Wie kann ich meine mir zustehende Gewährleistung für ein Produkt einklagen ?

Overroller

Captain
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Hallo, ich stehe gerade vor einem Problem, es ist wie folgt:

Ich habe mir am 05.04.2013 mein aktuelles Board das Gigabyte GA-X79-UD7 bei einem Händler von ebay gekauft mit 1 Jahr Gewährleistung.

Jetzt ist es so, dass das Board von anfang an 2 Defekte aufwieß, die allerdings nicht so furchtbar grawierend sind, so dass ich damit erstmal leben konnte, weil PC mit Wakü jedes mal umzubauen ist ja etwas aufwändiger.

Nun muss ich allerdings eh meinen PC auseinander nemen, da in absehbarer Zeit 2 290X Karten rein kommen und ein MSI Big Bang XPower II habe ich auch noch hier liegen, welches dann direkt mit umgebaut wird.

Da dachte ich mir, hmm dann schreib doch einfach mal den Typen an, dass das Board die Defekte hat, weil wenn ich es eh ausbaue, kann ich es ja auch direkt einschicken, zwecks RMA, naja auf meine Anfrage bekam ich eine wirklich extremst pissige Antwort, er sei nach 6 Monaten zu nix mehr Verplichtet und ich sollte ihn damit in ruhe lassen usw.

Naja jetzt habe ich mal geschaut, es ist ja so, das ich als Käufer nach 6 Monaten in der Beweißlast bin, also ich hätte da von mehreren Kumpels die beglaubigte Aussagen machen können, dass ich ihnen schon wo ich das Board neu hatte von den Defekten erzählt habe, dazu kommt noch ein Gutachten, dass ich vom hiesiegen PC Shop bekommen würde, weil einer meiner Kumpel da arbeitet, der würde mir dann das Gutachten schreiben.

Nun habe ich das dem Typen so geschrrieben, das ich beweise dafür habe, da meint er ja dann sehen wir uns vor Gericht.

So und nun meine Frage wie kann ich in dem Fall weiter vorgehn, weil irgendwie sehe ich das nicht ein, da kleinbei zu geben.

mfg Overroller
 
Tja... ganz einfach. Da er jeden Brief, den du ihm schreiben wirst eh nicht beachten wird, bleibt dir nur der Gang zum Anwalt... ob es das Wert ist musst du selbst wissen.
 
hmm, naja wenn er vor Gericht Verliert muss er doch die Kosten Tragen oder ?
 
WENN er vor Gericht verliert.
Ein Gutachten, dass wirklich bescheinigt das ein Schaden von Beginn an existierte, wird nur mit extremer Mühe, wenn überhaupt, zu beschaffen sein. Ohne entsprechendes reverse-engineering (was die Kosten bei weitem übersteigen täte) wird dir da niemand etwas bestätigen was sich nicht genauso schnell anzweifeln lässt.
Zu den Zeugen weiß ich nicht wie die beurteilt werden. Persönlich kann sich jeder schnell 2 Freunde besorgen die bestätigen das XYZ nie funktioniert hat. Das Gegenteil von einer solchen Aussage zu beweisen dürfte genauso schwer werden für den Shopbetreiber.
Ausserdem wird die Zeit wohl gegen dich sprechen, es war ja anscheinends lauffähig.

Bei Softwaredefekten dürfte es dagegen leichter sein, weil diese dann bei gesamten Serien auftreten müssten. Imkompatibilitäten sind jedoch auch nicht auszuschließen.

Sofern du also keine wirklich stichhaltigen Beweise hast wird das nix.
 
vor gericht dürfte es lustig werden. versuch mal glaubhaft zu vermitteln, dass du das board repariert/umgetauscht haben willst, obwohl du keinerlei probleme damit hattest - monatelang - und das obwohl die fehler vorhanden waren.

faulheit hat noch nie irgendwelche fristen verlängert ;)
 
afaik - selbst wenn du gewinnst müsstest du die Kosten für deinen Anwalt selber tragen. Somit stellt hier sich wirklich die Frage wie sinnvoll die ganze Sache ist.
 
