News Vorratsdaten­­speicherung: Innenministerin Faeser will IP-Adressen speichern lassen

Samurai76 schrieb:
MS speichert und liefert IP Adressen für die Strafverfolgung? Interessant. Ja, MS darf meine IP Adresse dann gerne auch 6 Monate speichern. Oder mein Telefonabieter. Aber nicht der Staat in EINER )!!) Datenbank.

Es geht bei der Gesetzgebung auch gar nicht darum, das der Staat die Daten speichert, sondern die Provider sollen zu einer Mindestspeicherdauer verpflichtet werden.

Jede Webseite verarbeitet mindestens temporär die IP, sonst würde das Internet gar nicht funktionieren.
Bei Seiten mit Login, wird in der Regel die Registrierung-IP und die Login-Logs aufgezeichnet.
Letzte fallen allerdings seit dem neuen TTDSG unter den Begriff Nutzungsdaten und müssen separat zu Bestandsdaten angefragt werden.

https://www.gesetze-im-internet.de/ttdsg/__22.html
https://www.gesetze-im-internet.de/ttdsg/__24.html

Die Webseiten speichern die Daten meist dauerhaft, dass können bei manchen Diensten wie Youtube oder Facebook also bei vielen Accounts schon Jahrzehnte sein.
In der Datenschutzerklärung von Computerbase kommt übrigens über 20 mal "IP-Adresse" vor.


Wenn du Snowden zugehört hättest, wüsstest du allerdings, dass MS für die US-Dienste noch viel mehr macht.
https://www.sueddeutsche.de/digital...u-outlook-com-und-skype-ermoeglicht-1.1719887
 
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Was kostet die Überwachung den Steuerzahler eigentlich? Die Provider werden das ja nicht zum Selbstzweck machen und die Kosten werfen ja sicherlich wem in Rechnung gestellt werden.
 
Da wird es keine extra Kosten geben. Die Provider speichern die IP sowieso, dann nur halt länger.

Zudem ist das bisher schon geregelt.

§ 22 Abs. 6 und § 24 Abs. 5 TTDSG:
Wer geschäftsmäßig Telemediendienste erbringt oder daran mitwirkt, hat die in seinem Verantwortungsbereich für die Auskunftserteilung erforderlichen Vorkehrungen auf seine Kosten zu treffen. Jedes Auskunftsverlangen ist durch eine verantwortliche Fachkraft auf Einhaltung der in Absatz 2 genannten formalen Voraussetzungen zu prüfen. Die weitere Bearbeitung des Auskunftsverlangens darf erst nach einem positiven Prüfergebnis freigegeben werden.

§ 170 Abs. 1 TKG
Wer eine Telekommunikationsanlage betreibt, mit der öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste erbracht werden, hat

1.
ab dem Zeitpunkt der Betriebsaufnahme auf eigene Kosten technische Einrichtungen zur Umsetzung gesetzlich vorgesehener Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation vorzuhalten und organisatorische Vorkehrungen für deren unverzügliche Umsetzung zu treffen,

[...]

Die Regelungen in § 173 und § 174 TKG sind entsprechend.
 
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Ach herrlich: "gegen Hass und Hetze", was nicht richtig definiert ist und quasi alles bedeuten kann, wenn es Frau Faeser gerne so hätte.
 
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Firefly2023 schrieb:
Das glaube ich jetzt nicht,
Truthahn mentalität.
schließlich wird der Truthahn auch regelmäßig gefüttert er kann ja nicht ahnen was man mit ihm vorhat.
Anscheinend nur das beste....

Du glaubst es dann erst wenn sie vor der Tür stehen und alle anderen genauso.
Erst wenn man Brot und Spiele beendet kommt man in der Realität an
 
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Rollkragen schrieb:
Wer nicht strafbar handelt muss auch nix befürchten!
Erzähl mal dem Bundeverfassungsgericht, wie konnte man so eine bahnbrechende Info nur bislang übersehen?
 
