Shop löscht mein Konto nicht

PolarNacht

Cadet 4th Year
Registriert
Okt. 2015
Beiträge
76
Hallo zusammen :)

Bereits im Dezember habe ich an zwei Onlineshops eine Email geschrieben mit der Bitte mein Konto nach DSGVO zu löschen da ich es nicht mehr benötige.
Bei einem Shop hab ich lediglich ein Konto erstellt, aber dort nie eingekauft.

Als ich nach ca 3 Wochen noch immer keine Rückmeldung erhalten habe, habe ich nochmals eine Email an den Support geschrieben mit der Bitte mein Konto zu löschen.

Auch danach hat sich leider überhaupt nichts getan und wurde auch nicht darauf reagiert.

Was kann ich nun tun und welche weiteren Schritte kann ich gehen?
 
PolarNacht schrieb:
Auch danach hat sich leider überhaupt nichts getan und wurde auch nicht darauf reagiert.
Kannst du dich denn in das Konto noch einloggen oder die "Passwort vergessen"-Funktion erfolgreich durchführen?

Denn im Prinzip könnte dir der:die Betreiber:in nach der Löschung keine EMail mehr zusenden, da deine Daten ja nicht mehr vorhanden sind.
 
Ja. Ich kann mich in beide Konten einloggen ohne Probleme.

Ich möchte alte Email Adressen löschen und hab im Zuge dessen aufgeräumt und nicht benötigte Kundenkonten gelöscht. War auch überall möglich, entweder selbst oder per Email an den Support. Außer eben bei zwei Shops.
 
  • formelle dsgvo anfrage senden (schriftlich per post als einschreiben)
  • vier wochen warten
  • landesdatenschutzbeauftragten einschalten, wenn nix kommt

@PolarNacht Sofern dein Emailanbieter/System es hergibt: Mach dir ne Mailadresse die du NIE verwendest/hergibst.
Dann legst du eine Alias-Mailadresse an, die nur an die zuvorangelegte Mailadresse weiterleitet/durchreicht.
So kann man sich relativ einfach den alten alis bzw die weiterleitung stillegen und einen neuen Alias einrichten.

Klar, überall wo du die Mailadresse noch nutzen willst, müsstet du im Backend der Shoips usw. einen wechsel zum neuen alias durchführen.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: chrigu, PolarNacht, Tr8or und 2 andere
Ich habe in der Vergangenheit auch schon verschiedene Konten bei unterschiedlichsten Plattformen löschen lassen. Da gab es auch hier und da mal etwas Querelen.

Wenn sich absolut nichts tut (ich meine, es gibt da auch Löschfristen), bleibt im Prinzip dann nur die Meldung bei den zuständigen Behörden oder gar der Ganz zur Anwält:in. Muss man aber für sich selbst entscheiden, ob es das Wert ist.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: lazsniper
Oh ja das habe ich vergessen zu erwähnen!
Ich habe bereits dem Landesbeauftragten (in meinem Fall BaWü) geschrieben.
Ich habe darauf hin eine automatische Eingangsnachricht erhalten... Seitdem aber auch nie wieder was gehört.
War ebenfalls im Dezember.

Ich müsste nochmals nachschauen. Ich glaube das erste mal hatte ich dir Shops im November kontaktiert und ein zweites Mal im Dezember. Als dann immer noch nichts kam hab ich dem Landesbeauftragten geschrieben..

Da das aber nun auch schon ein Monat her ist, bin ich langsam ratlos.
 
Da wird man gefühlt schon im Regen stehen gelassen.

Ein Gang zum Anwalt halte ich natürlich für Übertrieben und auch finanziell Blödsinn. Müsste man ja selbst bezahlen.

Die Idee einfach eine neue Email Adresse zu machen dachte ich mir auch schon.
Die Kontaktdaten im Shop ändern in irgend nen Mist und dann einfach vergessen.

Auf dem einen Shop sind aber leider Warenausgänge gebucht mit natürlich meiner Adresse.
 
Nehm halt Zustellung per Gerichtsvollzieher inhaltlich gibt es sicher formal korrekte Vorlagen wegen Fristen etc - das kostet im Normalfall ~ 35-40 Euro dann wird der Inhalt gerichtsfest protokolliert und es bestehen zumindest dann Chancen da per Anwalt später ggf. was zurückzubekommen.

Weil dann ausreichend Beweise bestehen, dass man die gesetzliche Lösung probiert hat - hat man nur einen Einschriebebeleg kann der Shop halt sagen ja aber da waren doch nur Weihnachtsgrüsse drin :D
 
das schreit nach anwalt:innen:xyz:sens (sorry, bei dem scheiss mach ich nicht mit).

ich kann mir nicht vorstellen, dass du die anwaltskosten tragen musst - für ein versäumen der dsgvo pflichten durch den shop.
 
Nun aber muss aber halt dann möglichst eindeutig beweisen, dass er das auch gemacht hat - die Voraussetzungen hat er halt bisher nur begrenzt -er kann nur belegen er hat irgendeinen Brief mit irgendeinem Inhalt geschickt.

Kommt halt dann drauf an wieviel man investieren will - denke aber ein Schreiben zugestellt durch den Gerichtsvollzieher wird sicher eher regelmässig NICHT in der Ablage Mülleimer landen, das ist doch meist ein Indiz, dass die andere Partei bereit ist weiter zu gehen, als das hinzunehmen.
 
