Verfassungsbeschwerde wegen Bestandsdatenauskunft

Andreas Frischholz
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Der für die Piraten im Schleswig-Holsteinischen Landtag sitzende Jurist Patrick Breyer hat seine Ankündigung wahr gemacht: Nachdem der Bundesrat die umstrittene Neuregelung der Bestandsdatenauskunft durchgewunken hat, will er das Gesetz erneut vor dem Bundesverfassungsgericht anfechten.

Neben Breyer tritt Katharina Nocun, Themenbeauftragte für Datenschutz bei der Piratenpartei, als Hauptbeschwerdeführer auf. Vertreten werden sie von dem Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik, der bereits erfolgreich gegen die Vorratsdatenspeicherung geklagt hatte. Die Initiatoren wollen erneut eine Art „Sammel-Verfassungsbeschwerde“ organisieren, bieten also Kritikern die Möglichkeit, sich an der Beschwerde zu beteiligen, indem diese Starostik eine Vollmacht ausstellen. Bei der Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung im Jahr 2008 erreichten die Hauptbeschwerdeführer, dass knapp 35.000 Bürger sich an der Verfassungsbeschwerde beteiligen wollten.

Auf der Projekt-Webseite nennen die Initiatoren sechs Argumente, weswegen die Bestandsdatenauskunft trotz Neuregelung nach wie vor verfassungswidrig sei. Gefordert wird, dass der „Staat auf Kommunikationsdaten allenfalls mit richterlicher Anordnung und zur Aufklärung schwerer Straftaten oder zur Abwehr von Gefahren für wichtige Rechtsgüter“ zugreifen dürfe. Einen Zugriff durch Geheimdienste lehnt man grundsätzlich ab, genauso wie die Herausgabe von Zugriffscodes wie PINs und Passwörter.

Breyer ist dabei kein Unbekannter. Er hatte bereits gegen die ursprüngliche Regelung der Bestandsdatenauskunft geklagt, die infolge dessen vom Bundesverfassungsgericht gekippt wurde. Mit der Kritik an der Neuregelung stehen die Initiatoren nicht alleine dar, zahlreiche Datenschützer und Juristen haben das Vorhaben wegen vager Formulierungen und zu umfangreichen Befugnissen für Sicherheitsbehörden bemängelt.