Versicherungsfrage: Zaun beschädigt nach Hausverkauf/Notartermin

Exar_Kun

Rear Admiral
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Hallo, ich habe mir letztes Jahr im Herbst ein neues Haus gekauft. Kurz später habe ich mein altes Haus verkauft. Der Notartermin für die Unterzeichnung des Kaufvertrags für den Verkauf war Ende Dezember. Bezahlung und Übergabe waren für den 1. März vereinbart.
Beim Umzug im Februar bin ich beim Rangieren mit dem Lieferwagen an den Zaun gekommen. Ein uralter Metallzaun, ca. 40-50 Jahre alt, etwas heruntergekommen im Sinne von schief und das Tor war auch kaputt. Durch den Crash sind an anderer Stelle zwei Elemente des Zauns beschädigt worden von insgesamt ca. Zehn.

Nun war das Haus, das ich verkauft habe, nicht mehr in dem Zustand, in dem es bei der Besichtigung war. Somit muss ich dem Käufer wohl Schadensersatz leisten, da sich der Zustand des Objektes verändert hat. Nun ist die Frage, wie hoch muss der Schadensersatz sein. Ein komplett neuer Zaun würde laut neuem Eigentümer ca. 2000 Euro kosten.

Ein neuer Zaun wäre aber ein deutliche Aufwertung gegenüber dem alten, heruntergekommenen Zaun und außerdem habe ich ja auch nur zwei Elemente des Zauns beschädigt. Muss ich wirklich einen komplett neuen Zaun bezahlen oder kann ich hier evtl. mit dem Zeitwert des alten Zauns argumentieren, der nicht mehr allzu hoch sein dürfte.

Was bzw. wieviel Geld kann der neue Eigentümer nun von mir fordern? Greift evtl. irgendeine Versicherung?
 
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Blöde Frage, aber es ist doch ein Haftpflichtschaden deiner KFZ-Versicherung??
Melden und regulieren lassen.
 
Ich habe mich doch selber geschädigt, da ich zum Unfallzeitpunkt noch selber Eigentümer der Immobilie war.
 
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@knoxxi
Nee, das ist kein Fall der Kfz-Haftpflicht. Diese übernimmt nur Schäden, die einem Dritten zugefügt wurden.
Nicht einmal eine sogenannte Eigenschadenversicherung würde hier greifen, da sich eine solche ausschließlich auf die Schädigung anderer eigener PKW beschränkt.

@Exar_Kun
Eine Entschädigung nach Zeitwert wird vorliegend nicht klappen:
Der neue Eigentümer ist so zu stellen, als sei der Unfall nie passiert. Er hat also in jedem Falle Anspruch auf einen im Ergebnis unbeschädigten Zaun (im Bereich der Unfallstelle). *

Allerdings soll der Geschädigte auch nicht besser gestellt werden, als er es ohne Unfall gewesen wäre. Ein komplett neuer Zaun wäre eine Besserstellung.

Die von Dir beschädigten zwei Elemente sind zu ersetzen.

Nun kommt aber ein Problem hinzu:
Es wird gleiche Elemente gar nicht mehr geben. Sprich, man würde optisch sehen, dass zwei andere Elemente "eingeflickt wurden".

Wie hier die Lösung aussieht, ist weit schwieriger zu beurteilen.
Ich stelle mich angesichts eines 40 - 50 Jahre alten Zaunes auf den Standpunkt, dass der neue Eigentümer geringfügige optische Einbußen in der Homogenität der Ansicht akzeptieren muss.

Sprich, es sind Zaunelemente zu wählen, die der Optik des alten Zaunes nahekommen.


Ein Gespräch mit den neuen Eigentümern könnte die für alle Seiten beste Lösung darstellen:
Lass Du den Preis von einer Fachfirma ermitteln, den Dich zwei neue, ähnliche Elemente kosten würden.
Es kann ja sein, dass die neuen Eigentümer ohnehin einen neuen Zaun haben möchten. Dann zahlst Du ihnen den von Dir ermittelten Betrag für 2 Elemente dazu. Wollen sie das nicht, lässt Du die 2 beschädigten Elemente auf Deine Kosten auswechseln. Aber nur diese.



* zur Erklärung nachgereicht, warum eine Zeitwertentschädigung nicht in Betracht kommt:

Sagen wir der gesamte Zeitwert des 50 Jahre alten Zaunes sind noch 50 €.
Der Zaun erfüllt ja einen Zweck, nämlich fremde Menschen und Tiere vom Eindringen in bzw auf das Grundstück abzuhalten.
Diesen Zustand hat der neue Eigentümer gekauft.
Wenn er jetzt nur 50 € erhalten würde, könnte er damit den Zustand wie zuvor nicht wieder herstellen. Und genau das geht nicht. Es kann nicht von ihm verlangt werden, eigenes Geld in die Hand zu nehmen, nur um diesen Zustand - der ihm vertraglich zustand - wiederherzustellen.
 
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Jop, ich sehe das so wie @Dominion. Wäre das mein Problem, so würde ich versuchen, mich mit den Eigentümern zu einigen.
Womöglich könntest du sie mit Geld motivieren? Manche Menschen haben lieber weniger Geld cash als einen teuren geflickten Zaun.
 
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Das war auch meine Idee. Ich hatte mir überlegt, ihnen vielleicht 500 Euro anzubieten - oder ist das zuviel bzw. zuwenig? Wenn ein neuer Zaun 2000 kostet, sollte der von mir beschädigte Anteil damit eigentlich fair abgedeckt sein.
 
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@Exar_Kun

Das ist jetzt nur meine persönliche Meinung, aber ich finde mit dem Angebot von 500€ liegst Du goldrichtig!
Es erscheint mir angemessen und auch recht kulant.
 
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