Rücktritt vom Kaufvertrag, Händler stellt sich quer

Das ist falsch. In der Gewährleistung kann der Händler das nicht entscheiden. Du als Kunde hast die Wahl, Neulieferung (und zwar wirklich neu, man muss kein recertified oder Widerrufsware oder dergleichen akzeptieren)oder Reparatur. Der Händler kann eine Neulieferung nur verweigern, wenn es unverhältnismäßig (muss er nachweisen, die Hürden dafür sind hoch) oder nicht möglich ist (bei einem Einzelstück zum Beispiel). Natürlich erklären die Händler gern was anderes... Voraussetzung dafür ist natürlich ein Mangel.

PS: Wo liest man derartiges denn heute noch? Oo
 
Meine Infos hatte ich von hier: https://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/reklamation-und-umtausch/

Aber du hast recht er kann es wohl nur vorschlagen bei Unverhältnismäßigkeit der Neulieferung.

Ist die Neulieferung im Vergleich zur Reparatur unverhältnismäßig teuer, so hat der Händler wiederum das Recht, die günstigere Reparatur vorzuschlagen. Das muss der Händler dann entsprechend begründen. Steht das von Ihnen erworbene und nun defekte Produkt noch in den Regalen des Händlers, so kann er die Neulieferung natürlich nicht verweigern, da ihm dann durch die Neulieferung kaum unverhältnismäßige Kosten entstehen.
 
Die Seite dachte ich mir irgendwie, aber das kommt nur zum tragen, wenn der Händler zulässigerweise die Neulieferung wegen Unverhältnismäßigkeit verweigert. Und die Hürden dahingehend sind recht hoch.
 
Okay Leute hier mal ein Update zu dem ich mich über eure Meinung freuen würde.

Nachdem Cyberport das Handy wohl an den Hersteller (Sony) geschickt hat, bekam ich heute eine Mail, dass Sie es wieder zu mir zurück schicken.

Ich rief an um nachzufragen warum, weil ich ja vom Kaufvertrag zurück treten möchte.

Der Cyberport Mitarbeiter sagte mir, dass der Hersteller die Schäden am Handy als Folge von unsachgemäßer Behandlung ansieht und sie mir deswegen keinen müden Euro, sondern das immer noch defekte Gerät (nach der 2. Garantiereparatur) zurückschicken.

Er bot mir an es nochmal einzusenden und erneut prüfen zu lassen. Anspruch auf den vollen Kaufpreis hätte ich sowieso nur im ersten halben Jahr.

Ist es nicht so, dass der Händler mein Rücktrittgesuch akzeptieren muss?
Was der Hersteller sagt kann mir doch völlig egal sein.
Die Reparaturen wurden im Rahmen der Garantie durchgeführt, sprich, ein verschulden meinerseits bereits ausgeschlossen.
 
Was der Hersteller sagt kann und darf Dir natürlich nicht völlig egal sein ;)!

Immerhin wird dort behauptet, dass Du für die Mängel selbst verantwortlich seiest.
Von dieser Aussage ausgehend müsste er Dein Rücktrittsgesuch natürlich nicht akzeptieren.

Aber ich gehe mal davon aus, dass Du bestreitest, die Mängel selbst verursacht zu haben?
In diesem Falle würde ich dies dem Händler zunächst mitteilen. Es wäre auch sinnvoll heraus zu bekommen, was Veranlassung für deren Behauptung bot (sprich: was sollst Du wie selbst verursacht haben).

Stellt sich der Händler endgültig quer, solltest Du anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.
 
@Dominion

Klar habe ich die Mängel nicht selbst verursacht. Das wurde ja auch schon durch die Garantiereparatur von w-support legitimiert.
Der Mitarbeiter sagte etwas von Dreck.
Aber selbst wenn ich mit einem Messer den Lautsprecher gepiesackt hätte, hätte das Sony ja nie herausgefunden. Der Lautsprecher wurde ja getauscht und ging dann auch.

Der verbliebene Mangel war ja nur die wiederholt nicht korrekte Verklebung des Displays von w-support.
 
Zuletzt bearbeitet:
@|Moppel|

Solche Fälle sind in der Regel schwierig zu beurteilen. Es dreht sich alles um die Beweisführung.

Es ist schon denkbar, dass Mängel bei der Reparatur jetzt Dir angelastet werden sollen. Mglw geht der Hersteller sogar davon aus, dass diese Reparaturen selbst (unsachgemäß) durchgeführt wurden.

