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Zahlungsstreitfall EBay - nach 5 Monaten
- Ersteller Casillas
- Erstellt am
K
knoxxi
Gast
Klar geht einem das auf den Pinsel. Aber man sollte sich dadurch nicht unter Druck setzen lassen.
Ja nochmal .. nicht falsch verstehen. Der Fall bei mir geht schon über Ebay. Aber Ebay reicht das Thema nur durch, da es über 60 Tage her ist. Der Käufer hat den Kauf der Grafikkarte, welche ich über Ebay verkauft habe mit Paypal bezahlt und hat da jetzt einen Fall aufgemacht.
Das heißt auch, dass Ebay sich das Geld von mir holt und nicht Paypal.
Das heißt auch, dass Ebay sich das Geld von mir holt und nicht Paypal.
K
knoxxi
Gast
Können sie ja gerne versuchen. Auf welche gesetzliche Grundlage wollen sie sich denn stützen?Casillas schrieb:dass Ebay sich das Geld von mir holt
K
knoxxi
Gast
Die AGB sind im Zweifel nicht die Zeilen wert auf denen sie gedruckt sind.Casillas schrieb:vielleicht in den eBay agb was
Warte mal ab was da kommt.
Du kannst dich Mal hier einlesen.
https://www.juraforum.de/lexikon/ebay-rueckgaberecht
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Danke.
Ist nur die Frage, ob mir das bei einem internationalen Verkauf was bringt.
Ich habe schon mit eBay telefoniert. Ich weiß, soll ja nichts bringen. Aber die Zeit habe ich mir genommen.
Ich habe argumentiert, dass die Grafikkarte jetzt wohl in den paar Monaten kaputt gegangen ist, was ja durchaus passieren kann. Der Käufer hat ja geschrieben, dass er sie direkt nach Erhalt getestet hat. Gemeldet hat er sich aber erst jetzt.
Mal gucken
Ist nur die Frage, ob mir das bei einem internationalen Verkauf was bringt.
Ich habe schon mit eBay telefoniert. Ich weiß, soll ja nichts bringen. Aber die Zeit habe ich mir genommen.
Ich habe argumentiert, dass die Grafikkarte jetzt wohl in den paar Monaten kaputt gegangen ist, was ja durchaus passieren kann. Der Käufer hat ja geschrieben, dass er sie direkt nach Erhalt getestet hat. Gemeldet hat er sich aber erst jetzt.
Mal gucken
@knoxxi
ich habe bei Ebay jetzt meinen widerspruch fertig gemacht und habe mich mal dazu ein wenig mit den Gesetzen beschäftigt. Kauf von privat und gebraucht schließt ja sogar das EU-Verbraucherrecht aus.
da stellt sich für mich wirklich die Frage, auf was sich Paypal und Ebay dann stützen in dem Falle.
kannst du sonst mal von deinem Fall erzählen? du bekommst also regelmäßig Post?
ich habe bei Ebay jetzt meinen widerspruch fertig gemacht und habe mich mal dazu ein wenig mit den Gesetzen beschäftigt. Kauf von privat und gebraucht schließt ja sogar das EU-Verbraucherrecht aus.
da stellt sich für mich wirklich die Frage, auf was sich Paypal und Ebay dann stützen in dem Falle.
kannst du sonst mal von deinem Fall erzählen? du bekommst also regelmäßig Post?
K
knoxxi
Gast
Meistens auf ihre internen Regeln und versuchen diese selbst dann durchzusetzen, wenn es gar keinen gesetzlichen Anspruch darauf gibt.Casillas schrieb:auf was sich Paypal und Ebay dann stützen in dem Falle.
Hab ich nicht, weil ich eBay seit vielen Jahren wie der Teufel das Weihwasser meide. Auch nicht als Käufer.Casillas schrieb:kannst du sonst mal von deinem Fall erzählen?
Nicht mehr. War aber ein Streit mit PayPal, der komplett anders gelagert war und nicht mit deinem zu vergleichen ist.Casillas schrieb:du bekommst also regelmäßig Post?
W
WH95
Gast
Also ich würde als Käufer bei den Kleinanzeigen nur mit Paypal bezahlen und als Verkäufer niemals Paypal anbieten...knoxxi schrieb:Nur Bar bei EKA sei es Kauf oder Verkauf. Nichts PayPal oder deren Bezahlfunktiom.
Nur bar wäre zwar ideal, aber gerade die interessanten (=seltenen) Artikel, findet man oft gar nicht um die Ecke. Den Mainstream-Kram kann man gleich neu kaufen, da bei den Kleinanzeigen eh die Neupreise aufgerufen werden.
Ergänzung ()
Ich glaube nicht, dass alle Fälle manuell bearbeitet werden.nebulein schrieb:Das Problem bei Ebay ist wie überall, da sitzt im Prinzip ein normaler Sachbearbeiter, der von den rechtlichen Dingen oft wenig Ahnung hat und wenn man da an den falschen gerät und er den Vorgang durchwinkt, steht man doof da.
Heelix
Commander
- Registriert
- Okt. 2007
- Beiträge
- 2.390
PP Konto leer machen, Abbuchungen nicht gestatten vom Konto und zukünftig einfach nicht nutzen.Casillas schrieb:Ja irre ehh. Also am besten gar nichts mehr verkaufen bei Ebay
D
DuckDuckStop
Gast
Falls ebay gegen dich entscheidet und versucht das Geld abzubuchen kannste auch die Lastschrift einfach zurück gehen lassen.
Es wurde tatsächlich zu meinen Gunsten entschieden. man durfte ja ein Bild hochladen als Beleg. Da habe ich ganz schön was rein geschrieben. Das der Typ sich erst nach 5 Monaten meldet und meint, dass er angeblich direkt nach Erhalt getestet hat. Gesetze usw.
Keine Ahnung, ob es jetzt daran lag
Keine Ahnung, ob es jetzt daran lag
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