Verlassenes Auto

Das kostet aber Geld ;-)

Ich würde es einfach bei kleinanzeigen für 50€ reinsetzen oder notfalls zu verschenken. Aber das ist ein anderes Thema. Sich das auto einfach schnappen geht ganz sicher nicht :D
 
Doch so einfach kann es sein. Das Stichwort Dereliktion wurde doch bereits genannt. Man hat immer mehr den Eindruck, dass die meisten überhaupt nicht mehr zuvor geschriebenes lesen bevor sie irgendetwas posten. Das macht foren wie dieses hier zunehmend unangenehm zu lesen.
 
Bei einem sicher registrierten Gegenstand wie einem Auto sicher nicht.

Und es gibt leider immer mehr Leute, die ihr Halbwissen in Foren verbreiten und dabei tlw. ziemlich am Thema vorbeischreiben. Du bist so ein Exemplar...
 
Richtig.

an den TE: der einzig richtige Weg ist, das zuständige Ordnungsamt hierüber zu verständigen. Alles weitere wird von dort geregelt.
Ein abgestelltes Fahrzeug gehört in dem Moment zum ruhenden Verkehr und somit zunächst in den Zuständigkeitsbereich des Ordnungsamtes. Von dort wird eine Halterfeststellung vorgenommen, ggf. mit Einbeziehung der zuständigen Polizeibehörde. Dann nimmt das alles seinen (ordnungsgemäßen) Verlauf.
Punkt, Ende, aus.


Viele Grüße (aus einer Stadtverwaltung)
 
lord-of-fire schrieb:
Bei einem sicher registrierten Gegenstand wie einem Auto sicher nicht.

Und es gibt leider immer mehr Leute, die ihr Halbwissen in Foren verbreiten und dabei tlw. ziemlich am Thema vorbeischreiben. Du bist so ein Exemplar...



Offensichtlich hast nur du hier Halbwissen. Kannst uns ja gerne erklären wo der Eigentümer eines Autos registriert und eingetragen ist. Im Autoregister am Amtsgericht? Seltsam wie es die ganzen Autohändler machen beim Autoverkauf. Die schicken ja vor jeder Übergabe erst einen Antrag raus, gell :freak:
Wahrscheinlich verwechselst du die Eintragung des Halters im Fahrzeugbrief mit dem Eigentümer, aber okay....
 
Und was genau hat diese Äußerung mit dem Thema zu tun?
 
Ich würde es einfach bei kleinanzeigen für 50€ reinsetzen oder notfalls zu verschenken.
Aber nur an Selbstabholer!!! Achja, keine Garantie und so. Privatverkauf, gell :evillol:

Oder einfach die "Zettel ans Auto hänger" anrufen:D
 
Nur mal so am Rande besteht auch noch die Möglichkeit, dass es tatsächlich mal vor langer Zeit gestohlen wurde.. oder gar einer vermissten Person gehört. Sowas kann schnell zum Bumerang werden. Ich würde mich an die Stadtverwaltung wenden. Die werden nach Prüfung sicher nicht böse sein, wenn du ihnen schriftlich die Entsorgung garantierst und der Stadt bzw. Kommune damit Unkosten ersparst. Aufgenommen werden sollte der Fall aber trotzdem erstmal.


Liebe Grüße,
J. James
 
uincom schrieb:
Kannst uns ja gerne erklären wo der Eigentümer eines Autos registriert und eingetragen ist.
Glaubst Du etwas es gäbe nur in Deutschland eine Zulassungsbehörde? Also ehrlich, selbst wenn am Wagen geklaute/falsche/fremde Nummernschilder aus einem anderen Land als dem wo der Wagen zuletzt zugelassen wurde dran sind, so kann man eine Rechersche notfalls beim Hersteller beginnen, sofern der nicht schon vor Jahrzehnte untergegangen ist. Damit könnte man erfahren an welches Land das Fahrzeiug ausgeliefert wurden und über die dortigen Zulassungsbehörden sehr wahrscheinlich den letzten Halter in dem Land herausfinden. In der Bananenrepublik Absurdistan wäre der dann erst mal dran, wenn er keinen Nachweis über den Verbleib des Fahrzeugs liefern kann.
 
