Roaming: EU-Kommission streicht umstrittene Beschränkungen

Parwez Farsan
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Roaming: EU-Kommission streicht umstrittene Beschränkungen
Bild: Blondinrikard Fröberg | CC BY 2.0

Die EU-Kommission hat sich nach der deutlichen Kritik am ersten Entwurf auf einen neuen Entwurf für das Ende der Roaming-Gebühren in der EU geeinigt. Die Fair-Use-Klauseln sehen jetzt keine spezifischen Volumen- und Zeitbeschränkungen mehr vor. Missbrauch soll aber weiterhin vorgebeugt werden.

Wohnort und „stabile Verbindungen“ als Schutzmechanismus

Der neue Schutzmechanismus für Provider sieht vor, dass die Verbraucher, um von Roaming-Gebühren befreit zu werden, entweder in dem Land leben, aus dem ihre SIM-Karte stammt, oder „stabile Verbindungen“ zu ihm haben müssen. Dies können beispielsweise Pendler sein, die jeden Tag über die Grenze zur Arbeit kommen, Auswanderer, die sich häufig in ihrem Heimatland aufhalten oder auch Erasmus-Studenten. Sind diese Bedingungen erfüllt, können Anrufe, SMS und Internetverbindungen ohne Zusatzkosten oder künstliche Begrenzungen im EU-Ausland genutzt werden.

Insbesondere die Beschränkung des kostenlosen Roamings auf 90 Tage im Jahr und maximal 30 Tage am Stück im ersten Entwurf hatten für Ärger gesorgt, woraufhin Kommissions-Präsident Juncker den Entwurf zurückziehen ließ. Grundsätzlich ist die Kommission aber weiterhin der Meinung, dass das kostenlose Roaming für Reisende ist und nicht für jene, die sich nur im Ausland möglichst günstige Konditionen sichern wollen.

Um zu überprüfen, ob Verbraucher das System missbrauchen, können die Anbieter das Nutzungsverhalten überprüfen. Hinweise auf Missbrauch können etwa ein im Vergleich zum Roaming unbedeutendes Nutzungsverhalten im Heimatmarkt, lange Inaktivitäten einer SIM-Karte, die hauptsächlich oder nur beim Roaming genutzt wird, sowie das Verbrauchen der Kontingente mehrere SIM-Karten hintereinander während des Roamings sein. Auch der massenhafte Ankauf von SIM-Karten für den Verkauf und die permanente Nutzung im Ausland kann als Missbrauch gewertet werden.

Geringe Zusatzkosten bei Missbrauch

Trifft dies zu, können sie den jeweiligen Kunden darüber informieren und einen geringen Roaming-Aufschlag verlangen. Dieser liegt im Vorschlag der Kommission bei 4 Cent pro Gesprächsminute, 1 Cent pro SMS und 0,85 Cent pro Megabyte Datenvolumen.

Unter außergewöhnliche Umstände, etwa Preiserhöhungen auf spezifischen Märkten oder andere negative Effekte für ihre heimischen Kunden, können Anbieter – sofern die nationalen Regulierungsbehörden es genehmigen – zeitweise die „Roam-like-at-Home“-Vorschrift aussetzen und dieselben Zusatzgebühren erheben, die bei Missbrauch der Fair-Use-Klauseln erhoben werden können. Die Provider müssen aber Beweise vorlegen, die zeigen, dass „Roam like at Home“ ihr inländisches Abrechnungsmodell gefährden.

Annahme des Vorschlags bis 15. Dezember

Der Plan der Kommission sieht vor, dass der finale Vorschlag bis 15. September angenommen wird. Zuvor können noch der Dachverband der europäischen Regulierungsbehörden (BEREC), die einzelnen Mitgliedsstaaten sowie weitere Parteien Rückmeldungen zum Entwurf einreichen. Die Streichung der Roaming-Gebühren soll zum 15. Juni 2017 erfolgen.

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