Nun ja das Board hat ja die Zeit Über zwar normal Funktioniert, aber der defekt war vorhanden, habe das Board ja nur nicht reklamiert, da der Aufwand es auszubauen relativ groß war und ich mit dem Fehler leben konnte, die Fehler äußern sich wie folgt.

1. Die Netzwerkkarte muss einen Defekt haben, man kann zwar Sachen von einem anderen PC auf den PC mit dem UD7 kopieren aber umgekehrt geht es nicht, also ich kann keine Daten vom PC mit UD7 auf ein anderen Rechner kopieren, wenn ich dieses versuche, stürzt das komplette Netzwerk auch Internet ab und funktioniert erst nach einem Neustart wieder.

2. Ich kann nicht mehr wie 2 Grafikkarten auf dem Board betreiben, wenn ich 3 Karten auf das Board stecke wird die dritte Karte nicht erkannt, ich habe es schon mit verschiedenen Karten Versucht, es werden immer nur die oberen 2 erkannt, aber nicht mehr.

Das Gutachten würde besagen, das der PC überprüft wurde, im April diesne Jahres, wo bestätigt wird, das die Netzwerkkarte einen defekt hat, also damit ist ja bestätigt, das der Fehler innerhlab der halbjährigen Gewährleistung gaufgetreten sein muss.

Also das Board direkt an Gigabyte einzuschicken, daran habe ich auch schon gedacht, hatte ich auch schon früher mit meim X58A-UD9 gemacht, hier der Grund warum ich es noch nicht gemacht habe:

Die Sache ist die, nach der Reaktion des Verkäufers, der sich Partu weigert, das Board in die RMA zu schicken, habe ich das Gefühl, das mit dem Board etwas nicht stimmen könnte, zumal das Board damals neu nur 150,- Euro gestet hatte, was etwas komisch war für ein 400,- Euro Board, dazu kommt noch das der Verkäufer keine 200m vom Gigabyte Haubtquatier in Hamburg entfernt wohnt, also ich bin gerade etwas skeptisch, nicht das es sich um ein geklautes Board handelt und wenn ich das jetzt einschicke, ist es weg und ich hab ne Anzeige am Hals.

Weil warum sollte man sich so immenz dagegen streuben das in die RMA zu geben, zumal das ja kein Finanzieller Verlust für ihn ist, er gibt es ja auch nur weiter an Gigabyte.
 
_killy_ schrieb:
afaik - selbst wenn du gewinnst müsstest du die Kosten für deinen Anwalt selber tragen. Somit stellt hier sich wirklich die Frage wie sinnvoll die ganze Sache ist.

Wer den Prozess verliert, trägt die Kosten, auch die des Gewinners.

Das Gutachten würde besagen, das der PC überprüft wurde, im April diesne Jahres, wo bestätigt wird, das die Netzwerkkarte einen defekt hat, also damit ist ja bestätigt, das der Fehler innerhlab der halbjährigen Gewährleistung gaufgetreten sein muss.

Nach deiner Schilderung entspricht das nicht der Wahrheit und wäre ein Gefälligkeits-"gutachten", welches dem Ersteller ernsthafte strafrechtliche Probleme bringen kann.
 
Ich denke nicht das Gigabyte da Probleme macht...schick es ein und gut ist ;-) bzw musst du ja eh erstmal einen Antrag stelllen wo du auch die Seriennummer eingeben musst und wenn die sagen dass es geklaut ist sagst dudenen von welchem Händler und gut ist ;-)
 
eigendlich entspricht das schon der Wahrheit, weil mein Kumpel hatte den PC damals mitgenommen in den Shop um das zu testen, also ist das nicht gefälscht, er würde nur das Gutachten jetzt schreiben, aber das Gutachten beruht ja auf der Wahrheit.
 
Mal ganz blöd gefragt, ist es nicht so, dass ich den Mangel sofort anzeigen muss, wenn ich ihn entdecke?
 