Naja, oder man entspannt sich noch Mal kurz und gibt den Betreibern sowie dem Landesbeauftragten die Chance, das backlog von Weihnachten und Silvester abzuarbeiten.
Da waren ja kürzlich ein paar Feiertage um die herum auch traditionell Urlaub genommen wurde. Zudem: bisher ist Dir auch auch kein Schaden entstanden - also durchatmen 😉
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: steff0rn, CPat, PolarNacht und eine weitere Person
PolarNacht schrieb:
Ich habe darauf hin eine automatische Eingangsnachricht erhalten... Seitdem aber auch nie wieder was gehört.
War ebenfalls im Dezember.
Das dauert ein paar Monate. Die melden sich noch. Bei mir hat es auch mehrere Monate gedauert.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: JohnStorm
@Bohnenhans

nach deiner Logik, wäre ein Einwurfeinschreiben oder Einwurf mit Rückschein immer anfechtbar weil ich nicht nachweisen könnte was drinnen steht...

Sorry, das mag theoretisch richtig sein - habe ich in meinen 50 Jahren aber noch nicht erlebt. Spätestens mit Einwurfeinschreiben hab ich dann doch immer zeitnah Rückmeldung auf den entsprechenden Inhalt bekommen

Da wäre die Funktion Einwurfeinschreiben ja auch sowas von sinnlos ^^
 
BeBur schrieb:
Das dauert ein paar Monate. Die melden sich noch. Bei mir hat es auch mehrere Monate gedauert.
Okay danke für die Info :)

Mag natürlich sein das die nen Haufen Post bekommen haben und es öfter mal bei sowas klemmt wie man sieht.

Aber ich sag mal, zu 95% halten sich die Shops dran. Entweder mit der Möglichkeit es selbst zu löschen oder per Supportanfrage.
 
lazsniper schrieb:
sorry, bei dem scheiss mach ich nicht mit
Dann schreib doch einfach normal? 🤷‍♂️ Hat hier doch niemand vorgegeben, dass du gendern sollst :)
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: lazsniper, denis3d und steff0rn
Welche Reaktionszeit erwartest du von einer staatlichen Stelle (Landesbeauftragten) ?
Die müssen sich erstmal um die großen Fische kümmern, denn da kommt durch die Strafzahlungen Kohle in Vater-Staats Taschen. Außerdem glaube ich nicht, das du der einzige bist der mit der DSGVO Handhabung Probleme hast und denen dann schreibst... Ich würde mal mit 6-12 Monaten Wartezeit rechnen.
 
LuxSkywalker schrieb:
@Bohnenhans

nach deiner Logik, wäre ein Einwurfeinschreiben oder Einwurf mit Rückschein immer anfechtbar weil ich nicht nachweisen könnte was drinnen steht...

Sorry, das mag theoretisch richtig sein - habe ich in meinen 50 Jahren aber noch nicht erlebt. Spätestens mit Einwurfeinschreiben hab ich dann doch immer zeitnah Rückmeldung auf den entsprechenden Inhalt bekommen

Da wäre die Funktion Einwurfeinschreiben ja auch sowas von sinnlos ^^

Tja Du kannst halt nicht beweisen was drinstand und wenn der sagt ja da war aber was ganz anders drin villeicht hjaben Sie aus Versehen das falsch abgeschickt - dann steht halt Aussage gegen Aussage.

Nutzt Du denn auch keinen Gurt nur weil Du - vermutlich xD - in den 50 Jahren bisher nicht an Unfallfolgen mit dem PKW verstorben bist?

Er hat doch bereits die Erfahrung mehfach gemacht dass sich die Gegenseite nicht gesetzeskonform hier verhält.

Einmal reinfallen weil man Vorschussvertrauen gegeben hat ist ja ok - aber mehrfach beim gleichen reinfallen dann ist man halt selber dumm.
 

Kundenkonto: Nur teilweise Löschung​

Eine tatsächliche Löschung der Daten findet in der Regel nur teilweise statt. Anbieter machen häufig von ihrem Recht Gebrauch, einen Teil der Daten aus dem Kundenkonto auch nach dessen Löschung fortzuspeichern,

  • wenn sie zu anderen Zwecken verarbeitet werden dürfen (z.B. für den Newsletter-Versand bei nicht widerrufener Einwilligung),
  • wenn die Verarbeitung der Erfüllung rechtlicher Pflichten dient (z.B. Rechnungserstellung und -aufbewahrung),
  • wenn die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich sind.
 
Bohnenhans schrieb:
Tja Du kannst halt nicht beweisen was drinstand und wenn der sagt ja da war aber was ganz anders drin villeicht hjaben Sie aus Versehen das falsch abgeschickt - dann steht halt Aussage gegen Aussage.

Nutzt Du denn auch keinen Gurt nur weil Du - vermutlich xD - in den 50 Jahren bisher nicht an Unfallfolgen mit dem PKW verstorben bist?

Er hat doch bereits die Erfahrung mehfach gemacht dass sich die Gegenseite nicht gesetzeskonform hier verhält.

Einmal reinfallen weil man Vorschussvertrauen gegeben hat ist ja ok - aber mehrfach beim gleichen reinfallen dann ist man halt selber dumm.
alles ziemlich theoretisches gebrabbel - dann wäre auch jeglicher Brief einer Behörde sinnlos weil die auch nicht vor Gericht nachweisen könnten was da genau drin war...

eigtl. wäre dann jeglicher Briefverkehr komplett sinnlos

wer lässt den jeglichen wichtigen Brief vom Gerichtsvollzieher abnicken? Sorry, aber das ist mal so dermaßen lebensfremd 🤣

ich bin raus
 
Zurück
Oben