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DKK007 schrieb:
Die Bank, etc. kennt aber auch die Religion oder sexuelle Orientierung nicht.
Denn das sind Daten die aus gutem Grund nur mit besonderem Grund und geschützt gespeichert und verarbeitet werden dürfen.
Wenn sich jemand an Kinder vergreift, Anschläge plant, im organisierten Verbrechen unterwegs ist, Geldwäsche, und Glücksspiel, Waffen und Drogenhandel etc. sind das berechtigte Gründe.
Und ja ich gebe dir auch Recht, das geht andere absolut nichts an was du beschreibst. Wenn es jedoch kriminelle Neigungen gibt nicht. Zumal andere Länder allen voran die USA die Daten von dir auch sammeln und den deutschem Ermittlern bei Bedarf zuarbeiten. Ist das Besser? Und es werden beim Großteil der Bevölkerung die Daten der zumeist US Browser eh getrackt jnd dank Google Analytiks ausgewertet.

Ich erinnere nur Mal an den Abhörskandal des Bundestages vor ein paar Jahren.
"Zitat, Abhören unter Freunden gehört sich nicht" Mehr konnte die deutsche Regierung nicht dagegen halten.
Das zum Thema es werden nur die kleinen abgehört.
Ergänzung ()

Sggguy schrieb:
Erzähl mal dem Bundeverfassungsgericht, wie konnte man so eine bahnbrechende Info nur bislang übersehen?
Deswegen, muss das Gesetz ja auch nachgebessert werden, damit es Rechtskonform ist.
Ergänzung ()

DKK007 schrieb:
Da wird es keine extra Kosten geben. Die Provider speichern die IP sowieso, dann nur halt länger.

Zudem ist das bisher schon geregelt.

§ 22 Abs. 6 und § 24 Abs. 5 TTDSG:


§ 170 Abs. 1 TKG


Die Regelungen in § 173 und § 174 TKG sind entsprechend.
Richtig, nur ist der Zeitraum zu kurz. Bis die Behörden einenGenehmigung haben ist es häufig schon zu spät. V.a. bei den großen Fischen mit organisierten Verbrechen.
 
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Verwendet werden sollen diese unter anderem für den Kampf gegen Hass und Hetze im Netz.
und was dass im Detail ist bestimmt dann sie, oder was?

Davon ab, wie hier schon oft erwähnt fast jeder ein VPN nutzt, frage ich mich wovor die solche Angst haben. Das wird Spinner von Links+Rechts nicht vom Posten von Nonsens abhalten und könnte ggf. auch genutzt werden um die Opposition mundtod zu machen.

In einer gesunden Demokratie benötigt man solche Stasi Methoden nicht, FAKT.
 
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Wer am lautesten danach Schreit sind SPD + CDU und sonst keiner. Die CDU ist nich alleine in der Opposition.
 
luckyfreddy schrieb:
Was kostet die Überwachung den Steuerzahler eigentlich?
Vor allem: Freiheit und unbeschwerte, freie Rede. In direkter Folge dann: Demokratie, politische Teilhabe usw usf.
 
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C4rp3di3m schrieb:
Die CDU ist nich alleine in der Opposition.

Die Linke, welche die VDS auch ablehnt, ist aber nicht mal mehr eine Fraktion.

Die absurdesten Texte zur VDS aber kommen von einem rechten Autor (Daniel Deckers) in der FAZ, wie Thomas Fischer die Tage gezeigt hat.
https://archive.ph/Iq41k

Die Argumentation von Deckers ist besonders abscheulich, wenn man sich anschaut in wie vielen katholischen Einrichtungen er schon lange Zeit verkehrt.

Und auch ein paar Infos zur VDS gab es im Artikel:

Am 27. September 2022 hat die Fraktion der CDU/CSU im Deutschen Bundestag einen Antrag »IP-Adressen rechtssicher speichern und Kinder vor sexuellem Missbrauch schützen« eingebracht (BT-Drucksache 20/3687). Der federführende Rechtsausschuss hat, nach allerlei Vertagungen, am 11. Oktober 2023 eine öffentliche Sachverständigenanhörung durchgeführt. Da sprachen sich nur drei der zehn Sachverständigen (Bund deutscher Kriminalbeamter, Staatsanwalt Frankfurt/M., Deutscher Richterbund) ausdrücklich für den Antrag aus, einer hielt ihn für rechtskonform umsetzbar. Fünf Sachverständige hielten das Vorhaben für unverhältnismäßig und für mit Verfassungs- und Europarecht nicht vereinbar. Das BKA beschränkte sich auf die Darlegung technischer Möglichkeiten (siehe Stellungnahmen der Sachverständigen zur Anhörung am 11. Oktober 2023) und darf daher als neutral gewertet werden.