Fahrzeughalter und Eigentümer müssen nicht identisch sein und der Eigentümer muss auch in D nirgends registriert werden, darauf wollte er wohl hinaus.
 
anhand der FIN oder auch altbekannt fahrgestellnummer kann man als behörde sicher ne ganze menge rausfinden
 
Für das Fahrzeug ist der Halter verantwortlich, egal ob er wirklich der Eigentümer ist oder nicht. Oder glaubst Du das z.B. eine Leasingfirma dafür zur Verwantwortung gezogen würde, wenn ein Autowrack irgendwo die Umwelt belastet, nuir weil die wirtschaftlicher Eigentümer des Autos sind und dessen "Brief" in deren Tresor liegt?
 
Ich würde sagen andere Länder andere Sitten was das Abmelden bzw Gestohlenmelden von Autos angeht.

Du kommst nicht drum herum die mit den zuständigen deutschen Beamten auseinander zusetzen.
Ansonsten kann es sein das du dich der Hehlerei nach § 259 StGB verdächtig machst.
Das Gericht oder die StA und ihre Ermittelnden Beamten werden dann von dir wissen wollen wie du zu diesen KFZ gekommen bist.
Das währe jetzt der Fall das Auto wurde gestohlen und du willst es wenn auch Teilweise verkaufen.

Zweitens könnte es sein das mit dem Fahrzeuge Beweise beiseite geschafft wurden?
Vielleicht wurde damit ein Kind entführt und liegt schon seit zwei Jahren im Kofferraum (kein Scherz).

Vielleicht ist der Besitzer auch nur liegengeblieben und hatt die Karre " abgeschrieben".

Aber da du dich dafür interessierst muss es sich ja um ein besonderes Modell handeln oder?
Dann hat das Fahrzeug allerdings auch sein Wert. Dann wäre es interessant zu wissen aus welchen Ausland das Fahrzeug kommt.
Außerhalb der EU ist schon doof. Weil das KFZ dann nicht mehr hier nur vorübergehend in Verwendung ist sondern zum freien Verkehr eingeführt. Dabei entsteht eine Zollschuld zum Bsp 13% Zoll und 19% EuSt auf den Warenwert des Autos. Tja der Staat braucht das Geld also musst du dann bezahlen immerhin verfügst du über das KFZ.

Also bitte ruf bei dein zuständigen Ordnungsamt an und las die mal rotieren bis du jemand hast der fit ist und sich mit dem Sachverhalt befasst. Ist dass Thema geklärt könntest du Glück haben und du kommst zu den Auto.
 
Einfach das Auto stibitzen wäre das dümmste was man machen kann.
Vielleicht wurde mit dem Auto ein Banküberfall gemacht oder gemordet oder keine ahnung was.

Definitiv vorerst melden.
 
Holt schrieb:
Für das Fahrzeug ist der Halter verantwortlich, egal ob er wirklich der Eigentümer ist oder nicht. Oder glaubst Du das z.B. eine Leasingfirma dafür zur Verwantwortung gezogen würde, wenn ein Autowrack irgendwo die Umwelt belastet, nuir weil die wirtschaftlicher Eigentümer des Autos sind und dessen "Brief" in deren Tresor liegt?


Äpfel und Birnen... .
Wo nimmst du deine Rechtskenntnisse her? Eigentümer ist Eigentümer und Halter ist Halter. Das kann durchaus auseinander fallen. Wer und wie in "Verantwortung genommen" wird bei Störungen, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab; ebenso der Ausgleich im Innenverhältnis. Grundsätzlich kann man polizeirechtlich gegen beide vorgehen.
 
@ RotesWeinLaub
Eingangspost gelesen?
Bellringer schrieb:
So - ICH würde das Auto gerne haben.
Zum ausschlachten, wider herrichten oder sonstiges.
_____

Wie schon einige zuvor geschrieben haben, Ordnungsamt einschalten und ggfs. selbst die "Entsorgung" anbieten.
 
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