Es macht auf jeden Fall Sinn, den Verantwortlichen eine genaue Auflistung zukommen zu lassen, wann was bei wem repariert wurde. Und unmissverständlich zu bestreiten, irgend einen Mangel durch unsachgemäße Handhabung selbst verursacht zu haben. Alles was Du schriftlich hast von den vorherigen Reparaturen in Kopie beifügen.
 
@Dominion

Ja die Reparaturberichte hat Cyberport von mir bekommen. Dort steht drin was wann wie repariert wurde.

Oder meinst du etwas anderes?
 
Genau das meinte ich.
 
Update:

Nach dem ich eine freundliche aber bestimmte Mail geschrieben habe, in der ich u.a. eine Frist zur Überweisung des Geldes setzte, hat Cyberport wohl eingesehen, dass ich die Mängel nicht zu verschulden habe.

Nun wollen sie einen Zeitwert berechnen, der dann vom ursprünglichen Kaufbetrag abgezogen wird.
Nach weiteren Recherchen ist das auch rechtens.
 
Das ist der Nachteil vom Rücktritt im Vergleich zur Nachbesserung.

Aber gut, dass es so ausgegangen ist.
 
Das ist dann das, was oben geschrieben steht^^: "So dürfen die für den Nutzen, wenn und soweit du ihn am Gerät hattest, ebenfalls Ersatz von dir verlangen. Du wiederum darfst Ersatz für den Nutzen, den die am Kaufpreis hatten, verlangen. Im Ergebnis würde das optisch zu einem Abzug vom Kaufpreis führen. Ist nicht wirklich ein Abzug, sieht aber so aus."

"Zeitwert" ist daher irreführend und sollte nicht dazu verleiten, zu große "Abzüge" hinzunehmen. Da es stattdessen um deinen "Nutzen", müssen zB Zeiten unberücksichtigt bleiben, in denen du das Gerät wegen der Nacherfüllung eben nicht nutzen konntest.

Aber auch von mir natürlich Glückwunsch.
 
Update:

Seit Januar befindet sich das Handy laut Cyberport beim Hersteller um es erneut zu prüfen.

Auf meine Anfrage hin, wann ich mein Geld bekomme, wurde mir geantwortet, dass Sie keinen Einfluss auf die Bearbeitung beim Hersteller hätten.

Vielleicht finde ich Zeit und Muße um mir einen Anwalt zu nehmen, aber richtig in die Bredouille komme ich mit der ausbleibenden Zahlung nicht.

Mich regt mehr das unverschämte Verhalten von Cyberport auf.
 
Fristen richtig gesetzt?

Hat für sowas der liebe Gott dann nicht den Mahnbescheid erfunden? :D
 
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Ja ich hatte eine Frist gesetzt, nach der ich mit einem Anwalt "gedroht" habe.

Die ist jetzt schon einige Zeit verstrichen, allerdings hatte ich in den letzten Wochen den Fokus auch nicht unbedingt auf der Handy Sache gehabt.

Mit Mahnbescheiden und generell solchen rechtlichen Auseinandersetzungen kenne ich mich leider nicht aus.

Bleibt wohl nur warten oder Anwalt.
 
Okay. Hm.

Kannst ja mal einen Anwalt anfragen. In aller Regel schlägt der Anwalt seine Kosten dem Schuldner drauf. Wäre eventuell für dich ein Modell? Der Anwalt berät dich dann normalerweise bevor Kosten fällig werden auch dahingegend, in welchen Fällen du auf diesen Kosten sitzen bleiben könntest.

Da geht es mir persönlich oft nicht um finanzielle Punkte, sondern um Gerechtigkeit oder auch einfach nur "to see the world burn". Vielleicht hast du weniger Spaß an sowas. ;)
 
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Ich fasse es nicht.

Das Handy ist schon wieder auf dem Weg zu mir.

Die haben einfach eine Info zum Warenausgang geschickt, ohne auf die Situation einzugehen.


Cyberport ist der schlimmste Laden mit dem ich je zu tun hatte.
Echt zum kotzen.
 
Jetzt bin ich zufällig auf diesen Thread hier gestoßen. Und jetzt isser noch gar nicht zu Ende.

Wie ist es denn ausgegangen:D? Hast du das Teil nun Zuhause?
 
Tatsächlich habe ich es heute bekommen.

Sie haben etwas geschrieben von "wir konnten trotz intensivem Testen den Fehler nicht finden".

Allerdings haben sie es gegen ein Neugerät getauscht.

Ich werde es jetzt verkaufen. Wird mir wohl auch mehr bringen als der Neupreis minus Abzug.

Jemand Interesse an einem Sony Xperia XZ1 compact? ;)
 
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