Wie auch immer: Die vier mitberatenden Ausschüsse (Innen, Wirtschaft, Familie, Digitales) haben sämtlich die Ablehnung des Antrags empfohlen. Der Rechtsausschuss hat am 15. November beschlossen, dem Bundestag zu empfehlen, den Antrag abzulehnen. Die Begründung dafür ist der Drucksache 20/2597 zu entnehmen und lässt sich kurz so zusammenfassen: populistisch vorgeschobener Antragszweck; Unvereinbarkeit mit Verfassungs- und EU-Recht; Unverhältnismäßigkeit. Dabei fiel besonders ins Gewicht, dass die vorgeschlagene Speicherung von IP-Adressen und Ports sich im Ergebnis gar nicht von der bereits früher gescheiterten Vorratsdatenspeicherung unterscheide, die Zielbestimmung »Kinderschutz vor sexuellem Missbrauch« willkürlich sei, da die Regelung alle Kriminalitätsbereiche erfassen würde, die Regelung praktisch ungeeignet und die vorgesehene Speicherfrist willkürlich sei.
 
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Feaser und Co sollten endlich mal das NEIN! Akzeptieren, die EU entscheidet zu Recht so, egal wie sehr sich das mancher schönredet, wenn man wirklich den Kindesmissbrauch angehen wollte, hätte man das schon längst machen können, auch ohne IP.
 
100%tige Zustimmung. Auch die Kinderschutzbünde sehen das Vorhaben als völlig überzogen an, ebenso die Kripo, der mehr geholfen wäre entsprechende umfangreiche Mittel zu bekommen und vor allem die internationale Zusammenarbeit mit anderen Ländern zu verbessern.
 
Der Trost schrieb:
Warum ist das Thema immer noch nicht durch?
Ist ganz einfach. Man versucht sooft wie möglich einen Fuß (oder ein Eingeständnis) in das Themas zu bekommen und danach kann man darauf aufbauen, um zu seinem ursprünglichen Ziel zu kommen.
 
Und wieder grüßt das Murmeltier...
Hatten wir das nicht schon mal in den letzten Jahren?
Es gibt Leute, die können es einfach nicht lassen.

"Eine Demokratie vertraut ihren Bürgern, eine Diktatur nicht"
 
NedFlanders schrieb:
100%tige Zustimmung. Auch die Kinderschutzbünde sehen das Vorhaben als völlig überzogen an, ebenso die Kripo, der mehr geholfen wäre entsprechende umfangreiche Mittel zu bekommen und vor allem die internationale Zusammenarbeit mit anderen Ländern zu verbessern.
Auch das stimmt leider nicht ganz.
Nach dem Urteil geht es um ein Quick Freeze Verfahren. Daneben wird auch präventive Arbeit gefordert.
https://eu-schwerbehinderung.eu/ind...d-zum-eugh-urteil-zur-vorratsdatenspeicherung

Eine anlassbezogene Vorratsdatenspeicherung wird sehr wohl begrüßt, bei ausreichendem Anfangs Tatverdacht. Jedoch keine Massenspeicherung. Deshalb ein weiterer Versuch.
https://netzpolitik.org/2023/fachge...ieder-vorratsdatenspeicherung/#netzpolitik-pw

Wenn du genau liest, das BKA sind die krassesten in diesem Unterfangen. die wollen die Massenspeicherung.

Es wäre gut wenn einige ersteinmal vernünftig recherchieren, bevor haltlose Aussagen getroffen werden.
 
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Soso, weil es dir schwerbehinderten Club schreibt, ist es also wahr, dass es der Kinderschutzbund so will, sehr glaubwürdig, nicht. Auch an dich, akzeptiere endlich mal das NEIN der EU.
 
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