzbox oder Alternativprodukt von TP-Link hat auch ein DSL Modem und einen Router.
Oder bist du ernsthaft der Meinung, dass Vodafone bei einem Router Anrecht auf ein Neugerät hat, wenn ich das Altgerät verliere... aber ich als Autofahrer mit einem Fiat abgespeist werden dürfte, wenn mein BMW kaputt ist? Was ist wenn ich einen nigelnagel neuen Bentley habe? Kann ich dann auch mit dem rollenden Fiat abgespeist werden?

Dieser Haken ist auch richtig. Allerdings hast du ja selber argumentiert "Wenn du dann verlierst, beschädigst oder was auch immer du damit macht, beschädigst du fremdes Eigentum und wenn das der Fall ist, muss es ersetzt werden, wofür du zur Kasse gebeten wirst."
Und der fremde Autofahrer hat mein Eigentum beschädigt.
Ob es in meinem Eigenbesitz ist oder gegen Gebühr verliehen wurde.. mE für Schadensersatz unerheblich. Wenn Vodafone extra 20 EUR verlangt für die Bearbeitung und den Stress Ersatz zu besorgen.. dann würde ich das ja auch okay finden.
Neupreis für Altgerät nicht. Und erst Recht nicht bei Uraltgeräten, die sie schon gar nicht mehr rausgeben würden. Ich hab hier z.B. noch eine Easybox 803 von Vodafone stehen. Vodafone vergibt aber nur noch Easybox 804 Geräte als Mindeststandard.
 
Zurück
Oben