Verwertungsgesellschaften rechtfertigen Festplattenabgaben

Andreas Frischholz
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Die kürzlich vom IT-Branchenverband Bitkom veröffentlichte Studie über die Urheberrechtsabgaben auf Festplatten hat erneut Kritik an Verwertungsgesellschaften hervorgerufen. Diese verteidigen nun die bestehenden Tarife, die laut einem Sprecher der Verwertungsgesellschaften von dem Ergebnis der Studie bestätigt werden.

Die vom Bitkom veröffentlichte Studie hat ergeben, dass Nutzer nur drei Prozent des zur Verfügung stehenden Speichers für „vergütungsrelevante Privatkopien“ verwenden. Der relative Anteil von Privatkopien an der Gesamtnutzung ist allerdings irrelevant, erklärte ein Sprecher der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) in einem Interview mit Golem, und beruft sich dabei auf ein Urteil des Bundesgerichtshof. Zudem entsprechen die in der Studie genannten drei Prozent bei einer durchschnittlichen Festplattengröße von 607 GB rund 18 GB, die für Privatkopien genutzt werden. Dieser Umfang reiche aus, um „große Mengen geschützter Werke, insbesondere Musik-, Text- und Bildwerke, privat zu vervielfältigen“. Dafür sei die von den Verwertungsgesellschaften als Tarif veröffentlichte Vergütung angemessen.

Die Bitkom-Pressemitteilung bezeichnet der Sprecher als irreführend und äußert sich kritisch zu dessen Verhalten, da der Verband seiner Rolle bei der Festlegung von Vergütungen für Privatkopien nicht gerecht werde. Zusammen mit den Verwertungsgesellschaften verhandelt der Verband, in dem zahlreiche IT-Unternehmen organisiert sind, über die Tarife für die Urheberrechtsabgaben. Im Falle des Nutzungsumfangs von externen Festplatten hätte der Verband bereits vor vier Jahren, nach Inkrafttreten des neuen Urheberrechts, ein Schiedsverfahren bei dem für die Kontrolle der Verwertungsgesellschaften verantwortlichen Patent- und Markenamt einleiten können. In diesem Verfahren hätte neben dem der Größe des Nutzungsumfangs auch die Vergütungshöhe verbindlich geklärt werden können.