Netzneutralität nicht mehr vor Bundestagswahl

Andreas Frischholz
26 Kommentare

Mit einer Verordnung wollte Wirtschaftsminister Philip Rösler (FDP) noch vor der Bundestagswahl im September die Netzneutralität rechtlich absichern. Doch daraus wird offenbar nichts, die Abstimmung im Bundeskabinett werde nicht mehr rechtzeitig stattfinden, berichtet heise onine unter Berufung auf Berliner Regierungskreise.

Es werden zwar keine Gründe genannt, warum die Entscheidung vertagt wurde. Allerdings war der ursprünglich für Mitte August anvisierte Termin ohnehin knapp kalkuliert, bei einer erfolgreichen Abstimmung hätte der Bundesrat in der letzten Sitzung vor den Bundestagswahlen die Verordnung bestätigen müssen.

Das Wirtschaftsministerium verfolgt mit der Verordnung den Plan, Eingriffe der Netzbetreiber in den Datenverkehr zu unterbinden, wenn diese gegen das „Best-Effort“-Prinzip verstoßen. Solange die Netzbetreiber sich daran halten, sind aber auch Volumentarife und kostenpflichtige Managed Services gestattet, durch die der Traffic von bestimmten Internetdiensten priorisiert transportiert wird.

Angesichts dieser Vorgaben war allerdings nicht abzusehen, wie Netzbetreiber diese in der Praxis in Einklang bringen sollten. Dementsprechend unzufrieden zeigten sich die Branchenvertreter wie der Bundesverband der deutschen Industrie (BDI). „Pauschale Verbote schaffen Unsicherheit. Bei der Netzneutralität brauchen wir differenzierte Lösungen, die sorgfältig diskutiert werden müssen“, sagte BDI-Hauptgeschäftsführer Markus Kerber.

Ebenso hagelte es Kritik von den Befürwortern der Netzneutralität, die Verordnung wäre viel zu vage und lückenhaft formuliert. Damit gebe es keine Garantie, dass Netzbetreiber „alle Datenpakete von Nutzern unabhängig von ihrem Inhalt und ihrer Herkunft“ gleich behandeln, erklärte Johannes Scheller, der die erfolgreiche Petition initiiert hatte. Selbst die umstrittenen „Managed-Services“-Pläne der Telekom könnten mit der Verordnung legitimiert werden.

Womöglich will die Bundesregierung aber auch auf die Vorgaben der EU-Kommission warten, die ebenfalls die Netzneutralität gesetzlich verankern will. Der durchgesickerte Entwurf der EU-Kommission sorgte allerdings für noch größere Kritik als die geplante Verordnung des Wirtschaftsministerium.