Auch mal blöd gefragt: ihr glaubt doch nicht das jmd zb das Gericht ein Gutachten von einem bekannten des Klägers akzeptiert?
 
ChrizShaddiX schrieb:
Auch mal blöd gefragt: ihr glaubt doch nicht das jmd zb das Gericht ein Gutachten von einem bekannten des Klägers akzeptiert?

der richter weiß doch net, dass die beiden miteinander befreundet sind. das geht nirgends hervor normalerweise.

@metha, nein, man hat solange zeit im endeffekt wie es gewährleistung gibt
 
nik_ schrieb:
der richter weiß doch net, dass die beiden miteinander befreundet sind. das geht nirgends hervor normalerweise.

@metha, nein, man hat solange zeit im endeffekt wie es gewährleistung gibt

Ich bin zwar schon ein paar Jahre aus der Handelsschule raus, aber ich meine mich zu erinnern, das Mängel unverzüglich anzuzeigen sind.

Vor allen da in den ersten 6 Monaten der Verkäufer in der Beweislast der gesetzlichen Gewährleistung ist und danach der Käufer. Schwer den Richter dann glaubhaft zu machen, das er mit den Mängeln am Anfang leben konnte, jetzt auf einmal nicht mehr.
 
Renegat9 schrieb:
Ich bin zwar schon ein paar Jahre aus der Handelsschule raus, aber ich meine mich zu erinnern, das Mängel unverzüglich anzuzeigen sind.

Zumindest sofort nach Kenntnis, wobei ich da eben nicht weiß ob das auch unter Nichtkaufleuten gilt.
 
Es gibt spezielle Regelungen für den Handelskauf, der hier aber nicht vorliegt.

Der Käufer hat also grds. keine sofortige Anzeigepflicht.
 
Ganz ehrlich:
Ich würde mich als Händler auch weigern dir nur irgend einen Cent zu zahlen.


Ansonsten:
1.
Wenn das Board keine Garantie mehr hatte kann er es auch nicht zur RMA bringen.
Deshalb hat er es wahrscheinlich so günstig verkauft.

Garantie und Gewährleistung sind 2 völlig verschiedene Dinge.

-> Der Satz von dir macht also keinen Sinn.
Am besten mal über Garantie und Gewährleistung informieren.


2.
Der Gutachter muss ein unabhängiger Sachverständiger sein der vor Gericht zugelassen ist.
Dein Kumpel fällt da also weg.

Folglich wird es nichts mit dem getürkten Gutachten von damals.



3.
Du musst für Gutachten und Anwalt etc in Vorkasse gehen.
Das bei einem Streitwert von vielleicht 70 Euro.

Ich würde es sein lassen.



4.
Mängel müssen sofort angezeigt werden, auch bei Nichtkaufleuten.



MFG
 
Zuletzt bearbeitet:
delta1, ich glaube doc hat ein wenig mehr ahnung von der materie.

1.
ein händler ist verplfichtet inde auf neuware 25monate gewährleistung zu geben. garantie bestmmt der hersteller selber. board hat anscheinend noch beides

2.
das gutachten kann er vor gericht nutzen. natürlich kann es vor gericht in frage gestellt werden. dann entscheidet der richter.

3.
er muss generell nicht für ein gutachten in vorkasse gehen. ein richter kann ein gutachten veranlassen. das zahlt der staat. nach der verhandlung zahlt der verlierer. nur den anwalt muss er bezahlen (und das auch nicht voll in vorkasse).

4.
dem ist nicht so. ein mangel muss nicht direkt angezeigt werden. liegt zum beispiel ein mangel vor, in dem ein sata-port nicht funktioniert, aber z.b. die anderen 5/6 wäre das mir erstmal egal. (bei meinem asus board war mal der onboard sound defekt. halbes jahr später erst gemeldet und keine probleme gehabt. ging direkt über die asus rma, da händler wo gekauft insolvent)
 
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