Bundesregierung: Kein Rechtsanspruch bei zu lahmen Internet-Anschlüssen

Andreas Frischholz
120 Kommentare
Bundesregierung: Kein Rechtsanspruch bei zu lahmen Internet-Anschlüssen
Bild: Robert | CC BY 2.0

Noch immer sind die Möglichkeiten für Internetnutzer beschränkt, wenn der Anschluss nicht die Datenrate liefert, die der Provider vertraglich eigentlich zugesichert hat. Doch rechtlich will die Bundesregierung an der aktuellen Lage so schnell nichts ändern.

Das berichtet der Spiegel in der aktuellen Ausgabe unter Berufung auf eine Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Grünen. Pauschale Entschädigungen wegen mangelnder Leistung sind demnach nicht geplant.

Kein Rechtsanspruch wie bei verpassten Flügen und Zügen

Die Grünen-Politikerin Tabea Rößner spricht angesichts der Abweichungen, die etwa aus der Breitbandmessung der Bundesnetzagentur hervorgehen, von einem „Bandbreitenbetrug“. Sie fordert eine Schadensersatzregelung. Im Endeffekt sollte es sich dabei um eine pauschalisierte Regelung handeln, die vergleichbar sein müsste mit den Entschädigungen, auf die Verbraucher bei verpassten oder verspäteten Flügen und Zügen einen Anspruch haben.

Das sei aber „dem deutschen Rechtssystem“ fremd, lautet die Antwort der Bundesregierung. Sie verweist stattdessen auf das Bundesnetzagentur-Portal Breitbandmessung. Das könnten Verbraucher nutzen, um beim Provider nachzuweisen, dass die versprochene Leistung nicht ankommt. Denkbar wäre dann etwa eine Vertragsanpassung.

Für die Grünen ist die Haltung ein weiterer Beleg für die verfehlte Breitbandpolitik der Bundesregierung, die die Opposition seit geraumer Zeit kritisiert. Noch immer fehle „das Bewusstsein für die Wichtigkeit einer guten Internetverbindung“, so Rößner im Spiegel.

Keine Reaktion trotz Breitbandmessung mit ernüchternden Ergebnissen

Wie abweichend die tatsächliche von der vertraglich zugesicherten Datenrate ist, hat die Bundesnetzagentur bei der groß angelegten Breitbandmessung ermittelt. Das Resultat der im März veröffentlichten Studie lautete: Zumindest die Hälfte der vertraglich zugesicherten Geschwindigkeit bekommen bei stationären Anschlüssen knapp über 70 Prozent der Nutzer, im Mobilfunk liegt der Wert sogar bei unter 30 Prozent.

Wie stark die Abweichung ausfällt, hängt aber von der Technologie ab. Der Mobilfunk liegt wie erwähnt deutlich unter stationären Anschlüssen. Ebenso erreichen Glasfaser- und Kabelanschlüsse höhere Werte als die klassischen Festnetzanschlüsse. Entscheidend ist allerdings die Breitbandklasse: Die niedrigsten Werte wurden bei Anschlüssen mit Geschwindigkeiten von 8 bis 18 Mbit/s gemessen. In der Breitbandklasse von 200 bis 500 Mbit/s beeinflusst indes der Tagesverlauf die Übertragungsrate – in Peak-Zeiten sinkt die verfügbare Übertragungsrate demnach merklich.

Immerhin hatte sich die Bundesregierung auf eine Internet-Transparenzverordnung verständigt, die es im Frühjahr dieses Jahres durch den Bundestag schaffte. Die besagt im Kern, dass Nutzer mehr Informationen über ihren Anschluss sowie ihren Vertrag erhalten sollen. Dazu zählen die verfügbare Bandbreite sowie einfach dargestellte Informationen zur Laufzeit und weiteren Vertragsbedingungen. So etwas wie Rücktrittsrecht bei einer zu langsamen Internetanbindung existiert aber nicht.